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   LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16   

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LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16 (https://dejure.org/2016,23548)
LAG Bremen, Entscheidung vom 11.05.2016 - 3 Sa 19/16 (https://dejure.org/2016,23548)
LAG Bremen, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 3 Sa 19/16 (https://dejure.org/2016,23548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 8 Ziffer 8 RTV, § 8 Ziffer 4 RTV, § 64 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 517, 519 ZPO, § 533 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 264 Nr. 2 ZPO, § 4 Abs. 1, § 151 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 242 BGB, § 164 Abs. 1 S. 1 BGB, § 167 Abs. 1 BGB, § 8 Ziffer 3 Abs. 1 RTV, BBiG § 12 Nr. 25, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.05.2005 begründet wurde; Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe; Begriff der betrieblichen Veranlassung zur Ablegung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe; Begriff der betrieblichen Veranlassung zur Ablegung der Hafenfacharbeiterprüfung gemäß Lohngruppe V des Eingruppierungsvertrages für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Auszug aus LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16
    aa) Hierzu bedarf es eines als Vertragsangebot zu wertenden Verhaltens des Arbeitgebers, das von dem Arbeitnehmer in der Regel stillschweigend angenommen wird, § 151 BGB (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13).

    bb) Für einen solchen konkludenten Vertragsabschluss ist entscheidend, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Erklärenden nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB ) verstehen musste und durfte (BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13).

    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn aus der Sicht des Erklärungsempfängers der Erklärende einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 60; 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20, BAGE 133, 337 ).

    Beispielsweise lässt die Weitergabe einer Tarifentgelterhöhung allein nicht auf einen entsprechenden vertraglichen Erklärungswillen schließen (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 -, Rn. 36, juris).

    (vgl. dazu BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09).

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16
    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn aus der Sicht des Erklärungsempfängers der Erklärende einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 60; 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20, BAGE 133, 337 ).

    Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern wiederholt eine Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet, kann eine betriebliche Übung dann entstehen, wenn deutliche Anhaltspunkte in seinem Verhalten dafür sprechen, dass er die Erhöhungen - auch ohne das Bestehen einer tarifvertraglichen Verpflichtung - künftig, d.h. auf Dauer übernehmen will (BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 14; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61 mwN).

    (vgl. dazu BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09).

  • LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe,

    Auszug aus LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16
    Die Formulierung spricht dafür, dass in einer bestimmenden Weise auf den Willen einer anderen Person eingewirkt wird, die über die bloße Gestattung einer Handlung hinausgeht (so auch LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13, Revision anhängig unter dem Az. 4 AZR 112/14).

    Aus diesem Vergleich ergibt sich klar, dass allein das Bestehen der Facharbeiterprüfung zum Hafenfacharbeiter nicht mehr genügen sollte, sondern zukünftig auf die betriebliche Veranlassung abgestellt werden sollte, also ein Einwirken auf den Willen des Arbeitnehmers, die Prüfung abzulegen (LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13).

    Gegen dieses Urteil war die Revision für den Kläger teilweise, nämlich hinsichtlich der Hilfsanträge Ziffer 3 auf Eingruppierung in die Lohngruppe V wegen der vor dem Bundesarbeitsgericht anhängigen Revision 4 AZR 112/14 (LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13) zuzulassen.

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16
    Der Kläger ist daher in einem solchen Fall, in dem die Feststellung eine Befriedigung der Parteien erwarten lässt, nicht gehalten, objektiv gehäufte Leistungsklagen zu erheben (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 -, BAGE 148, 1 -9; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 15).

    Es ist daher davon auszugehen, dass der Beklagte die gerichtliche Feststellung der Eingruppierung des Klägers einschließlich der Berücksichtigung der tariflichen Ausschlussfristen praktisch umsetzen wird, ohne dass es hierfür eines Folgenprozesses mit konkreter Klageforderung bedarf (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 -, BAGE 148, 1 -9; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 15).

    Sie soll in prozessualer Hinsicht das Schicksal der Hauptforderung teilen wie § 4 Abs. 1 und § 264 Nr. 2 ZPO zeigen (vgl. 21. November 2013 - 6 AZR 23/12; BAG 21. Januar 1970 - 4 AZR 106/69 - BAGE 22, 247, 249).

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 117/07

    Eingruppierung einer Angestellten "in der Tätigkeit einer

    Auszug aus LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16
    Als eine solche wird regelmäßig der Antrag bezeichnet, wonach eine konkrete Vergütungsverpflichtung des Arbeitgebers nach Maßgabe einer bestimmten Vergütungsgruppe einer Vergütungsordnung festgestellt werden soll (vgl. BAG 09. April 2008 - 4 AZR 117/07; 8. November 2006 - 4 AZR 620/05 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 304; 6. Dezember 2006 - 4 AZR 659/05 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 303; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - BAGE 113, 291 ).

