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   LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16   

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LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16 (https://dejure.org/2016,55619)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16 (https://dejure.org/2016,55619)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - 14 TaBV 57/16 (https://dejure.org/2016,55619)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Aufhebung einer Einstellung, leitender Angestellter; vorsorgliche nachträgliche Anhörung Betriebsrat

  • IWW

    § 105 BetrVG, § ... 99 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 5 Abs. 3, 4 BetrVG, § 101 Satz 1 BetrVG, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 520 ZPO, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 5 BetrVG, § 101 BetrVG, §§ 101, 23 Abs. 3 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, §§ 99 ff. BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, §§ 99, 100 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, 100 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 133 BGB, BGB § 611, Art. 5 Abs. 1 GG, § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 S. 2 BetrVG, § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 1. Alt. BGB, §§ 72 Abs. 2 Nr. 1, 2, 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats während eines Verfahrens nach § 101 S. 1 BetrVG

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 101, 99 Abs. 1 und 3 Satz 2 BetrVG § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG
    Aufhebung einer Einstellung, leitender Angestellter vorsorgliche nachträgliche Anhörung Betriebsrat

  • hensche.de

    Betriebsrat

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Einstellung; leitender Angestellter; vorsorgliche nachträgliche Anhörung; Betriebsrat

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats während eines Verfahrens nach § 101 S. 1 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anhörung des Betriebsrats nach der Einstellung?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 42/11

    Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16
    Erforderlich und ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG 29.06.2011 - 7 ABR 24/10 -, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 137; BAG 10.10.2012 - 7 ABR 42/11 -, BeckRS 2013, 66464).

    aaa)Der Betriebsrat genügt der gesetzlichen Begründungspflicht, wenn es als möglich erscheint, dass mit seiner schriftlich gegebenen Begründung einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG aufgeführten Verweigerungsgründe geltend gemacht wird (BAG 10.10.2012 - 7 ABR 42/11 -, BeckRS 2013, 66464).

    Konkrete Tatsachen und Gründe müssen nur für die auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG gestützte Verweigerung angegeben werden (vgl. BAG 19.04.2012 - 7 ABR 52/10 - 16.03.2010 - 3 AZR 31/09 - 9.12.2008 - 1 ABR 79/07 - BAG 10.10.2012 - 7 ABR 42/11 -).

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 24/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16
    Erforderlich und ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG 29.06.2011 - 7 ABR 24/10 -, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 137; BAG 10.10.2012 - 7 ABR 42/11 -, BeckRS 2013, 66464).

    So ist für das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG auch anerkannt, dass der Arbeitgeber bis zu diesem Zeitpunkt eine unzureichende Unterrichtung des Betriebsrats ergänzen kann (BAG 29.06.2011 - 7 ABR 24/10 -).

    So ist auch anerkannt, dass die Arbeitgeberin bis zum Schluss der mündlichen Anhörung im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG eine unzureichende Unterrichtung des Betriebsrats ergänzen kann (vgl. nur BAG 29.06.2011 - 7 ABR 24/10 -).

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16
    Nicht als Gesetzesverstoß i.?S. dieser Bestimmung ist es dagegen anzusehen, wenn der Arbeitgeber bei einer geplanten Einstellung oder Versetzung den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß unterrichtet (ebenso BAG 01.06.2011, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 139; BAG 12.01.2010, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50; BAG 28.01.1986 AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 34; GK/Raab, § 99, Rn. 174; Richardi/Thüsing BetrVG § 99, Rn. 223).

    Solange der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht oder nicht ordnungsgemäß unterrichtet hat, wird die Wochenfrist nicht in Lauf gesetzt, die der Betriebsrat wahren muss, wenn er seine Zustimmung zu der geplanten Personalmaßnahme verweigern will (BAG 28.01.1986 AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 34).

  • LAG Hessen, 05.11.2013 - 4 TaBV 18/13

    Aufhebung - Versetzung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16
    Verfahrensgegenstand ist dagegen nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung oder zu einem früheren Zeitpunkt zulässig war (LAG Hessen 05.11.2013 - 4 TaBV 18/13 -).

    Eine faktisch rechtswidrige Durchführung der Maßnahme in der Vergangenheit hindert den Arbeitgeber daher aufgrund des zukunftsgerichteten Charakters des Verfahrens nach § 99 BetrVG nicht daran, die Maßnahme zukünftig auf betriebsverfassungsrechtlich ordnungsgemäßer Grundlage durchzuführen (vgl. LAG Hessen 05.11.2013 - 4 TaBV 18/13 -, BeckRS 2015, 70497).

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16
    Erklärungen der Arbeitgeberin gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, 100 Abs. 2 Satz 1 BetrVG sind rechtsgeschäftsähnliche Handlungen (vgl. BAG 09.12.2008 - 1 ABR 79/07 -, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 36; entsprechend zum Widerspruch des Betriebsrats: BAG 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101/298).

    Konkrete Tatsachen und Gründe müssen nur für die auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG gestützte Verweigerung angegeben werden (vgl. BAG 19.04.2012 - 7 ABR 52/10 - 16.03.2010 - 3 AZR 31/09 - 9.12.2008 - 1 ABR 79/07 - BAG 10.10.2012 - 7 ABR 42/11 -).

