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   LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15   

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LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15 (https://dejure.org/2015,52058)
LAG Bremen, Entscheidung vom 16.12.2015 - 3 Sa 60/15 (https://dejure.org/2015,52058)
LAG Bremen, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 3 Sa 60/15 (https://dejure.org/2015,52058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 3 Abs. 4 AGG, § ... 626 Abs. 1 BGB, §§ 64 Abs. 2, 8 Abs. 2 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, 66 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 286 ZPO, § 7 Abs. 3 AGG, § 3 Abs. 3 AGG, § 323 Abs. 2 BGB, § 12 Abs. 3 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung

  • hensche.de

    Außerordentliche Kündigung, Sexuelle Belästigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 18 mwN).

    Dies wiederum ist für die handelnde Person regelmäßig auch erkennbar (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 22; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris).

    Unmaßgeblich ist dabei, wie der Handelnde selbst sein Verhalten zunächst eingeschätzt und empfunden haben mag und verstanden wissen wollte (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 24).

    Sie sind jedenfalls bei der Interessenabwägung nicht generell ausgeschlossen und können berücksichtigt werden (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10; 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - zu B II 3 b aa der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 191 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7).

    Ist der Arbeitnehmer wegen gleichartiger Pflichtverletzungen schon einmal abgemahnt worden und verletzt er seine vertraglichen Pflichten gleichwohl erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch weiterhin zu Vertragsstörungen kommen (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 64 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 82).

    eine Wiederholung ausschließen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 28 mwN).

    Für die Feststellung einer sexuellen Belästigung im Sinne des § 3 Abs. 4 AGG ist unmaßgeblich, wie der Handelnde selbst sein Verhalten zunächst eingeschätzt und empfunden haben mag und verstanden wissen wollte (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 24).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    So stellt beispielsweise das Berühren einer weiblichen Brust durch einen Mann regelmäßig einen sexuell bestimmten Eingriff in die körperliche Intimsphäre der Frau dar (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris).

    Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 18 mwN).

    Dies wiederum ist für die handelnde Person regelmäßig auch erkennbar (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 22; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris).

    Unmaßgeblich ist dabei, wie der Handelnde selbst sein Verhalten zunächst eingeschätzt und empfunden haben mag und verstanden wissen wollte (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 24).

    Auch im Bereich sexueller Belästigung ist regelmäßig eine Abmahnung vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erforderlich, es sei denn, bereits ex ante ist erkennbar, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 - m. w. N.; LAG Köln 28. Januar 2015 - 11 Sa 42/14 -, Rn. 24, juris).

    eine Wiederholung ausschließen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 28 mwN).

    Für die Feststellung einer sexuellen Belästigung im Sinne des § 3 Abs. 4 AGG ist unmaßgeblich, wie der Handelnde selbst sein Verhalten zunächst eingeschätzt und empfunden haben mag und verstanden wissen wollte (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 24).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr., BAG 26. März 2009 - 2 AZR 953/07 - Rn. 21 mwN, AP BGB § 626 Nr. 220; 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - Rn. 19, BAGE 118, 104 ; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, BAGE 134, 349 -367).

    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59 = EzTöD 100 TVöD -AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17; 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 48 mwN, AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD -AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7;10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, BAGE 134, 349 -367).

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, BAGE 134, 349 -367).

    Für die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung kann es von erheblicher Bedeutung sein, ob der Arbeitnehmer bereits geraume Zeit in einer Vertrauensstellung beschäftigt war, ohne vergleichbare Pflichtverletzungen begangen zu haben (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09; 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 - zu III 3 a der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 81 = EzA BGB § 626 nF Nr. 94).

    Es geht allein um die von einem objektiven Standpunkt aus zu beantwortende Frage, ob mit einer korrekten Erfüllung der Vertragspflichten zu rechnen ist (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, BAGE 134, 349 -367, Rn. 47).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhaltes unterlaufen sind, ergeben (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucksache 14/4722, Seite 100; BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 - NJW 2004, 1876 ff., zu II 2 a der Gründe).

