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   LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98   

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https://dejure.org/1999,7351
LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98 (https://dejure.org/1999,7351)
LAG Bremen, Entscheidung vom 12.01.1999 - 1 Sa 129/98 (https://dejure.org/1999,7351)
LAG Bremen, Entscheidung vom 12. Januar 1999 - 1 Sa 129/98 (https://dejure.org/1999,7351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialplanabfindung; Auslegung von Sozialplänen und Betriebsvereinbarungen; Anforderungen an den Inhalt eines Sozialplans; Beweis der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 112; BGB § 317
    Sozialplanabfindung: Ausschluss bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes - Zulässigkeit einer Schiedsgutachtensabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.12.1976 - 5 AZR 613/75

    Interessenausgleich: Entlassung nach Ausschlagung eines zumutbaren Umsetzungs-

    Auszug aus LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98
    In der Literatur wird teilweise selbst eine Entscheidung durch einen paritätisch besetzten Ausschuß für möglich gehalten (vgl. Fitting/ Kaiser/Heither/Engels, aaO, Rdnr 106 zu den §§ 112, 112 a BetrVG ; offen gelassen BAG AP Nr. 3 zu § 112 BetrVG 1972).

    Demgegenüber hatte das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 08.12.1976 Az: 5 AZR 613/75 (abgedruckt in AP Nr. 3 zu § 112 BetrVG 1972) Bedenken gegenüber einem Schiedsgutachtenvertrag angemeldet, die Rechtsfrage jedoch ausdrücklich offengelassen.

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96

    Tarifliche Leistungsbeurteilung - Leistungszulage

    Auszug aus LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98
    In seiner Entscheidung vom 22.01.1997 Az: 10 AZR 468/96 (abgedruckt in AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) hat das Bundesarbeitsgericht eine tarifliche Regelung über die Zahlung einer Leistungszulage auch dann für wirksam erachtet, wenn über die Leistungsbeurteilung eine paritätische Kommission verbindlich entscheidet.

    Deshalb bestehen auch keine Bedenken gegen die Vereinbarung eines Leistungsbestimmungsrechts durch einen Dritten gemäß § 317 BGB (vgl. BAG Urteil vom 22.01.1997 Az: 10 AZR 468/96 AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

  • BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74

    Mitbestimmung: Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat

    Auszug aus LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98
    In einer Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht aber als unzulässige Schiedsabrede eingeordnet, wenn eine verbindliche Entscheidung der Einigungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus der Anwendung eines Sozialplans erfolgen sollte (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98
    Auch durch Urteil vom 01.10.1997 Az: 5 AZR 685/96 (abgedruckt in AP Nr. 11 zu § 3 MuSchG 1968) hat sich das Bundesarbeitsgericht mit dem Beweiswert eines ärztlichen Zeugnisses auseinandergesetzt.
  • LAG Sachsen, 16.08.1995 - 2 (12) Sa 468/95

    Tarifvertragliche Schiedsgutachtenklausel ; Vereinigung kommunaler

    Auszug aus LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98
    Das Sächsische Landesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 16.08.1995 Az: 2 (12) Sa 468/95 (abgedruckt in AuA 1996, 72 ) eine tarifvertragliche Schiedsgutachtenklausel für zulässig erachtet und ist davon ausgegangen, daß eine derartige Klausel zu das Gericht bindenden Feststellungen rechtsstreiterheblicher Tatfragen führt.
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 934/78

    Tarifvertrag - Dienstunfähigkeit - Feststellung durch Arzt - Lohntarifvertrag der

    Auszug aus LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98
    In dem Urteil vom 18.12.1980 Az: 2 AZR 934/78 (abgedruckt in AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn) hat das Bundesarbeitsgericht die Bestimmung in einem Tarifvertrag, daß die Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Arbeitnehmers einem Arzt als Dritten entsprechend § 317 BGB verbindlich überlassen wird, als schwerwiegenden mittelbaren Eingriff in den unabdingbaren Schutz des Kündigungsschutzgesetzes eingeordnet und deshalb die tarifvertragliche Norm dahingehend ausgelegt, daß ein derartiger Eingriff in den gesetzlichen Kündigungsschutz von einem eindeutigen Willen der Tarifvertragsparteien getragen sein müsse.
  • LAG München, 29.11.1988 - 2 Sa 673/88

    Beweis der Arbeitsunfähigkeit durchärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Auszug aus LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98
    Das Landesarbeitsgericht München hat in seinem Urteil vom 29.11.1988 Az: 2 Sa 673/88 (abgedruckt in ZTR 1989, 158) ein unzulässiges Schiedsgutachten für den Fall angenommen, daß eine in einem Prozeßvergleich getroffene Vereinbarung den Arbeitgeber verpflichtete, Lohnfortzahlung zu leisten, wenn ärztlicherseits das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Fortsetzungserkrankung bestätigt wird.
  • LAG München, 09.11.1988 - 5 Sa 292/88

    Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Auszug aus LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98
    Das Landesarbeitsgericht München hat in seinem Urteil vom 29.11.1988 Az: 2 Sa 673/88 (abgedruckt in ZTR 1989, 158) ein unzulässiges Schiedsgutachten für den Fall angenommen, daß eine in einem Prozeßvergleich getroffene Vereinbarung den Arbeitgeber verpflichtete, Lohnfortzahlung zu leisten, wenn ärztlicherseits das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Fortsetzungserkrankung bestätigt wird.
  • BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97

    Eingruppierung: Beratende Ingenieurin (technische Beraterin) in

    Auszug aus LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98
    Wenn wie sonst bei Gutachten in Prozessen vorzugehen wäre, so würde im Rahmen der freien Beweiswürdigung das Gutachten auf seine Verwertbarkeit, Geschlossenheit, fachliche Stichhaltigkeit und Überzeugungskraft frei nachzuprüfen sein (vgl. BAG Urteil vom 21.10.1998 Az: 4 AZR 629/97 DB 1999, 104 m.w.N.).
  • BAG, 31.01.1979 - 4 AZR 378/77

    Arbeiter der Deutschen Bundesbahn - Dienstunfähigkeit - Bahnarzt -

    Auszug aus LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 31.01.1979 Az: 4 AZR 378/77 (abgedruckt in AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn) ausgeführt, daß in einer Bestimmung im Tarifvertrag, wonach die Dienstunfähigkeit im Zweifel vom zuständigen Bahnarzt festzustellen sei, keine Schiedsgutachtenabrede im Sinne eines Prozeßvertrages liege, sondern es sich um eine materiellrechtliche Bestimmung dahingehend handele, daß die Feststellung der Tatsache der Dienstunfähigkeit eines Arbeitnehmers dem Bahnarzt als Dritten gemäß § 317 BGB verbindlich überlassen werde.
  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 175/99

    Sozialplanabfindung: Ausschluss bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes -

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 12. Januar 1999 - 1 Sa 129/98 - aufgehoben.
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