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   LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20   

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LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20 (https://dejure.org/2020,9984)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20 (https://dejure.org/2020,9984)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2020 - 3 TaBV 1/20 (https://dejure.org/2020,9984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung; Zulässigkeit; Rechtsschutzbedürfnis

  • IWW

    § 5 ArbSchG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 34 BetrVG, § 100 ArbGG, § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, §§ 76 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, 100 ArbGG, §§ 2 Abs. 1, 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 76 BetrVG, § 3 Abs. 1 S. 1 ArbSchG, § 100 Abs. 1 ArbGG, § 76 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 BetrVG, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 76 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 100 Abs. 2 Satz 3 ArbGG, §§ 100 Abs. 2 Satz 3, 90 Abs. 2, 83 Abs. 4 Satz 3 ArbGG

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 100 ArbGG; §§ 3, 5 ArbSchG; 3 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG; §§ 29, 33, 34 BetrvG; §§ 2, 74 BetrVG
    Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung; Zulässigkeit; Rechtsschutzbedürfnis

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung; Zulässigkeit; Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 76 Abs. 3 S. 1
    Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei fehlender Gefährdungsbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle ohne

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20
    1.Folgefall zu der Entscheidung der Beschwerdekammer vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19 mit denselben Beteiligten und zu dem im Wesentlichen selben Thema der Einsetzung einer Einigungsstelle.

    3.In Fortentwicklung und Abgrenzung zur Entscheidung vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19 liegt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für ein Einigungsstelleneinsetzungsverfahren nach § 100 ArbGG vor, wenn nunmehr beiderseits Regelungsentwürfe ausgetauscht wurden und hierüber jedenfalls ein knapp einstündiges gemeinsames Gespräch stattgefunden hat und der Betriebsrat danach das Scheitern der Verhandlungen feststellt, weil er unabänderlich an seinem Entwurf festhalten möchte und hierzu eine Einigung auf absehbare Zeit nicht für möglich hält.

    Die Anträge des Betriebsrats blieben seinerzeit aufgrund der Entscheidung der erkennenden Beschwerdekammer vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19 - wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses mangels Erfüllung der vorherigen Verhandlungsobliegenheit erfolglos.

    Dabei geht das Arbeitsgericht ebenso wie die Beteiligten zutreffend von den durch die Beschwerdekammer bereits im Beschluss vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19 - dargelegten und zusammengefassten Grundsätzen zur Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses bei Einigungsstelleneinsetzungsanträgen nach § 100 ArbGG aus.

    Die gesetzte Frist von vier Wochen - ebenfalls ein bedeutsamer Unterschied zu dem Vorverfahren 3 TaBV 36/19 - war diesmal auch so bemessen, dass der Gegenseite die ordnungsgemäße Befassung mit dem Anliegen und eine Erwiderung hierauf ermöglicht wurde.

    Der Antragsteller betreibt die Einsetzung der Einigungsstelle dieses Mal im Unterschied zu dem Verfahren 3 TaBV 36/19 nicht mutwillig, sondern nachdem er seine Ziele und Regelungswünsche inhaltlich konkret vorgebracht hat, der Gegenseite Gelegenheit zur Erwiderung gegeben und deren Vorschlag seinerseits zur Kenntnis genommen und geprüft hat.

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 22/18

    Mindestpersonalbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20
    Dabei verkennt der Betriebsrat aber, dass - wie vom Bundesarbeitsgericht zuletzt noch mit Beschluss vom 19.11.2019 (1 ABR 22/18) erneut bestätigt - einer Einigungsstelle im Rahmen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht gleichzeitig der Regelungsauftrag zur Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne von § 5 ArbSchG und zur Regelung erforderlicher Maßnahmen im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 1 ArbSchG übertragen werden kann (BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 22/18, juris, Rz. 26).

    Solange die Gefährdungen noch nicht festgestellt sind, würde eine Einigungsstelle zu Maßnahmen auf Basis einer noch nicht erstellten Gefährdungsbeurteilung ins Blaue hinein errichtet werden (BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 22/18, juris, Rz. 28, 30).

    Unabhängig davon umfasst das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (unabhängig von der Frage des Hinzutretens weiterer Mitbestimmungstatbestände bspw. aus § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 BetrVG) zum einen Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 36/18, juris, Rz. 18 ff. m.w.N.; LAG Düsseldorf vom 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12, juris, Rz. 61 f.), zum anderen Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG (BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 22/18, juris, Rz. 32; vgl. auch LAG Köln vom 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17, juris, Rz. 25); in beiden Fällen ist bei Nichteinigung der Betriebsparteien die Einigungsstelle nach § 87 Abs. 2 BetrVG zuständig.

  • LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17

    Zulässigkeit einer Einigungsstelle zum Thema "Durchführung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20
    Unabhängig davon umfasst das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (unabhängig von der Frage des Hinzutretens weiterer Mitbestimmungstatbestände bspw. aus § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 BetrVG) zum einen Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 36/18, juris, Rz. 18 ff. m.w.N.; LAG Düsseldorf vom 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12, juris, Rz. 61 f.), zum anderen Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG (BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 22/18, juris, Rz. 32; vgl. auch LAG Köln vom 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17, juris, Rz. 25); in beiden Fällen ist bei Nichteinigung der Betriebsparteien die Einigungsstelle nach § 87 Abs. 2 BetrVG zuständig.

    Insoweit folgt die erkennende Beschwerdekammer der - ansonsten ebenfalls eine Regelbesetzung mit zwei Beisitzern je Seite befürwortenden - Rechtsprechung der 9. Kammer des LAG Köln (Beschluss vom 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17, juris, Rz. 32 mit eingehender Begründung).

    Die Komplexität der bei Regelungen zur psychischen und physischen Gefährdungsbeurteilung zu beachtenden Fragestellungen verlangt neben der intensiven Auseinandersetzung mit den betrieblichen Gegebenheiten und der dafür erforderlichen betriebsinternen Expertise juristischen Sachverstand und Fachwissen darüber, wie Gefährdungsfaktoren ermittelt werden können, weshalb es sinnvoll erscheint, die Einigungsstelle bereits auf Beisitzerseite mit entsprechendem Sachverstand zu versehen und die Parteien nicht allein auf die Zuziehung von Sachverständigen im Einzelfall durch die Einigungsstelle selbst zu verweisen (so bereits LAG Köln vom 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17, juris, Rz. 32).

  • LAG Düsseldorf, 08.05.2018 - 3 TaBV 15/18

    Gerichtliche Festsetzung der Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung der erkennenden Beschwerdekammer, im Regelfall die Anzahl der Beisitzer je Seite auf zwei festzusetzen (vgl. LAG Düsseldorf vom 08.05.2018 - 3 TaBV 15/18, juris, Rz. 26 ff. m.w.N.).

    Zudem wäre eine noch umfänglichere, dann insgesamt schon neun Personen umfassende Einigungsstelle unnötig in ihrer Effizienz und Arbeitsfähigkeit und damit letztlich in der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags aus § 76 Abs. 3 Satz 1 BetrVG behindert (vgl. LAG Düsseldorf vom 08.05.2018 - 3 TaBV 15/18, juris, Rz. 29).

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16

    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20
    Zur vorherigen Ladung ist konkret vorgetragen worden und die Tagesordnung wurde zum einen mit Schreiben vom 30.09.2019 (Blatt 59 der Akte) übermittelt, zum anderen durch das beschlussfähig mit 12 von 13 Mitgliedern tagende Gremium am 01.10.2019 einstimmig genehmigt worden, was wiederum selbst bei verfahrensfehlerhafter Ladung zur Heilung führen würde (BAG vom 22.11.2017 - 7 ABR 46/16, juris, Rz. 14; BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B), juris, Rz. 30 ff., 35).

    Weitergehender Darlegungen oder einer Beweisaufnahme bedarf es dann nicht mehr, vielmehr obliegt es der Arbeitgeberin, den Beweiswert der Sitzungsniederschrift zu erschüttern und einen konkreten Gegenvortrag dazu zu halten, aufgrund welcher Umstände von einer unwirksamen Beschlussfassung auszugehen sein sollte (BAG vom 22.11.2017 - 7 ABR 46/16, juris, Rz. 21).

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20
    Es kann auch unter dem Gesichtspunkt der bei jeder Rechtsausübung erforderlichen Rechtsmissbrauchskontrolle (siehe hierzu auch BAG vom 12.03.2019 - 1 ABR 42/17, juris, Rz. 42) nicht richtig sein, allein und ausschließlich den Willen einer Partei, direkt den Weg in die Einigungsstelle zu wählen, für die gerichtliche Einsetzung derselben bereits ausreichen zu lassen.
  • LAG Niedersachsen, 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05

    Einsetzung einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "Flexibilisierung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20
    Zu weit geht allerdings die Ansicht des LAG Niedersachsen, es gelte per se ein Grundsatz "Wer Verhandlungen für aussichtslos hält, kann die Einrichtung einer Einigungsstelle beantragen" (LAG Niedersachsen vom 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05, juris, Rz. 20).
  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18

    Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20
    Unabhängig davon umfasst das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (unabhängig von der Frage des Hinzutretens weiterer Mitbestimmungstatbestände bspw. aus § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 BetrVG) zum einen Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 36/18, juris, Rz. 18 ff. m.w.N.; LAG Düsseldorf vom 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12, juris, Rz. 61 f.), zum anderen Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG (BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 22/18, juris, Rz. 32; vgl. auch LAG Köln vom 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17, juris, Rz. 25); in beiden Fällen ist bei Nichteinigung der Betriebsparteien die Einigungsstelle nach § 87 Abs. 2 BetrVG zuständig.
  • LAG Düsseldorf, 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20
    Unabhängig davon umfasst das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (unabhängig von der Frage des Hinzutretens weiterer Mitbestimmungstatbestände bspw. aus § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 BetrVG) zum einen Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 36/18, juris, Rz. 18 ff. m.w.N.; LAG Düsseldorf vom 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12, juris, Rz. 61 f.), zum anderen Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG (BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 22/18, juris, Rz. 32; vgl. auch LAG Köln vom 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17, juris, Rz. 25); in beiden Fällen ist bei Nichteinigung der Betriebsparteien die Einigungsstelle nach § 87 Abs. 2 BetrVG zuständig.
  • LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 21/14

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20
    Letztlich findet damit in den Fällen aufgenommener, dann aber von der antragstellenden Seite wegen Aussichtslosigkeit abgebrochener Verhandlungen allein noch eine Rechtsmissbrauchskontrolle bei der Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses statt (so auch LAG Hamm vom 14.05.2014 - 7 TaBV 21/14, juris, Rz. 36 f.).
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 3 TaBV 29/21

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen

    Allerdings kann das Arbeitsgericht mit einem Antrag nach § 100 ArbGG angerufen werden, wenn sich entweder die Gegenseite Verhandlungen über den Regelungsgegenstand ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen zwar stattgefunden haben, jedoch gescheitert sind (BAG vom 18.03.2015 - 7 ABR 4/13, juris, Rz. 17; LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 25; LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 42; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 43 ff.; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 40 ff.).

    Das reicht zur Begründung des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag nach § 100 Abs. 1 ArbGG aus (vgl. hierzu bereits LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 26; LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 48; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 49; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 46).

  • LAG Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 TaBV 5/20

    Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "psychische

    (Anschluss an LAG Düsseldorf 7. April 2020 - 3 TaBV 1/20 - und LAG Köln 20. Oktober 2017 - 9 TaBV 69/17 -).

    aa) Die Komplexität der bei Regelungen zur psychischen und physischen Gefährdungsbeurteilung zu beachtenden Fragestellungen verlangt neben der intensiven Auseinandersetzung mit den betrieblichen Gegebenheiten und der dafür erforderlichen betriebsinternen Expertise juristischen Sachverstand und Fachwissen darüber, wie Gefährdungsfaktoren ermittelt werden können, weshalb es sinnvoll erscheint, die Einigungsstelle bereits auf Beisitzerseite mit entsprechendem Sachverstand zu versehen und die Partei nicht allein auf die Zuziehung von Sachverständigen im Einzelfall durch die Einigungsstelle selbst zu verweisen (LAG Düsseldorf 7. April 2020 - 3 TaBV 1/20 -).

