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   LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13   

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https://dejure.org/2013,53419
LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13 (https://dejure.org/2013,53419)
LAG Bremen, Entscheidung vom 15.10.2013 - 1 Sa 32/13 (https://dejure.org/2013,53419)
LAG Bremen, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13 (https://dejure.org/2013,53419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 105 Abs. 1 SGB VII, §§ 263, 533 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 67 ArbGG, § 256 ZPO, § 264 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.05.2005 begründet wurde; Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe; Begriff der betrieblichen Veranlassung zur Ablegung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 1
    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.05.2005 begründet wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober

    Auszug aus LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13
    Im Übrigen sei das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.10.2010, Az. 8 AZR 418/09 zur Haftungsbegrenzung des Arbeitnehmers unter Heranziehung von § 105 Abs. 1 SGB VII zu übertragen.

    Die demgegenüber von dem Kläger herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.10.2010 8 AZR 418/09 (abgedruckt in AP Nr. 136 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ist dagegen im Rahmen einer völlig anderen Fragestellung ergangen, nämlich sollte dabei zu Gunsten von Arbeitnehmern eine Haftungsbegrenzung bei Schadensersatz begründet werden.

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2009 - 9 Sa 1695/07

    materielle Rechtskraft, Ersatz materieller und immaterieller Schäden

    Auszug aus LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13
    Dies ist der Fall, wenn im Rahmen einer Stufenklage von der Auskunft auf die Leistungsstufe übergegangen wird (BAG Urteil v. 24.04.2007 1 AZR 252/06 AP Nr. 2 zu § 1 TVG Sozialplan; BAG Urteil v. 19.08.2010 8 AZR 315/09 AP Nr. 18 zu § 81 SGB IX ; OLG München vom 01.02.2012 3 U 3525/11; LAG Düsseldorf Urteil v. 30.01.2009 9 Sa 1695/07; OLG Düsseldorf Urteil v. 02.08.2012 I-24 U 110/11; Zöller/Greger, ZPO , 29. Auflage Rdn. 8 zu § 263 ZPO ).
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07

    Auszubildende: Kostenerstattung, auswärtige Berufsschule

    Auszug aus LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in der darauf folgenden Revisionsentscheidung vom 22.12.2009, Az. 3 AZR 936/07 (abgedruckt in AP Nr. 13 zu § 5 BBiG ) eine "Veranlassung" dann nicht angenommen, wenn der Ausbildende den Auszubildenden lediglich bei der Berufsschule anmeldet.
  • LAG Hamm, 30.08.2007 - 17 Sa 969/07

    Erstattung von Fahrtkosten zu einer auswärtigen Berufsschule

    Auszug aus LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13
    In ähnlicher Weise hat das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 30.08.2007, Az. 17 Sa 969/07 wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung zu dem arbeitgeberseitig veranlassten Aufhebungsvertrag bzw. der Eigenkündigung die Veranlassung im Rahmen der Pflicht zur Übernahme von Fahrtkosten eines Auszubildenden definiert.
  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 393/09

    Betriebsübergang - "Ausscheiden" aus Unternehmen oder aus dem Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13
    Das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass - wenn Tarifvertragsparteien bestimmte Rechts- oder Fachbegriffe verwenden -, im Zweifel anzunehmen ist, dass diese Begriffe in ihrer zutreffenden rechtlichen oder fachlichen Bedeutung zu verstehen sind (BAG Urteil v. 13.05.1998 4 AZR 107/97 AP Nr. 242 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil v. 11.11.2010 8 AZR 393/09).
  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13
    Dies ist der Fall, wenn im Rahmen einer Stufenklage von der Auskunft auf die Leistungsstufe übergegangen wird (BAG Urteil v. 24.04.2007 1 AZR 252/06 AP Nr. 2 zu § 1 TVG Sozialplan; BAG Urteil v. 19.08.2010 8 AZR 315/09 AP Nr. 18 zu § 81 SGB IX ; OLG München vom 01.02.2012 3 U 3525/11; LAG Düsseldorf Urteil v. 30.01.2009 9 Sa 1695/07; OLG Düsseldorf Urteil v. 02.08.2012 I-24 U 110/11; Zöller/Greger, ZPO , 29. Auflage Rdn. 8 zu § 263 ZPO ).
  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 406/91

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13
    Im Übrigen handelte es sich bei der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht um eine neue Rechtsprechung, sondern um die Fortführung einer Rechtsprechung, die mindestens in Entscheidungen aus dem Jahre 1992 und 1994 schon zum Ausdruck gebracht wurde (BAG Urteil v. 20.04.1994 10 AZR 323/93 AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil v. 28.10.1992 10 AZR 406/91 AP Nr. 65 zu § 112 BetrVG ).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02

