Rechtsprechung
   LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 106/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7030
LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 106/17 (https://dejure.org/2018,7030)
LAG Bremen, Entscheidung vom 06.03.2018 - 1 Sa 106/17 (https://dejure.org/2018,7030)
LAG Bremen, Entscheidung vom 06. März 2018 - 1 Sa 106/17 (https://dejure.org/2018,7030)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,7030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 305c Abs. 2 BGB, § 15 MTV, § ... 64 Abs. 2a ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, 66 Abs. 1 ArbGG, § 67 ArbGG, § 397 Abs. 1 BGB, § 397 Abs. 2 BGB, § 397 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 15 Ziff. 3 MTV, §§ 91 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bei einer vor dem 01.01.2002 vereinbarten Bezugnahmeklausel und späterer Vereinbarung des Wegfalls übertariflicher Zulagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 ; BGB § 157
    Rechtsfolgen des Wegfalls der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bei einer vor dem 01.01.2002 vereinbarten Bezugnahmeklausel und späterer Vereinbarung des Wegfalls übertariflicher Zulagen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 106/17
    Eine Gleichstellungsabrede im Sinne einer nur bedingten zeitdynamischen Verweisung auf Tarifverträge setzt nämlich voraus, dass die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist (BAG v. 05.07.2017, 4 AZR 867/16, Rn. 22).

    Darin unterscheidet sich die vorliegende Änderungsvereinbarung maßgeblich von der Vereinbarung, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.07.2017 zugrunde lag, in der die Bezugnahmeklausel ausdrücklich dem Vorbehalt enthielt, dass tarifliche Bestimmungen nur Anwendung finden, "soweit" sie für den Arbeitgeber "verbindlich" sind (vgl. BAG v. 05.07.2017, a.a.O., Rn. 25).

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 106/17
    c) Kommt es in Arbeitsverhältnissen mit einer Bezugnahmeklausel, die vor dem 01.01.2002 vereinbart worden ist (Altvertrag), nach dem 31.12.2001 zu einer Arbeitsvertragsänderung, hängt die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich dieser Klausel um einen Alt- oder Neuvertrag handelt, davon ab, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Parteien des Änderungsvertrages gemacht worden ist (BAG v. 07.12.2016, 4 AZR 414/14, Rn. 31; BAG v. 08.07.2015, 4 AZR 51/14, Rn. 26; BAG v. 24.02.2010, 4 AZR 691/08, Rn. 25 m.w.N.).

    Bei einer Änderung eines Altvertrages nach dem 01.01.2002 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für Neu- oder Altverträge maßgebend sind, darauf an, ob die Klausel im Änderungsvertrag zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der hieran beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG v. 24.02.2010, 4 AZR 691/08, Rn. 25; BAG v. 18.11.2009, 4 AZR 514/08, Rn. 23 bis 25, BAGE 132, 261 ).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 106/17
    Bei einer Änderung eines Altvertrages nach dem 01.01.2002 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für Neu- oder Altverträge maßgebend sind, darauf an, ob die Klausel im Änderungsvertrag zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der hieran beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG v. 24.02.2010, 4 AZR 691/08, Rn. 25; BAG v. 18.11.2009, 4 AZR 514/08, Rn. 23 bis 25, BAGE 132, 261 ).

    Eine solche Regelung hindert die Annahme eines Altvertrages und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (BAG v. 18.11.2009, 4 AZR 514/08, Rn. 25, a.a.O.).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 106/17
    Es wendet die Auslegungsregel lediglich aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf "Altverträge" an, also auf Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform vereinbart worden sind (BAG v. 14.12.2005, 4 AZR 536/04, Rn. 24 ff., BAGE 116, 326 ; BAG v. 18.04.2007, 4 AZR 652/05, Rn. 29 ff., BAGE 122, 74 ; bestätigt durch BVerfG v. 26.03.2009, 1 BvR 3564/08 und 21.04.2009, 1 BvR 784/09).

