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   LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20   

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LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 (https://dejure.org/2021,12898)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 (https://dejure.org/2021,12898)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. April 2021 - 11 Sa 490/20 (https://dejure.org/2021,12898)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 26 Abs. 2 Satz 1, 33 BetrVG, § 167 BGB, §§ 77 Abs. 3 und 4, 87 Abs. 1 BetrVG
    Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinhaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinhaftung

  • rechtsportal.de

    Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung per Anscheinsvollmacht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 480
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (45)

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2018 - 10 TaBV 64/17

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung bei Fehlen eines Beschlusses des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20
    Liegen die Voraussetzungen einer Rechtsscheinvollmacht vor, so kann der Betriebsratsvorsitzende für den Betriebsrat auch eine Betriebsvereinbarung wirksam - mit der Folge normativer Bindung (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) - abschließen (aA: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2018 - 10 TaBV 64/17).

    Die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom 27.04.2018 - 10 TaBV 64/17 - entschieden, eine Rechtsscheinhaftung könne nicht die rechtliche Konsequenz haben, dass eine Betriebsvereinbarung im Sinne des § 77 BetrVG wirksam zustande komme.

    Soweit die Gegenmeinung die Auffassung vertritt, der Rechtsschein dürfe nur so weit gehen, wie die eingeschränkte Dispositionsbefugnis des Arbeitgebers wiederhergestellt werde (vgl. GK-BetrVG/Raab, 11. Auflage, 2018, § 26 Rn. 52; ähnlich LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2018 - 10 TaBV 64/17 - Juris), bleibt offen, was damit gemeint ist.

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20
    Die Entscheidungsreife setzt voraus, dass das Teilurteil unabhängig vom Schlussurteil erlassen werden kann bzw. zwischen dem durch ein Teilurteil entschiedenen Teil einerseits und dem noch nicht entschiedenen Teil andererseits kein Widerspruch entstehen kann (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Juris; BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 42/10 - Juris; BAG, Urteil vom 23.03.2005 - 4 AZR 243/04 - Juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Auflage, 2020, § 301 Rn. 7 m.w.N.).

    Widersprüchlichkeit meint dabei keinen Rechtskraftkonflikt, der bei Teilentscheidungen in aller Regel nicht auftritt, sondern umfasst Fälle der Präjudizialität (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Juris; BAG, Urteil vom 23.03.2005 - 4 AZR 243/04 - Juris; BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 42/10 - Juris).

    Denn an den Tenor ist das Gericht nach Maßgabe des § 318 ZPO ohnehin gebunden, er ist im weiteren Rechtsstreit verbindlich zugrunde zu legen (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2013 - 4 AZR 361/11 - Juris).

  • BAG, 09.12.2014 - 1 ABR 19/13

    Betriebsvereinbarung - Betriebsratsbeschluss

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20
    Zwar kann der Betriebsrat durch einen entsprechenden Beschluss das Handeln seines Vorsitzenden nachträglich genehmigen (vgl. BAG, Beschluss vom 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 - Juri; BAG, Beschluss vom 10.10.2007 - 7 ABR 51/06 - Juris; BAG, Beschluss vom 19.01.2005 - 7 ABR 24/04 - Juris; BAG, Urteil vom 15.12.1961 - 1 AZR 207/59 - Juris).

    Es ist auch anerkannt, dass durch einen derartigen Beschluss eine bis dahin schwebend unwirksame Vereinbarung gemäß §§ 177 Abs. 1, 184 Abs. 1 BGB rückwirkend Wirksamkeit erlangen kann (vgl. BAG, Beschluss vom 09.04.2014 - 1 ABR 19/13 - Juris; BAG, Beschluss vom 17.11.2010 - 7 ABR 120/19 - Juris; BAG, Beschluss vom 10.10.2007 - 7 ABR 51/06 - Juris; BAG, Urteil vom 15.12.1961 - 1 AZR 207/59 - AP Nr. 1 zu § 615 BGB Kurzarbeit; Krois, DB 2020, 674).

