Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4715
LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13 (https://dejure.org/2014,4715)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13 (https://dejure.org/2014,4715)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2014 - 9 Sa 1207/13 (https://dejure.org/2014,4715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,4715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    1. Verbot des Arbeitgebers, einem Hund Zutritt zum Büro zu gewähren. 2. Umfang des Direktionsrechts. 3. Gleichbehandlung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    1. Verbot des Arbeitgebers, einem Hund Zutritt zum Büro zu gewähren. 2. Umfang des Direktionsrechts. 3. Gleichbehandlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hund am Arbeitsplatz; Änderung eines ausgeübten Direktionsrechts; Interessenabwägung bei Weisungsrecht; Betriebsablaufstörungen durch Hund

  • LAG Düsseldorf PDF

    - § 106 GewO - Gleichbehandlungsgrundsatz - Zusage
    1. Verbot des Arbeitgebers, einem Hund Zutritt zum Büro zu gewähren. 2. Umfang des Direktionsrechts. 3. Gleichbehandlung

  • hensche.de

    Hausverbot, Bürohund

  • Betriebs-Berater

    Direktionsrecht - Mitnahme eines Hundes in den Betrieb

  • ra.de
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Haustiermitnahme zum Arbeitsplatz - Untersagung durch Arbeitgeber zulässig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Änderung ausgeübtes Direktionsrecht

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsrecht: Arbeitgeber kann mitbringen eines Hundes an den Arbeitsplatz untersagen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Büroverbot für dreibeinigen Hund

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Hausverbot für dreibeinigen Hund im Büro

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf ich meinen Hund mit ins Büro nehmen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der im Büro störende Hund

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Hund im Büro untersagen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hausverbot für dreibeinigen Hund im Büro bestätigt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen Hunde am Arbeitsplatz nicht dulden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hausverbot für dreibeinigen Hund im Büro bestätigt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Mitnahme eines Hundes in den Betrieb untersagen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hausverbot für den dreibeinigen Hund im Büro

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Direktionsrecht - Mitnahme eines Hundes in den Betrieb

  • spiegel.de (Pressemeldung, 24.03.2014)

    Büroverbot für dreibeinige Hündin Kaya

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Der Hund im Büro: Tierliebe versus Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Direktionsrecht des Arbeitgebers: Hausverbot für den Hund

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Dreibeiniger Hund fliegt nach dreijähriger Anwesenheit raus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hund im Büro: Arbeitgeber darf einmal erteilte Erlaubnis mit sachlichen Gründen widerrufen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hunde am Arbeitsplatz

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hausverbot für dreibeinigen Hund im Büro

Besprechungen u.ä. (2)

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Russischer Bürohund mit ausgeprägtem Territorialverhalten - Tierliebe versus Fürsorgeplicht des Arbeitgebers

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Cave Canem - Vorsicht vor dem Hunde! Zum "Hausverbot" für aggressive Bürohunde im Wege des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1459
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (41)

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
    Je enger die Tätigkeit des Arbeitnehmers sowie die Einzelheiten seiner Beschäftigung, der Einsatzort oder Umfang und Lage der Arbeitszeit festgeschrieben sind, umso geringer ist der Spielraum des Arbeitgebers zur Ausübung seines Direktionsrechtes (BAG v. 15.09.2009 - 9 AZR 757/08, DB 2009, 2551; BAG v. 21.07.2009 - 9 AZR 378/08, AP Nr. 30 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt; BAG v. 19.04.2007 - 2 AZR 78/06, AP Nr. 77 zu § 611 BGB Direktionsrecht; ErfK/Preis, § 611 BGB Rdnr.277; LAG Köln v. 26.10.1984, NZA 1985, 258).

    Ein Arbeitnehmer, der aus persönlichen Gründen an einer bestimmten Ausgestaltung der Direktion des Arbeitgebers interessiert ist, muss daher mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass diese nur einvernehmlich geändert werden kann (so ausdrücklich BAG v. 15.09.2009 - 9 AZR 757/08 -, BAGE 132, 88).

