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   LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05   

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LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05 (https://dejure.org/2006,4627)
LAG Bremen, Entscheidung vom 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05 (https://dejure.org/2006,4627)
LAG Bremen, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 1 TaBV 20/05 (https://dejure.org/2006,4627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Gleichheitssatzes im Rahmen von Tarifverträgen; Prüfung der Rechtfertigung der Ungleichbehandlung bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen und beim Anknüpfen der Ungleichbehandlung an personenbezogene Merkmale; Anwendbarkeit des ...

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    Übernahme eines Auszubildendenvertreters

  • Judicialis

    BetrVG § 78 a; ; BetrVG § 78 a Abs. 2; ; BetrVG § 78 a Abs. 3; ; BetrVG § 78 a Abs. 4; ; TV Mitbestimmung TTC § 3 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Mitgliedern der Auszubildendenvertretung bei überbetrieblicher Ausbildung im Konzern - gesetzlicher Übernahmeanspruch gegen Konzernmutter - tariflicher Übernahmeanspruch für Ersatzmitglieder der Auszubildendenvertretung bei der Deutschen Telekom AG - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (39)

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

    Auszug aus LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05
    Da die Auszubildendenvertretung nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03 (abgedruckt in AP Nr. 12 zu § 98 BetrVG 1972) - nicht von gesetzeswegen zu errichten sei, sei sie nur durch die Tarifvertragsbestimmungen geschaffen worden und habe eigenen Regelungen unterworfen werden können.

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in dem von der Arbeitgeberin vorgelegten Beschluss vom 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03 - angenommen, dass es sich beim TTC nach der Präambel des TV 122 um eine "Qualifizierungsorganisationseinheit", d.h. um einen Betrieb handele, dessen ausschließlicher Zweck die Durchführung der Berufsausbildung für andere Betriebe sei.

    Diese Regelung ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zulässig (vgl. BAG Beschl. v. 10.11.2004 - Az.: 7 ABR 17/04; BAG Beschl. v. 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03, Hess. LAG Beschl. v. 21.04.2005 - Az.: 9/5 TaBV 115/04) .

    Ausgehend von der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in dem Beschl. v. 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03, nach dem die Auszubildenden nicht Arbeitnehmer des Betriebs TTC (TT) sein sollen, würde ein Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach dem TV Mitbestimmung TTC leer laufen, wenn auf den Betrieb abzustellen wäre.

    Im Übrigen hat auch das Bundesarbeitsgericht in dem zitierten Beschluss vom 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03 - darauf abgestellt, dass die Arbeitgeberin für die im TTC eingestellten Auszubildenden den betrieblichen Teil der Berufsausbildung durchführe.

  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 19/86

    Eingruppierung eines Schwergerätemechanikers bei den

    Auszug aus LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Unterschrift der Tarifvertragsparteien oder mindestens eine Verweisung auf die Ergebnisniederschrift, Protokollnotiz etc. in dem Tarifvertrag nötig (vgl. BAG Urt. v. 03.12.1986 - Az.: 4 AZR 19/86 - AP Nr. 6 zu § 51 TV AL II).

    Auch wenn eine inhaltlich übereinstimmende Meinung der Tarifvertragsparteien gegeben ist, die veröffentlicht wurde, genügt dies nicht (vgl. BAG Urt. v. 03.12.1986 - Az.: 4 AZR 19/86 - AP Nr. 6 zu § 51 TV AL II; BAG Urt. v. 28.07.1988 - Az.: 6 AZR 349/87 - AP Nr. 1 zu § 5 TV BuPost; LAG Schleswig-Holstein Urt. v. 11.02.2004 - Az.: 3 Sa 342/03).

    Jedoch kann eine solche übereinstimmende Auffassung der Tarifvertragsparteien, die nicht die Form für Tarifverträge wahrt, zur Auslegung eines Tarifvertrages herangezogen werden, jedoch nicht um ein widerstreitendes Ergebnis zum Tarifvertrag zu erhalten (vgl. BAG Urt. v. 19.06.1974 - Az.: 4 AZR 436/73 - AP Nr. 3 zu § 3 BAT; BAG Urt. v. 03.12.1986 - Az.: 4 AZR 19/86 - AP Nr. 6 zu § 51 TV AL II; BAG Urt. v. 28.07.1988 - Az.: 6 AZR 349/87 - AP Nr. 1zu § 5 TV BuPost).