    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH 11.02.1987 - IV b ZR 23/86 - NJW 1987, 1587 , zu 2 a der Gründe; BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 - a. a. O., zu II 2 a aa der Gründe).

    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichtes an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen entfallen lässt, können sich auch ergeben, wenn die Beweiswürdigung nicht den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügt, weil sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder gegen Denk- und Erfahrungsgesetze verstößt (BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 - NJW 2004, 845 ; 11. Februar 1987, IVb ZR 23/86, NJW 1987, 1557, 1558; 9. Juli 1999, V ZR 12/98, NJW 1999, 3481, 3482; LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2011 - 11 Sa 198/11).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt u.a. dann vor, wenn Umständen Indizwirkungen zuerkannt werden, die sie nicht haben können, oder wenn die Ambivalenz von Indiztatsachen nicht erkannt wird (BGH 22. Januar 1991, VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894, 1895; Urt. v. 23. Januar 1997, I ZR 29/94, NJW 1997, 2757, 2759; 12. März 2004 - V ZR 257/03 -, BGHZ 158, 269 -282, Rn. 9).

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Dabei muss sich das Gericht allerdings der Gefahren für jede Wahrheitsfindung bewusst sein (BGH 17. Februar 70 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 ; LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2011 - 11 Sa 198/11; vgl. Münchner Kommentar zur ZPO - Prütting a. a. O., Rn. 28 ff).

    Der Richter darf und muss sich aber in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH 17. Februar 70 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 ; LAG Rheinland-Pfalz 10. November 2014 - 3 Sa 520/13).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Das methodische Grundprinzip besteht dabei darin, einen zu überprüfenden Sachverhalt (hier: Glaubhaftigkeit der spezifischen Aussage) so lange zu negieren, bis diese Negation mit den gesammelten Fakten nicht mehr vereinbar ist (BGH 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164 -182, Rn. 14).

    Zu berücksichtigen sind allerdings nicht alle denkbaren, sondern nur die im konkreten Fall nach dem Stand der Ermittlungen realistisch erscheinenden Erklärungsmöglichkeiten (BGH 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164 -182, Rn. 14).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11

    Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Beweiswürdigung

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichtes an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen entfallen lässt, können sich auch ergeben, wenn die Beweiswürdigung nicht den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügt, weil sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder gegen Denk- und Erfahrungsgesetze verstößt (BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 - NJW 2004, 845 ; 11. Februar 1987, IVb ZR 23/86, NJW 1987, 1557, 1558; 9. Juli 1999, V ZR 12/98, NJW 1999, 3481, 3482; LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2011 - 11 Sa 198/11).

    Dabei muss sich das Gericht allerdings der Gefahren für jede Wahrheitsfindung bewusst sein (BGH 17. Februar 70 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 ; LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2011 - 11 Sa 198/11; vgl. Münchner Kommentar zur ZPO - Prütting a. a. O., Rn. 28 ff).

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH 11.02.1987 - IV b ZR 23/86 - NJW 1987, 1587 , zu 2 a der Gründe; BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 - a. a. O., zu II 2 a aa der Gründe).

    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichtes an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen entfallen lässt, können sich auch ergeben, wenn die Beweiswürdigung nicht den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügt, weil sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder gegen Denk- und Erfahrungsgesetze verstößt (BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 - NJW 2004, 845 ; 11. Februar 1987, IVb ZR 23/86, NJW 1987, 1557, 1558; 9. Juli 1999, V ZR 12/98, NJW 1999, 3481, 3482; LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2011 - 11 Sa 198/11).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls

  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • VG Köln, 16.12.2010 - 26 K 2017/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen Kündigung mit

  • LAG Köln, 28.01.2015 - 11 Sa 42/14

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung

  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 12/98

    Berufung auf fehlende Ernstlichkeit eines Geschäfts

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90

    Anforderungen an die Würdigung von Indizien

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

  • OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 1/98

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Berufung auf den

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 520/13

    Lohnaufrechnung durch den Arbeitgeber - Aufrechnungsverbot - freie

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 16. Dezember 2015 - 3 Sa 60/15 - aufgehoben.
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