    Denn eine Änderung der ursprünglich vereinbarten Rechte und Pflichten durch sog. Konkretisierung in einen einseitig nicht veränderlichen Vertragsinhalt tritt nicht allein dadurch ein, dass der Arbeitnehmer längere Zeit in derselben Weise behandelt wird (so ausdrücklich BAG v. 15.09.2009 - 9 AZR 757/08 -, BAGE 132, 88).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11

    Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Beweiswürdigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
    Aus den Gesetzesmaterialien folgt, dass die zwecks Entlastung der Berufungsgerichte vorgesehene grundsätzliche Bindung an die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen sich auf solche Tatsachenfeststellungen bezieht, welche die erste Instanz bereits vollständig und überzeugend getroffen hat (so zutreffend auch LAG Rheinland-Pfalz v. 22.09.2001 - 11 Sa 198/11).

    Vernünftige Zweifel liegen daher nicht nur dann vor, wenn die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen verfahrensfehlerhaft erhoben worden sind, sondern auch dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Feststellungen unvollständig oder unrichtig sind (LAG Rheinland-Pfalz v. 22.09.2001 - 11 Sa 198/11; BGH v. 9.3.2005 - VII ZR 2 66/03, NJW 2005, 972).

  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 481/03

    Jubiläumszuwendung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
    Erforderlich ist, dass sich der Arbeitgeber den Widerruf ausdrücklich vorbehalten hat (vgl. BAG v. 28.04.2004 - 10 AZR 481/03 -, juris; BAG v. 14.06.1995 - 10 AZR 25/94, NZA 1995, 1034).

    Es kommt außerhalb entgeltlicher Leistungen darauf an, wie der Empfänger einer Erklärung diese nach §§ 133, 157 BGB verstehen muss (BAG v. 28.04.2004 - 10 AZR 481/03 -, juris).

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
    Je enger die Tätigkeit des Arbeitnehmers sowie die Einzelheiten seiner Beschäftigung, der Einsatzort oder Umfang und Lage der Arbeitszeit festgeschrieben sind, umso geringer ist der Spielraum des Arbeitgebers zur Ausübung seines Direktionsrechtes (BAG v. 15.09.2009 - 9 AZR 757/08, DB 2009, 2551; BAG v. 21.07.2009 - 9 AZR 378/08, AP Nr. 30 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt; BAG v. 19.04.2007 - 2 AZR 78/06, AP Nr. 77 zu § 611 BGB Direktionsrecht; ErfK/Preis, § 611 BGB Rdnr.277; LAG Köln v. 26.10.1984, NZA 1985, 258).

    Soweit das Direktionsrecht nicht ohnehin durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder auch durch einzelvertragliche Abrede beschränkt ist, darf es gemäß § 106 GewO, § 315 BGB auch im Übrigen nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (BAG v. 21.07.2009 - 9 AZR 378/08, AP Nr. 30 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt; BAG v. 19.4.2007 - 2 AZR 78/06, AP Nr. 77 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG v. 27.3.1980, EZA § 611 Direktionsrecht Nr. 2; BAG v. 12.12.1984, EZA Nr. 29 zu § 315 BGB).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 378/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
    Je enger die Tätigkeit des Arbeitnehmers sowie die Einzelheiten seiner Beschäftigung, der Einsatzort oder Umfang und Lage der Arbeitszeit festgeschrieben sind, umso geringer ist der Spielraum des Arbeitgebers zur Ausübung seines Direktionsrechtes (BAG v. 15.09.2009 - 9 AZR 757/08, DB 2009, 2551; BAG v. 21.07.2009 - 9 AZR 378/08, AP Nr. 30 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt; BAG v. 19.04.2007 - 2 AZR 78/06, AP Nr. 77 zu § 611 BGB Direktionsrecht; ErfK/Preis, § 611 BGB Rdnr.277; LAG Köln v. 26.10.1984, NZA 1985, 258).