    Maßgeblich ist also, ob nach ihrem Willen durch die Notiz der Tarifvertrag ergänzt werden soll oder z.B. nur das Ergebnis einer Besprechung wiedergegeben wird (vgl. BAG Urt. v. 03.12.1986 - Az.: 4 AZR 19/86 - AP Nr. 6 zu § 51 TV AL II).

  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 553/04

    Überbetriebliche Ausbildung - Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG

    Auszug aus LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt die Übernahme eines Jugend- und Auszubildendenvertreters nach § 78 a BetrVG in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis voraus, dass mit dem ausbildenden Unternehmen ein Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder ein Vertragsverhältnis besteht, das aufgrund Tarifvertrag oder arbeitsvertraglicher Vereinbarung eine geordnete Ausbildung von mindestens zwei Jahren vorsieht (vgl. BAG Urt. v. 17.08.2005 - Az.: 7 AZR 553/04 - NZA 2006, 624).

    Durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.08.2005 - Az. 7 AZR 553/04 NZA 2006, 624 - wurde nicht entschieden, welche Rechtsfolgen sich im Rahmen des § 78 a BetrVG im Übrigen daraus ergeben, dass die berufspraktische Unterweisung woanders als die theoretische Ausbildung erfolgt.

    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.08.2005 - Az. 7 AZR 553/04 - soll § 5 Abs. 1 BetrVG nicht ohne weiteres zum Schutz nach § 78 a BetrVG führen.

    Auch in dem Urteil vom 17.08.2005 - Az. 7 AZR 553/04 hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich eine Verzahnung der durch verschiedene Rechtsträger durchgeführten Ausbildung rechtlich auswirken könnte.

    Es ist somit die für den Übernahmeanspruch nach § 78 a BetrVG erforderliche Ausbildung im Sinne des BBiG (vgl. BAG Urt. v. 17.08.2005 - Az.: 7 AZR 553/04) gegeben.

  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung

    Auszug aus LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05
    Wenn die Voraussetzungen nach § 78 a Abs. 2 und 3 BetrVG vorliegen, wandelt sich das Ausbildungsverhältnis im Anschluss in ein Arbeitsverhältnis um (vgl. BAG Beschl. v. 29.11.1989 - Az.: 7 ABR 67/88 - AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972).

    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts setzt ein Antrag nach § 78 a Abs. 4 BetrVG im Beschlussverfahren zwar nicht voraus, dass die Voraussetzungen für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 2 und 3 BetrVG gegeben sind (vgl. BAG Beschl. v. 29.11.1989 - Az.: 7 ABR 67/88 - AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972).

    Andererseits hat es das Bundesarbeitsgericht für möglich erachtet, dass im Rahmen eines echten Feststellungsantrages geltend gemacht wird, dass kein Arbeitsverhältnis besteht; dieser Antrag soll jedoch im Urteilsverfahren zu verfolgen sein (vgl. BAG Beschl. v. 29.11.1989 - Az.: 7 ABR 67/88 - AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG Urt. v. 23.08.1984 - Az.: 6 AZR 32/84).

    Die Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber grundsätzlich dann unzumutbar, wenn zu diesem Zeitpunkt im Ausbildungsbetrieb kein freier Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der Auszubildende mit seiner durch die Ausbildung erworbenen Qualifikation beschäftigt werden kann (vgl. BAG Beschl. v. 29.11.1989 - Az.: 7 ABR 67/88 - AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG Beschl. v. 12.11.1997 - Az.: 7 ABR 73/96 - AP Nr. 31 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG Beschl. v. 28.06.2000 - Az.: 7 ABR 57/98 - ZTR 2001, 139).

  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff -

    Auszug aus LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05
    Diese Regelung ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zulässig (vgl. BAG Beschl. v. 10.11.2004 - Az.: 7 ABR 17/04; BAG Beschl. v. 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03, Hess. LAG Beschl. v. 21.04.2005 - Az.: 9/5 TaBV 115/04) .

    Dies wirkt sich auch auf andere zu bildende Vertretungen aus (vgl. BAG Beschl. v. 10.11.2004 - Az.: 7 ABR 17/04), so auch auf Auszubildendenvertretungen (vgl. Däubler/Trümner, BetrVG, 10. Aufl., Rdnr. 66 zu § 3 BetrVG).

  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 73/96

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

    Auszug aus LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05
    Die Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber grundsätzlich dann unzumutbar, wenn zu diesem Zeitpunkt im Ausbildungsbetrieb kein freier Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der Auszubildende mit seiner durch die Ausbildung erworbenen Qualifikation beschäftigt werden kann (vgl. BAG Beschl. v. 29.11.1989 - Az.: 7 ABR 67/88 - AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG Beschl. v. 12.11.1997 - Az.: 7 ABR 73/96 - AP Nr. 31 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG Beschl. v. 28.06.2000 - Az.: 7 ABR 57/98 - ZTR 2001, 139).

