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   LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16   

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LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16 (https://dejure.org/2017,817)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2017 - 6 Sa 581/16 (https://dejure.org/2017,817)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - 6 Sa 581/16 (https://dejure.org/2017,817)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsrente - Betriebsübergang - endgehaltsbezogene Dynamik - Insolvenz

  • IWW

    § 2 Abs. 5 BetrAVG, § ... 7 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG, § 613a BGB, § 7 BetrAVG, § 9 Abs. 2 BetrAVG, § 120 InsO, § 7 Abs. 2 BetrAVG, §§ 2, 7, 9 BetrAVG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 7 Abs. 2 Satz 6 BetrAVG, § 2a BetrAVG, § 30g Abs. 1 BetrAVG, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 7 Abs. 3 Satz 2 BetrAVG, § 45 Satz 1 InsO, § 9 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG, §§ 191 Abs. 1, 198 InsO, § 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 7 Abs. 3 BetrAVG, § 7 Abs. 4 BetrAVG, Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG, RL 2001/23/EG, Art. 5 Abs. 2 a RL 2001/23/EG, Richtlinie 80/987/EWG, Art. 5 der RL 2001/23/EG, Richtlinie 2008/94/EG, RL 2008/94/EG, Art. 8 RL 2008/94/EG, Art. 8 RL 80/987/EWG, Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2014/50/EU, RL 2014/50/EU, Art. 2 Abs. 2 c RL 2014/50/EU, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Betriebsrente bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz; Haftung des Erwerbers für die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits erdiente endgehaltsbezogene Dynamik

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 613a Abs. 1 BGB, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 7 Abs. 2 BetrAVG, § 45 InsO, § 191 Abs. 1 InsO, § 198 InsO, Art. 5 EGRL 23/2001, Art. 8 EGRL 94/2008
    Betriebsrente - Betriebsübergang - endgehaltsbezogene Dynamik - Insolvenz

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

  • rechtsportal.de

    Höhe der Betriebsrente bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unverfallbarkeit von Ansprüchen nach Versorgungsordnung mit endgehaltsbezogenen Dynamik bei Betriebsübergang in Insolvenz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 478/89

    Endgehaltsabhängige Betriebsrente bei gerichtlichem Vergleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16
    ccc) Die Richtigkeit dieses Ergebnisses wird zudem durch eine die damalige Vergleichsordnung betreffende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.01.1991 (- 3 AZR 478/89 -, AP Nr. 63 zu § 7 BetrAVG) bestätigt.

    Es ging in dem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Rechtsstreit darum, dass der PSV als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung seinen Rentenanteil nur aus dem zum Insolvenzstichtag (1982) bezogenen Gehalt berechnet und nicht das letzte höhere Gehalt (1985) zu Grunde gelegt hatte (vgl. BAG v. 15.01.1991 a.a.O.).

    Es ist davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer mit dem bis zur Eröffnung des Vergleichsverfahrens erdienten Betriebsrententeil Vergleichsgläubiger geworden ist (BAG v. 15.01.1991 a.a.O., zu 1. der Gründe; vgl. auch BAG v. 04.07.1989 - 3 AZR 756/87 - zu II. 1. der Gründe, DB 1989, 2541 R).

    Auch insoweit hatte der Arbeitnehmer durch seine weitere Betriebstreue nach der Vergleichseröffnung und die Fortführung der Versorgungszusage den Wert seiner Anwartschaft erhöht, die der Arbeitgeber zu 40%, die nicht vom Vergleich erfasst waren, auch bediente (BAG 15.01.1991 a.a.O., zu 2. der Gründe).

    Die restlichen 60 % waren durch den Vergleich erlassen worden und zwar auch hinsichtlich aller auf diesen Anteil entfallenen möglichen Steigerungen in der Zukunft (BAG 15.01.1991 a.a.O., zu 3. a) der Gründe).

