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   LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17   

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LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17 (https://dejure.org/2018,29265)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03.08.2018 - 5 Sa 35/17 (https://dejure.org/2018,29265)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03. August 2018 - 5 Sa 35/17 (https://dejure.org/2018,29265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 69 Abs. 2, 3 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2, 6, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519 Abs. 1, § 520 Abs. 1, 3, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 145 BGB, § 151 Satz 1 BGB, § 3 Abs. 3 TVG, § 97 Abs. 1, § 525 Satz 1 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17
    Bei einem hierzu nicht aufgrund seiner Tarifbindung verpflichteten Arbeitgeber wird eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet aber nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG, Urteil vom 10. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 -, Rn. 14, juris; BAG, Urteil vom 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 -, Rn. 61, juris).

    Diese sind aber statisch und damit vorhersehbar und nicht unüberschaubar dynamisch ausgestaltet (BAG, Urteil vom 10. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 -, Rn. 14, juris; BAG Urteil vom 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 -, Rn. 61, juris).

    Deshalb darf er in keinem Falle von einer dauerhaften Bindung des Arbeitgebers ausgehen (BAG, Urteil vom 10. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 -, Rn. 16, juris).

  • ArbG Hamburg, 21.02.2017 - 20 Ca 221/16
    Auszug aus LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Februar 2017 - 20 Ca 221/16 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 21. Februar 2017 - 20 Ca 221/16 - (Bl. 116 d.A.) die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Februar 2017 - 20 Ca 221/16 - die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 465, 60 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Oktober 2016 auf 77, 60 EUR brutto, seit dem 01. November 2016 auf 155, 20 EUR brutto, seit dem 01. Dezember 2016 auf 77, 60 EUR brutto, seit dem 01. Januar 2017 auf 77, 60 EUR brutto und seit dem 01. Februar 2017 auf 77, 60 EUR zu zahlen.

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17
    Solche Zulagen, die nicht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind, werden regelmäßig deshalb gewährt, weil der Tariflohn den Parteien nicht als ausreichend erscheint (BAG, Urteil vom 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 -, Rn. 45, juris).

    Im Gegenteil ist die Ausweisung der Vergütung als einheitlicher Betrag regelmäßig ein deutliches Anzeichen dafür, dass kein anrechnungsfester, übertariflicher Gehaltsbestandteil vereinbart worden ist (BAG, Urteil vom 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 -, Rn. 46, juris).

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17
    Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird allerdings nicht vom Beteiligungsrecht des § 75 Abs. 3 Nr. BPersVG bzw. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (BAG, Urteil vom 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 -, Rn. 37, juris).

    Die Vergütungsstruktur wird daher in der Regel geändert, wenn nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (BAG, Urteil vom 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 -, Rn. 38, juris).

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17
    Bei einem hierzu nicht aufgrund seiner Tarifbindung verpflichteten Arbeitgeber wird eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet aber nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG, Urteil vom 10. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 -, Rn. 14, juris; BAG, Urteil vom 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 -, Rn. 61, juris).

    Diese sind aber statisch und damit vorhersehbar und nicht unüberschaubar dynamisch ausgestaltet (BAG, Urteil vom 10. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 -, Rn. 14, juris; BAG Urteil vom 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 -, Rn. 61, juris).

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17
    Andernfalls kann die Erhöhung des Tarifentgelts nur dann zu einem effektiv erhöhten Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers führen, wenn das Tarifentgelt das vereinbarte Entgelt übersteigt (BAG, Urteil vom 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 -, Rn. 21, juris).
  • BAG, 19.09.1995 - 1 ABR 20/95

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariferhöhung

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17
    Bestehen nämlich für Teile der Belegschaft verschiedenartige Entgeltsysteme, die durch Unterschiede der Tätigkeiten bedingt sind, so erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht nicht auf das Verhältnis der einzelnen Entgeltsysteme zueinander (BAG, Beschluss vom 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 -, Leitsatz 1, juris).
  • BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15

    Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17
    Rechnet der Arbeitgeber dagegen eine Erhöhung des Tarifentgelts nur teilweise auf die freiwilligen übertariflichen Zulagen an, hat er den Personalrat bzw. den Betriebsrat nach § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG oder § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen, weil in diesem Fall Raum für eine andere Verteilungsentscheidung verbleibt (BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 6/15 -, Rn. 15, juris).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17
    ee) Da die Entscheidung der Beklagten zur Anrechnung der Tariferhöhung auf die ÜT-Stufen sowie dazu, die AT-Stufen nicht entsprechend der Tariferhöhung anzuheben, nicht mitbestimmungspflichtig war, bedarf die Frage, ob die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung bei einem mitbestimmungswidrigen Vorgehen geeignet wäre, die streitgegenständlichen Ansprüche zu begründen (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 -, Rn. 43, juris), keiner Entscheidung.
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17
    Maßgeblich ist der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht des Empfängers (BAG, Urteil vom 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 -, Rn. 23, juris).
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 425/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage - Erschwerniszulage - Leistungszulage

  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

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