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   LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19   

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LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19 (https://dejure.org/2019,20671)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19 (https://dejure.org/2019,20671)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 3 TaBV 36/19 (https://dejure.org/2019,20671)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtsmissbräuchliche Koppelung von Einigungsstelle und anwaltlicher Honorarvereinbarung; Rechtsschutzbedürfnis; Verhandlungsobliegenheit; Zulässigkeit der Beschwerde; Beschwer; Anschlussbeschwerde

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 100 ArbGG; §§ 2 Abs. 1, 74 Abs. 1 Satz 2, 76, 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG; § 524 ZPO
    Rechtsmissbräuchliche Koppelung von Einigungsstelle und anwaltlicher Honorarvereinbarung; Rechtsschutzbedürfnis; Verhandlungsobliegenheit; Zulässigkeit der Beschwerde; Beschwer; Anschlussbeschwerde

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchliche Koppelung von Einigungsstelle und anwaltlicher Honorarvereinbarung; Rechtsschutzbedürfnis; Verhandlungsobliegenheit; Zulässigkeit der Beschwerde; Beschwer; Anschlussbeschwerde

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle ohne vorangegangenen Versuch einer Einigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.06.2014 - 7 ABR 70/12

    Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19
    Dieser ist allenfalls dann hinzuzuziehen, wenn juristische Regelungsfragen anstehen, die der Betriebsrat mit den ihm betriebsintern oder sonst zumutbar zur Verfügung stehenden oder angebotenen Mitteln und Erkenntnisquellen nicht sachgerecht klären kann (vgl. BAG vom 25.06.2014 - 7 ABR 70/12, juris, Rz. 21 ff.).

    Diese Reaktion der Beteiligten zu 2.) bewegt sich auf dem Boden der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 25.06.2014 - 7 ABR 70/12, juris, Rz. 20), die es dem Arbeitgeber durchaus erlaubt, dem Verlangen des Betriebsrats nach einer Vereinbarung gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG zur Beauftragung eines Sachverständigen mit dem Angebot innerbetrieblichen Sachverstandes oder einer Begrenzung der Beauftragung des Sachverständigen und der mit ihr verbundenen Kosten entgegen zu treten.

  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 10 TaBV 67/09

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19
    Dabei ist davon auszugehen, dass eine Partei grundsätzlich ein unzulässiges Hauptrechtsmittel als zulässiges Anschlussrechtsmittel retten will (so auch LAG Hamm vom 05.03.2010 - 10 TaBV 67/09, juris, Rz. 56).
  • LAG Niedersachsen, 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05

    Einsetzung einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "Flexibilisierung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19
    Zu weit geht allerdings die auch vom Arbeitsgericht in seiner Entscheidung übernommene Ansicht des LAG Niedersachsen, es gelte per se ein Grundsatz "Wer Verhandlungen für aussichtslos hält, kann die Einrichtung einer Einigungsstelle beantragen" (LAG Niedersachsen vom 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05, juris, Rz. 20).
  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19
    Es entspricht den allgemeinen Grundsätzen des Prozessrechts, dass eine Umdeutung möglich ist, wenn eine unzulässige Prozesshandlung die Voraussetzungen einer zulässigen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt (BGH vom 19.08.2014 - XI ZB 12/12, juris, Rz. 7; BGH vom 19.03.2013 - VIII ZB 45/12, juris, Rz. 21; BGH vom 21.06.2000 - XII ZB 93/00, VersR 2001, 607, 608).
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19
    Das Arbeitsgericht kann mit einem Antrag nach § 100 ArbGG erst angerufen werden, wenn sich entweder die Gegenseite Verhandlungen über den Regelungsgegenstand ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen zwar stattgefunden haben, jedoch gescheitert sind (BAG vom 18.03.2015 - 7 ABR 4/13, juris, Rz. 17).
  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19
    Es entspricht den allgemeinen Grundsätzen des Prozessrechts, dass eine Umdeutung möglich ist, wenn eine unzulässige Prozesshandlung die Voraussetzungen einer zulässigen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt (BGH vom 19.08.2014 - XI ZB 12/12, juris, Rz. 7; BGH vom 19.03.2013 - VIII ZB 45/12, juris, Rz. 21; BGH vom 21.06.2000 - XII ZB 93/00, VersR 2001, 607, 608).
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 26/09

