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   LAG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 Sa 248/00   

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LAG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 Sa 248/00 (https://dejure.org/2000,9948)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2000 - 8 Sa 248/00 (https://dejure.org/2000,9948)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 8 Sa 248/00 (https://dejure.org/2000,9948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristungskontrolle bei zwei aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen; Folgevertrag als Verlängerung des vorangegangenen befristeten Arbeitsvertrags; Arbeitskräftemehrbedarf infolge krankheitsbedingten Arbeitnehmerausfalls als Befristungsgrund; Vertretung wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeschFG § 1 Abs. 1, Abs. 5; BGB § 620 Abs. 1
    Arbeitsverhältnis: Befristung - Zweckbefristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

    Auszug aus LAG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 Sa 248/00
    Offen bleiben kann auch, welche rechtlichen Auswirkungen die erfolgte Besetzung der Stelle hat (vgl. dazu BAG, Urt. v. 02.12.1997 -- 9 AZR 668/96 -- NZA 1998, 882 ff.).

    Ein Anspruch auf Einstellung oder Beförderung wächst dem Bewerber indessen nur zu, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt und mithin die Berücksichtigung dieses Bewerbers die einzig rechtmäßige Entscheidung ist, weil er absolut und im Verhältnis zu den Mitbewerbern der in jeder Hinsicht am besten geeignete ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur Urteil vom 05.03.1996 -- 1 AZR 590/92 (A) -- AP Nr. 226 zu Art. 3 GG ; sowie das Urteil vom 02.12.1997 -- 9 AZR 445/96; Urt. v. 02.12.1997 -- 9 AZR 668/96).

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 Sa 248/00
    2.1.1 Durch den vorbehaltlosen Abschluss eines Folgevertrages stellen die Arbeitsvertragsparteien ihre Vertragsbeziehung regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage und heben zugleich konkludent ein etwa unbefristetes früheres Arbeitsverhältnis auf (st. Rspr. des BAG seit Urt. v. 08.05.1985 -- 7 AZR 191/84 -- AP Nr. 166 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus LAG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 Sa 248/00
    Auf den ersten bzw. vorletzten Vertrag ist dagegen dann abzustellen, wenn mit der letzten Vereinbarung nur eine geringfügige, am Sachgrund orientierte Korrektur der Laufzeit vorgenommen wird (vgl. BAG, Urt. v. 10.02.1999 -- 7 AZR 709/97 -- juris; Urt. v. 15.02.1995 -- 7 AZR 680/94 -- NZA 1995, 987 ff.).
  • BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 806/87

    Übereinstimmung der Dauer des mit dem Vertreter abgeschlossenen befristeten

    Auszug aus LAG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 Sa 248/00
    Da es innerhalb der Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers liegt, ob er überhaupt einen Vertreter einstellen will, kann es ihm auch nicht verwehrt sein, nur einen Teil des Vertretungsbedarfes mit einer befristeten Ersatzkraft abzudecken (vgl. BAG, Urt. v. 31.08.1988 -- 7 AZR 806/87 -- n.v.; juris).
  • BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 709/97
    Auszug aus LAG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 Sa 248/00
    Auf den ersten bzw. vorletzten Vertrag ist dagegen dann abzustellen, wenn mit der letzten Vereinbarung nur eine geringfügige, am Sachgrund orientierte Korrektur der Laufzeit vorgenommen wird (vgl. BAG, Urt. v. 10.02.1999 -- 7 AZR 709/97 -- juris; Urt. v. 15.02.1995 -- 7 AZR 680/94 -- NZA 1995, 987 ff.).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 Sa 248/00
    Ein Anspruch auf Einstellung oder Beförderung wächst dem Bewerber indessen nur zu, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt und mithin die Berücksichtigung dieses Bewerbers die einzig rechtmäßige Entscheidung ist, weil er absolut und im Verhältnis zu den Mitbewerbern der in jeder Hinsicht am besten geeignete ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur Urteil vom 05.03.1996 -- 1 AZR 590/92 (A) -- AP Nr. 226 zu Art. 3 GG ; sowie das Urteil vom 02.12.1997 -- 9 AZR 445/96; Urt. v. 02.12.1997 -- 9 AZR 668/96).
  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Auszug aus LAG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 Sa 248/00
    Ein Anspruch auf Einstellung oder Beförderung wächst dem Bewerber indessen nur zu, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt und mithin die Berücksichtigung dieses Bewerbers die einzig rechtmäßige Entscheidung ist, weil er absolut und im Verhältnis zu den Mitbewerbern der in jeder Hinsicht am besten geeignete ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur Urteil vom 05.03.1996 -- 1 AZR 590/92 (A) -- AP Nr. 226 zu Art. 3 GG ; sowie das Urteil vom 02.12.1997 -- 9 AZR 445/96; Urt. v. 02.12.1997 -- 9 AZR 668/96).
  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 674/95

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Befristungsabrede zur Vertretung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 Sa 248/00
    Die Bedingung "Rückkehr des erkrankten Arbeitnehmers" kann in diesem Fall nicht mehr eintreten, so dass das Arbeitsverhältnis des Vertreters unbefristet fortbesteht (vgl. hierzu BAG, Urt. v. 26.06.1996 -- 7 AZR 674/95 -- NZA 1997, 201 f.).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 Sa 248/00
    Dies muss nicht ausdrücklich geschehen, sondern kann sich auch aus den Umständen des Vertragsschlusses ergeben (vgl. BAG, Urt. v. 28.06.2000 -- 7 AZR 920/98 --; Urt. v. 26.07.2000 -- 7 AZR 256/99).
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 256/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 Sa 248/00
    Dies muss nicht ausdrücklich geschehen, sondern kann sich auch aus den Umständen des Vertragsschlusses ergeben (vgl. BAG, Urt. v. 28.06.2000 -- 7 AZR 920/98 --; Urt. v. 26.07.2000 -- 7 AZR 256/99).
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