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   LAG Bremen, 26.11.2013 - 1 Sa 74/13   

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https://dejure.org/2013,49249
LAG Bremen, 26.11.2013 - 1 Sa 74/13 (https://dejure.org/2013,49249)
LAG Bremen, Entscheidung vom 26.11.2013 - 1 Sa 74/13 (https://dejure.org/2013,49249)
LAG Bremen, Entscheidung vom 26. November 2013 - 1 Sa 74/13 (https://dejure.org/2013,49249)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Auszug aus LAG Bremen, 26.11.2013 - 1 Sa 74/13
    Das Bundesarbeitsgericht hat Anträge auf Duldung wie im vorliegenden Verfahren formuliert selbst dann für zulässig gehalten, wenn sie weniger Präzisierung enthielten als der vorliegende Antrag (BAG Urteil v. 28.02.2006 - 1 AZR 460/04 - AP Nr. 127 zu Art. 9 GG ; BAG Beschluss v. 22.05.2012 - 1 ABR 11/11 - AP Nr. 149 zu Art. 9 GG ).

    Auch insoweit hat das Bundesarbeitsgericht einen Antrag als hinreichend bestimmt angesehen (BAG Urteil v. 28.02.2006 - 1 AZR 460/04 - AP Nr. 127 zu Art. 9 GG ).

    Ob der jeweils konkret begehrte Zutritt zu gewähren ist, richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls (BAG Urteil v. 28.02.2006 - 1 AZR 460/04 - AP Nr. 127 zu Art. 9 GG ; BAG Beschluss v. 22.05.2012 - 1 ABR 11/11 - AP Nr. 149 zu Art. 9 GG ).

    Auch der im Einzelfall notwendige personelle und organisatorische Aufwand, der für den Arbeitgeber mit dem Besuch betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter verbunden ist, ist insoweit zu berücksichtigen (BAG Urteil v. 28.02.2006 - 1 AZR 460/04 - AP Nr. 127 zu Art. 9 GG ).

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 179/09

    Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zur Mitgliederwerbung

    Auszug aus LAG Bremen, 26.11.2013 - 1 Sa 74/13
    Die personelle Auswahl der Werbenden unterfällt dem Schutzbereich des Artikel 9 Abs. 3 GG (BAG Urteil v. 22.06.2010 - 1 AZR 179/09 - AP Nr. 142 zu Art. 9 GG ).

    Dann müssten die verfassungsrechtlich durch Artikel 13, 14 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG geschützten Rechtsgüter des Arbeitgebers hinter der durch Artikel 9 Abs. 3 GG verbürgten koalitionsspezifischen Betätigungsfreiheit der Gewerkschaft zurücktreten (BAG Urteil v. 22.06.2010 - 1 AZR 179/09 - AP Nr. 142 zu Art. 9 GG ).

    Aus diesem Grund soll die Gewerkschaft den Besuchstermin angemessene Zeit zuvor ankündigen, wobei im Hinblick auf etwaige organisatorische Maßnahmen nach Auffassung des Bundesarbeitsgericht von einer Regelfrist von einer Woche auszugehen sein soll (BAG Urteil v. 22.06.2010 - 1 AZR 179/09 - AP Nr. 142 zu Art. 9 GG ; LAG Niedersachsen Urteil v. 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08 - NZA-RR 2009, 209).

  • LAG Niedersachsen, 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08
    Auszug aus LAG Bremen, 26.11.2013 - 1 Sa 74/13
    Aus diesem Grund soll die Gewerkschaft den Besuchstermin angemessene Zeit zuvor ankündigen, wobei im Hinblick auf etwaige organisatorische Maßnahmen nach Auffassung des Bundesarbeitsgericht von einer Regelfrist von einer Woche auszugehen sein soll (BAG Urteil v. 22.06.2010 - 1 AZR 179/09 - AP Nr. 142 zu Art. 9 GG ; LAG Niedersachsen Urteil v. 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08 - NZA-RR 2009, 209).

    Soweit sich die Beklagte auf die in dem Pausenraum aufgrund seiner relativ geringen Größe mit 16 m² entstehenden drangvollen Enge beruft, könnte zwar grundsätzlich eine psychische Zwangssituation für die Beschäftigten und damit eine Beeinträchtigung des Betriebsfriedens der Gewährung des beanspruchten Zutrittsrechts entgegenstehen (LAG Niedersachsen Urteil v. 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08 - NZA-RR 2009, 209).

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

    Auszug aus LAG Bremen, 26.11.2013 - 1 Sa 74/13
    Das Bundesarbeitsgericht hat Anträge auf Duldung wie im vorliegenden Verfahren formuliert selbst dann für zulässig gehalten, wenn sie weniger Präzisierung enthielten als der vorliegende Antrag (BAG Urteil v. 28.02.2006 - 1 AZR 460/04 - AP Nr. 127 zu Art. 9 GG ; BAG Beschluss v. 22.05.2012 - 1 ABR 11/11 - AP Nr. 149 zu Art. 9 GG ).

    Ob der jeweils konkret begehrte Zutritt zu gewähren ist, richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls (BAG Urteil v. 28.02.2006 - 1 AZR 460/04 - AP Nr. 127 zu Art. 9 GG ; BAG Beschluss v. 22.05.2012 - 1 ABR 11/11 - AP Nr. 149 zu Art. 9 GG ).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus LAG Bremen, 26.11.2013 - 1 Sa 74/13
    Dabei hat es die sich - mittelbar - aus § 23 Abs. 3 S. 5 BetrVG ergebende Obergrenze von EUR 10.000,00 beachtet (BAG Beschluss v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03 - AP Nr. 40 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; LAG Köln Beschluss v. 21.02.2006 - 9 TaBV 34/05 - AE 2007, 81).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2011 - 4 Sa 839/11

    Gewerkschaft - Mitgliederwerbung - Zugangsrecht zu den Betriebsräumen des

    Auszug aus LAG Bremen, 26.11.2013 - 1 Sa 74/13
    Sieht die Gewerkschaft eine konkrete Maßnahme als sinnvoll an, so z. B. die Mitgliederwerbung in einem Sozialraum/Besprechungsraum, weil dort die Mitarbeiter anders als in einem Verkaufsraum oder Werkstattbereich nicht abgelenkt sind, kann dies regelmäßig nicht abgelehnt werden (LAG Berlin-Brandenburg Urteil v. 03.08.2011 - 4 Sa 839/11 - ArbuR 2012, 83).
  • LAG Köln, 21.02.2006 - 9 TaBV 34/05

    Betriebsrat, Unterlassungsanspruch, Verhaltenskontrolle

    Auszug aus LAG Bremen, 26.11.2013 - 1 Sa 74/13
    Dabei hat es die sich - mittelbar - aus § 23 Abs. 3 S. 5 BetrVG ergebende Obergrenze von EUR 10.000,00 beachtet (BAG Beschluss v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03 - AP Nr. 40 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; LAG Köln Beschluss v. 21.02.2006 - 9 TaBV 34/05 - AE 2007, 81).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Bremen, 26.11.2013 - 1 Sa 74/13
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Arbeitsgericht trotz ausdrücklicher Rüge nicht vorab durch besonderen Beschluss, sondern im Rahmen der Entscheidung der Hauptsache über die Zulässigkeit der Verfahrensart entschieden hat (BAG Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 BAGE 91, 210 ; BAG Beschluss vom 22.05.2012 - 1 ABR 1/11 AP Nr. 149 zu Art. 9 GG ).
  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 1/11

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG - Unterweisung zum

    Auszug aus LAG Bremen, 26.11.2013 - 1 Sa 74/13
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Arbeitsgericht trotz ausdrücklicher Rüge nicht vorab durch besonderen Beschluss, sondern im Rahmen der Entscheidung der Hauptsache über die Zulässigkeit der Verfahrensart entschieden hat (BAG Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 BAGE 91, 210 ; BAG Beschluss vom 22.05.2012 - 1 ABR 1/11 AP Nr. 149 zu Art. 9 GG ).
  • LAG Hessen, 01.04.2004 - 11 Sa 1092/03
    Auszug aus LAG Bremen, 26.11.2013 - 1 Sa 74/13
    Auch das Grundrecht nach Artikel 2 Abs. 1 GG soll dann nicht gestört sein (Hessisches LAG Urteil v. 01.04.2004 - 11 Sa 1092/03 -).
  • LAG Hamm, 16.12.2014 - 12 Sa 1020/14

    Zutrittsrecht der Gewerkschaft zum Betrieb zur Mitgliederwerbung;

    Selbst wenn sie die Werbemaßnahmen als störend empfinden sollten, ist der Eingriff als geringfügig einzustufen, da ohnehin nicht alle Mitarbeiter die Kantine aufsuchen (vgl. LAG Bremen, 26.11.2013 - 1 Sa 74/13; BeckRS 2014, 67918).
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