    Anschlussbeschwerde

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19
    Insbesondere ist eine Beschwer durch die erstinstanzliche Entscheidung keine Zulässigkeitsvoraussetzung einer Anschlussbeschwerde (BAG vom 14.09.2010 - 1 ABR 26/09, juris, Rz. 9; Busemann/Tiedemann in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 87 Rn. 15).
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19
    Es kann auch unter dem Gesichtspunkt der bei jeder Rechtsausübung erforderlichen Rechtsmissbrauchskontrolle (siehe hierzu auch BAG vom 12.03.2019 - 1 ABR 42/17, juris, Rz. 42) nicht richtig sein, allein und ausschließlich den Willen einer Partei, direkt den Weg in die Einigungsstelle zu wählen, für die gerichtliche Einsetzung derselben bereits ausreichen zu lassen.
  • BGH, 19.08.2014 - XI ZB 12/12

    Kapitalanlegermusterverfahren: Umdeutung einer unzulässigen Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19
    Es entspricht den allgemeinen Grundsätzen des Prozessrechts, dass eine Umdeutung möglich ist, wenn eine unzulässige Prozesshandlung die Voraussetzungen einer zulässigen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt (BGH vom 19.08.2014 - XI ZB 12/12, juris, Rz. 7; BGH vom 19.03.2013 - VIII ZB 45/12, juris, Rz. 21; BGH vom 21.06.2000 - XII ZB 93/00, VersR 2001, 607, 608).
  • LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 21/14

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19
    Letztlich findet damit in den Fällen aufgenommener, dann aber von der antragstellenden Seite wegen Aussichtslosigkeit abgebrochener Verhandlungen allein noch eine Rechtsmissbrauchskontrolle bei der Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses statt (so auch LAG Hamm vom 14.05.2014 - 7 TaBV 21/14, juris, Rz. 36 f.).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Der Betriebsrat leitete unter anderem mehrere Verfahren zur Einsetzung einer Einigungsstelle nach § 100 ArbGG ein (u.a. Arbeitsgericht T. 2 BV 21/19, 2 BV 36/19, 2 BV 39/19, LAG Düsseldorf 3 TaBV 36/19).

    Das Quorum von Arbeitnehmern hat weiter vorgetragen, dass der Betriebsrat in Bezug auf Mitarbeiter, die sich offen gegen den Betriebsrat stellen würde, Daten ausgespäht habet konkret z.B. von Stempeluhren und Zeiten des Drehkreuzes des Arbeitnehmers H. V. Schließlich sei wiederholt festgestellt worden, dass der Betriebsrat rechtsmissbräuchlich Beschlussverfahren einleite (z.B. LAG Düsseldorf 3 TaBV 36/19).

    Der Betriebsrat habe nach der Entscheidung 3 TaBV 36/19 sein Verhalten angepasst.

    Insofern habe der Betriebsrat auch im Verfahren LAG Düsseldorf 3 TaBV 36/19 in erster Instanz noch Erfolg gehabt und sein Verhalten nach der Entscheidung des LAG Düsseldorf angepasst.

    Dem Betriebsrat ist zwar vom Landesarbeitsgericht sowie vom Arbeitsgericht in den Verfahren 3 TaBV 36/19 (LAG Düsseldorf vom 16.07.2019), 2 BV 21/19 (Arbeitsgericht Solingen vom 01.07.2019), 2 BV 36/19 (Arbeitsgericht Solingen vom 01.07.2019) und 2 BV 39/19 (Arbeitsgericht Solingen vom 01.07.2019) zu Recht bezüglich der Einleitung der konkretem Verfahren Rechtsmissbräuchlichkeit vorgeworfen worden.

    Die Kammer bewertet dabei zugunsten des Betriebsrats, dass dieser zum einen sein Verhalten nach der zweitinstanzlichen Entscheidung des LAG Düsseldorf im Verfahren 3 TaBV 36/19 angepasst hat.

  • ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18

    Borbet beantragt Auflösung des Betriebsrates, hilfsweise Ausschluss des

    Bezüglich des letzten Verfahrens wurde auch die zweitinstanzliche Entscheidung zum Aktenzeichen 3 TaBV 36/19 vom 16.07.2019 zum Gegenstand der Verhandlung gemacht.

    Im Verfahren 3 TaBV 36/19 legte der Betriebsrat einen Beschluss vom 04.04.2019 vor, nach dem eine Betriebsvereinbarung zur physischen und psychischen Gefährdungsbeurteilung abzuschließen und mangels eigenen Sachverstandes seinen späteren Verfahrensbevollmächtigten damit zu beauftragen sei, ihn bei der Erstellung und Verhandlung einer entsprechenden Betriebsvereinbarung sachverständig zu unterstützen.