    In diesen Fällen ist bei Fehlen einer eigenen Expertise die Festlegung auf drei Beisitzer geboten, um den Betriebsparteien zu ermöglichen, neben dem eigenen Sachverstand über die betrieblichen Gegebenheiten auch auf externen Sachverstand zu juristischen Fragestellungen und zu arbeitspsychologischen Fragestellungen zurückgreifen zu können (LAG Düsseldorf 7. April 2020 - 3 TaBV 1/20 - LAG Köln 20. Oktober 2017 - 9 TaBV 69/17 -).

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle; Sperrwirkung einer normativ

    Allerdings kann das Arbeitsgericht mit einem Antrag nach § 100 ArbGG angerufen werden, wenn sich entweder die Gegenseite Verhandlungen über den Regelungsgegenstand ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen zwar stattgefunden haben, jedoch gescheitert sind (BAG vom 18.03.2015 - 7 ABR 4/13, juris, Rz. 17; LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 42; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 43 ff.; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 40 ff.).

    Das reicht zur Begründung des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag nach § 100 Abs. 1 ArbGG aus (vgl. hierzu bereits LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 48; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 49; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 46).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 3 TaBV 4/20

    Beisitzerzahl - Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung

    Außerdem sind die tatsächliche und rechtliche Dimension des streitigen Regelungsgegenstands zu berücksichtigen und die zu ihrer Beilegung notwendigen Fachkenntnisse und betriebspraktischen Erfahrungen (LAG Baden-Württemberg 10. September 2020 - 4 TaBV 5/20) bzw. die Komplexität der bei der Regelung zu beachtenden Fragestellungen und der hierfür erforderliche Sachverstand und das erforderliche Fachwissen (LAG Düsseldorf 7. April 2020 - 3 TaBV 1/20 - juris).

    Da die Komplexität der bei Regelungen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung zu beachtenden Fragestellungen neben der intensiven Auseinandersetzung mit den betrieblichen Gegebenheiten und der dafür erforderlichen betriebsinternen Expertise juristischen Sachverstand und Fachwissen darüber erfordert, wie die Gefährdungsfaktoren ermittelt werden können, erscheint es sinnvoll, die Einigungsstelle bereits auf Beisitzerseite mit entsprechendem Sachverstand zu versehen und die Betriebsparteien nicht allein auf die Zuziehung von Sachverständigen im Einzelfall durch die Einigungsstelle selbst zu verweisen (LAG Düsseldorf 7. April 2020 - 3 TaBV 1/20 - juris).

  • ArbG Stuttgart, 01.12.2022 - 25 BV 187/22

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle - Voraussetzung für die

    Anderenfalls hätte die verhandlungsunwillige Seite es durch geschicktes Taktieren in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, BeckRS 2019, 19654; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, BeckRS 2020, 9065).

    Abzulehnen ist die Meinung, dass die Einigungsstelle schon dann angerufen werden könne, wenn eine der Betriebsparteien die Verhandlungen bereits von Anfang an für aussichtslos halte (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05, NZA-RR 2006, 142 Rn. 20), da hiermit die in §§ 2 Abs. 1, 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG normierten Grundsätze missachtet werden würden (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, BeckRS 2019, 19654; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, BeckRS 2020, 9065).

  • LAG München, 13.12.2021 - 3 TaBV 59/21

    Einigungsstelle, Rechtsschutzbedürfnis, Person des Vorsitzenden

    Hiermit hat er zwar eine ultimative, von keinem Verständigungswillen getragene Forderung aufgestellt, die insbesondere im Hinblick auf die Kürze der gesetzten Frist bedenklich erscheint (LAG Düsseldorf v. 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19 - und v. 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20- Rn 38.).
  • LAG Düsseldorf, 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20
    Wie die Beschwerdekammer schon mehrfach und dabei die Grundsätze der Rechtsprechung insbesondere auch des Bundesarbeitsgerichts zusammenfassend und fortführend entschieden hat (vgl. LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 43 ff.; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 40 ff.), fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 100 Abs. 1 ArbGG auf gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle grundsätzlich dann, wenn zuvor nicht der nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG vorgesehene Versuch einer Einigung unternommen und Vorschläge für die Beilegung der Meinungsverschiedenheiten gemacht worden sind.
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