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   LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13   

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https://dejure.org/2014,21273
LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13 (https://dejure.org/2014,21273)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13 (https://dejure.org/2014,21273)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 15 Sa 1132/13 (https://dejure.org/2014,21273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Kürzung der Gehälter der Lehrkräfte an griechischen Schulen in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund griechischer Gesetze

  • rechtsportal.de

    GVG § 20 Abs. 2 ; EGBGB Art. 30 Abs. 2 Nr. 1
    Zulässigkeit der Kürzung der Gehälter der Lehrkräfte an griechischen Schulen in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund griechischer Gesetze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Hamm, 03.04.2014 - 17 Sa 1387/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze; Lehrkräfte in Deutschland;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13
    aa)Mit dem Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 25.09.2013 - 2 Sa 172/12 -) und dem Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 03.04.2014 - 17 Sa 1387/13 - Rz. 127 ff.) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass die griechischen Gesetze 3833/2010 und 3845/2010 den Inhalt der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen nicht geändert haben und ihnen keine unmittelbare Wirkung in Bezug auf den Arbeitsvertrag der Parteien zukommt.

    Diesbezüglich hat bereits das LAG Hamm in seinem Urteil vom 03.04.2014 (17 Sa 1387/13) zutreffend auf Folgendes hingewiesen:.

    Dabei ist die von der Beklagten als Arbeitgeberin getroffene, die gesetzlichen Vorgaben insoweit ausfüllende Entscheidung, die Beibehaltung der Gewährung tariflicher Sonderzahlungen als einen der vorgenannten gesetzlichen Regelungen zuwiderlaufenden Tatbestand zu sehen, nicht zu beanstanden, sind diese nach der Zwecksetzung den vom griechischen Gesetz erfassten Zuwendungen doch vergleichbar (so auch LAG Hamm, Urteil vom 03.04.2014 - 17 Sa 1387/13 -Rz186).

    d)Mit dem Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 03.04.2014 - 17 Sa 1387/13 - Rz. 197 ff) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass die Beklagte das verschlechternde Angebot nicht hätte befristen müssen.

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05

    Außerordentliche Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13
    Entsprechend hoch sind auch die Anforderungen, die an den Sachvortrag des Arbeitgebers gestellt werden, wenn er sich auf betriebsbedingte Gründe zum Ausspruch einer Änderungskündigung stützen will (vgl. z. B. BAG vom 01.03.2007 - 2 AZR 580/05 - m.w.N.).

    Soweit klägerseits darauf verwiesen wurde, dass nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. so z. B. BAG vom 01.03.2007 - 2 AZR 580/05 - Rz. 40) bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass keine Berechtigung besteht, das Entgelt der Mitarbeiter dauerhaft abzusenken, kann vom Vorliegen eines derartigen Falles hier nicht die Rede sein.

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13
    aa)Zwar soll eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen gegenüber einem ordentlich kündbaren Arbeitnehmer grundsätzlich nicht möglich sein, da sie voraussetzt, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist, und dies bei betriebsbedingten Kündigungen regelmäßig nicht der Fall sei (vgl. so z. B. BAG vom 22.11.2012 - 2 AZR 673/11 - Rz. 13 m.w.N.).

    Bei den hier streitgegenständlichen Einsparungsnotwendigkeiten und den diesbezüglich gesetzlich vorgegebenen Einsparungsmaßnahmen sowie im Hinblick auf die Unzumutbarkeit für die Beklagte, die Klägerpartei - und sei es auch nur für den Zeitraum der Kündigungsfrist - zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen, handelt es sich um einen "Dauertatbestand", bei dem die Frist stets von Neuem beginnt (vgl. dazu BAG vom 20.6.2013 - 2 AZR 379/12 Rdr.32; BAG vom 22.11.2012 - 2 AZR 673/11 - Rdnr. 28 m.w.N.).

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13
    Nach deutschem Recht ist das Kündigungsrecht bei Arbeitsverträgen gegenüber einer Anpassung nach § 313 BGB lex specialis (BAG vom 20.06.2013 - 2 AZR 396/12 - Rz. 14; BAG vom 08.10.2009 - 2 AZR 235/08 - Rz. 32 m.w.N.).

    Derartige Sachverhalte sind im Rahmen der §§ 2, 1 KSchG oder § 626 BGB zu würdigen (BAG vom 08.10.2009, a.a.O.).