    Überwiegend anerkannt ist in Rechtsprechung und Literatur aber gleichwohl, dass auch bei Erklärungen, die der Vorsitzende unbefugt abgibt, eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht in Betracht kommt (vgl. BAG, Beschluss vom 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 - Juris; BAG, Urteil vom 21.02.2002 - 2 AZR 581/00 - Juris; BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 8 AZR 180/99 - Juris; Richardi/Thüsing, BetrVG, 16. Auflage, 2018, § 26 Rn. 48 ff; Fitting, BetrVG, 30. Auflage, 2020, § 26 Rn. 32 ff; GK-BetrVG/Raab, 11. Auflage, 2018, § 26 Rn. 43 ff; MHdB ArbR, 4. Auflage, 2019 § 293 Organisation des Betriebsrats, Rn. 25f.; Düwell/Wolmerath, BetrVG, 5. Auflage, 2018, § 26 Rn. 15 f.; Tschöpe/Zerbe, ArbR Hdb, 11. Auflage, 2019, Beteiligte und Organe der Betriebsverfassung, Rn. 140; einschränkend LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.06.2015 - 1 TaBV 4 b/15 - Juris).

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99

    Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20
    Eine unzulässige echte Rückwirkung liegt zudem vor, wenn eine Rechtsnorm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen einwirkt und dadurch eine Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 15.10.1996 - 1 BvL 44/92 und 1 BvL 48/92 - Juris; BAG, Urteil vom 15.11.2000 - 5 AZR 310/99 - Juris; Schaub ArbR-HdB, § 231 Rn. 48).

    Maßgeblich ist, ob Arbeitnehmer bereits einen "unverfallbaren" Anspruch, einen von Art. 14 GG erfassten rechtlichen Besitzstand erworben haben(vgl. BAG, Urteil vom 15.11.2000 - 5 AZR 310/99 - Juris).

  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, können die Tarifvertragsparteien daher durch Vereinbarung einer Tariföffnungsklausel eine - zuvor gegen den Tarifvertrag verstoßende - Betriebsvereinbarung rückwirkend genehmigen, sofern das Vertrauen der Normadressaten in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage dem nicht entgegensteht (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.2002 - 1 AZR 267/01 - NZA 2002, 927; BAG, Urteil vom 20.04.1999 - 1 AZR 631/98 - NZA 1999, 1059).

    In diesem Sinne entfällt der Vertrauensschutz etwa dann, wenn die Tarifvertragsparteien eine "gemeinsame Erklärung" über den Inhalt der Tarifänderung und den beabsichtigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vor Abschluss des Tarifvertrages abgeben und diese den betroffenen Kreisen bekanntgemacht wird (BAG, Urteil vom 20.04.1999 - 1 AZR 631/98 - Juris; BAG, Urteil vom 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 - Juris).

  • BAG, 29.01.2002 - 1 AZR 267/01

    Rückwirkende Tariföffnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, können die Tarifvertragsparteien daher durch Vereinbarung einer Tariföffnungsklausel eine - zuvor gegen den Tarifvertrag verstoßende - Betriebsvereinbarung rückwirkend genehmigen, sofern das Vertrauen der Normadressaten in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage dem nicht entgegensteht (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.2002 - 1 AZR 267/01 - NZA 2002, 927; BAG, Urteil vom 20.04.1999 - 1 AZR 631/98 - NZA 1999, 1059).

    Sie genießen keinen Sonderschutz gegenüber rückwirkenden Änderungen (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.2002 - 1 AZR 267/01 - NZA 2002, 927; BAG, Urteil vom 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 - Juris).

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20
    Sie genießen keinen Sonderschutz gegenüber rückwirkenden Änderungen (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.2002 - 1 AZR 267/01 - NZA 2002, 927; BAG, Urteil vom 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 - Juris).

    In diesem Sinne entfällt der Vertrauensschutz etwa dann, wenn die Tarifvertragsparteien eine "gemeinsame Erklärung" über den Inhalt der Tarifänderung und den beabsichtigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vor Abschluss des Tarifvertrages abgeben und diese den betroffenen Kreisen bekanntgemacht wird (BAG, Urteil vom 20.04.1999 - 1 AZR 631/98 - Juris; BAG, Urteil vom 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 - Juris).

  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte - Änderung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20
    Inhaltich geht es bei der Prüfung - ausgehend weiterhin § 75 BetrVG - darum, ob die betriebliche Regelung gesetzlichen Grundentscheidungen widerspricht (vgl. BAG, Urteil vom 20.04.1994 - 10 AZR 323/93 - Juris), den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Gleichbehandlungsgebot beachtet, wobei den Betriebspartnern aber hinsichtlich der Bewertung der Interessen des Betriebes und der Arbeitnehmer ein weiter Beurteilungsspielraum eingeräumt wird (vgl. BAG, Urteil vom 13.08.2019 - 1 AZR 213/18 - Juris; BAG, Urteil vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93 - NZA 1995, 266; wiederum von Billigkeitskontrolle sprechend BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 1 AZR 322/00 - Juris).

    Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes sind jedoch insoweit zu beachten, als durch die neue Betriebsvereinbarung in bereits bestehende Besitzstände der Arbeitnehmer eingegriffen wird (vgl. BAG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - Juris; BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 1 AZR 322/00 - Juris; BAG, Urteil vom 05.10.2000 - 1 AZR 48/00 - Juris).

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 243/04

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20
    Die Entscheidungsreife setzt voraus, dass das Teilurteil unabhängig vom Schlussurteil erlassen werden kann bzw. zwischen dem durch ein Teilurteil entschiedenen Teil einerseits und dem noch nicht entschiedenen Teil andererseits kein Widerspruch entstehen kann (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Juris; BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 42/10 - Juris; BAG, Urteil vom 23.03.2005 - 4 AZR 243/04 - Juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Auflage, 2020, § 301 Rn. 7 m.w.N.).

    Widersprüchlichkeit meint dabei keinen Rechtskraftkonflikt, der bei Teilentscheidungen in aller Regel nicht auftritt, sondern umfasst Fälle der Präjudizialität (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Juris; BAG, Urteil vom 23.03.2005 - 4 AZR 243/04 - Juris; BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 42/10 - Juris).

  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20
    Nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes handelt der Betriebsrat als Kollegialorgan (vgl. BAG, Beschluss vom 19.01.2005 - 7 ABR 24/04 - Juris; BAG, Beschluss vom 07.10.1980 - 6 ABR 56/79 - Juris), der Betriebsratsvorsitzende ist also nicht Vertreter seines Gremiums im Willen, sondern Vertreter in der Erklärung.

    Zwar kann der Betriebsrat durch einen entsprechenden Beschluss das Handeln seines Vorsitzenden nachträglich genehmigen (vgl. BAG, Beschluss vom 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 - Juri; BAG, Beschluss vom 10.10.2007 - 7 ABR 51/06 - Juris; BAG, Beschluss vom 19.01.2005 - 7 ABR 24/04 - Juris; BAG, Urteil vom 15.12.1961 - 1 AZR 207/59 - Juris).

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99

    Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang

  • BAG, 15.12.1961 - 1 AZR 207/59

    Einführung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung -; Anfechtung einer

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95

    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 32/82

    Haftung des Vertreters bei Inanspruchnahme des Vertretenen aufgrund

  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 156/87

    Sozialplan - Altersruhegeld

  • BAG, 11.06.1975 - 5 AZR 217/74

    Betriebsvereinbarungen - Auslegung

  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BGH, 11.03.1955 - I ZR 82/53

    Voraussetzungen der Haftung kraft Rechtsscheins

  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

  • BGH, 20.01.1954 - II ZR 155/52

    Rechtsschein. Kreditwürdigkeit

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 158/88

    Abschluß eines Beratungsvertrages mit einer Steuerberater-Sozietät;

  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 183/92

    Mitbestimmung bei Anrechnung von Prämienerhöhungen

  • ArbG Wuppertal, 25.06.2019 - 6 Ca 1138/18

    Analytische Arbeitsbewertung, summarisches Verfahren, ablösende

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 3 Sa 1129/16

    § 301 ZPO, § 68 ArbGG, § 538 I ZPO, § 253 II BGB, § 823 BGB i.V.m. Art. 2 l, ...

  • BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BAG, 07.10.1980 - 6 ABR 56/79

    Besetzungsvorschrift - Betriebsausschuß - Verhältnis der vertretenen Gruppen -

  • BGH, 05.07.2012 - III ZR 116/11

    Haftung einer GmbH für die fehlerhafte Kapitalanlageberatung durch eine

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des

  • LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14

    Unzulässiges Teilurteil

  • BGH, 23.11.2017 - VII ZR 34/15

    Bauvertrag: Rechtsmissbräuchliches Sicherungsverlangen des Unternehmers

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 60/80

    Anspruch auf Übertragung des Eigentums an mehreren Grundstücken - Berechtigung

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19

    Betriebsrat; Zurechnung des Handelns des Betriebsratsvorsitzenden;

    2) Liegen die Voraussetzungen einer Rechtsscheinsvollmacht vor, so kann der Betriebsratsvorsitzende für den Betriebsrat auch eine Betriebsvereinbarung wirksam abschließen (so auch LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - a. A. LAG Düsseldorf v. 27.04.2018 - 10 TaBV 64/17).

