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   LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15   

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https://dejure.org/2016,14342
LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15 (https://dejure.org/2016,14342)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15 (https://dejure.org/2016,14342)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 5 TaBV 8/15 (https://dejure.org/2016,14342)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hamburg

    Art 9 Abs 3 GG, § 97 Abs 1 ArbGG
    Tariffähigkeit der Gewerkschaft DHV

  • IWW

    § ... 97 ArbGG, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 100 Abs. 1 GG, § 13 Nr. 11 BVerfGG, § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG, Art. 234 EGV, § 58 Abs. 3 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 ArbGG, 64 Abs. 6, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, Art. 100 GG, § 148 ZPO, § 112 ArbGG, §§ 97 Abs. 2, 83 Abs. 3 ArbGG, § 97 Abs. 1 ArbGG, §§ 2a Abs. 1 Nr. 4, 97 Abs. 1 ArbGG, § 325 ZPO, § 2 Abs. 1 TVG, § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG, § 4a Abs. 1 TVG, § 1 MiLoG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtskraftdurchbrechung vorausgegangener Entscheidungen zur Tariffähigkeit einer Gewerkschaft durch erhebliche Satzungsänderungen; Absenkung des Maßstabs für die Prüfung der Mächtigkeit einer Arbeitnehmervereinigung bei veränderter Rechtslage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 3; ArbGG § 97; ZPO § 325
    Tariffähigkeit der Gewerkschaft DHV

  • rechtsportal.de

    GG Art. 9 Abs. 3 ; ArbGG § 97 ; ZPO § 325
    Rechtskraftdurchbrechung vorausgegangener Entscheidungen zur Tariffähigkeit einer Gewerkschaft durch erhebliche Satzungsänderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    DHV ist tariffähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Tariffähigkeit - und der Antrag der Konkurrenzgewerkschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft - und die früheren Entscheidungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DHV - und die Tariffähigkeit der Gewerkschaft

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Tariffähigkeit der Gewerkschaft DHV

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    DHV ist tariffähig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15
    Insoweit ist von folgenden Rechtsgrundsätzen auszugehen: Auch Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - 1. Februar 1983 - 1 ABR 33/78 - juris) der formellen und materiellen Rechtskraft fähig.

    Diese materielle Rechtskraft soll der Gefahr einer zweiten, widersprechenden Entscheidung begegnen, um Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu gewährleisten (BAG 6. Juni 2000 aaO.).

    Ein Antrag, der die gleiche Streitfrage erneut zur Entscheidung stellt, ist unzulässig, weil der Rechtsschutz bereits gewährt wurde (vgl. BAG 6. Juni 2000 aaO. mwN.).

    Dies gilt auch bei feststellenden Entscheidungen mit Dauerwirkung, etwa - wie hier - bei der Feststellung, dass eine bestimmte Arbeitnehmervereinigung eine Gewerkschaft ist oder nicht (BAG 6. Juni 2000 aaO.).

    Es müssen sich dabei gerade diejenigen Tatsachen oder Rechtsgrundlagen geändert haben, die für die in der früheren Entscheidung ausgesprochene Rechtsfolge als maßgeblich angesehen worden sind (BAG 6. Juni 2000 aaO.; 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - juris).

    Die Feststellung des kontradiktorischen Gegenteils, das mit dem Verfahren erstrebt wird, wird ebenfalls von den objektiven Grenzen der Rechtskraft erfasst (BAG 6. Juni 2000 aaO.).

    Dies betrifft zunächst die Änderung der Rechtsprechung des BAG zur Frage der Mächtigkeit (9. Juli 1968 - 1 ABR 2/67 - juris), wobei offen bleiben kann, ob eine Rechtsprechungsänderung überhaupt eine wesentliche Änderung sein kann (vgl. die Nachweise bei BAG 6. Juni 2000 aaO. Rn 35).

    Die Rechtskraft entfällt vielmehr bei Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse und nicht erst durch Einleitung eines erneuten gerichtlichen Verfahrens oder durch Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung (vgl. BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 -: "Die Rechtskraftwirkung des Beschlusses ... hatte indessen geendet, bevor das vorliegende Verfahren eingeleitet wurde").

    Materielles Gesetz ist sie dadurch aber nicht geworden (BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 95, 47).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15
    Diese nicht vergangenheitsbezogenen Feststellungsanträge sind zulässig (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - LAG Hamburg 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - juris).

    Es ist ausreichend, wenn sich der räumliche und sachliche Zuständigkeitsbereich der antragstellenden Gewerkschaft zumindest teilweise mit den Zuständigkeitsbereichen der Vereinigung deckt, deren Tariffähigkeit bestritten wird (BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 10/99 - ; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - juris).