    In allen drei Fällen erwiderte der Arbeitgeber - wie teilweise soeben dargelegt - innerhalb der gesetzten Frist, und zwar im Verfahren 2 BV 21/19 am 18.03.2019, im Verfahren 2 BV 36/19 durch Mail vom 14.05.2019, im Verfahren 2 BV 39/19 durch Mail vom 14.05.2019 und im Verfahren 3 TaBV 36/19 mit Mail vom 08.04.2019.

    Der Verstoß liegt dabei - soweit die Verfahren 3 TaBV 36/19 (LAG Düsseldorf vom 16.07.2019), 2 BV 21/19 (Arbeitsgericht Solingen vom 01.07.2019), 2 BV 36/19 (Arbeitsgericht Solingen vom 01.07.2019) und 2 BV 39/19 (Arbeitsgericht Solingen vom 01.07.2019) betroffen sind - sowohl in der der Einleitung des Beschlussverfahrens vorrangehenden Verhaltensweise des Betriebsrates, die - soweit die Verfahren 3 TaBV 36/19, 2 BV 36/19 und 2 BV 39/19 betroffen sind, untechnisch gesprochen "erpresserisch" war - als auch in der Einleitung des kostenauslösenden Beschlussverfahrens selbst, die unter gravierender Missachtung des Gebots vorherigen Verhandlung (§ 74 Abs. 1 S. 2 BetrVG) erfolgte.

    Zudem forderte er den Arbeitgeber zumindest in den Verfahren 2 BV 36/19, 2 BV 39/19 und 3 TaBV 36/19 mit gleichlaufender Frist auf, eine Vergütungsvereinbarung zu unterzeichnen.

    im Verfahren 3 TaBV 36/19:.

  • LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20

    Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Durchführung

    1.Folgefall zu der Entscheidung der Beschwerdekammer vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19 mit denselben Beteiligten und zu dem im Wesentlichen selben Thema der Einsetzung einer Einigungsstelle.

    3.In Fortentwicklung und Abgrenzung zur Entscheidung vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19 liegt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für ein Einigungsstelleneinsetzungsverfahren nach § 100 ArbGG vor, wenn nunmehr beiderseits Regelungsentwürfe ausgetauscht wurden und hierüber jedenfalls ein knapp einstündiges gemeinsames Gespräch stattgefunden hat und der Betriebsrat danach das Scheitern der Verhandlungen feststellt, weil er unabänderlich an seinem Entwurf festhalten möchte und hierzu eine Einigung auf absehbare Zeit nicht für möglich hält.

    Die Anträge des Betriebsrats blieben seinerzeit aufgrund der Entscheidung der erkennenden Beschwerdekammer vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19 - wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses mangels Erfüllung der vorherigen Verhandlungsobliegenheit erfolglos.

    Dabei geht das Arbeitsgericht ebenso wie die Beteiligten zutreffend von den durch die Beschwerdekammer bereits im Beschluss vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19 - dargelegten und zusammengefassten Grundsätzen zur Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses bei Einigungsstelleneinsetzungsanträgen nach § 100 ArbGG aus.

    Die gesetzte Frist von vier Wochen - ebenfalls ein bedeutsamer Unterschied zu dem Vorverfahren 3 TaBV 36/19 - war diesmal auch so bemessen, dass der Gegenseite die ordnungsgemäße Befassung mit dem Anliegen und eine Erwiderung hierauf ermöglicht wurde.

    Der Antragsteller betreibt die Einsetzung der Einigungsstelle dieses Mal im Unterschied zu dem Verfahren 3 TaBV 36/19 nicht mutwillig, sondern nachdem er seine Ziele und Regelungswünsche inhaltlich konkret vorgebracht hat, der Gegenseite Gelegenheit zur Erwiderung gegeben und deren Vorschlag seinerseits zur Kenntnis genommen und geprüft hat.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20

    Einrichtung einer Einigungsstelle - Mobiles Arbeiten

    Lässt sich jedoch eine Seite überhaupt nicht auf Verhandlungen ein, kann die Einigungsstelle ohne vorherige Verhandlungen angerufen werden (BAG, Beschluss vom 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 17, juris = NZA 2015, 954; LAG B-Stadt, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 3 TaBV 36/19 - Rn. 40, juris = ArbR 2019, 474; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Februar 2019 - 6 TaBV 24/18 - Rn. 40, juris).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 3 TaBV 29/21

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen

    Allerdings kann das Arbeitsgericht mit einem Antrag nach § 100 ArbGG angerufen werden, wenn sich entweder die Gegenseite Verhandlungen über den Regelungsgegenstand ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen zwar stattgefunden haben, jedoch gescheitert sind (BAG vom 18.03.2015 - 7 ABR 4/13, juris, Rz. 17; LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 25; LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 42; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 43 ff.; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 40 ff.).

