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   LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 2 Ta 84/20   

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https://dejure.org/2020,22398
LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 2 Ta 84/20 (https://dejure.org/2020,22398)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.2020 - 2 Ta 84/20 (https://dejure.org/2020,22398)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - 2 Ta 84/20 (https://dejure.org/2020,22398)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 2 Ta 84/20
    Das Bundesverfassungsgericht hob die Entscheidung der Beschwerdekammer auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung zurück, da die Beschwerdekammer die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hatte und eine Divergenz zwischen der Entscheidung der Beschwerdekammer und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 18.11.2003 (5 AZB 46/03, juris) gegeben sei.

    Soweit vorgetragen wird, es handele sich bei der Vorlagefrist nach § 120a Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht um eine Ausschlussfrist, und hierzu die Entscheidung vom 18.11.2003 des BAG - 5 AZB 46/03 - in Bezug genommen wird, ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung bereits am 03.12.2003 - 2 AZB 19/03, juris - vom Bundesarbeitsgericht gegenteilig entschieden wurde.

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war die Rechtsbeschwerde nach den §§ 78 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ArbGG zuzulassen wegen einer Divergenz zur Entscheidung des BAG 18.11.2003 - 5 AZB 46/03.

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 2 Ta 84/20
    Anderes gilt lediglich, soweit eine Verletzung der Mitwirkungspflicht innerhalb gesetzter Frist i.S. des § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO vorliegt, da es sich hierbei um eine spezielle gesetzliche Regelung handelt, die der allgemeinen Bestimmung des § 571 Abs. 2 ZPO vorgeht (vgl. BAG, Beschluss v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 -, MDR 2004, 415; ständige Rechtsprechung der Beschwerdekammer, vgl. Beschluss v. 11.05.2007 - 3 Ta 250/07 -, LAG Düsseldorf 3 Ta 27/13).

    Soweit vorgetragen wird, es handele sich bei der Vorlagefrist nach § 120a Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht um eine Ausschlussfrist, und hierzu die Entscheidung vom 18.11.2003 des BAG - 5 AZB 46/03 - in Bezug genommen wird, ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung bereits am 03.12.2003 - 2 AZB 19/03, juris - vom Bundesarbeitsgericht gegenteilig entschieden wurde.

    Zutreffend ist allerdings, dass die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichtsbarkeit insoweit von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.12.2003 (aaO.) abweicht.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 17 Ta 2159/15

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 2 Ta 84/20
    Die Gegenauffassung (LAG Berlin-Brandenburg v. 26.02.2016, 17 Ta 2159/15 - juris, LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 17 Ta 36/15 - juris) führt an, dass es sich in diesem Fall um eine unverhältnismäßige Sanktion für die unterbliebene Mitteilung handelt.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 17 Ta 36/15

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe - grobe Nachlässigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 2 Ta 84/20
    Die Gegenauffassung (LAG Berlin-Brandenburg v. 26.02.2016, 17 Ta 2159/15 - juris, LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 17 Ta 36/15 - juris) führt an, dass es sich in diesem Fall um eine unverhältnismäßige Sanktion für die unterbliebene Mitteilung handelt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2011 - 1 Ta 156/11

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Umfang der Erklärungspflicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 2 Ta 84/20
    Insbesondere ist § 118 ZPO auch im Nachprüfungsverfahren anwendbar (so bereits zur Rechtslage vor 2014: LAG Rheinland-Pfalz v. 16.01.2012, 1 Ta 262/11, juris; ebenso: LAG Rheinland-Pfalz v. 31.08.2011, 1 Ta 156/11, juris; LAG Köln v. 12.08.2010, 1 Ta 209/10, juris; LAG Bremen v. 12.06.1990, 1 Ta 68/90, juris).
  • BAG, 18.08.2016 - 8 AZB 16/16

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 2 Ta 84/20
    Soweit der Beschwerdeführer der Auffassung ist, ein schlichtes Vergessen der Erfüllung der gerichtlichen Auflagen sei nicht grob nachlässig und sich insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.08.2016 - 8 AZB 16/16 - beruft, bezieht sich die angeführte Entscheidung auf ein Vergessen der Angabe der neuen Adresse bei einem Wohnungswechsel.
  • BGH, 09.10.2018 - VIII ZB 44/18

    Die Prozesskostenhilfe wurde in erster Instanz aufgehoben, weil der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 2 Ta 84/20
    Soweit sich der Beschwerdeführer die auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2018 - VIII ZB 44/18 - bezieht, wurde dort der Rechtsstreit zurückverwiesen, da der Einzelrichter unrichtigerweise entschieden hatte.
  • BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 427/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 2 Ta 84/20
    Mit der Verfassungsbeschwerde - 1 BvR 427/19 - wandte sich der Kläger gegen die Entscheidung.
  • LAG Bremen, 12.06.1990 - 1 Ta 68/90

    Änderung von persönlichen Verhältnissen; Änderung von wirtschaftlichen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 2 Ta 84/20
    Insbesondere ist § 118 ZPO auch im Nachprüfungsverfahren anwendbar (so bereits zur Rechtslage vor 2014: LAG Rheinland-Pfalz v. 16.01.2012, 1 Ta 262/11, juris; ebenso: LAG Rheinland-Pfalz v. 31.08.2011, 1 Ta 156/11, juris; LAG Köln v. 12.08.2010, 1 Ta 209/10, juris; LAG Bremen v. 12.06.1990, 1 Ta 68/90, juris).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZB 16/12

    Prozesskostenhilfe: Entzug der Bewilligung infolge falscher Angaben des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 2 Ta 84/20
    Dass der Kläger nach den Ausführungen ebenfalls weiterhin bedürftig ist, ändert an der Entscheidung nichts, da eine Kausalität vom Gesetz nicht vorausgesetzt wird (vgl. für den Fall objektiv unrichtiger Angaben bei der Bewilligung: BGH v. 10.10.2012, IV ZB 16/12 - juris).
  • LAG Köln, 12.08.2010 - 1 Ta 209/10

    Anforderung von Belegen im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 262/11

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Umfang der Erklärungspflicht

  • BAG, 08.12.2020 - 9 AZB 59/20

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - Beschwerdeverfahren - neue

    Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Mai 2020 - 2 Ta 84/20 - aufgehoben.
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