  • LAG München, 23.01.2014 - 3 Sa 676/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit, Staatenimmunität, Vergütung, Gehaltskürzung,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13
    Artikel 3 § 5 des Gesetzes Nr. 3833/2010 gibt damit der Republik Griechenland als Vertragspartei eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses quasi die Anweisung zur Aufhebung derartiger arbeitsvertraglicher Regelungen (so im Hinblick auf die Gehaltskürzung nach Art. 1 § 2 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 3833/2010 LAG München vom 23.01.2014 - 3 Sa 676/12 - Rz. 98).
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 139/07

    Änderungskündigung - Vergütungsreduzierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13
    Auch kann nicht darauf verwiesen werden, dass man den Kreis der von Einsparungsmaßnahmen betroffenen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes anders hätte bestimmen und so insbesondere z. B. die im Ausland im Angestelltenverhältnis beschäftigten Mitarbeiter hätte ausnehmen können (vgl. insoweit auch BAG vom 26.06.2008 - 2 AZR 139/07 -).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13
    Bei den hier streitgegenständlichen Einsparungsnotwendigkeiten und den diesbezüglich gesetzlich vorgegebenen Einsparungsmaßnahmen sowie im Hinblick auf die Unzumutbarkeit für die Beklagte, die Klägerpartei - und sei es auch nur für den Zeitraum der Kündigungsfrist - zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen, handelt es sich um einen "Dauertatbestand", bei dem die Frist stets von Neuem beginnt (vgl. dazu BAG vom 20.6.2013 - 2 AZR 379/12 Rdr.32; BAG vom 22.11.2012 - 2 AZR 673/11 - Rdnr. 28 m.w.N.).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13
    Nach deutschem Recht ist das Kündigungsrecht bei Arbeitsverträgen gegenüber einer Anpassung nach § 313 BGB lex specialis (BAG vom 20.06.2013 - 2 AZR 396/12 - Rz. 14; BAG vom 08.10.2009 - 2 AZR 235/08 - Rz. 32 m.w.N.).
  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13
    Auf die zugelassene Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.11.2011 - 15 Sa 836/11- aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Revision zurückverwiesen.
  • LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Griechenland - Entgeltabsenkung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13
    aa)Mit dem Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 25.09.2013 - 2 Sa 172/12 -) und dem Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 03.04.2014 - 17 Sa 1387/13 - Rz. 127 ff.) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass die griechischen Gesetze 3833/2010 und 3845/2010 den Inhalt der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen nicht geändert haben und ihnen keine unmittelbare Wirkung in Bezug auf den Arbeitsvertrag der Parteien zukommt.
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2011 - 15 Sa 836/11

    Fehlende deutsche Gerichtsbarkeit bei Tätigkeit einer Lehrerin für einen

  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession -

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • BGH, 23.06.2003 - II ZR 305/01

    Umfang der Ermittlung ausländischen Rechts durch den Tatrichter; Berücksichtigung

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

  • BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 390/05

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes

  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

  • LAG Düsseldorf, 02.10.2018 - 11 Sa 543/18

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Auslaufen eines in Bezug genommenen

    In seiner neuen Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13 - die Klage hinsichtlich des Feststellungsantrags und die Zahlungsklage insoweit abgewiesen, als sie den Betrag von EUR 3.373,69 brutto nebst Zinsen übersteigt.

    Diese Auslegung des Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13 - wurde durch das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 20.10.2017 ausdrücklich bestätigt (BAG 20.10.2017 - 2 AZR 785/16 (F) -).

  • BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 785/16

    Staateninsolvenz - außerordentliche Änderungskündigung

    Auf die Revision der Klägerin und unter Zurückweisung der Anschlussrevision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2014 - 15 Sa 1132/13 - aufgehoben, soweit es auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Mai 2011 - 8 Ca 6870/10 - abgeändert und die Klage abgewiesen hat.
  • ArbG Bielefeld, 13.06.2018 - 7 Ca 2279/12
    Irgendeine Regelung im deutschen Recht, die dazu führen könnte, dass die hier streitgegenständlichen Änderungen "per se", d. h. auch ohne den Ausspruch einer Änderungskündigung Geltung beanspruchen könnten, ist nicht ersichtlich (LAG E 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13).
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