    Kündigung einer im Ausland als sog. Ortskraft beschäftigten Sprachlehrerin wegen

    Auszug aus LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteil v. 24.06.2004 2 AZR 656/02; BAG Urteil v. 24.02.2011 2 AZR 830/09).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09

    Schadensersatz - Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

    Auszug aus LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13
    Dies ist der Fall, wenn im Rahmen einer Stufenklage von der Auskunft auf die Leistungsstufe übergegangen wird (BAG Urteil v. 24.04.2007 1 AZR 252/06 AP Nr. 2 zu § 1 TVG Sozialplan; BAG Urteil v. 19.08.2010 8 AZR 315/09 AP Nr. 18 zu § 81 SGB IX ; OLG München vom 01.02.2012 3 U 3525/11; LAG Düsseldorf Urteil v. 30.01.2009 9 Sa 1695/07; OLG Düsseldorf Urteil v. 02.08.2012 I-24 U 110/11; Zöller/Greger, ZPO , 29. Auflage Rdn. 8 zu § 263 ZPO ).
  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97

    Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst

    Auszug aus LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13
    Das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass - wenn Tarifvertragsparteien bestimmte Rechts- oder Fachbegriffe verwenden -, im Zweifel anzunehmen ist, dass diese Begriffe in ihrer zutreffenden rechtlichen oder fachlichen Bedeutung zu verstehen sind (BAG Urteil v. 13.05.1998 4 AZR 107/97 AP Nr. 242 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil v. 11.11.2010 8 AZR 393/09).
  • BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06

    Auslegung eines Sozialplans

  • BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 169/02

    Arbeitgeberseitig veranlaßter Aufhebungsvertrag - Auslegung eines Sozialplans

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

  • BAG, 13.12.2005 - 1 AZR 551/04

    Auslegung eines Sozialplans

  • LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 849/12

    Eingruppierung - Lagermeister - Großbäckerei; Eingruppierung - Lagermeister -

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

  • OLG München, 01.02.2012 - 3 U 3525/11

    Stufenklage: Zulässigkeit der Rückkehr von der dritten in die zweite Stufe;

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - 24 U 110/11

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Vertretung des Schuldners im

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 830/09

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Zustimmung der Gewerkschaft als

  • LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

    Die Formulierung spricht dafür, dass in einer bestimmenden Weise auf den Willen einer anderen Person eingewirkt wird, die über die bloße Gestattung einer Handlung hinausgeht (so auch LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13, Revision anhängig unter dem Az. 4 AZR 112/14).

    Aus diesem Vergleich ergibt sich klar, dass allein das Bestehen der Facharbeiterprüfung zum Hafenfacharbeiter nicht mehr genügen sollte, sondern zukünftig auf die betriebliche Veranlassung abgestellt werden sollte, also ein Einwirken auf den Willen des Arbeitnehmers, die Prüfung abzulegen (LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13).

    Gegen dieses Urteil war die Revision für den Kläger teilweise, nämlich hinsichtlich der Hilfsanträge Ziffer 3 auf Eingruppierung in die Lohngruppe V wegen der vor dem Bundesarbeitsgericht anhängigen Revision 4 AZR 112/14 (LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13) zuzulassen.

  • LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 62/16

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

    Die Formulierung spricht dafür, dass in einer bestimmenden Weise auf den Willen einer anderen Person eingewirkt wird, die über die bloße Gestattung einer Handlung hinausgeht (so auch LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13, Revision anhängig unter dem Az. 4 AZR 112/14; LAG Bremen 11. Mai 2016 - 3 Sa 19/16 nicht rk).

    Aus diesem Vergleich ergibt sich klar, dass allein das Bestehen der Facharbeiterprüfung zum Hafenfacharbeiter nicht mehr genügen sollte, sondern zukünftig auf die betriebliche Veranlassung abgestellt werden sollte, also ein Einwirken auf den Willen des Arbeitnehmers, die Prüfung abzulegen (LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13).

    Gegen dieses Urteil war die Revision für den Kläger wegen der vor dem Bundesarbeitsgericht anhängigen Revision 4 AZR 112/14 (LAG Bremen 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13) zuzulassen.

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 112/14

    Eingruppierung eines Hafenfacharbeiters - Absolvieren der Facharbeiterprüfung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 15. Oktober 2013 - 1 Sa 32/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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