    Der Arbeitgeber darf nicht innerhalb von drei Monaten vor Ausbildungsende den Arbeitsplatz anderweitig besetzen (vgl. BAG Beschl. v. 12.11.1997 - Az.: 7 ABR 73/96 - AP Nr. 31 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG Beschl. v. 29.09.1999 - Az.: 7 ABR 10/98).

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 349/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost

    Auszug aus LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05
    Auch wenn eine inhaltlich übereinstimmende Meinung der Tarifvertragsparteien gegeben ist, die veröffentlicht wurde, genügt dies nicht (vgl. BAG Urt. v. 03.12.1986 - Az.: 4 AZR 19/86 - AP Nr. 6 zu § 51 TV AL II; BAG Urt. v. 28.07.1988 - Az.: 6 AZR 349/87 - AP Nr. 1 zu § 5 TV BuPost; LAG Schleswig-Holstein Urt. v. 11.02.2004 - Az.: 3 Sa 342/03).

    Jedoch kann eine solche übereinstimmende Auffassung der Tarifvertragsparteien, die nicht die Form für Tarifverträge wahrt, zur Auslegung eines Tarifvertrages herangezogen werden, jedoch nicht um ein widerstreitendes Ergebnis zum Tarifvertrag zu erhalten (vgl. BAG Urt. v. 19.06.1974 - Az.: 4 AZR 436/73 - AP Nr. 3 zu § 3 BAT; BAG Urt. v. 03.12.1986 - Az.: 4 AZR 19/86 - AP Nr. 6 zu § 51 TV AL II; BAG Urt. v. 28.07.1988 - Az.: 6 AZR 349/87 - AP Nr. 1zu § 5 TV BuPost).

  • BAG, 06.11.1996 - 7 ABR 54/95

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

    Auszug aus LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05
    Entscheidend sind bei der Frage, ob ein freier Arbeitsplatz gegeben ist, die Vorgaben des Arbeitgebers (vgl. BAG Beschl. v. 06.11.1996 - Az.: 7 ABR 54/95 - AP Nr. 26 zu § 78 a BetrVG 1972).

    Der Auszubildende muss sich hilfsweise im Übernahmeverlangen bereit erklären, auch zu anderen Arbeitsbedingungen tätig zu werden (vgl. BAG Beschl. v. 06.11.1996 - Az.: 7 ABR 54/95 - AP Nr. 26 zu § 78 a BetrVG 1972).

  • BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 207/85

    Betriebsverfassungsrecht: Nachwirkender Schutz des vorübergehend nachgerückten

    Auszug aus LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05
    Vorübergehend nachgerückte Ersatzmitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung haben nachwirkenden Schutz im Sinne des § 78 a Abs. 3 BetrVG innerhalb eines Jahres nach dem Vertretungsfalle (vgl. BAG Urt. v. 13.03.1986 - Az.: 6 AZR 207/85 - AP Nr. 3 zu § 9 BPersVG).

    Deshalb werden nach den §§ 78, 78 a BetrVG Ersatzmitglieder, die innerhalb eines Jahres vor Beendigung der Ausbildung vertretungsweise als Auszubildendenvertreter tätig geworden sind, den ordentlichen Mitgliedern gleichbehandelt, d.h. wie solche behandelt und haben demnach einen Übernahmeanspruch (vgl. BAG Urt. v. 13.03.1986 - Az.: 6 AZR 207/85 - AP Nr. 3 zu § 9 BPersVG).

  • BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 13/92

    Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden

    Auszug aus LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05
    So soll nur eine betriebliche Ausbildung zur Anwendung des § 5 BetrVG führen (vgl. BAG Beschl. v. 26.01.1994 - Az.: 7 ABR 13/92).

    Nicht aber würden diejenigen zu den Arbeitnehmer dieses Betriebes zählen, die lediglich Empfänger der von der sonstigen Berufsbildungseinrichtung durchgeführten Berufsbildungsmaßnahme seien (vgl. BAG Beschl. v. 26.01.1994 - Az.: 7 ABR 13/92).

