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   LAG Hamburg, 03.02.2016 - 6 Sa 54/15   

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https://dejure.org/2016,10847
LAG Hamburg, 03.02.2016 - 6 Sa 54/15 (https://dejure.org/2016,10847)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.2016 - 6 Sa 54/15 (https://dejure.org/2016,10847)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 6 Sa 54/15 (https://dejure.org/2016,10847)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 106 GewO, § 2 KSchG
    Versetzung einer Flugbegleiterin an einen anderen Stationierungsort - vorsorgliche Änderungskündigung

  • IWW

    § 106 GewO, § ... 106 Satz 1 GewO, § 2 Satz 1, § 4 Satz 2 KSchG, § 315 BGB, § 117 Abs. 2 BetrVG, § 64 Abs. 1, Abs. 2 b) ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 112 BetrVG, Artikel 12, 14 GG, § 99 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 133 BGB, §§ 13, 4 KSchG, § 7 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, §§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame vorsorgliche Änderungskündigung zur Versetzung einer Flugbegleiterin an einen anderen Stationierungsort

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 106; BGB § 626; KSchG § 4 S. 2
    Versetzung einer Flugbegleiterin an einen anderen Stationierungsort - vorsorgliche Änderungskündigung

  • rechtsportal.de

    Unwirksame vorsorgliche Änderungskündigung zur Versetzung einer Flugbegleiterin an einen anderen Stationierungsort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versetzung einer Flugbegleiterin an einen anderen Stationierungsort

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.02.2016 - 6 Sa 54/15
    Strebt der Arbeitgeber durch eine zusätzlich zu einer Direktionsrechtsausübung "höchst vorsorglich" ausgesprochene Änderungskündigung weitergehende Änderungen der Arbeitsbedingungen an, ist die Änderungskündigung auch dann, wenn die Änderung Direktionsrechtsausübung rechtswirksam ist, nicht "überflüssig" i. S. der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 28.08.2013 - 10 AZR 569/12 - juris Rn 48).

    Dem Beruf der Flugbegleiterin wohnt im Übrigen stets eine gewisse Volatilität inne; die Erwartung der sozialen und sonstigen Vorteile eines ortsfesten Arbeitseinsatzes zu dauerhaft unveränderten Zeiten ist vom Vertragszweck von vornherein nicht gedeckt (siehe BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - juris).

    Bei der Interessenabwägung ist zudem zu berücksichtigen, dass die Klägerin die Möglichkeit gehabt hätte, den Misslichkeiten einer längeren Anreise zum Arbeitsort durch einen Umzug auszuweichen (vgl. BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12 - juris); der Sozialplan sieht als eine Alternative die Erstattung von Umzugskosten bis zur Höhe von EUR 15.000,00 vor.

    Eine Änderungsschutzklage ist dann unbegründet (BAG, Urteil vom 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 -, juris).

    Die Entscheidung über den Klagantrag zu 2) hängt maßgeblich von der Entscheidung der Rechtsfrage ab, ob eine vorsorgliche Änderungskündigung auch dann als "überflüssige Änderungskündigung" i. S. der Rechtsprechung des BAG mit der Folge der Abweisung der Änderungsschutzklage gewertet werden kann (BAG 26.01.2012 - 2 AZR 102/11 - juris; BAG, Urteil vom 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - juris), wenn die Änderungskündigung mit einem Vertragsangebot verbunden ist, das über die zuvor im Wege des Direktionsrechts wirksam vorgenommene Versetzung hinaus die Änderung weiterer vertraglicher Bestimmungen vorsieht (so das LAG Köln - 12.11.2015 - BB 4, Bl. 543 ff. d. A. in einem Parallelverfahren) oder ob sie in diesem Fall - wie die erkennende Kammer meint - unwirksam ist.

  • LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14

    Wirksamkeit der Versetzung des in Hamburg und Düsseldorf stationierten

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.02.2016 - 6 Sa 54/15
    Eine Regelung in einem Interessenausgleich/Sozialplan, mit der dem betroffenen Kabinenpersonal zur Milderung der sozialen Folgen angeboten wird, für zwei Jahre "virtuell" am bisherigen Standort verbleiben zu können, stellt die unternehmerische Entscheidung zur Stationsschließung nicht in Frage (a.A. Hessisches LAG, 07.09.2015 - 17 Sa 1293/14 - juris Rn 120).

    Insoweit sei darauf zu verweisen, dass das LAG Hessen inzwischen in mehreren Parallelverfahren bei identischen Fallgestaltungen (vgl. etwa Az. 17 Sa 1691/14 - Bl. 563 ff. d. A., 17 Sa 1293/14 - Bl. 631 ff. d. A.) die Versetzungen für unwirksam erklärt habe.

    (3) Soweit die Klägerin unter Berufung auf die Entscheidungen des LAG Hessen vom 5. Oktober 2015 zu den Aktenzeichen 17 Sa 1691/14 (Bl. 597 ff. d. A.) und 17 Sa 1293/14 (Bl. 631 ff. d. A.) meint, wegen der im Interessenausgleich/Sozialplan vorgesehenen Möglichkeit einer "virtuellen Stationierung" der betroffenen Arbeitnehmer am bisherigen Stationierungsort für die Dauer von zwei Jahren könne nicht von einer unternehmerischen Organisationsentscheidung ausgegangen werden, die dezentralen Stationierungsorte zu schließen, kann die Kammer dieser Auffassung nicht folgen.

