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   LAG Hamburg, 02.05.2012 - H 6 TaBV 103/11   

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https://dejure.org/2012,36207
LAG Hamburg, 02.05.2012 - H 6 TaBV 103/11 (https://dejure.org/2012,36207)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02.05.2012 - H 6 TaBV 103/11 (https://dejure.org/2012,36207)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - H 6 TaBV 103/11 (https://dejure.org/2012,36207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Überprüfung der Fahrtkostenabrechnung mit "Google Maps" durch den Arbeitgeber ohne Mitbestimmung des Betriebsrats zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber eines Logistikunternehmens zur Verwendung von "Google Maps" zur Arbeitnehmerüberwachung; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Verwendung von "Google Maps" i.R.d. Kontrolle von Fahrgeldabrechnungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung im Rahmen einer Konzernbetriebsvereinbarung zur Informationstechnologie; unbegründeter Unterlassungsantrag des örtlichen Betriebsrats zur Verwendung von "Google Maps" bei der Kontrolle von Fahrgeldabrechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme von Google Maps bedarf keiner Zustimmung des Betriebsrats

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verwendung von "Google Maps" zur Kontrolle von Fahrgeldabrechnungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrtkostenabrechnung mit Google Maps prüfen?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Verwendung von "Google Maps"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwendung von "Google Maps" zur Kontrolle von Fahrgeldabrechnungen

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei der Verwendung von Google Maps

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Google Maps ist keine mitbestimmungspflichtige Einrichtung, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Benutzung von Google Maps ist nicht mitbestimmungspflichtig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Verwendung von Google-Maps?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.05.2012 - H 6 TaBV 103/11
    "Überwachung" im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist ein Vorgang, durch den Informationen über das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers erhoben und - jedenfalls in der Regel - irgendwie aufgezeichnet werden, um sie auch späterer Wahrnehmung zugänglich zu machen (vgl. BAG 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 7).

    Zur Überwachung "bestimmt" (objektiv-finales Kriterium) sind technische Einrichtungen dann, wenn sie objektiv geeignet sind, Verhaltens- oder Leistungsinformationen über den Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen; auf die subjektive Überwachungsabsicht (subjektiv-finales Kriterium) des Arbeitgebers kommt es nicht an (BAG 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - aaO).

    Eine EDV-Anlage muss daher mit einem Programm ausgestattet sein, durch das der Rechner festhält, welche Leistung der Arbeitnehmer in einer bestimmten Zeit erbringt und wie viele Fehler er macht oder jedenfalls wegen der Gestaltung der Arbeit am Datensichtgerät die automatische Aufzeichnung des Arbeitsergebnisses unmittelbar Rückschlüsse auf das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zulässt (BAG 6, 12.1983 - 1 ABR 43/81 - AP Nr. 7 zu § BetrVG 1972 Überwachung, Juris).

  • ArbG Hamburg, 26.01.2011 - 12 BV 30/09
    Auszug aus LAG Hamburg, 02.05.2012 - H 6 TaBV 103/11
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. Januar 2011 - 12 BV 30/09 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. Januar 2011 - 12 BV 30/09 -.

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.05.2012 - H 6 TaBV 103/11
    Für die Abgrenzung der Zuständigkeit des Konzernbetriebsrates gemäß § 58 BetrVG gelten die Kriterien wie für die Abgrenzung der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates gemäß § 50 BetrVG (BAG 20.12.1995 - 7 ABR 8/95 - AP Nr. 1 zu § 58 BetrVG 1972, Juris).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.05.2012 - H 6 TaBV 103/11
    Sinn der Vorschrift ist es, Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung technischer Kontrolleinrichtungen nur bei gleichberechtigter Mitbestimmung des Betriebsrats zuzulassen (BAG 27.01.2004 - 1 ABR 7/03 - AP Nr. 40 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, Juris).
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.05.2012 - H 6 TaBV 103/11
    Ist aber der Konzernbetriebsrat danach für die Angelegenheit originär zuständig, so ist er auch dann nicht auf die Regelung der konzerneinheitlichen Rahmenbedingungen beschränkt, wenn Detailfragen für einzelne Betriebe oder Unternehmen unterschiedlich geregelt werden könnten (BAG 14.11.2006 - 1 ABR 4/06 - AP Nr. 43 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, juris), wie dies hier vorstellbar ist.
  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.05.2012 - H 6 TaBV 103/11
    Schließt der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat in originärer Zuständigkeit(§ 50 Abs. 1, § 58 Abs. 1 BetrVG) mit dem Arbeitgeber Gesamt- oder Konzernbetriebsvereinbarungen, hat der nicht beteiligte örtliche Betriebsrat aus eigenem Recht grundsätzlich keinen Anspruch auf Durchführung der Gesamt- oder Konzernbetriebsvereinbarung (BAG 18.05.2010 - 1 ABR 6/09 - AP Nr. 51 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung, Juris).
  • BAG, 18.11.2010 - 6 AZR 273/10

    Versetzungszulage

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.05.2012 - H 6 TaBV 103/11
    Erst durch den Abgleich dieser so gefundenen Ergebnisse - die noch nicht einmal zuverlässig sein müssen (vgl. zum Routenplaner BAG 18.11.2010 - 6 AZR 273/10 - n.v., Juris) - mit den Angaben des Arbeitnehmers über seine Fahrleistungen ergibt sich durch menschliches Zutun der Überwachungserfolg.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.05.2012 - H 6 TaBV 103/11
    Bezugsgröße des Mitbestimmungsrechts ist deshalb das vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil entwickelte Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" (BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 - BVerfGE 65, 1-71, Juris).
  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. Mai 2012 - H 6 TaBV 103/11 - wird zurückgewiesen.
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