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 32/84
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 28.06.2000 - 7 ABR 57/98

    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 216/99

    Rückwirkende Senkung tariflicher Weihnachtsgratifikation

  • LAG Hamm, 10.06.2005 - 13 TaBV 26/05

    Wahl; Freistellung; Betriebsratsmitglied; freizustellendes Betriebsratsmitglied;

  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 48/91

    Anpassung einer Stundungsabrede bei Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • LAG München, 12.10.2005 - 9 TaBV 30/05

    Auszubildendenvertreter

  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 766/96

    Zusatzversorgung befristet beschäftigter Teilzeitkräfte - Versorgungsleistungen

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03

    Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 664/01

    Tarifauslegung

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien - Überprüfung der tariflichen Regeln

  • BAG, 29.09.1999 - 7 ABR 10/98

    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Hessen, 21.04.2005 - 5 TaBV 115/04

    Tarifauslegung - Bildung gesonderter Spartengesamtbetriebsräte

  • BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 232/03

    Auslegung eines Koalitionsvertrages

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.02.2004 - 3 Sa 342/03

    Erschwerniszulage, Funktionszulage, Gleichheitsgrundsatz, Stichtagsregelung,

  • LAG Bremen, 01.02.2006 - 2 TaBV 15/05
  • BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73

    Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 228/05

    Mehrflugstundenvergütung - Flugdienstuntauglichkeit

  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97

    Eingruppierung - Angestellte in der Fernsprechauskunft

  • BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 440/04

    Tarifauslegung - Stichtagsregelung

  • BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 424/85
  • BAG, 24.02.1999 - 5 AZB 10/98

    Rechtsweg - Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen

  • BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 574/94

    Arbeitsverhältnis im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis von Mitgliedern

  • BAG, 25.05.1988 - 7 AZR 627/87

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 78a BetrVG - Anspruch auf

  • BAG, 12.09.1996 - 7 ABR 61/95

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb

  • LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06

    Übernahme eines Auszubildendenvertreters

    Die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Bremen hat in ihrer Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 1 TaBV 20/05 - insoweit ausgeführt, dass das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses letztlich eine Vorfrage für den Auflösungsantrag sei.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der in dem zuletzt zitierten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts geäußerten Auffassung für den damaligen Rechtszustand zu folgen ist, da diese Entscheidung nicht den Zuordnungstarifvertrag vom 15.05.2003 berücksichtigt (vgl. LAG Bremen Beschluss vom 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05).

    a) Die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts hat in der genannten Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 1 TaBV 20/05 Folgendes ausgeführt:.

  • ArbG Bielefeld, 29.11.2006 - 3 Ca 2018/06
    " (zitiert nach den Gründen der Entscheidung des LAG Bremen vom 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05).

    Die an dieser Rechtsprechung verschiedentlich geäußerte Kritik, zuletzt die des LAG München vom 06.09.2006 - 9 TaBV 84/05 und die des LAG Bremen vom 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05 - und vom 01.02.2006 - 2 TaBV 15/05 - teilt die erkennende Kammer nicht.

  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 68/06

    Auszubildendenvertreter - Begründung Arbeitsverhältnisses und Auflösung eines

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 23. Mai 2006 - 1 TaBV 20/05 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Hamm, 04.05.2007 - 13 Sa 38/07

    Übernahme; Auszubildender; Auszubildendervertreter; Telekom

    So hatte er, anders als in dem vom LAG Bremen (Beschluss vom 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05) entschiedenen Fall, am 18.08.2005, als mit dem Tarifvertrag zur Änderung des TV 122 rückwirkend ab 01.01.2005 die Regelungen des § 3 Abs. 4 TV 122 modifiziert wurden, seine Ausbildung nicht beendet und konnte deshalb auch noch nicht auf einen allein unter den Voraussetzungen des § 78a BetrVG (i.V.m. § 3 Abs. 4 S. 1 TV 122) bestehenden Übernahmeanspruch vertrauen.
  • ArbG Münster, 18.05.2017 - 2 BV 4/17
    Da das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses Vorfrage für die Auflösungsfrage ist, müssen beide Anträge schon wegen der Gefahr divergierender Entscheidungen in einem einheitlichen Beschlussverfahren gestellt werden können (im Anschluss an LAG Köln, 02.11.2006 5 TaBV 13/06, juris Rn.50 mit Verweis auf LAG Bremen 23.05.2006 1 TaBV 20/05).
  • LAG Köln, 02.11.2006 - 5 TaBV 13/06

    Auszubildender; Vertretung; Ausbildungsbetriebe

    Das Beschwerdegericht folgt der zuletzt genannten Auffassung (ebenso LAG Bremen vom 23. Mai 2006 - 1 TaBV 20/05 - ).
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