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   LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13   

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LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13 (https://dejure.org/2013,24425)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.07.2013 - 16 Sa 381/13 (https://dejure.org/2013,24425)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 16 Sa 381/13 (https://dejure.org/2013,24425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gründungszuschuss nach § 93 SGB III, Anspruchsübergang nach § 115 SGB X

  • IWW

    § 115 SGB X § 93 SGB III

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatz nach Anspruchsübergang nach § 115 SGB X; Gründungszuschuss als Sozialleistung und Anspruchsübergang; Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils; Ausschlussfrist bei fristloser Kündigung

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 115 SGB X, § 93 SGB III
    Gründungszuschuss nach § 93 SGB III, Anspruchsübergang nach § 115 SGB X

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 2; ZPO § 301; KSchG § 1
    Keine Geltendmachung von Schadensersatz nach Anspruchsübergang nach § 115 SGB X - Gründungszuschuss als Sozialleistung und Anspruchsübergang - Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils - Ausschlussfrist bei fristloser Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (51)

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13
    Auch in diesem Fall liegt keine vorübergehende Unmöglichkeit der Arbeitsleistung vor (BAG, Urteil vom 06.09.2006, 5 AZR 703/05 Rn. 21; BAG, Urteil vom 23.01.2001, 9 AZR 26/00 Rn. 15), sondern Annahmeverzug.

    Zur Begründung des Annahmeverzugs bedarf es bei der unwiderruflichen Freistellung keines wörtlichen Angebots (§ 295 Satz 1 BGB) der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer, denn der Arbeitgeber lässt damit erkennen, unter keinen Umständen zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bereit zu sein (BAG, Urteil vom 06.09.2006, 5 AZR 703/05 Rn. 21).

    Bei einer unwiderruflichen Freistellung unter dem Vorbehalt der Anrechnung etwaigen anderweitigen Verdienstes ist die Erklärung dahingehend auszulegen, dass der Arbeitnehmer von den Beschränkungen des § 60 HGB frei ist (BAG, Urteil vom 06.09.2006, 5 AZR 703/05 Rn. 22).

    Dieses Angebot kann der Arbeitnehmer nach § 151 BGB annehmen (BAG, Urteil vom 06.09.2006, 5 AZR 703/05 Rn. 22; BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01 Rn. 29).

    Eine Anrechnung eines etwaigen Zwischenverdienstes des Arbeitnehmers ist in diesen Fallgestaltungen ausgeschlossen (BAG, Urteil vom 06.09.2006, 5 AZR 703/05 Rn. 22).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes können bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen eine außerordentliche Kündigung begründen, etwa wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen (BAG, Urteil vom 27.09.2012, 2 AZR 646/11 Rn. 22; BAG, Urteil vom 10.10.2002, 2 AZR 418/01 Rn. 23; BAG, Urteil vom 17.02.2000, 2 AZR 927/98 Rn. 13; zuletzt Hessisches LAG, Urteil vom 28.01.2013, 21 Sa 715/12 Rn. 34 ff.).

    In grobem Maße unsachliche Angriffe, die zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, muss der Arbeitgeber aber nicht hinnehmen (BAG, Urteil vom 27.09.2012, 2 AZR 646/11 Rn. 22; BAG, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 534/08 Rn. 17; BAG, Urteil vom 24.11.2005, 2 AZR 584/04 Rn. 22; BAG, Urteil vom 10.10.2002, 2 AZR 418/01 Rn. 26).

    Schon die erstmalige Ehrverletzung kann kündigungsrelevant sein und wiegt umso schwerer, je überlegter sie erfolgte (BAG, Urteil vom 10.10.2002 2 AZR 418/01 Rn. 28; BAG, Urteil vom 17.02.2000, 2 AZR 927/98 Rn. 15; BAG, Urteil vom 12.01.2006, 2 AZR 21/05 Rn. 55).

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Kündigungsberechtigte für die Einhaltung der Ausschlussfrist darlegungs- und beweispflichtig (BAG, Urteil vom 01.10.2007, 2 AZR 333/06 Rn. 21; BAG, Urteil vom 17.08.1972, 2 AZR 359/71 BAGE 24, 383; BAG, Urteil vom 31.03.1993, 2 AZR 492/92, BAGE 73, 42).

    Um den Zeitpunkt, in dem der Wissensstand des Kündigungsberechtigten ausreicht, bestimmen zu können, und um es dem Gekündigten zu ermöglichen, die behauptete Schilderung zu überprüfen und gegebenenfalls qualifiziert zu bestreiten, muss grundsätzlich angegeben werden, wie es zu der Aufdeckung des Kündigungsgrundes gekommen sein soll (BAG, Urteil vom 01.10.2007, 2 AZR 333/06 Rn. 21; BAG, Urteil vom 17.08.1972, 2 AZR 359/71).

    Hat der Kündigungsberechtigte noch Ermittlungen durchgeführt, muss er hierzu weiter darlegen, welche Tatsachenbehauptungen unklar und daher ermittlungsbedürftig waren, und welche - sei es auch nur aus damaliger Sicht - weiteren Ermittlungen er zur Klärung der Zweifel angestellt hat (BAG, Urteil vom 01.10.2007, 2 AZR 333/06 Rn. 21).

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13
    Dies ist dann der Fall, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung ermöglichen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 27.01.2011, 2 AZR 825/09 Rn. 15; BAG, Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 171/09 Rn. 15; BAG, Urteil vom 05.06.2008, 2 AZR 234/07 Rn. 18).

    Der Kündigungsberechtigte, der Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist zu laufen beginnt (BAG, Urteil vom 27.01.2011, 2 AZR 825/09 Rn. 15; BAG, Urteil vom 17.03.2005, 2 AZR 245/04 Rn. 35).

    Die Frist darf im Allgemeinen, und ohne dass besondere Umstände vorlägen, nicht mehr als eine Woche betragen (BAG, Urteil vom 27.01.2011, 2 AZR 825/09 Rn. 15; BAG, Urteil vom 02.03.2006, 2 AZR 46/05 Rn. 24).

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13
    Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 301 ZPO und damit die Frage, ob ein Teilurteil ergehen darf oder nicht, unterliegen nicht der Dispositionsbefugnis der Parteien (BAG, Urteil vom 10.11.2011, 6 AZR 342/10 Rn. 19; BGH, Urteil vom 17.02.1999, X ZR 101/97 Rn. 12).

    Nur hierdurch wird im Allgemeinen sichergestellt, dass das weitere Verfahren nicht auf einer als unrichtig erkannten Grundlage aufbaut, im weiteren Verfahren der erkannte Verfahrensfehler nicht vertieft wird und das Urteil nicht dazu führt, dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen aufrecht erhalten bleibt (BAG, Urteil vom 10.11.2011, 6 AZR 342/10 Rn. 19; BGH, Urteil vom 11.05.2011, VIII ZR 42/10 Rn. 19. ff.; BGH, Urteil vom 13.07.2011, VIII ZR 342/09 Rn. 31 f.).

    § 301 ZPO ermöglicht es dem Gericht, zur Vereinfachung der Entscheidung und Beschleunigung der Durchsetzung der Rechte der obsiegenden Partei über den entscheidungsreifen Teil des Rechtsstreits vorab zu entscheiden (BAG, Urteil vom 10.11.2011, 6 AZR 342/10 Rn. 20; MK-ZPO/Musielak § 301 Rn. 1; Zöller/Vollkommer § 301 Rn. 1).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 495/11 Rn. 14; BAG, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11 Rn. 13; BAG, Urteil vom 09.06.2011 2 AZR 323/10 Rn. 14).

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG, Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 495/11 Rn. 15; BAG, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11 Rn. 14; BAG, Urteil vom 09.06.2011 2 AZR 323/10 Rn. 26).

    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 323/10 Rn. 27; BAG, Urteil vom 16.12.2010, 2 AZR 485/08 Rn. 24).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes können bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen eine außerordentliche Kündigung begründen, etwa wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen (BAG, Urteil vom 27.09.2012, 2 AZR 646/11 Rn. 22; BAG, Urteil vom 10.10.2002, 2 AZR 418/01 Rn. 23; BAG, Urteil vom 17.02.2000, 2 AZR 927/98 Rn. 13; zuletzt Hessisches LAG, Urteil vom 28.01.2013, 21 Sa 715/12 Rn. 34 ff.).