    Die Auslegung von Verweisungsklauseln in diesen Arbeitsverträgen hat sich in erster Linie an deren Wortlaut zu orientieren (BAG v. 18.04.2007, 4 AZR 652/05, Rn. 26, 28, BAGE 122, 74 ).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 106/17
    Es wendet die Auslegungsregel lediglich aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf "Altverträge" an, also auf Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform vereinbart worden sind (BAG v. 14.12.2005, 4 AZR 536/04, Rn. 24 ff., BAGE 116, 326 ; BAG v. 18.04.2007, 4 AZR 652/05, Rn. 29 ff., BAGE 122, 74 ; bestätigt durch BVerfG v. 26.03.2009, 1 BvR 3564/08 und 21.04.2009, 1 BvR 784/09).
  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 106/17
    c) Kommt es in Arbeitsverhältnissen mit einer Bezugnahmeklausel, die vor dem 01.01.2002 vereinbart worden ist (Altvertrag), nach dem 31.12.2001 zu einer Arbeitsvertragsänderung, hängt die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich dieser Klausel um einen Alt- oder Neuvertrag handelt, davon ab, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Parteien des Änderungsvertrages gemacht worden ist (BAG v. 07.12.2016, 4 AZR 414/14, Rn. 31; BAG v. 08.07.2015, 4 AZR 51/14, Rn. 26; BAG v. 24.02.2010, 4 AZR 691/08, Rn. 25 m.w.N.).
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 991/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 106/17
    Die Verweisung auf einen Tarifvertrag oder ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung wurde deshalb einschränkend dahin ausgelegt, die auf diese Weise zum Ausdruck gebrachte Dynamik gehe nur soweit, wie sie bei einem tarifgebundenen Arbeitnehmer reiche, sie ende also dann, wenn der Arbeitgeber wegen Wegfalls der eigenen Tarifgebundenheit nicht mehr normativ an künftige Tarifentwicklungen gebunden sei (BAG v. 23.02.2011, 4 AZR 536/09, Rn. 17f. m.w.N.; BAG v. 24.02.2016, 4 AZR 991/13).
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 106/17
    Da es sich hier um den gleichen Grundtatbestand handelt - nämlich die monatliche Nichtweitergabe der Tariflohnerhöhung -, ist eine Geltendmachung auch zukünftiger Forderungen unproblematisch zulässig (vgl. BAG v, 16.01.2013, 10 AZR 863/11; BAG v. 19.03.2014, NZA 2014, 787 ).
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 106/17
    Da es sich hier um den gleichen Grundtatbestand handelt - nämlich die monatliche Nichtweitergabe der Tariflohnerhöhung -, ist eine Geltendmachung auch zukünftiger Forderungen unproblematisch zulässig (vgl. BAG v, 16.01.2013, 10 AZR 863/11; BAG v. 19.03.2014, NZA 2014, 787 ).
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 106/17
    Die Verweisung auf einen Tarifvertrag oder ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung wurde deshalb einschränkend dahin ausgelegt, die auf diese Weise zum Ausdruck gebrachte Dynamik gehe nur soweit, wie sie bei einem tarifgebundenen Arbeitnehmer reiche, sie ende also dann, wenn der Arbeitgeber wegen Wegfalls der eigenen Tarifgebundenheit nicht mehr normativ an künftige Tarifentwicklungen gebunden sei (BAG v. 23.02.2011, 4 AZR 536/09, Rn. 17f. m.w.N.; BAG v. 24.02.2016, 4 AZR 991/13).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 308/07

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

  • LAG Berlin, 07.05.1979 - 9 Sa 106/78
  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer

  • OLG Frankfurt, 23.06.1978 - 2 U 42/78
  • OLG Celle, 24.04.1978 - 11 U 26/78
  • LAG Hamm, 02.02.1995 - 4 Sa 1850/94

    Urkundenbeweis: Erbringung durch Foto- oder Telekopie; Kündigung:

  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

  • LAG Düsseldorf, 26.07.2012 - 15 Sa 788/12

    Befristetes Arbeitsverhältnis und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht