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   LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15   

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LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15 (https://dejure.org/2017,82)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.01.2017 - 3 Sa 736/15 (https://dejure.org/2017,82)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 3 Sa 736/15 (https://dejure.org/2017,82)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Internationale Zuständigkeit; Gerichtsstandsvereinbarung

  • IWW

    Art. 18 Abs. 2 EuGVVO, §§ ... 46 Abs. 2 ArbGG, 21 ZPO, § 3 Abs. 1 EFZG, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis Nr. 4 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO, Art. 23 Abs. 1, 5, Art. 21 Ziffer 2 EuGVVO, Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Art. 76 EuGVVO, Art. 80 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, Art. 81 Satz 2 EuGVVO, Art. 66 Abs. 1 EuGVVO, Art. 32 EuGVVO, Art. 1 EuGVVO, Art. 4 EuGVVO, Art. 4 Abs. 1 EuGVVO, Art. 22, 23 EuGVVO, Art. 23 EuGVVO, Art. 23 Abs. 5 EuGVVO, Art. 23, 21 EuGVVO, §§ 38, 40 ZPO, Art. 21 EuGVVO, Art. 23 Abs. 1 EuGVVO, §§ 133, 157 BGB, Art. 23 Abs. 1 lit. a) EuGVVO, Art. 21 Ziffer 1 EuGVVO, Verordnung 44/2001 (EG), Art. 18, 19 EuGVVO, Art. 23 Abs. 1 - 4 EuGVVO, Art. 19 EuGVVO, Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, §§ 611 BGB, 3 Abs. 1 EFZG, § 611 BGB, §§ 286, 288 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 286 Abs. 1 BGB, Art. 24 EuGVVO, §§ 362 Abs. 1, 267 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 447 ZPO, § 448 ZPO, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 525, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gerichtsstandsvereinbarung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Europäische Gerichte können dem Arbeitnehmer nicht entzogen werden

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 21 Ziffer 2 EuGVVO a.F. Art. 23 EuGVVO a.F.
    Internationale Zuständigkeit Gerichtsstandsvereinbarung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO a.F. Art. 21 Ziffer 2; a.F. Art. 23 EuGVVO
    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gerichtsstandsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 521/91

    Verfall von Provisionsansprüchen im Baugewerbe - Provision für den Verkauf eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15
    Die Geltendmachung des Abrechnungsanspruchs wahrt nicht die Ausschlussfrist für den Zahlungs-/Schadensersatzanspruch (vgl. BAG vom 22.09.1992 - 9 AZR 521/91, juris, Rz. 23 ff).

    Wohl ist es so, dass die Frist zur Geltendmachung des Zahlungsanspruches, für dessen Bezifferung zuvor eine Abrechnung erforderlich ist, bis zu deren Vorlage oder dem Verfall des Abrechnungsanspruchs nicht zu laufen beginnt (BAG vom 22.09.1992 - 9 AZR 521/91, juris, Rz. 19; BAG vom 27.11.1984 - 3 AZR 596/82, juris).

    Sobald jedoch der Anspruchsinhaber in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen, um seine Forderung wenigstens annähernd zu beziffern, kann diese - dann auch ohne weitere Abrechnung - geltend gemacht werden (BAG vom 22.09.1992 - 9 AZR 521/91, juris, Rz. 19).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-154/11

    Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15
    Dass damit der erforderliche Auslandsbezug nicht zu einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, sondern zu einem Drittstaat außerhalb der Union (hier: Thailand) vorliegt, hindert die Anwendbarkeit der EuGVVO a.F. nicht, denn diese enthält ein Regelwerk, das ein umfassendes System bildet und dessen Vorschriften nicht nur für die Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten gelten, sondern auch für die Beziehungen zwischen einem Mitgliedsstaat und einem Drittstaat (EuGH vom 19.07.2012 - C-154/11, juris, Rz. 40).

    In diesem Sinne dürfte auch die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Mahamdia" (EuGH vom 19.07.2012 - C-154/11, juris, Leitsatz 3 = Tenor Ziffer 2 sowie Rz. 60, 61, 62, 66) zu verstehen sein.

