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   LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13   

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https://dejure.org/2014,36088
LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13 (https://dejure.org/2014,36088)
LAG Bremen, Entscheidung vom 14.01.2014 - 1 Sa 14/13 (https://dejure.org/2014,36088)
LAG Bremen, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 1 Sa 14/13 (https://dejure.org/2014,36088)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung eines Klinikmitarbeiters bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu den für die Zentralsterilisation erteilten Verhaltensanweisungen; Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag der Arbeitgeberin bei schwerwiegenden ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Nichteinhaltung von Hygieneverhaltensanweisungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (37)

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

    Auszug aus LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BAG Urteil v. 21.06.2012, 2 AZR 694/11 AP Nr. 68 zu § 9 KSchG 1969).

    Auf der anderen Seite ist das Verhalten des Arbeitnehmers zu bewerten (BAG Urteil v. 21.06.2012, 2 AZR 694/11).

  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91

    Kündigung einer Mitarbeiterin in kirchlicher Einrichtung - Anhörung der

    Auszug aus LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13
    b) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die Arbeitsgerichte befugt, die Einhaltung dieses Verfahrens mit der Mitarbeitervertretung zu überprüfen (BAG Urteil v. 16.10.1991, 2 AZR 156/91 EzA Nr. 83 zu § 102 BetrVG 1972; LAG Niedersachsen Urteil v. 18.12.2001, 12 Sa 694/01).

    Nach herrschender Meinung ist insoweit auf die Grundsätze zu § 102 BetrVG zurückzugreifen (BAG Urteil v. 16.10.1991, 2 AZR 156/91 EzA 83 zu § 102 BetrVG 1972; LAG Köln Urteil v. 26.10.2010, 12 Sa 936/10 ZTR 2011, 318).

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

    Auszug aus LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13
    Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt muss so genau und umfassend beschrieben werden, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich ein Bild zu machen (BAG Urteil v. 05.11.2009, 2 AZR 676/08 NZA 2010, 457 ; BAG Urteil v. 22.04.2010, 2 AZR 991/08 DB 2010, 2509).

    Eine aus Sicht des Arbeitgebers bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung ist keine ordnungsgemäße Anhörung (BAG Urteil v. 31.01.1996, 2 AZR 181/95; BAG Urteil v. 05.11.2009, 2 AZR 676/08 NZA 2010, 457 ).

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13
    Der Ausspruch einer Kündigung unter der Rechtsbedingung der Unwirksamkeit einer vorhergehenden Kündigung ist möglich (BAG Urteil v. 27.03.1987, 7 AZR 527/85 AP Nr. 29 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil v. 22.04.2010, 2 AZR 991/08 AP Nr. 163 zu § 102 BetrVG 1972; LAG Köln Urteil v. 28.05.2009, 6 Sa 258/09; LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 24.08.2012, 6 Sa 511/11).

    Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt muss so genau und umfassend beschrieben werden, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich ein Bild zu machen (BAG Urteil v. 05.11.2009, 2 AZR 676/08 NZA 2010, 457 ; BAG Urteil v. 22.04.2010, 2 AZR 991/08 DB 2010, 2509).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits vorher erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG Urteil v. 09.06.2011, 2 AZR 284/10 AP Nr. 64 zu § 1 KSchG 1969).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 302/86

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers bei Sozialwidrigkeit - Unwirksamkeit der

    Auszug aus LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13
    Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers kommt nur in Betracht, wenn die Kündigung nicht auch aus einem anderen Grund als dem der Sozialwidrigkeit unwirksam ist (BAG Urteil v. 30.04.1987, 2 AZR 302/86).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Auszug aus LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13
    Im Vergleich mit einer fristgemäßen Kündigung kommen als mildere Mittel insbesondere Versetzung und Abmahnung in Betracht (BAG Urteil v. 28.10.2010, 2 AZR 293/09 EzA Nr. 78 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13
    Das Bundesarbeitsgericht vertritt die Auffassung, dass eine verhaltensbedingte Kündigung zukunftsbezogen ausgerichtet sei; mit der Kündigung solle das Risiko weiterer Vertragsverletzungen ausgeschlossen werden (BAG Urteil v. 16.08.1991 DB 1992, 1479 ; BAG Urteil v. 21.11.1996, 2 AZR 357/95 AP Nr. 130 zu § 626 BGB ).
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13
    Nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts kann der Auflösungsantrag regelmäßig nicht allein mit dem Sachverhalt begründet werden, mit dem der Arbeitgeber die Kündigung begründet (BAG Urteil v. 23.06.2005, 2 AZR 256/04 AP Nr. 52 zu § 9 KSchG 1969; BAG Urteil v. 24.03.2011, 2 AZR 674/09 AP Nr. 67 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98

