Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 21.09.2011 - 12 Sa 964/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Verbraucherinsolvenz des Arbeitnehmers - einvernehmliche Änderung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung nach Änderungskündigung ohne Zustimmung des Treuhänders
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 80, 81, 97, 287, 291, 313 InsO
Verbraucherinsolvenz des Arbeitnehmers - einvernehmliche Änderung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung nach Änderungskündigung ohne Zustimmung des Treuhänders - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitnehmer in Verbraucherinsolvenz darf ohne Zustimmung des Treuhänders ein Angebot seines Arbeitgebers zur Absenkung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung annehmen; Änderungskündigung bei Verbraucherinsolvenz des Arbeitnehmers; unbegründete Treuhänderklage gegen ...
- LAG Düsseldorf
§§ 80, 81, 97, 287, 291, 313 InsO
Verbraucherinsolvenz des Arbeitnehmers - einvernehmliche Änderung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung nach Änderungskündigung ohne Zustimmung des Treuhänders - hensche.de
Insolvenz, Änderungskündigung, Arbeitsvertrag, Lohn und Gehalt
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Änderungskündigung bei Verbraucherinsolvenz des Arbeitnehmers; unbegründete Treuhänderklage gegen Arbeitgeberin bei Verringerung des pfändbaren Einkommens ohne Zustimmung des Treuhänders
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verbraucherinsolvenz und die Änderungskündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitskraft gehört nicht zur Insolvenzmasse
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 13.07.2011 - 6 Ca 1302/11
- LAG Düsseldorf, 21.09.2011 - 12 Sa 964/11
- BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 789/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- ArbG Mönchengladbach, 13.07.2011 - 6 Ca 1302/11
Insolvenzmasse, Arbeitskraft ,höchstpersönliches Gut
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2011 - 12 Sa 964/11
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 13.07.2011 - 6 Ca 1302/11 - wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 13.07.2011 (Az. 6 Ca 1302/11) die Beklagte zu verurteilen, an ihn 1.056,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.05.2011 zu zahlen.
- BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2011 - 12 Sa 964/11
Die Kammer hat dabei zu Grunde gelegt, dass eine Flexibilisierung der Arbeitszeit bis zu 25 % der vereinbarten Arbeitszeit zulässig ist (vgl. BAG vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04, AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG Rn. 44). - OLG Düsseldorf, 23.12.1981 - 3 Ws 243/81
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2011 - 12 Sa 964/11
So hat das Bundesarbeitsgericht im Jahre 2009 (…Urteil vom 05.11.2009 - 2 AZR 609/08, DB 2010, 286 Rn. 10) ausgeführt, dass aufgrund der Eröffnung des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens ein Kündigungsschutzprozess nicht unterbrochen wird, weil mit diesem nicht die Insolvenzmasse, sondern ein höchstpersönlicher Anspruch des Arbeitnehmers (so auch OLG Düsseldorf 23.12.1981 - 3 Ws 243/81, NJW 1982, 1712 zur Arbeitskraft des Schuldners) betroffen ist. - BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 609/08
Außerordentliche Kündigung - Verbraucherinsolvenz
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2011 - 12 Sa 964/11
So hat das Bundesarbeitsgericht im Jahre 2009 (Urteil vom 05.11.2009 - 2 AZR 609/08, DB 2010, 286 Rn. 10) ausgeführt, dass aufgrund der Eröffnung des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens ein Kündigungsschutzprozess nicht unterbrochen wird, weil mit diesem nicht die Insolvenzmasse, sondern ein höchstpersönlicher Anspruch des Arbeitnehmers (so auch OLG Düsseldorf 23.12.1981 - 3 Ws 243/81, NJW 1982, 1712 zur Arbeitskraft des Schuldners) betroffen ist.
- BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 789/11
Änderungskündigung zur Arbeitszeit- und Vergütungsreduzierung im …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. September 2011 - 12 Sa 964/11 - wird zurückgewiesen.