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   LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04 verb. m. 1 Sa 81/04, 1 Sa 81/04, 3 Sa 80/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2258
LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04 verb. m. 1 Sa 81/04, 1 Sa 81/04, 3 Sa 80/04 (https://dejure.org/2004,2258)
LAG Bremen, Entscheidung vom 26.08.2004 - 3 Sa 80/04 verb. m. 1 Sa 81/04, 1 Sa 81/04, 3 Sa 80/04 (https://dejure.org/2004,2258)
LAG Bremen, Entscheidung vom 26. August 2004 - 3 Sa 80/04 verb. m. 1 Sa 81/04, 1 Sa 81/04, 3 Sa 80/04 (https://dejure.org/2004,2258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    BGB § 613 a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Umgehung gesetzlicher Vorschriften; Betriebsübergang durch dieÜbernahme von Beschäftigten; Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines dreiseitigen Vertrages vor Betriebsübergang; Vertragsschluss als Risikogeschäft; ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Umgehung gesetzlicher Vorschriften; Betriebsübergang durch die Übernahme von Beschäftigten; Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines dreiseitigen Vertrages vor Betriebsübergang; Vertragsschluss als Risikogeschäft; ...

  • Judicialis

    BGB § 613 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a
    Nichtigkeit eines dreiseitigen Auflösungsvertrages mit Übergang in Beschäftigungsgesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und Übergang in Beschäftigungsgesellschaft in einem Vertrag ? Unwirksamkeit, wenn erleichterte Betriebsübernahme Motiv des Aufhebungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer nicht in Auffanggesellschaft drängen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertragliche Vereinbarung der Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses mit gleichzeitigem Übergang in eine Beschäftigungsgesellschaft ; Unterbrechung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses als Zweck eines Aufhebungsvertrags; Erleichterte Betriebsübernahme als Motiv für die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2452
  • BB 2005, 665
  • BB 2005, 670
  • DB 2005, 287
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 628/12

    Höhe des Vergütungsabzugs anlässlich einer Streikteilnahme

    Auszug aus LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04
    Deshalb habe er auch die Möglichkeit sein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzuheben (vgl. BAG vom 11.12.1997 - 8 AZR 654/95 - BAG AP Nr. 135 zu § 613 a BGB; BAG AP Nr. 56 zu § 1 TVG, Tarifverträge Einzelhandel).

    Ein Aufhebungsvertrag, der nach seiner Funktion diesen Schutz umgeht, ist gesetzwidrig und damit nach § 134 BGB nichtig (vgl. BAG AP Nr. 56 zu § 1 TVG, Tarifverträge Einzelhandel).

    Denn eine autonome Entscheidung des Arbeitnehmers an seinem bisherigen Arbeitsplatz in keinem Falle mehr weiter beschäftigt werden zu wollen, wie sie das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge Einzelhandel unterstellt, liegt hier tatsächlich nicht vor.

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04
    Die Kammer schließt sich aber auch der Kritik der Literatur an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.12.1998 - 8 AZR 324/97 = AP Nr. 185 zu § 613 a BGB an.

    Sie wussten aber nicht, ob wie übernommen werden sollten, weil - nach Auffassung der Kammer in Kenntnis der Entscheidung des BAGs vom 10.12.1998, a.a.O. - die Betreibergesellschaft natürlich keine Zusagen vor Zustandekommen des Dreiseitigen Vertrages machen konnte, weil dann erst recht offensichtlich gewesen wäre, dass der Vertrag lediglich zur Unterbrechung der Kontinuität erfolgte.

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    Auszug aus LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04
    Deshalb habe er auch die Möglichkeit sein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzuheben (vgl. BAG vom 11.12.1997 - 8 AZR 654/95 - BAG AP Nr. 135 zu § 613 a BGB; BAG AP Nr. 56 zu § 1 TVG, Tarifverträge Einzelhandel).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02

    Kündigung des Betriebsveräußerers nach einem Erwerberkonzept

    Auszug aus LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04
    Die für notwendig erachtete Verminderung der Belegschaft kann bei Vorliegen eines Unternehmenskonzeptes des potentiellen Erwerbers betriebsbedingte Kündigungen auch des Betriebsveräußerers rechtfertigen (vgl. BAG Urteil vom 20.03.2003 - 8 AZR 97/02 - BAG AP Nr. 34 zu § 613 a BGB; Erfurter Kommentar Preis, 4. Aufl., § 613 a BGB, Rdziff. 163 ff.).
  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Auszug aus LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04
    Deshalb ist die Unwirksamkeit der Befristungen zu Recht vom Arbeitsgericht festgestellt worden (vgl. dazu BAG NzA 2004, 925).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGHs kommt es auf den Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit an (vgl. EuGH AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187).
  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 26. August 2004 - 3 Sa 80/04 verb.

    m. 1 Sa 81/04 - aufgehoben.

    Beim BQGB-Modell stehen die nicht übernommenen Arbeitnehmer dagegen zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis zur Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, erhalten Transferkurzarbeitergeld nach § 216b SGB III; sie werden dort auf die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet und, soweit möglich, in neue Arbeitsverhältnisse vermittelt (siehe auch Lembke BB 2005, 670 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - L 1 B 3/05

    Arbeitslosenversicherung

    Diese Rechtsfolge kann jedoch auch beim Wechsel in eine BQG nur angenommen werden, wenn entweder die BQG selbst den Betrieb des abgebenden Unternehmens fortsetzt oder aber die Betriebsfortführung jedenfalls unter alsbaldiger Verwendung der betroffenen Arbeitnehmer verbindlich in Aussicht steht (BAG, Urt. v. 10.12.1998, 8 AZR 324/97, NZA 1999, 422, 424; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 08.07.2004, 11 Sa 6/04, LAGReport 2005, 201; insoweit übereinstimmend trotz der Kritik an der Rechtsprechung des BAG auch LAG Bremen, Urt. v. 26.08.2004, 3 Sa 80/04 u.a., DB 2005, 287 f.).
  • LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05
    Soweit er - im Gegenteil - den objektiven Gesetzesumgehungstatbestand allein mit der Behauptung begründet, dass es der Beklagten darum gegangen sei, einen in der Belegschaft "abgespeckten Betrieb" zu übernehmen, ist er darauf zu verweisen, dass das Bundesarbeitsgericht der Auffassung, den Aufhebungsvertrag bereits dann als unzulässiges Umgehungsgeschäft anzusehen, wenn dessen Motiv lediglich in der erleichterten Betriebsübernahme liege (vgl. LAG Bremen 26. August 2004 - 3 Sa 80/04 verb. m. 1 Sa 81/04 - juris-Recherche), ausdrücklich nicht gefolgt ist (BAG 18. August 2005, a.a.O., zu II.2.d. der Gründe).
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