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   LAG Bremen, 09.02.1989 - 3 Sa 238/86, 3 Sa 239/86   

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https://dejure.org/1989,23184
LAG Bremen, 09.02.1989 - 3 Sa 238/86, 3 Sa 239/86 (https://dejure.org/1989,23184)
LAG Bremen, Entscheidung vom 09.02.1989 - 3 Sa 238/86, 3 Sa 239/86 (https://dejure.org/1989,23184)
LAG Bremen, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 3 Sa 238/86, 3 Sa 239/86 (https://dejure.org/1989,23184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einseitige Einführung der Kurzarbeit durch den Arbeitgeber mit entsprechender Lohnminderung; Anspruch auf Lohnzahlung nach § 615 S. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.07.1969 - 5 AZR 323/68

    Kurzarbeit - Lohnminderung - Wirtschaftsrisiko

    Auszug aus LAG Bremen, 09.02.1989 - 3 Sa 238/86
    Die Beklagte ist deshalb in Annahmeverzug geraten, ohne daß es noch eines irgendwie gearteten Angebots der Arbeitsleistung gemäß §§ 293 BGB durch die Arbeitnehmer bedurft hätte (BAG, Urteil vom 10.7.1969 - 5 AZR 323/68 - AP Nr. 2 § 615 BGB Kurzarbeit Bl. 182 R - 183 R).

    Ein solches Recht steht dem Arbeitgeber gemäß dem Urteil des BAG vom 10.7.1969 - 5 AZR 323/68 (in AP Nr. 2 § 615 BGB Kurzarbeit Bl. 181 R m.w.N.) "nicht ohne weiteres" zu und kann sich nur aus einer kollektivrechtlichen oder einzelvertraglichen Vereinbarung ergeben.

  • ArbG Bremen, 20.06.1986 - 3 Ca 3365/84
    Auszug aus LAG Bremen, 09.02.1989 - 3 Sa 238/86
    und 19.6.1984 betroffen (Bl. 22, 23 d.A. 3 Ca 3366/84); für beide Tage erhielt sie Kurzarbeitergeld und kam auf eine Mindereinnahme von rechnerisch unstreitig DM 28, 31 netto.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen vom 20. Juni 1986 - Az.: 3 Ca 3365/84 u. 3 Ca 3366/84 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LAG Bremen, 15.06.1984 - 3 TaBV 12/84
    Auszug aus LAG Bremen, 09.02.1989 - 3 Sa 238/86
    Mit einer vom Betriebsrat erwirkten Einstweiligen Verfügung des Landesarbeitsgerichts Bremen vom Freitag, den 15.6.84 - 3 TaBV 12/84 - wurde der Beklagten aufgegeben, es zu unterlassen, betriebliche Arbeitszeitregelungen einschließlich damit verbundener personeller Maßnahmen, insbesondere die Anordnung und Aufrechterhaltung von ganzer oder teilweiser Suspendierung von Arbeitnehmern von der Arbeitsleistung durchzuführen oder aufrecht zu erhalten, ohne daß die Modalitäten gemäß § 87 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 BetrVG vereinbart worden sind oder aber eine fehlende Einigung durch den Spruch der Einigungsstelle ersetzt worden ist.

    Die Akte 3 TaBV 12/84 ist beigezogen worden und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

    Auszug aus LAG Bremen, 09.02.1989 - 3 Sa 238/86
    Die Beklagte hätte eine solche Regelung gegebenenfalls im Einigungsstellenverfahren herbeiführen müssen, um die Arbeitszeit der Klägerinnen dem Arbeitsanfall anzupassen (BAG, Beschluß vom 22.12.1980 - 1 ABR 2/79 - AP Nr. 70 Art. 9 GG Arbeitskampf unter C. II.2. der Gründe Bl. 592 R).
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