  • LAG Bremen, 20.07.2005 - 2 TaBV 4/05
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16
    Eine nachträgliche Beteiligung des Betriebsrats zu einer zunächst ohne Beteiligung durchgeführten Maßnahme zur Heilung der ursprünglichen Rechtswidrigkeit ist nach Auffassung der Kammer möglich und führt so zum vollständigen Wegfall eines Aufhebungsanspruchs nach § 101 Satz 1 BetrVG (dies verneinend LAG Bremen 20.07.2005 - 2 TaBV 4/05 - EzA-SD 11/06 Nr. 16).

    Die Rechtsbeschwerde war gem. §§ 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2, 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG zuzulassen, da die entscheidungserhebliche Frage, ob eine bereits durchgeführte personelle Einzelmaßnahme vor einer (erneuten) Unterrichtung nach § 99 Abs. 1 BetrVG zuvor aufgehoben werden muss, grundsätzliche Bedeutung hat und die Entscheidung von der Entscheidung des LAG Bremen vom 20.07.2005 (2 TaBV 4/05) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

  • LAG Hessen, 02.12.2008 - 4 TaBV 193/08

    Rechtswidrige Durchführung einer Versetzung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16
    Ein Arbeitgeber kann daher sogar nacheinander mehrere auf dieselbe personelle Maßnahme gerichtete Beteiligungsverfahren gemäß §§ 99, 100 BetrVG durchführen, und zwar auch zeitlich parallel (BAG 28.02.2006 - 1 ABR 1/05 -, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51; BAG 16.01.2007 - 1 ABR 16/06 -, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52; LAG Hessen 02.12.2008 - 4 TaBV 193/08 -, BeckRS 2011, 71515).

    Das LAG Hessen führt dazu im Leitsatz der Entscheidung vom 02.12.2008 ( - 4 TaBV 193/08, BeckRS 2011, 71515) zu der ebenfalls in § 99 Abs. 1 Satz 1 geregelten Versetzung folgendes zutreffend aus:.

  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16
    Ein Arbeitgeber kann daher sogar nacheinander mehrere auf dieselbe personelle Maßnahme gerichtete Beteiligungsverfahren gemäß §§ 99, 100 BetrVG durchführen, und zwar auch zeitlich parallel (BAG 28.02.2006 - 1 ABR 1/05 -, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51; BAG 16.01.2007 - 1 ABR 16/06 -, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52; LAG Hessen 02.12.2008 - 4 TaBV 193/08 -, BeckRS 2011, 71515).

    Maßgeblich für die Begründetheit des Antrags ist daher grundsätzlich die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung (BAG 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 -, BAGE 113/218; BAG 16.01.2007 - 1 ABR 16/06 -).

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05

    Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16
    Für die geplante Einstellung eines bestimmten Arbeitnehmers handelt es sich bei jedem Antrag des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 BetrVG auf Zustimmung des Betriebsrates bzw. auf Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG um einen eigenständigen Streitgegenstand (BAG 28.02.2006 - 1 ABR 1/05 -, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10).

    Ein Arbeitgeber kann daher sogar nacheinander mehrere auf dieselbe personelle Maßnahme gerichtete Beteiligungsverfahren gemäß §§ 99, 100 BetrVG durchführen, und zwar auch zeitlich parallel (BAG 28.02.2006 - 1 ABR 1/05 -, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51; BAG 16.01.2007 - 1 ABR 16/06 -, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52; LAG Hessen 02.12.2008 - 4 TaBV 193/08 -, BeckRS 2011, 71515).

  • ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16

    Durchführung der Einstellung als personelle Maßnahme augrund innerbetrieblicher

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16
    1.Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 04.05.2016 (4 BV 4/16) abgeändert und der Antrag des Antragstellers zurückgewiesen.

    Die Arbeitgeberin beantragt zuletzt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 04.05.2016 (4 BV 4/16) abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

  • BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 29/54

    Betriebsverfassungsrecht: Vorgehensweise des Betriebsrats bei Bedenken gegen

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09

    Beschäftigungsanspruch - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05

    Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung

  • LAG Düsseldorf, 01.02.2002 - 10 Sa 1628/01

    Wirksamkeit der Befristung nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW bei

  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04

    Entsendevertrag - Befristung der Auslandstätigkeit - Betriebsübergang

  • BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17

    Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Dezember 2016 - 14 TaBV 57/16 - aufgehoben.
  • ArbG Düsseldorf, 07.09.2018 - 14 BV 137/18

    Aufhebung einer Maßnahme als Anspruch des Betriebsrats i.R.e. nachträglich

    Das Verhalten der Arbeitgeberin sei auch nicht mit dem Vorgehen der Arbeitgeberin zu vergleichen, über das das LAG Düsseldorf am 20. Dezember 2016 (14 TaBV 57/16) entschieden habe, weil hier - anders als dort - ein vorsätzlicher mehrmonatiger Verstoß gegen das BetrVG vorliege.

    Die Kammer macht sich insoweit die Ausführungen des LAG Düsseldorf im Beschluss vom 20.12.2016 (14 TaBV 57/16, Rn. 64 ff.; Revision anhängig unter 7 ABR 16/17, Termin anberaumt für 21. November 2018) zu eigen, wenn es ausführt:.

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