    Zutreffend hat das Bundesarbeitsgericht weiter ausgeführt, dass aus § 7 Abs. 4 BetrAVG keine Ausfallhaftung des Arbeitgebers folge, ausweislich derer er dasjenige schuldet, für das der PSV nicht eintritt (BAG 15.01.1991 a.a.O. zu 3. b) der Gründe).

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16
    cc) Dass die endgehaltsabhängige Dynamik im Zeitpunkt der Insolvenz bereits erdient ist, ergibt sich aus der grundlegenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.04.1985 (- 3 AZR 72/83 -, NZA 1986, 57).

    Anteilig hat der Arbeitnehmer hierfür die Gegenleistung bereits erbracht (BAG v. 17.04.1985 a.a.O., zu II. 3. c) (2) der Gründe.).

    Dies betrifft aber nur das Bedürfnis, schnell und abschließend zu klären, inwieweit künftig der PSV haftet (vgl. BAG v. 17.04.1985 a.a.O., zu II. 3. c) (2) der Gründe.).

    Die bezeichnete Lohn- und Gehaltsgruppe dient dabei nur als Indikator (BAG v. 17.04.1985 a.a.O., zu 3.c) (2) der Entscheidungsgründe), der den Wert der bereits zuvor bis zur Insolvenz erdienten Anwartschaft bestimmt.

  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91

    Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16
    Soweit gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt, haftet der PSV (BAG v. 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 -, ZIP 1992, 1247; BAG v. 19.05.2005 a.a.O.).

    Dies ändert aber nichts daran, dass anschließend der nach der Insolvenzeröffnung erdiente und vom Betriebserwerber geschuldete Anteil zeitratierlich ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen ist (vgl. für die zeitratierliche Berechnung: BAG v. 06.03.1980 a.a.O. Rn. 53 ff.; BAG v. 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 -, NZA 1993, 20).

  • BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 375/78
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16
    Dies ergibt sich insbesondere aus Folgendem: Richtig ist zunächst, dass das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 06.03.1980 (- 3 AZR 375/78 - Rn. 42, juris) ausgeführt hat, dass es auch für die Berechnung des nach der Konkurseröffnung (jetzt Insolvenzeröffnung) erdienten Anteils der Betriebsrente bei den maßgebenden Versorgungsgrundsätzen bleibt.

    Dies ändert aber nichts daran, dass anschließend der nach der Insolvenzeröffnung erdiente und vom Betriebserwerber geschuldete Anteil zeitratierlich ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen ist (vgl. für die zeitratierliche Berechnung: BAG v. 06.03.1980 a.a.O. Rn. 53 ff.; BAG v. 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 -, NZA 1993, 20).

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16
    Die insolvenzrechtliche Beschränkung des Eintritts der Haftung nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB betrifft danach Insolvenz-, nicht jedoch Masseforderungen (BAG v. 19.05.2005 - 3 AZR 649/03 -, AP Nr. 283 zu § 613a BGB; BAG 14.11.2012 - 5 AZR 778/11 - Rn. 13, juris).

    Soweit gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt, haftet der PSV (BAG v. 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 -, ZIP 1992, 1247; BAG v. 19.05.2005 a.a.O.).

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 383/06

    Systemänderung bei einer kirchlichen Gesamtversorgung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16
    Dieses wird nicht erst mit Eintritt des Versorgungsfalles begründet, sondern bereits mit dem Entstehen einer Versorgungsanwartschaft (BAG v. 19.08.2008 - 3 AZR 383/06 -, Rn. 16, NZA 2009, 1275).

    Für den Versorgungsberechtigten ist es wichtig, dass Meinungsverschiedenheiten über die Ausgestaltung der Versorgungsrechte möglichst vor Eintritt des Versorgungsfalles bereinigt werden (BAG v. 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, Rn. 17, DB 1995, 2020; BAG v. 19.08.2008 a.a.O. Rn. 17).

