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   LAG Bremen, 03.04.2008 - 3 Sa 207/07   

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LAG Bremen, 03.04.2008 - 3 Sa 207/07 (https://dejure.org/2008,10698)
LAG Bremen, Entscheidung vom 03.04.2008 - 3 Sa 207/07 (https://dejure.org/2008,10698)
LAG Bremen, Entscheidung vom 03. April 2008 - 3 Sa 207/07 (https://dejure.org/2008,10698)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Verdachtskündigung; Vollendete oder versuchte Vermögensdelikte zu Lasten eines Arbeitgebers als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung; Berechtigung eines Arbeitgebers zum Abwarten des Ausgangs oder ...

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    Außerordentliche Kündigung bei Verdacht einer Straftat

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung - Einsichtnahme in Ermittlungsakte

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung - Einsichtnahme in Ermittlungsakte

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1, 2
    Außerordentliche Verdachtskündigung bei pflichtwidriger Kreditvergabe - Kündigungsfrist bei strafrechtlichem Ermittlungsverfahren - Zeitpunkt beantragter Akteneinsicht als sachgerechter zeitlicher Einschnitt - keine erneute Anhörung des Arbeitnehmers bei verweigerter ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Bremen, 03.04.2008 - 3 Sa 207/07
    § 626 Abs. 1 BGB lässt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnis erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. Urteil vom 26.09.2002, 2 AZR 424/01, AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen und zuletzt Urteil vom 13.03.2008, 2 AZR 961/06, Pressemitteilung des BAG Nr. 21/08).

    Er muss alle relevanten Umstände angeben, aus denen er den Verdacht ableitet (vgl. BAG vom 26.09.2002, a.a.O., B I 1 b) bb) der Gründe).

    Eine solche Anhörung wäre überflüssig, weil sie zur Aufklärung des Sachverhalts nichts beitragen kann (BAG vom 26.09.2002, a.a.O., B I. 1. b) Ziff. cc) der Gründe).

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Bremen, 03.04.2008 - 3 Sa 207/07
    Die Frist gem. § 626 Abs. 2 BGB ist so lange gehemmt (Anschluss: BAG, Urteil vom 17.03.2005, 2 AZR 245/04, AP Nr. 46 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).

    Voraussetzung für eine doch vorgezogene Kündigung ist vielmehr, dass er hierfür einen sachlichen Grund hat, beispielsweise wenn neue Tatsachen erfahren oder neue Beweismittel erlangt wurden und nunmehr einen - neuen - ausreichenden Erkenntnisstand für eine Tatkündigung zu haben glaubt (BAG, Urteil vom 17.03.2005, 2 AZR 245/04, NZA 2006, Seite 101 ff. ).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Bremen, 03.04.2008 - 3 Sa 207/07
    Auch wenn man zu Gunsten der Klägerin von einer nur einwöchigen Frist für die Anhörung ausgehen (vgl. dazu BAG, Urteil vom 02.03.2006, 2 AZR 46/05, NZA 2006, Seite 1211 ff. ) und diese am 06.12.2006 beginnen lassen würde, so hätte die Zwei-Wochen-Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB frühestens am 13.12.2006 begonnen und wäre mit Zugang der Kündigung am 21.12.2006 eingehalten.
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Bremen, 03.04.2008 - 3 Sa 207/07
    § 626 Abs. 1 BGB lässt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnis erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. Urteil vom 26.09.2002, 2 AZR 424/01, AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen und zuletzt Urteil vom 13.03.2008, 2 AZR 961/06, Pressemitteilung des BAG Nr. 21/08).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 03.04.2008 - 3 Sa 207/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind vollendete oder versuchte Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers grundsätzlich geeignet einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (vgl. zuletzt z.B. Urteil vom 01.02.2007, 2 AZR 333/06, NZA 2007, 744 ff.).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86

    Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger

    Auszug aus LAG Bremen, 03.04.2008 - 3 Sa 207/07
    Auch aus dem gesamten späteren Verhalten der Klägerin, welches als Indiz für eine vom Arbeitgeber von vornherein bezweifelte Aufklärungsbereitschaft angesehen werden kann (vgl. BAG vom 30.04.1987, 2 AZR 283/86, AP Nr. 19 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, B 2. d) aa), ist erkennbar, dass sie nicht zu Angaben zur Sache bereit war.
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