    Soweit das Direktionsrecht nicht ohnehin durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder auch durch einzelvertragliche Abrede beschränkt ist, darf es gemäß § 106 GewO, § 315 BGB auch im Übrigen nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (BAG v. 21.07.2009 - 9 AZR 378/08, AP Nr. 30 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt; BAG v. 19.4.2007 - 2 AZR 78/06, AP Nr. 77 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG v. 27.3.1980, EZA § 611 Direktionsrecht Nr. 2; BAG v. 12.12.1984, EZA Nr. 29 zu § 315 BGB).

  • ArbG Düsseldorf - 8 Ca 7783/12 (anhängig)

    Persönliches Erscheinen eines dreibeinigen Hundes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
    Die Klägerin beantragt, 1.Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Düsseldorf vom 04.09.2013 - 8 Ca 7783/12, verurteilt, der Klägerin zusammen mit ihrem Hund mit der Chipnummer 64309410009528 Zutritt zu den Büroräumlichkeiten in der T. straße 54a, E. zu gewähren, 2.Hilfsweise, für den Fall des Unterliegens mit dem Antrag zu 1.:.

    Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Düsseldorf vom 04.09.2013 - 8 Ca 7783/12, verurteilt, der Klägerin Zutritt zu den Büroräumlichkeiten in der T. straße 54a, E. mit der Maßgabe zu gewähren, dass der im Hauptantrag genannte Hund im Büro der Klägerin in einem auf ihre Kosten anzulegenden 1, 20 m x 1, 20 m großen Gitterlaufstall gehalten wird und außerhalb dieses Büroraums an einer 1 m langen Leine geführt wird und einen Maulkorb trägt.

  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06, NZA 2008, 872; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 787/05, NZA 2007, 408; BAG v. 20.09.2006 - 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.07.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff; MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60).

  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05

    Leistungsprämie - Altersteilzeitvergütung - arbeitsrechtlicher

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
    Demgegenüber ist eine Gesamtzusage die an alle Arbeitnehmer in allgemeiner Form gerichtete Erklärung des Arbeitgebers, zusätzliche Leistungen zu erbringen (vgl. nur BAG v. 24.10.2006 - 9 AZR 681/05 -, juris; BAG v. 18.11.2003 - 9 AZR 659/02 - juris).

    Ob eine Gesamtzusage vorliegt und welchen Inhalt sie hat, richtet sich gem. §§ 133, 157 BGB nach den für Willenserklärungen geltenden Regeln (BAG v. 24.10.2006 - 9 AZR 681/05 -, juris; BAG v. 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - BAGE 113, 327).

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, ist danach zu beurteilen, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung aller Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitsgebers schließen durften (BAG v. 10.02.2009 - 3 AZR 653/07, EzA BetrVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 6; BAG v. 28.02.2008 - 10 AZR 274/07, AP Nr. 80 zu § 242 BGB betriebliche Übung; BAG v. 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, BAGE 127, 185; BAG v. 28.07.2004 - 10 AZR 19/04, AP Nr. 257 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 510/10

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Bonuszahlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
    Arbeitnehmer werden nicht sachfremd benachteiligt, wenn nach dem Zweck der Leistung Gründe vorliegen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, ihnen die anderen Arbeitnehmern gewährten Leistungen vorzuenthalten (BAG v. 12.10.2011 - 10 AZR 510/10, NZA 2012, 680; BAG v. 05.08.2009 - 10 AZR 666/08 - BB 2009, 1805; BAG v. 01.04.2009 - 10 AZR 353/08 - BB 2009, 1413; BAG v. 18.03.2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 535; BAG v. 30.07.2008 - 10 AZR 497/07 - EzA Nr. 17 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG v. 14.03.2007 - 5 AZR 420/06 - NZA 2007, 862).
  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 20/91

    Pfändbarkeit einer Sozialplanabfindung

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 666/08

    Sonderzahlung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 497/07

    Sonderzahlung - Verstoß gegen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung -

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • BGH, 18.09.1985 - IVa ZR 199/83