    Schon die erstmalige Ehrverletzung kann kündigungsrelevant sein und wiegt umso schwerer, je überlegter sie erfolgte (BAG, Urteil vom 10.10.2002 2 AZR 418/01 Rn. 28; BAG, Urteil vom 17.02.2000, 2 AZR 927/98 Rn. 15; BAG, Urteil vom 12.01.2006, 2 AZR 21/05 Rn. 55).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13
    Ferner gehört die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Interessen der anderen Vertragspartei (§ 241 Abs. 2 BGB) zu den allgemeinen Gesetzen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG (BAG, Urteil vom 12.01.2006 2 AZR 21/05 Rn. 38; BAG, Urteil vom 24.06.2004, 2 AZR 63/03 Rn. 37).

    Schon die erstmalige Ehrverletzung kann kündigungsrelevant sein und wiegt umso schwerer, je überlegter sie erfolgte (BAG, Urteil vom 10.10.2002 2 AZR 418/01 Rn. 28; BAG, Urteil vom 17.02.2000, 2 AZR 927/98 Rn. 15; BAG, Urteil vom 12.01.2006, 2 AZR 21/05 Rn. 55).

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Kündigungsberechtigte für die Einhaltung der Ausschlussfrist darlegungs- und beweispflichtig (BAG, Urteil vom 01.10.2007, 2 AZR 333/06 Rn. 21; BAG, Urteil vom 17.08.1972, 2 AZR 359/71 BAGE 24, 383; BAG, Urteil vom 31.03.1993, 2 AZR 492/92, BAGE 73, 42).

    Um den Zeitpunkt, in dem der Wissensstand des Kündigungsberechtigten ausreicht, bestimmen zu können, und um es dem Gekündigten zu ermöglichen, die behauptete Schilderung zu überprüfen und gegebenenfalls qualifiziert zu bestreiten, muss grundsätzlich angegeben werden, wie es zu der Aufdeckung des Kündigungsgrundes gekommen sein soll (BAG, Urteil vom 01.10.2007, 2 AZR 333/06 Rn. 21; BAG, Urteil vom 17.08.1972, 2 AZR 359/71).

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13
    Der Kündigungsberechtigte, der Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist zu laufen beginnt (BAG, Urteil vom 27.01.2011, 2 AZR 825/09 Rn. 15; BAG, Urteil vom 17.03.2005, 2 AZR 245/04 Rn. 35).

    Solange er die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, läuft die Ausschlussfrist nicht an (BAG, Urteil vom 17.03.2005, 2 AZR 245/04 Rn. 35).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 120/99

    Aufrechnung des Arbeitnehmers mit Bruttoentgeltdifferenzen

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 569/01

    Unzulässigkeit der Aufrechnung

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 243/04

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 311/05

    Schadensersatz aus Arbeitnehmerhaftung - Arztfehler

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 342/09

    Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung nur eines

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09

    Unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung eines Mitglieds der

  • LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 715/12

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers in Facebook -

  • LAG Köln, 18.02.2008 - 14 Sa 1029/07

    Brutto- und Nettoentgeltforderungen

  • LAG Köln, 17.12.2012 - 5 Sa 697/12

    Zulässigkeit einer Aufrechnung; Ungleichartigkeit von Brutto- und Nettoforderung

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.04.2013 - 1 Sa 290/12

    Teilurteil, Zulässigkeit, Aufhebung, Zurückverweisung an das Arbeitsgericht,

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 699/06

    Kündigungsschutzklage

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. §

  • BAG, 29.04.2015 - 5 AZR 756/13

    Annahmeverzug - Gründungszuschuss - Anspruchsübergang

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2013 - 16 Sa 381/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 02.03.2022 - 4 Sa 1104/21

    Vergleich über die Wirksamkeit einer Kündigung und Ansprüche auf Verzugslohn;

    Auch in der vom Arbeitsgericht angeführten Rechtsprechung finden sich keine tragfähigen Hinweise darauf (LAG Düsseldorf 16.07.2013 - 16 Sa 381/13; LAG L. 26.07.2010 - 5 Sa 473/10).
  • ArbG Solingen, 03.11.2021 - 5 Ca 428/21

    Auslegung eines Vergleichs, Verzugszinsen, Steuerschaden

    Dieses entspricht zunächst einer üblichen Handhabung in arbeitsgerichtlichen Vergleichen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juli 2013 - 16 Sa 381/13, Rn. 193, juris; vgl. auch zur Auslegung einer Regelung in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich über die ordnungsgemäße Abrechnung: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 26. Juli 2010 - 5 Sa 473/10 -, juris).
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