    Diese Zielsetzung ist bei der Auslegung der Bestimmungen der Verordnung zu berücksichtigen (EuGH vom 19.07.2012 - C-154/11, juris, Rz. 46 und 60).

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15
    Die Geltendmachung einer Forderung im Sinne einer tariflichen Ausschlußfrist verlangt daher, daß die andere Seite zur Erfüllung des Anspruchs aufgefordert wird (BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 46/00, juris, Rz. 22).

    Auch die bloße Erklärung, sich die Geltendmachung eines (Schadensersatz)Anspruchs vorzubehalten, genügt nicht bereits als Geltendmachung des Anspruchs (BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 46/00, juris, Rz. 22).

  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15
    a) Die internationale Zuständigkeit ist eine von Amts wegen auch im Rechtsmittelverfahren zu prüfende Sachurteilsvoraussetzung (BAG vom 20.10.2015 - 9 AZR 525/14, juris, Rz. 13; BAG vom 19.03.2014 - 5 AZR 252/12 (B), juris, Rz. 11).

    Der für die Anwendung der EuGVVO a.F. erforderliche Auslandsbezug (vgl. EuGH vom 17.11.2011 - C-327/10, juris, Rz. 29; BAG vom 20.10.2015 - 9 AZR 525/14, juris, Rz. 13) liegt vor.

  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 131/15

    Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer Betriebsrente - Auslegung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG vom 19.05.2016 - 3 AZR 131/15, juris, Rz. 15; BAG vom 11.11.2014 - 3 AZR 404/13, juris, Rz. 18; BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 245/10, juris, Rz. 11; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Auflage, § 520 Rn. 27).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (BAG vom 19.05.2016 - 3 AZR 131/15, juris, Rz. 15; BAG vom 13.10.2015 - 1 AZR 429/14, juris, Rz. 36; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Auflage, § 520 Rn. 27).

  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15
    Wohl ist es so, dass die Frist zur Geltendmachung des Zahlungsanspruches, für dessen Bezifferung zuvor eine Abrechnung erforderlich ist, bis zu deren Vorlage oder dem Verfall des Abrechnungsanspruchs nicht zu laufen beginnt (BAG vom 22.09.1992 - 9 AZR 521/91, juris, Rz. 19; BAG vom 27.11.1984 - 3 AZR 596/82, juris).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 924/07

    Kündigung und Entlassungssperre

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15
    Da es sich bei Klage und Widerklage um selbständige Streitgegenstände handelt, kann die Revisionszulassung wie geschehen auf einen Teil der Streitgegenstände beschränkt werden (vgl. BAG vom 06.11.2008 - 2 AZR 924/07, juris, Rz. 20 ff m.w.N.; Müller-Glöge in: Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 8. Auflage, § 72 Rn. 40).
  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15
    Der für die Anwendung der EuGVVO a.F. erforderliche Auslandsbezug (vgl. EuGH vom 17.11.2011 - C-327/10, juris, Rz. 29; BAG vom 20.10.2015 - 9 AZR 525/14, juris, Rz. 13) liegt vor.
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15
    a) Die internationale Zuständigkeit ist eine von Amts wegen auch im Rechtsmittelverfahren zu prüfende Sachurteilsvoraussetzung (BAG vom 20.10.2015 - 9 AZR 525/14, juris, Rz. 13; BAG vom 19.03.2014 - 5 AZR 252/12 (B), juris, Rz. 11).
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.01.2017 - 3 Sa 736/15
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG vom 19.05.2016 - 3 AZR 131/15, juris, Rz. 15; BAG vom 11.11.2014 - 3 AZR 404/13, juris, Rz. 18; BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 245/10, juris, Rz. 11; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Auflage, § 520 Rn. 27).
  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 315/13

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen gegen Organ einer schweizer

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 404/13

    Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins - Versorgungszusage wegen der

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 429/14

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung

  • LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17

    Schlüssiger Vortrag zur Arbeitnehmereigenschaft als Indiz für die

    Sie ist in Kraft seit dem 10.01.2015 und gilt für alle Verfahren, die nach diesem Zeitpunkt eingeleitet wurden, d. h. rechtshängig gemacht wurden (s. nur LAG Düsseldorf v. 10.01.2017, 3 Sa 736/15).
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