    Gesellschaftsrecht-Steuerrecht-Investitionsentscheidung bzgl erwarteter Rendite

  • BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 25/94

    Rückzahlungsklausel bei einzelvertraglicher Weihnachtsgeldzahlung

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 62/08

    Versetzung - Tätigkeit einer Hausdame

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 483/08

    Betriebliche Übung - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

  • BGH, 20.03.2003 - I ZB 29/01

    "Euro-Billy"; Abbildung gesetzlicher Zahlungsmittel

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs

  • LAG Hessen, 11.08.2000 - 2 Sa 1000/99

    Arbeitsverhältnis: Ausgestaltung - Nikotinverbot am Arbeitsplatz

  • LAG Köln, 26.10.1984 - 6 Sa 740/84

    Vorliegen einer Änderungskündigung durch Zuweisung einer anderen Tätigkeit

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

  • ArbG Düsseldorf, 04.09.2013 - 8 Ca 7883/12

    Termin mit Hund

  • BGH, 13.06.2007 - IV ZR 330/05

    Umfang der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer kapitalbildenden

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 659/02

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Altersteilzeit

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 770/05

    Zuwendung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • LAG Köln, 12.04.2006 - 7 TaBV 68/05

    Mitbestimmungsrecht; Ordnung des Betriebes; Nutzung von TV-, Video- und

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 75/83

    Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 490/21

    Verbot der Mitnahme eines Hundes an den Arbeitsplatz - Weisungsrecht des

    Maßgeblich ist nicht, ob ein Arzt oder jemand mit "Hundesachverstand" den Hund als objektiv gefährlich einstuft, sondern ob die Mitarbeiter der Beklagten im Büroalltag berechtigterweise das Verhalten des Hundes als bedrohlich empfinden und dadurch die Arbeitsabläufe beeinträchtigt werden (vgl. hierzu auch LAG Düsseldorf 24. März 2014 - 9 Sa 1207/13 -).
  • ArbG Stuttgart, 09.07.2014 - 11 Ca 1767/14

    Hausverbot nach beendetem Arbeitsverhältnis - Einschränkung bei

    In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung spielen Streitigkeiten um die Wirksamkeit eines Hausverbots eine untergeordnete Rolle oder betreffen Sonderfälle (LAG Düsseldorf 24.03.2014 -9 Sa 1207/13- juris: Hausverbot für einen Hund).
  • LAG Hamm, 26.06.2019 - 2 Sa 237/19
    Die Mitnahme und das Halten eines Hundes während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz, in einem Fall, in dem der Hund für die Ausübung der vertraglichen Tätigkeit nicht benötigt wird und auch kein Zusammenhang der Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit besteht, wird zwar grundsätzlich nur dem persönlich-privaten Bereich des schädigenden Arbeitnehmers zuzurechnen sein mit der Folge, dass die Haftungsprivilegierung des § 105 SGB nicht eingreift, auch wenn damit für den Hundehalter positive Nebeneffekte (z.B. Leistungssteigerung, Stressmilderung) verbunden sein können, zumal den Arbeitnehmern jedenfalls grundsätzlich kein Anspruch Mitnahme eines Hundes in den Betrieb zusteht (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13, juris).
  • LAG Hamm, 06.06.2019 - 2 Sa 237/19

    Haftungsausschluss nach § 105 Abs. 1 SGB VII ; Haftungsprivilegierung nur bei

    Die Mitnahme und das Halten eines Hundes während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz, in einem Fall, in dem der Hund für die Ausübung der vertraglichen Tätigkeit nicht benötigt wird und auch kein Zusammenhang der Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit besteht, wird zwar grundsätzlich nur dem persönlich-privaten Bereich des schädigenden Arbeitnehmers zuzurechnen sein mit der Folge, dass die Haftungsprivilegierung des § 105 SGB nicht eingreift, auch wenn damit für den Hundehalter positive Nebeneffekte (z.B. Leistungssteigerung, Stressmilderung) verbunden sein können, zumal den Arbeitnehmern jedenfalls grundsätzlich kein Anspruch Mitnahme eines Hundes in den Betrieb zusteht (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht