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   LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15   

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LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15 (https://dejure.org/2015,47360)
LAG Bremen, Entscheidung vom 29.10.2015 - 2 Sa 15/15 (https://dejure.org/2015,47360)
LAG Bremen, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 2 Sa 15/15 (https://dejure.org/2015,47360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 240 ZPO, § ... 613a BGB, § 37 TVöD, § 64 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 517, 519 ZPO, §§ 611 Abs. 1, 612 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 305c Abs. 2 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, Richtlinie 2001/23/EG, § 1 Abs. 2 KSchG, Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG, § 4 Abs. 5 TVG, § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD, § 37 Abs. 1 Satz 2 TVöD, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Bezugnahme auf die Anwendbarkeit des TVöD

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 613a Abs. 1 S. 1
    Auslegung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Bezugnahme auf die Anwendbarkeit des TVöD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15
    Die Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) sei nicht einschlägig.

    Ferner könne - wie sich aus der Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) ergebe - eine dynamische Verweisung nicht angenommen werden, wenn der Erwerber eines Betriebs auf die in Bezug genommenen Tarifverträge nicht Einfluss nehmen könne.

    Einer Tarifdynamik stehe zudem die Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) entgegen.

    Dem Anspruch der Klägerin stehe vorliegend auch nicht die Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) entgegen.

    Die Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) zwingt nicht zu einer europarechtskonformen Auslegung dahingehend, dass der Betriebserwerber an die dynamische Klausel nicht gebunden ist (vgl. LAG Hamm 11. Juni 2015 - 17 Sa 1584/14 - zitiert nach juris; Sächsisches LAG 24. März 2015 - 1 Sa 541/14 - NZA-RR 2015, 286 ; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2014 - 26 Sa 1130/14 - zitiert nach juris; 3. Dezember 2014 - 24 Sa 1126/14 - AE 2015, 126; Hessisches LAG 10. Dezember 2013 - 8 Sa 537/13 - zitiert nach juris; vgl. auch BeckOK TV-L/Bepler TV-L Anh. zu § 1 Exkurs: Tarifbindung und Tarifgeltung Rn 57a; Forst, DB 2013, 1847, 1849 f; zweifelnd ErfK/Preis 15. Aufl. § 613a BGB Rn. 127a; HWK/Willemsen/Müller-Bonanni 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 280a; Meyer Anm. zu EuGH AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 10; aA Latzel RdA 2014, 110, 117; Lobinger NZA 2013, 945, 947 f.; Willemsen/Grau NJW 2014, 12 ).

    aa) Die vorliegende Fallkonstellation unterscheidet sich von der der Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) zugrunde liegenden zunächst bereits maßgeblich darin, dass es vorliegend nicht um einen Übergang eines Betriebs aus dem öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft geht.

    bb) Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen dem vorliegenden Verfahren und der Fallkonstellation der EuGH-Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) liegt darin, dass nach unbestrittenem Vortrag der Klägerin die Beklagte die Möglichkeit hat, nach § 5 Buchst. e der Satzung des K. Bremen vom 19. Dezember 1991 idF vom 6. Dezember 1999 beizutreten, und damit die zukünftige Tarifentwicklung aktiv zu beeinflussen.

    dd) Gegen eine Änderung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung unbedingter zeitdynamischer Bezugnahmeklauseln im Fall eines Betriebsübergangs auf einen nichttarifgebundenen Arbeitgeber im Licht der EuGH-Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) sprechen zudem Unterschiede zwischen dem deutschen und dem englischen Recht.

    Darin liegt ein wesentlicher Grund für eine Unübertragbarkeit der in der Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) aufgestellten Grundsätze auf das deutsche Recht.

    (3) Dass im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes das in einer Änderungskündigung enthaltene Änderungsangebot sozial gerechtfertigt iSd. § 1 Abs. 2 KSchG sein muss, ist auch mit der vom EuGH in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) vorgenommenen Auslegung der Betriebsübergangsrichtlinie vereinbar, da der Gerichtshof nur fordert, der Erwerber müsse in der Lage sein, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit "erforderlichen" Anpassungen vorzunehmen.

    In dieser Entscheidung hat der EuGH erkannt, Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG sei dahingehend auszulegen, "dass in einem Kollektivvertrag vereinbarte Arbeitsbedingungen im Sinne dieser Bestimmung auch solche mit einem Kollektivvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen sind, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats trotz Kündigung dieses Vertrages weiter auf Arbeitsverhältnisse, die unmittelbar vor seinem Erlöschen durch ihn erfasst waren, nachwirken, solange für diese Arbeitsverhältnisse nicht ein neuer Kollektivvertrag wirksam oder mit den betroffenen Arbeitnehmern nicht eine neue Einzelvereinbarung abgeschlossen wird." Der EuGH hat ausgeführt, dass diese Regelung im Hinblick auf die Möglichkeit, den beim Betriebserwerber weitergeltenden Kollektivvertrag durch Einzelvereinbarungen zu ändern, den Erwerber nicht "daran hindern würde, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen." Damit stellt der EuGH auch hier wie in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) auf den Wesensgehalt des Rechts auf unternehmerische Freiheit ab.

    Die Vertragsfreiheit, die der EuGH in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) durch Art. 16 GRC als Bestandteil der geschützten Unternehmerfreiheit ansieht, ist durch die Bindung an eine von dem Betriebsveräußerer mit dem Arbeitnehmer vereinbarte unbedingte zeitdynamische Bezugnahmeklausel nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt (so auch LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 67 ff., zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Da es sich nicht um ein absolutes Recht handele, erfolge seine Anwendung sehr häufig in Gegenüberstellung zu anderen Grundrechten (siehe Schlussanträge des Generalanwalts P. C. V. vom 19. Februar 2013 in der Rechtssache C-426/11 [A.-H. ua.], Celex-Nr. 62011CC0426, Rn. 50 ff.).

  • LAG Bremen, 12.08.2015 - 3 Sa 16/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf die zwischen den Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15
    Gleichstellungsabrede aus (so auch LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 - zu B I 4 der Gründe in einem Parallelverfahren).

    Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ist es aber keineswegs zwingend, dass eine zeitdynamische Bezugnahmeklausel per se eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung für den Betriebserwerber darstellt (so auch LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 66, zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Die mit einer zeitdynamischen Bezugnahmeklausel möglicherweise verbundenen wirtschaftlichen Belastungen bzw. Risiken können regelmäßig in den Verhandlungen über die Höhe des Kaufpreises Berücksichtigung finden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 65, zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Im Hinblick auf die arbeitsvertraglichen Änderungsmöglichkeiten ist im Gegensatz zum englischen Recht im deutschen Recht die Vertragsfreiheit des Erwerbers nicht so erheblich reduziert, dass eine solche Einschränkung den Wesensgehalt seines Rechts auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigt (vgl. Sächsisches LAG 24. März 2015 - 1 Sa 541/14 - Rn. 54 mwN, NZA-RR 2015, 286 ; Hessisches LAG 10. Dezember 2013 - 8 Sa 537/13 - Rn. 117 f. mwN, zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Zum "effet utile" des Unionsrechts gehört es weder, mangelhaften Sachvortrag des Erwerbers im Änderungsschutzprozess auszugleichen, noch ohne eine im Einzelfall bestehende wirkliche Notwendigkeit der Vertragsanpassung einer frei vereinbarten Vertragsklausel die Wirksamkeit zu versagen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 54 mwN, zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich deshalb nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich (vgl. BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 24 mwN, NZA 2010, 333 ; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 54 mwN, zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Dies gilt entsprechend bei einer individualvertraglichen Abänderbarkeit der nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB übergegangenen Rechte und Pflichten (so auch Sächsisches LAG 24. März 2015 - 1 Sa 541/14 - Rn. 55, NZA-RR 2015, 286 ; LAG Bremen 12. August 2014 - 3 Sa 16/15 -).

    Auch hier wird entscheidend auf die Abänderbarkeit abgestellt (vgl. Sächsisches LAG 24. März 2015 - 1 Sa 541/14 - Rn. 56, NZA-RR 2015, 286 ; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Die Vertragsfreiheit, die der EuGH in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) durch Art. 16 GRC als Bestandteil der geschützten Unternehmerfreiheit ansieht, ist durch die Bindung an eine von dem Betriebsveräußerer mit dem Arbeitnehmer vereinbarte unbedingte zeitdynamische Bezugnahmeklausel nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt (so auch LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 67 ff., zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Übertragen auf das deutsche Recht folgt hieraus, dass aufgrund der oben genannten Möglichkeiten des Erwerbers sich von zeitdynamischen Klauseln zu lösen, auch Art. 16 GRC keine Auslegung dahingehend gebietet, die zeitliche Dynamik einer Verweisungsklausel im Rahmen des Betriebsübergangs auszuschließen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 68 ff. mwN, zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Sa 1130/14

    Haustarifvertrag - Bezugnahmeklausel - Auslegung - Folgen zeit- und

    Auszug aus LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15
    Die Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) zwingt nicht zu einer europarechtskonformen Auslegung dahingehend, dass der Betriebserwerber an die dynamische Klausel nicht gebunden ist (vgl. LAG Hamm 11. Juni 2015 - 17 Sa 1584/14 - zitiert nach juris; Sächsisches LAG 24. März 2015 - 1 Sa 541/14 - NZA-RR 2015, 286 ; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2014 - 26 Sa 1130/14 - zitiert nach juris; 3. Dezember 2014 - 24 Sa 1126/14 - AE 2015, 126; Hessisches LAG 10. Dezember 2013 - 8 Sa 537/13 - zitiert nach juris; vgl. auch BeckOK TV-L/Bepler TV-L Anh. zu § 1 Exkurs: Tarifbindung und Tarifgeltung Rn 57a; Forst, DB 2013, 1847, 1849 f; zweifelnd ErfK/Preis 15. Aufl. § 613a BGB Rn. 127a; HWK/Willemsen/Müller-Bonanni 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 280a; Meyer Anm. zu EuGH AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 10; aA Latzel RdA 2014, 110, 117; Lobinger NZA 2013, 945, 947 f.; Willemsen/Grau NJW 2014, 12 ).

    Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ist es aber keineswegs zwingend, dass eine zeitdynamische Bezugnahmeklausel per se eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung für den Betriebserwerber darstellt (so auch LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 66, zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Die mit einer zeitdynamischen Bezugnahmeklausel möglicherweise verbundenen wirtschaftlichen Belastungen bzw. Risiken können regelmäßig in den Verhandlungen über die Höhe des Kaufpreises Berücksichtigung finden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 65, zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Zum "effet utile" des Unionsrechts gehört es weder, mangelhaften Sachvortrag des Erwerbers im Änderungsschutzprozess auszugleichen, noch ohne eine im Einzelfall bestehende wirkliche Notwendigkeit der Vertragsanpassung einer frei vereinbarten Vertragsklausel die Wirksamkeit zu versagen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 54 mwN, zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich deshalb nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich (vgl. BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 24 mwN, NZA 2010, 333 ; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 54 mwN, zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Die Vertragsfreiheit, die der EuGH in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) durch Art. 16 GRC als Bestandteil der geschützten Unternehmerfreiheit ansieht, ist durch die Bindung an eine von dem Betriebsveräußerer mit dem Arbeitnehmer vereinbarte unbedingte zeitdynamische Bezugnahmeklausel nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt (so auch LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 67 ff., zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Übertragen auf das deutsche Recht folgt hieraus, dass aufgrund der oben genannten Möglichkeiten des Erwerbers sich von zeitdynamischen Klauseln zu lösen, auch Art. 16 GRC keine Auslegung dahingehend gebietet, die zeitliche Dynamik einer Verweisungsklausel im Rahmen des Betriebsübergangs auszuschließen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 68 ff. mwN, zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

  • LAG Sachsen, 24.03.2015 - 1 Sa 541/14

    Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG

    Auszug aus LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15
    Die Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) zwingt nicht zu einer europarechtskonformen Auslegung dahingehend, dass der Betriebserwerber an die dynamische Klausel nicht gebunden ist (vgl. LAG Hamm 11. Juni 2015 - 17 Sa 1584/14 - zitiert nach juris; Sächsisches LAG 24. März 2015 - 1 Sa 541/14 - NZA-RR 2015, 286 ; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2014 - 26 Sa 1130/14 - zitiert nach juris; 3. Dezember 2014 - 24 Sa 1126/14 - AE 2015, 126; Hessisches LAG 10. Dezember 2013 - 8 Sa 537/13 - zitiert nach juris; vgl. auch BeckOK TV-L/Bepler TV-L Anh. zu § 1 Exkurs: Tarifbindung und Tarifgeltung Rn 57a; Forst, DB 2013, 1847, 1849 f; zweifelnd ErfK/Preis 15. Aufl. § 613a BGB Rn. 127a; HWK/Willemsen/Müller-Bonanni 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 280a; Meyer Anm. zu EuGH AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 10; aA Latzel RdA 2014, 110, 117; Lobinger NZA 2013, 945, 947 f.; Willemsen/Grau NJW 2014, 12 ).

    Im Hinblick auf die arbeitsvertraglichen Änderungsmöglichkeiten ist im Gegensatz zum englischen Recht im deutschen Recht die Vertragsfreiheit des Erwerbers nicht so erheblich reduziert, dass eine solche Einschränkung den Wesensgehalt seines Rechts auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigt (vgl. Sächsisches LAG 24. März 2015 - 1 Sa 541/14 - Rn. 54 mwN, NZA-RR 2015, 286 ; Hessisches LAG 10. Dezember 2013 - 8 Sa 537/13 - Rn. 117 f. mwN, zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Dies gilt entsprechend bei einer individualvertraglichen Abänderbarkeit der nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB übergegangenen Rechte und Pflichten (so auch Sächsisches LAG 24. März 2015 - 1 Sa 541/14 - Rn. 55, NZA-RR 2015, 286 ; LAG Bremen 12. August 2014 - 3 Sa 16/15 -).

    Auch hier wird entscheidend auf die Abänderbarkeit abgestellt (vgl. Sächsisches LAG 24. März 2015 - 1 Sa 541/14 - Rn. 56, NZA-RR 2015, 286 ; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15
    Mit seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2005 (- 4 AZR 536/04 -, NZA 2006, 607 ) hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Auslegung für sog. Neufälle aufgegeben und damit der Kritik an der bisherigen Rechtsprechung Rechnung getragen.

    Damit im Zusammenhang stehend wird es als sehr problematisch angesehen, dass derselbe Vertragswortlaut unterschiedliche Rechtsfolgen auslöst, je nachdem, ob bei Vertragsschluss der für die (alte) zweckorientierte Auslegung des 4. Senats maßgebliche, aber für den Arbeitnehmer als Vertragspartner nicht erkennbare Umstand der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers vorlag oder nicht (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 18 mwN, NZA 2006, 607 ).

    Gleichstellungsabrede an, wonach ein solcher Verweis stets als bloße Gleichstellungsklausel zu verstehen ist, wenn es keine innerhalb oder außerhalb der Vertragsurkunde liegenden, eine solche Annahme ausschließenden Anhaltspunkte gibt (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 19 mwN, NZA 2006, 607 ).

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15
    § 2 iVm. § 1 Abs. 2 KSchG verlangt von einem Betriebserwerber substantiell nicht mehr, als dass er sich darauf beschränkt, allein die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (vgl. nur BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 24 mwN, NZA 2010, 333 ).

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich deshalb nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich (vgl. BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 24 mwN, NZA 2010, 333 ; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 54 mwN, zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (vgl. nur BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15 mwN, NZA 2010, 1183 ; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12 mwN, NZA 2010, 401 ).

    Dies gilt auch für Bezugnahmeklauseln (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15 mwN, NZA 2010, 1183 ; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 24, NZA 2007, 965 ).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15
    Auch der EuGH verweist in früheren Entscheidungen darauf, dass die unternehmerische Freiheit und das Eigentumsrecht nicht absolut gewährleistet werden, sondern im Zusammenhang mit ihrer gesellschaftlichen Funktion zu sehen sind (vgl. die Entscheidungen vom 6. September 2012 - C-544/10 - [D.] und vom 31. Januar 2013 - C-12/11 - [R.] -).

    Stehen sich mehrere durch die Unionsrechtsordnung geschützte Rechte gegenüber, ist darauf zu achten, dass die Erfordernisse des Schutzes dieser verschiedenen Rechte miteinander in Einklang gebracht werden müssen und dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen ihnen besteht (vgl. die Entscheidungen vom 29. Januar 2008 - C-275/06 - [P.], Rn. 65 f., und vom 6. September 2012 - C-544/10 - [D.], Rn. 47).

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 537/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15
    Die Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) zwingt nicht zu einer europarechtskonformen Auslegung dahingehend, dass der Betriebserwerber an die dynamische Klausel nicht gebunden ist (vgl. LAG Hamm 11. Juni 2015 - 17 Sa 1584/14 - zitiert nach juris; Sächsisches LAG 24. März 2015 - 1 Sa 541/14 - NZA-RR 2015, 286 ; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2014 - 26 Sa 1130/14 - zitiert nach juris; 3. Dezember 2014 - 24 Sa 1126/14 - AE 2015, 126; Hessisches LAG 10. Dezember 2013 - 8 Sa 537/13 - zitiert nach juris; vgl. auch BeckOK TV-L/Bepler TV-L Anh. zu § 1 Exkurs: Tarifbindung und Tarifgeltung Rn 57a; Forst, DB 2013, 1847, 1849 f; zweifelnd ErfK/Preis 15. Aufl. § 613a BGB Rn. 127a; HWK/Willemsen/Müller-Bonanni 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 280a; Meyer Anm. zu EuGH AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 10; aA Latzel RdA 2014, 110, 117; Lobinger NZA 2013, 945, 947 f.; Willemsen/Grau NJW 2014, 12 ).

    Im Hinblick auf die arbeitsvertraglichen Änderungsmöglichkeiten ist im Gegensatz zum englischen Recht im deutschen Recht die Vertragsfreiheit des Erwerbers nicht so erheblich reduziert, dass eine solche Einschränkung den Wesensgehalt seines Rechts auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigt (vgl. Sächsisches LAG 24. März 2015 - 1 Sa 541/14 - Rn. 54 mwN, NZA-RR 2015, 286 ; Hessisches LAG 10. Dezember 2013 - 8 Sa 537/13 - Rn. 117 f. mwN, zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

  • LAG Köln, 23.09.2013 - 2 Sa 242/13

    Eingruppierung, Überleitung, Altenpflegerhelferin

    Auszug aus LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15
    Die Erwägungen des LAG Köln in seiner Entscheidung vom 23. September 2013 (-. 2 Sa 242/13 -) seien auf den vorliegenden Streitfall übertragbar.

    Die vorliegende Fallkonstellation sei zudem nicht mit der Entscheidung des LAG Köln vom 23. September 2013 (- 2 Sa 242/13 -) vergleichbar, da bei den Rechtsvorgängerinnen der Beklagten die Geltung des BAT nicht frei vereinbart worden, sondern Folge der zunächst bestehenden städtischen Einrichtung gewesen sei.

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 263/01

    Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen

  • BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00

    Keine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit durch die Nachwirkungsanordnung

  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • EuGH, 29.01.2008 - C-275/06

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DEN SCHUTZ DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IN

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06

    Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher

  • EuGH, 11.09.2014 - C-328/13

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1126/14

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 11.06.2015 - 17 Sa 1584/14

    Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich bestehender Arbeitsverhältnisse

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 Sa 154/11

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, Arbeitsniederlegung, Arbeitsverweigerung,

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