    Die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat in einem Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen 11 Sa 490/20 Beweis erhoben über eine Beschlussfassung des Betriebsrats zum Abschluss der Betriebsvereinbarungen vom 08.06.2017 sowie zu den Behauptungen der Beklagten dazu, dass die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder trotz Kenntnis einer fehlenden Beschlussfassung zu erkennen gegeben habe, dass sie von der Unterzeichnung Kenntnis gehabt hätten und die Betriebsvereinbarung für wirksam hielten.

    Die Kammer hat das Sitzungsprotokoll vom 17.01.2021 - 11 Sa 490/20 - im Wege des Urkundsbeweises zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Maßgeblich ist, ob in dem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann (BGH v. 16.06.2010 - VIII ZR 62/09 - juris; LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - juris).

    Das Gebot der Widerspruchsfreiheit zwischen Teil- und Schlussurteil betrifft allerdings nur die Begründungselemente und nicht den Tenor selbst (LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - juris).

    Die erkennende Kammer folgt insoweit vollumfänglich dem Urteil der 11. Kammer des LAG Düsseldorf vom 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 -.

    Nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes handelt der Betriebsrat als Kollegialorgan (BAG v. 09.12.2014 - Rn. 15, juris; BAG v. 19.01.2005 - 7 ABR 24/04 - Rn. 16, juris), der Betriebsratsvorsitzende ist also nicht Vertreter seines Gremiums im Willen, sondern Vertreter in der Erklärung (LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - juris).

    Dazu bedarf es zwar nicht der Form eines ausdrücklichen Beschlusses, auch ohne Ladung kann eine Sitzung mit Einverständnis aller Betriebsratsmitglieder stattfinden und die Tagesordnung durch das beschlussfähige Gremium mit Zustimmung aller Anwesenden ergänzt werden (LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - juris).

    Eine Abstimmung im Umlaufverfahren, telefonisch, per E-Mail oder in einer Videokonferenz ist bzw. war - jedenfalls außerhalb der Corona-Krise - nicht zulässig (vgl. LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - m.w.N., juris).

    Dies lässt sich der in der Sitzungsniederschrift vom 17.01.2021 protokollierten Beweisaufnahme aus dem Verfahren 11 Sa 490/20 entnehmen.

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Betriebsrat den fehlenden Beschluss nach Unterzeichnung der BV Entlohnung/Grundsätze nachgeholt hat (ebenso LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 -).

    Da der Betriebsrat jedoch als Kollegialorgan handelt und sich seine Willensbildung durch Beschlüsse vollzieht, ist das nicht stillschweigend möglich, sondern erfordert wiederum grundsätzlich eine durch ordnungsgemäße Ladung aller Betriebsratsmitglieder unter Mitteilung der jeweiligen Tagesordnung vorbereitete förmliche Beschlussfassung (LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 -).

    Wie sich dem Sitzungsprotokoll der 11. Kammer vom 17.01.2021 aus dem Verfahren 11 Sa 490/20 entnehmen lässt, hat keines der drei Betriebsratsmitglieder konkret behauptet, dass nach Abschluss der Betriebsvereinbarung ein legitimierender Beschluss unter Beachtung der formellen Anforderungen nachgeholt worden sei.

    Die Kammer folgt auch insoweit den zutreffenden Ausführungen der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 15.04.2021 - AZ: 11 Sa 490/20 -.

    Sie folgt vielmehr der Ansicht der 11. Kammer, die im Urteil vom 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - mit überzeugenden Argumenten aufgezeigt hat, dass hierdurch nur Rechtsunsicherheit entstünde.

    Auch insoweit folgt die erkennende Kammer vollumfänglich den Ausführungen der 11. Kammer im Urteil vom 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 -, aus denen sich Folgendes ergibt:.

  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

    Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. April 2021 - 11 Sa 490/20 - und das Teilurteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 25. Juni 2019 - 6 Ca 1138/18 - aufgehoben.
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