    Kirchliche Schlichtungsstelle - Prozeßeinrede

    Auszug aus LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13
    Hierdurch wird keine prozessual beachtliche Einwendung begründet, mit der die staatliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen ist (BAG Urteil v. 18.05.1999, 9 AZR 682/98 AP Nr. 1 zu § 4 ArbGG 1979).
  • ArbG Düsseldorf, 11.05.2011 - 14 Ca 8029/10

    Verfahren über die Kündigung des Chefarztes einer Therapieklinik in Meerbusch

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90

    Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 197/05

    Abmahnungsentfernungsanspruch des Arbeitnehmers

  • LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Sachbeschädigung bei Entschuldigung

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 845/11

    Kündigung - qualifiziertes Schriftformerfordernis - Präklusion

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 240/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verwertungsverbot

  • LAG Niedersachsen, 18.12.2001 - 12 Sa 694/01

    Mangelnde Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei der Kündigung eines Leitenden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2007 - 6 Sa 1847/06

    Betriebsbedingte Kündigung - kirchliche Einrichtung

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 6 Sa 511/11

    Außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der Manipulation von

  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 264/02

    Entscheidung über einen erstinstanzlich nicht beschiedenen Hilfsantrag im

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • LG Hamburg, 24.06.2004 - 307 S 50/04
  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 669/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

  • LAG Köln, 28.05.2009 - 6 Sa 258/09

    Änderungskündigung; Vorratskündigung; Rechtsgutachten

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

  • BGH, 22.11.2011 - VIII ZB 30/11

    Mietrechtstreit auf Zahlung rückständiger Wohnraummiete: Inhaltsanforderungen an

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06

    Feststellungsklage - Zurückbehaltungsrecht - Mobbing

  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85

    Betriebsübung - Schriftform

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2019 - 4 Sa 40/18

    Schadenersatz wegen Streikmaßnahmen - Suspendierung der Friedenspflicht bei

    Diese dienten nicht dem Ziel einer rationelleren Arbeitsweise, sondern vielmehr der Aufgabe jeglicher betrieblicher Tätigkeit (LAG Baden-Württemberg 13. Januar 2014 - 1 Sa 14/13 - LAG München 28. Juli 2005 - 2 Sa 86/05 - bereits zur Vorgängerregelung: BAG 17. März 1988 - 6 AZR 634/86 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.08.2016 - 4 SaGa 2/16

    Streik - Suspendierung der Friedenspflicht bei Störung der Geschäftsgrundlage -

    Diese dient nicht dem Ziel einer rationelleren Arbeitsweise, sondern vielmehr der Aufgabe jeglicher betrieblicher Tätigkeit (LAG Baden-Württemberg 13. Januar 2014 - 1 Sa 14/13 - nv.; LAG München 28. Juli 2005 - 2 Sa 86/05; bereits zur Vorgängerregelung: BAG 17. März 1988 - 6 AZR 634/86).
  • ArbG Pforzheim, 05.04.2018 - 3 Ca 208/17

    Rechtswidrigkeit eines gewerkschaftlichen Streiks - Zweifel an Rechtmäßigkeit

    Eine solche Betriebsstilllegung dient nicht dem Ziel einer rationelleren Arbeitsweise, sondern vielmehr der Aufgabe jeglicher betrieblicher Tätigkeit (vgl. insoweit auch Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 03.08.2016, 4 SaGa 2/16 unter Verweis auf LAG Baden-Württemberg vom 13.01.2014, 1 Sa 14/13,juris.de).
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