    Solche sind sowohl die vertragliche oder gesetzliche Rechtsbeziehung insgesamt als auch jede Rechtsfolge, jedes Recht und jede Verpflichtung aus dieser Beziehung, nicht aber eine abstrakte Rechtsfrage oder einzelne Voraussetzungen eines Rechtsverhältnisses, wie das "Eingruppiert-Sein", aus denen sich Rechtsfolgen ergeben können, was aber eine konkrete Verpflichtung der Beklagten nicht auslöst (BAG 09. April 2008 - 4 AZR 117/07; 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - AP MTVAng-LV § 22 Nr. 1 mwN).

    Eine sog. Eingruppierungsfeststellungsklage, ist allgemein üblich; gegen ihre Zulässigkeit bestehen im Grundsatz keine Bedenken (st. Rspr., vgl. BAG 16. April 2015 - 6 AZR 352/14; 24. September 2014 - 4 AZR 560/12 - Rn. 13; 9. April 2008 - 4 AZR 117/07 - Rn. 13 mwN).

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 112/14

    Eingruppierung eines Hafenfacharbeiters - Absolvieren der Facharbeiterprüfung

    Auszug aus LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16
    Die Formulierung spricht dafür, dass in einer bestimmenden Weise auf den Willen einer anderen Person eingewirkt wird, die über die bloße Gestattung einer Handlung hinausgeht (so auch LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13, Revision anhängig unter dem Az. 4 AZR 112/14).

    Gegen dieses Urteil war die Revision für den Kläger teilweise, nämlich hinsichtlich der Hilfsanträge Ziffer 3 auf Eingruppierung in die Lohngruppe V wegen der vor dem Bundesarbeitsgericht anhängigen Revision 4 AZR 112/14 (LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13) zuzulassen.

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Auszug aus LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16
    Der Kläger ist daher in einem solchen Fall, in dem die Feststellung eine Befriedigung der Parteien erwarten lässt, nicht gehalten, objektiv gehäufte Leistungsklagen zu erheben (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 -, BAGE 148, 1 -9; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 15).

    Es ist daher davon auszugehen, dass der Beklagte die gerichtliche Feststellung der Eingruppierung des Klägers einschließlich der Berücksichtigung der tariflichen Ausschlussfristen praktisch umsetzen wird, ohne dass es hierfür eines Folgenprozesses mit konkreter Klageforderung bedarf (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 -, BAGE 148, 1 -9; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 15).

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14

    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer

    Auszug aus LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16
    Das Bundesarbeitsgericht hat das angefochtene Urteil mit seiner Entscheidung vom 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Maßgebend sind stets die jeweiligen Umstände des Einzelfalls (BAG 26. August 2015 aaO. Rn. 47).

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07

    Auszubildende: Kostenerstattung, auswärtige Berufsschule

    Auszug aus LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16
    In seiner diesbezüglichen Revisionsentscheidung vom 22. Dezember 2009 (- 3 AZR 936/07 - AP Nr. 13 zu § 5 BBiG ) hat das Bundesarbeitsgericht eine "Veranlassung" dann nicht angenommen, wenn der Ausbildende den Auszubildenden lediglich bei der Berufsschule anmeldet.
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende Erklärung vorliegt, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte (vgl. BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 -, BAGE 118, 360 -372; 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2).
  • BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 169/02

    Arbeitgeberseitig veranlaßter Aufhebungsvertrag - Auslegung eines Sozialplans

  • BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01

    Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung - Ablösung durch tarifliche Neuregelung

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 290/00

    Bezugnahme auf tarifliche Vergütung

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97

    Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst

  • BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06

    Auslegung eines Sozialplans

  • LAG Hamm, 30.08.2007 - 17 Sa 969/07

    Erstattung von Fahrtkosten zu einer auswärtigen Berufsschule

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 406/91

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer - Voraussetzungen

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 393/09

    Betriebsübergang - "Ausscheiden" aus Unternehmen oder aus dem Arbeitsverhältnis -

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 620/05

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Versuchslabor einer Universität

  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 659/05

    Eingruppierung einer Fernschreiberin bei der Bundeswehr - Tarifauslegung

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96

    Eingruppierung/Bewährungsaufstieg eines technischen Angestellten

  • LAG Bremen, 31.10.2013 - 3 Sa 178/12

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe,

  • BAG, 24.09.2014 - 4 AZR 560/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin bei einer Krankenkasse - "umfassende

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

  • LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

    Die Formulierung spricht dafür, dass in einer bestimmenden Weise auf den Willen einer anderen Person eingewirkt wird, die über die bloße Gestattung einer Handlung hinausgeht (so auch LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13, Revision anhängig unter dem Az. 4 AZR 112/14; LAG Bremen 11. Mai 2016 - 3 Sa 19/16 nicht rk).
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