    Das reicht zur Begründung des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag nach § 100 Abs. 1 ArbGG aus (vgl. hierzu bereits LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 26; LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 48; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 49; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 46).

  • LAG München, 13.12.2021 - 3 TaBV 59/21

    Einigungsstelle, Rechtsschutzbedürfnis, Person des Vorsitzenden

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht deshalb nur, wenn der Antragsteller geltend macht, dass entweder die Gegenseite Verhandlungen über das Regelungsverlangen ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen gescheitert sind (BAG v. 18.03.2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 17 m. w. Nachw. aus der Literatur; LAG München v. 25.03.2021 - 3 TaBV 3/21 - LAG Düsseldorf v. 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19 m. w. N.).

    Hiermit hat er zwar eine ultimative, von keinem Verständigungswillen getragene Forderung aufgestellt, die insbesondere im Hinblick auf die Kürze der gesetzten Frist bedenklich erscheint (LAG Düsseldorf v. 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19 - und v. 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20- Rn 38.).

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle; Sperrwirkung einer normativ

    Allerdings kann das Arbeitsgericht mit einem Antrag nach § 100 ArbGG angerufen werden, wenn sich entweder die Gegenseite Verhandlungen über den Regelungsgegenstand ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen zwar stattgefunden haben, jedoch gescheitert sind (BAG vom 18.03.2015 - 7 ABR 4/13, juris, Rz. 17; LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 42; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 43 ff.; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 40 ff.).

    Das reicht zur Begründung des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag nach § 100 Abs. 1 ArbGG aus (vgl. hierzu bereits LAG Düsseldorf vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20, juris, Rz. 48; LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 49; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 46).

  • ArbG Stuttgart, 01.12.2022 - 25 BV 187/22

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle - Voraussetzung für die

    Anderenfalls hätte die verhandlungsunwillige Seite es durch geschicktes Taktieren in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, BeckRS 2019, 19654; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, BeckRS 2020, 9065).

    Abzulehnen ist die Meinung, dass die Einigungsstelle schon dann angerufen werden könne, wenn eine der Betriebsparteien die Verhandlungen bereits von Anfang an für aussichtslos halte (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05, NZA-RR 2006, 142 Rn. 20), da hiermit die in §§ 2 Abs. 1, 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG normierten Grundsätze missachtet werden würden (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, BeckRS 2019, 19654; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, BeckRS 2020, 9065).

  • LAG Düsseldorf, 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20
    Wie die Beschwerdekammer schon mehrfach und dabei die Grundsätze der Rechtsprechung insbesondere auch des Bundesarbeitsgerichts zusammenfassend und fortführend entschieden hat (vgl. LAG Düsseldorf vom 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20, juris, Rz. 43 ff.; LAG Düsseldorf vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19, juris, Rz. 40 ff.), fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 100 Abs. 1 ArbGG auf gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle grundsätzlich dann, wenn zuvor nicht der nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG vorgesehene Versuch einer Einigung unternommen und Vorschläge für die Beilegung der Meinungsverschiedenheiten gemacht worden sind.
  • LAG München, 25.03.2021 - 3 TaBV 3/21

    Einigungsstellenbestellung, Rechtsschutzbedürfnis, Informationspflicht,

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht deshalb nur, wenn der Antragsteller geltend macht, dass entweder die Gegenseite Verhandlungen über das Regelungsverlangen ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen gescheitert sind (BAG v. 18.03.2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 17 m. w. Nachw. aus der Literatur; LAG B-Stadt v. 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19 m. w. N.).
  • LAG Nürnberg, 17.07.2023 - 4 TaBV 10/23

    Einigungsstelleneinsetzungsverfahren

  • ArbG München, 08.01.2021 - 31 BV 368/20

    Rechtsschutzbedürfnis für Bildung einer Einigungsstelle

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