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16
    Der Kläger rügt, die Entscheidung des Arbeitsgerichts widerspreche der Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.01.1980 (AZ: 3 AZR 160/79).

    Insbesondere führt er aus, warum aus seiner Sicht entgegen den Ausführungen des Arbeitsgerichts die hier streitige Frage in Abgrenzung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.01.1980 (- 3 AZR 160/79, NJW 1980, 1124) durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.10.1985 (- 3 AZR 485/83, ZIP 1986, 1001) nicht zu seinen Ungunsten weiter entwickelt worden sei.

  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16
    Insbesondere ergebe sich aus der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.10.1985 (AZ: 3 AZR 485/83) nicht, dass der Betriebserwerber nicht für die volle zugesagte Versorgung nur vermindert um die Leistung des PSV einstehen müsse.

    Insbesondere führt er aus, warum aus seiner Sicht entgegen den Ausführungen des Arbeitsgerichts die hier streitige Frage in Abgrenzung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.01.1980 (- 3 AZR 160/79, NJW 1980, 1124) durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.10.1985 (- 3 AZR 485/83, ZIP 1986, 1001) nicht zu seinen Ungunsten weiter entwickelt worden sei.

  • ArbG Solingen, 24.05.2016 - 3 Ca 1072/15

    Berechnung der betrieblichen Altersversorgung nach einem Betriebsübergang in der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 24.05.2016 - AZ.: 3 Ca 1072/15 lev - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 24.05.2016 - AZ: 3 Ca 1072/15 lev - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, an ihn monatlich ab dem ersten Tag des jeweiligen Monats beginnend mit dem Eintritt des Versorgungsfalls für jedes anrechenbare Dienstjahr ab dem 01.01.1990 0, 5%, höchstens aber 22, 5% der ruhegehaltfähigen Bezüge abzüglich des vom Pensions-Sicherungs-Verein zu tragenden Anteils in Höhe von 458, 19 Euro als betriebliche Altersversorgung in Form der Altersrente zu zahlen.

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16
    Mit dem Erwerb des Anspruchs gegen den Träger der Insolvenzsicherung verliert der Versorgungsberechtigte aufgrund des Anspruchsübergangs gemäß § 9 Abs. 2 BetrAVG seinen Anspruch gegen den Schuldner nur in dem Umfang, in dem der PSV nach § 7 BetrAVG einstandspflichtig ist (BAG v. 20.09.2016 - 3 AZR 77/15 - Rn. 95, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 07.07.1982 - 20 O 232/81
  • BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89

    Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 965/94

    Zeitpunkt des Betriebserwerbs - Betriebserwerb im Konkurs

  • EuGH, 28.01.2015 - C-688/13

    Gimnasio Deportivo San Andrés - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93

    Unverfallbarkeitsfrist nach Betriebsinhaberwechsel

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 458/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

  • EuGH, 25.01.2007 - C-278/05

    DIE MITGLIEDSTAATEN SIND NICHT VERPFLICHTET, BEI ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT DES

  • BGH, 10.01.1991 - IX ZR 247/90

    Darlegungs- und Beweislast des Trägers der Insolvenzsicherung für die Entstehung

  • EuGH, 25.04.2013 - C-398/11

    Hogan u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Rechtsangleichung -

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 295/87

    Ermittlung der Höhe einer Konkursforderung - Gewährung von Leistungen der

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 284/03

    Ansprüche eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft auf Überbrückungsgeld

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 54/07

    Betriebsübergang - Betriebserwerb in der Insolvenz - Altersteilzeitverhältnis in

  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

  • BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim

  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 778/11

    Einmalzahlung bei verspäteter ERA-Einführung - Insolvenz - Betriebsübergang

  • LAG Düsseldorf, 07.12.2016 - 12 Sa 592/16

    Betriebsrente; Insolvenz; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 229/01

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 142/17

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2017 - 6 Sa 581/16 - wird zurückgewiesen.
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