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 605/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.02.2016 - 6 Sa 54/15
    Sie gehen im Grundsatz nicht über das hinaus, was Arbeitnehmern regelmäßig zugemutet wird, nämlich die Belastungen des Wegs zur und von der Arbeit zu tragen (vgl. BAG 28.08.2013 - 10 AZR 605/12 -, juris).

    Vielmehr ist auf Seiten der Beklagten das unternehmerische Gesamtkonzept zu berücksichtigen (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 605/12 - juris).

  • LAG Hessen, 05.10.2015 - 17 Sa 1691/14

    Versetzung; Stationierungsort; Heimatbasis; Umstationierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.02.2016 - 6 Sa 54/15
    Insoweit sei darauf zu verweisen, dass das LAG Hessen inzwischen in mehreren Parallelverfahren bei identischen Fallgestaltungen (vgl. etwa Az. 17 Sa 1691/14 - Bl. 563 ff. d. A., 17 Sa 1293/14 - Bl. 631 ff. d. A.) die Versetzungen für unwirksam erklärt habe.

    (3) Soweit die Klägerin unter Berufung auf die Entscheidungen des LAG Hessen vom 5. Oktober 2015 zu den Aktenzeichen 17 Sa 1691/14 (Bl. 597 ff. d. A.) und 17 Sa 1293/14 (Bl. 631 ff. d. A.) meint, wegen der im Interessenausgleich/Sozialplan vorgesehenen Möglichkeit einer "virtuellen Stationierung" der betroffenen Arbeitnehmer am bisherigen Stationierungsort für die Dauer von zwei Jahren könne nicht von einer unternehmerischen Organisationsentscheidung ausgegangen werden, die dezentralen Stationierungsorte zu schließen, kann die Kammer dieser Auffassung nicht folgen.

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.02.2016 - 6 Sa 54/15
    Soweit es auf die Zumutbarkeit des neu zugewiesenen Arbeitsorts ankommt, kann aus den sozialrechtlichen Regeln über die Zumutbarkeit einer Beschäftigung kein belastbarer Maßstab für die arbeitsrechtliche Beurteilung des Ermessensgebrauchs nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB bei einer Versetzung abgeleitet werden (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - juris).

    Soweit die Klägerin geltend macht, die Übernahme von "Dead-Head"-Kosten sei tarifvertraglich vorgesehen und damit der Beklagten (auf Dauer) zuzumuten, übersieht sie, dass die tariflich vorgesehene Übernahme der "Dead-Head"-Kosten durch die Beklagte vor dem Hintergrund zu sehen ist, dass die Besatzungen im Regelfall die Arbeit am jeweils festgelegten Dienstort aufnehmen und die Bezahlung der "Dead-Head"-Kosten die Ausnahme bildet (vgl. BAG, Urteil vom 13 Juni 2012 - 10 AZR 296/11, juris).

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11

    Versetzung - Stationierung eines Flugkapitäns

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.02.2016 - 6 Sa 54/15
    Damit ist hinreichend klargestellt, dass die Bestimmung des Einsatzortes lediglich eine Ausübung des Weisungsrechts der Beklagten in Bezug auf den Arbeitsort zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages darstellte (vgl. für eine entsprechende Vertragsklausel BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11 - AP Nr. 17 zu § 106 GewO).

    Eine unternehmerische Entscheidung, die erkennbar nur für unerhebliche, leicht überbrückbare Zeiträume gelten soll oder deren Rücknahme erkennbar ist, kann ein Anhaltspunkt für eine willkürliche Ausübung des Direktionsrechts sein (BAG 26.09.2012 - 10 AZR 414/11 - juris).

  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 42/11

    Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.02.2016 - 6 Sa 54/15
    Erforderlich und ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 -, juris).
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.02.2016 - 6 Sa 54/15
    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 10.09.2009 - 2 AZR 822/07 - juris).
  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.02.2016 - 6 Sa 54/15
    Die Entscheidung über den Klagantrag zu 2) hängt maßgeblich von der Entscheidung der Rechtsfrage ab, ob eine vorsorgliche Änderungskündigung auch dann als "überflüssige Änderungskündigung" i. S. der Rechtsprechung des BAG mit der Folge der Abweisung der Änderungsschutzklage gewertet werden kann (BAG 26.01.2012 - 2 AZR 102/11 - juris; BAG, Urteil vom 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - juris), wenn die Änderungskündigung mit einem Vertragsangebot verbunden ist, das über die zuvor im Wege des Direktionsrechts wirksam vorgenommene Versetzung hinaus die Änderung weiterer vertraglicher Bestimmungen vorsieht (so das LAG Köln - 12.11.2015 - BB 4, Bl. 543 ff. d. A. in einem Parallelverfahren) oder ob sie in diesem Fall - wie die erkennende Kammer meint - unwirksam ist.
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.02.2016 - 6 Sa 54/15
    Zwar legt die Wortwahl im Kündigungsschreiben, wonach die Änderungskündigung "höchst vorsorglich" ausgesprochen worden ist, zunächst nahe, dass die Kündigung unter der auflösenden Rechtsbedingung der Wirksamkeit der Versetzung stehen sollte (vgl. hierzu etwa BAG Urteil v. 10.04.2014 - 2 AZR 647/13 - NZA 2015, 162 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 3 Sa 79/14

    Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1082/12

    Versetzung - billiges Ermessen

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 733/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 412/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • LAG Hamburg, 19.03.2015 - 7 Sa 79/14

    Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen; Billiges Ermessen bei

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