    § 97 Abs. 1 ArbGG dient der Sicherung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie (BAG 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - juris).

    Die Antragsbefugnis der obersten Arbeitsbehörde eines Landes steht nicht unter dem Vorbehalt, dass sich die Tätigkeit der Vereinigung auf das Gebiet der antragstellenden Arbeitsbehörde eines Bundeslandes beschränkt (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - juris).

    In der Rechtsprechung findet sich der Wert von 0, 3 % als ein Organisationsgrad, der die Durchsetzungskraft umfassend in Frage stelle (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn 107, juris), bzw. 1 Prozent (LAG Hamburg 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - juris, zu Medsonet) sowie der Wert von 1, 6 %, bei dem Zweifel an der Durchsetzungskraft bestünden (CGM-Entscheidung).

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15
    Aus § 97 Abs. 1 ArbGG folgt die prozessuale Befugnis einer räumlich und sachlich zuständigen Vereinigung von Arbeitnehmern, die Tariffähigkeit einer anderen, ganz oder teilweise denselben Zuständigkeitsbereich beanspruchenden Arbeitnehmervereinigung gerichtlich klären zu lassen (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 27, juris).

    Soweit eine antragstellende Koalition die Tariffähigkeit einer anderen Vereinigung bestreitet, muss sie selbst tariffähig sein (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 28 mwN, aaO).

    Es ist daher Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, im Rahmen der an sie herangetragenen Streitigkeit den unbestimmten Rechtsbegriff durch Auslegung im Lichte des Art. 9 Abs. 3 GG auszufüllen (vgl. BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - zu B I 2 der Gründe, BVerfGE 58, 233) und dabei die im Zustimmungsgesetz vom 25. Juni 1990 zum Ausdruck gekommene Willensbekundung der Gesetzgebungsorgane der Bundesrepublik Deutschland zu beachten (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 36, BAGE 117, 308).

    Die Kammer versteht die der Rechtslage im Jahre 2010 entsprechenden Rechtsgrundsätze des BAG zur Mächtigkeit hierbei wie folgt: Nach der CGM-Entscheidung (28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - juris, CGM = Christliche Gewerkschaft Metall) belegt schon ein nennenswerter Umfang von abgeschlossenen Tarifverträgen regelmäßig die Durchsetzungskraft einer Arbeitnehmervereinigung, die bereits am Tarifgeschehen teilgenommen hat.

  • ArbG Hamburg, 19.06.2015 - 1 BV 2/14

    Keine Tariffähigkeit des Deutschen Handlungsgehilfen Verbandes

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15
    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 5 und 11 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juni 2015 - 1 BV 2/14 - abgeändert:.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juni 2015 - 1 BV 2/14.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg - 1 BV 2/14 - aufzuheben und zur erneuten Entscheidung an eine zuständige Kammer zurück zu verweisen;.

    hilfsweise, den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg - 1 BV 2/14 - vom 19. Juni 2015 abzuändern und die Anträge zur Feststellung, dass die Beteiligte zu 5 nicht tariffähig ist, zurückzuweisen;.

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15
    Das BAG fasst die anzuwendenden Rechtsgrundlagen in der GKH-Entscheidung (5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - juris, GKH = Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund) wie folgt zusammen: Weder der Begriff noch die Anforderungen, die an die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung zu stellen sind, sind gesetzlich geregelt.

    Der ihr obliegenden Mitwirkung am Zustandekommen eines angemessenen, sozial befriedenden Interessenausgleichs kann sie nur sachgerecht nachkommen, wenn sie auf die Arbeitgeberseite zumindest so viel Druck ausüben kann, dass diese sich veranlasst sieht, sich auf Verhandlungen über tarifvertraglich regelbare Arbeitsbedingungen einzulassen (BAG vom 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - juris).

    Insoweit genügt aber, dass die Arbeitnehmerkoalition im Bedarfsfall die tatsächliche Einhaltung der von ihr geschlossenen Tarifverträge kontrollieren und gewährleisten kann (BAG vom 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - m.w.N., juris).

  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15
    Das bedeutet aber zugleich: Wenn die Vereinigung ihren Organisationsbereich in ihrer Satzung autonom festlegt (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - juris), kann damit eine dort eintretende Änderung durchaus eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse darstellen.

    Diese Satzungen hatten vor dem BAG keinen Bestand (10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - juris).

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15
    Insoweit ist von folgenden Rechtsgrundsätzen auszugehen: Auch Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - 1. Februar 1983 - 1 ABR 33/78 - juris) der formellen und materiellen Rechtskraft fähig.

    Es müssen sich dabei gerade diejenigen Tatsachen oder Rechtsgrundlagen geändert haben, die für die in der früheren Entscheidung ausgesprochene Rechtsfolge als maßgeblich angesehen worden sind (BAG 6. Juni 2000 aaO.; 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - juris).

  • LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11

    Tariffähigkeit der Gewerkschaft "Medsonet, die Gesundheitsgewerkschaft" -

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15
    Diese nicht vergangenheitsbezogenen Feststellungsanträge sind zulässig (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - LAG Hamburg 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - juris).

    In der Rechtsprechung findet sich der Wert von 0, 3 % als ein Organisationsgrad, der die Durchsetzungskraft umfassend in Frage stelle (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn 107, juris), bzw. 1 Prozent (LAG Hamburg 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - juris, zu Medsonet) sowie der Wert von 1, 6 %, bei dem Zweifel an der Durchsetzungskraft bestünden (CGM-Entscheidung).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15
    Allerdings müssen dann die ehrenamtlichen Mitarbeiter über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen (BAG vom 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - m.w.N., juris).
  • BAG, 09.07.1968 - 1 ABR 2/67

    Tariffähigkeit von Vereinigungen -; Anforderungen bezüglich der Mitgliederzahl

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15
    Dies betrifft zunächst die Änderung der Rechtsprechung des BAG zur Frage der Mächtigkeit (9. Juli 1968 - 1 ABR 2/67 - juris), wobei offen bleiben kann, ob eine Rechtsprechungsänderung überhaupt eine wesentliche Änderung sein kann (vgl. die Nachweise bei BAG 6. Juni 2000 aaO. Rn 35).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 537/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

  • Drs-Bund, 24.02.2015 - BT-Drs 18/4082
  • BVerfG, 16.09.1991 - 1 BvR 453/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 TVG hinsichtlich der Erfordernis einer

  • BAG, 01.02.1983 - 1 ABR 33/78

    Arbeitnehmervereinigung

  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08

    Tariffähigkeit einer christlichen Gewerkschaft; Durchsetzungskraft, erforderliche

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • OLG Celle, 20.08.2014 - 7 U 2/14

    Inhalt eines altrechtlichen Wegerechts zu landwirtschaftlichen Zwecken;

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99

    Voraussetzungen der Gewerkschaftseigenschaft

  • ArbG Trier, 12.08.1992 - 1 BV 8/92
  • OLG Frankfurt, 23.02.2016 - 6 W 22/16

    Aussetzung des Rechtsstreits wegen Verfassungsbeschwerde gegen die rechtskräftige

  • OLG Hamm, 29.10.1998 - 27 W 44/98
  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

    Auf die Rechtsbeschwerden der zu 1. bis zu 4., zu 8. und zu 10. Beteiligten wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2016 - 5 TaBV 8/15 - aufgehoben.
  • BAG, 22.06.2021 - 1 ABR 28/20

    Keine Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.

    Auf die Beschwerden der DHV und des zu 11. beteiligten Arbeitgeberverbands hat das Landesarbeitsgericht durch Beschluss vom 4. Mai 2016 (- 5 TaBV 8/15 -) den Antrag abgewiesen.
  • LAG Hamburg, 22.05.2020 - 5 TaBV 15/18

    Fehlende Tariffähigkeit der "DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V." seit dem 21.

    Das Landesarbeitsgericht hat aufgrund einer Beweisaufnahme über die Mitgliederzahl der DHV durch Vernehmung ihres früheren Vorstandsvorsitzenden und nach Einsicht in eine von der DHV vorgelegte notarielle Urkunde durch Beschluss vom 04. Mai 2016 - 5 TaBV 8/15 - (Bl. 2618 d.A.) den Beschluss des Arbeitsgerichts abgeändert und den Antrag der Beteiligten zu 1. bis 4. und zu 10. abgewiesen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat durch Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 ABR 37/16 - (Bl. 2736 d.A.) den Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 04. Mai 2016 - 5 TaBV 8/15 - (Bl. 2618 d.A.) aufgehoben und die Sache zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    aa) Bei der Prüfung der Tariffähigkeit der DHV ist das Landesarbeitsgericht an die rechtliche Beurteilung des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 ABR 37/16 - gebunden, soweit diese rechtliche Beurteilung der Aufhebung des landesarbeitsgerichtlichen Beschlusses vom 04. Mai 2016 - 5 TaBV 8/15 - zugrunde gelegen hat (§ 563 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 2 ArbGG).

    (2) Das Bundesarbeitsgericht hat den landesarbeitsgerichtlichen Beschluss vom 04. Mai 2016 - 5 TaBV 8/15 - deshalb aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, weil auf der Grundlage der damals getroffenen Feststellungen die Tariffähigkeit der DHV weder habe bejaht noch verneint werden können (BAG, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 ABR 37/16 -, Rn. 74-90, juris).

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

    Neben der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Rechtsnachfolgerin ua. der Gewerkschaft HBV und der DAG geworden ist (vgl. dazu BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - Rn. 48 ff., BAGE 123, 213) , dem Deutschen Gewerkschaftsbund als Dachverband angehört und (wohl) regelmäßig auf Arbeitnehmerseite Tarifverträge vereinbart, hat in der Vergangenheit nach der Tarifsammlung des Bundesarbeitsgerichts am 10. Dezember 2013 die "DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.", die nach dem - nicht rechtskräftigen - Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2016 (- 5 TaBV 8/15 -; Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht anhängig) eine tariffähige Gewerkschaft ist, einen Lohntarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen geschlossen, ebenso wie bereits am 25. Juli 2008 einen Manteltarifvertrag.
  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Mit einem weiteren, nicht rechtskräftigen Beschluss vom 4. Mai 2016 (- 5 TaBV 8/15 -) bestätigte das Landesarbeitsgericht Hamburg die Tariffähigkeit der DHV.
  • LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15

    Wird die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer - neben weiteren

    Auf die Beschwerde der DHV hat das Landesarbeitsgericht Hamburg mit Beschluss vom 4. Mai 2016 - Aktenzeichen 5 TaBV 8/15 - den Antrag zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde zugelassen.

    Bezogen auf die DHV wird ein Verfahren gemäß § 97 ArbGG um die Frage deren Tariffähigkeit geführt, das zwischenzeitlich beim BAG unter dem Aktenzeichen 1 ABR 37/16 anhängig ist, nachdem das Landesarbeitsgericht Hamburg mit Beschluss vom 4. Mai 2016 - Aktenzeichen 5 TaBV 8/15 - u.a. den Antrag auf Feststellung, dass die DHV nicht tariffähig ist, in Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juni 2015 - Aktenzeichen 1 BV 2/14 - zurückgewiesen hat.

    (2) Zwar war nach den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Hamburg ( Beschluss vom 4. Mai 2016 - 5 TaBV 8/15, nach juris) die Frage der Tariffähigkeit der DHV - wie auch die ihrer Tarifzuständigkeit - bereits mehrfach Gegenstand arbeitsgerichtlicher Verfahren (Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 10. Dezember 1956 - Aktenzeichen 2 BV 366/56 - und Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 9. November 1995 - Aktenzeichen 1 BV 8/92).

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Neben der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Rechtsnachfolgerin ua. der Gewerkschaft HBV und der DAG geworden ist (vgl. dazu BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - Rn. 48 ff., BAGE 123, 213) , dem Deutschen Gewerkschaftsbund als Dachverband angehört und (wohl) regelmäßig auf Arbeitnehmerseite Tarifverträge vereinbart, hat in der Vergangenheit nach der Tarifsammlung des Bundesarbeitsgerichts am 10. Dezember 2013 die "DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.", die nach dem - nicht rechtskräftigen - Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2016 (- 5 TaBV 8/15 -; Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht anhängig) eine tariffähige Gewerkschaft ist, einen Lohntarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen geschlossen, ebenso wie bereits am 25. Juli 2008 einen Manteltarifvertrag.
  • BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16

    Rechtsbeschwerde gegen Aussetzung im Beschlussverfahren

    Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Landesarbeitsgericht Hamburg mit Beschluss vom 4. Mai 2016 (- 5 TaBV 8/15 -) den Antrag zurück.
  • BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16

    Auslegung einer Klausel als kleine dynamische Bezugnahme bei

    Daneben hat nach öffentlich zugänglichen Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland, Tarifauskunft ( https://www.saarland.de/SID-DE1E43A0-21B3DC3B/99496.htm unter der Berufsgruppe E - Einzelhandel ) , auch die "DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar", die nach dem - nicht rechtskräftigen - Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2016 (- 5 TaBV 8/15 -; Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht unter - 1 ABR 37/16 - anhängig) eine tariffähige Gewerkschaft ist, Tarifverträge abgeschlossen.
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 522/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Neben der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Rechtsnachfolgerin ua. der Gewerkschaft HBV und der DAG geworden ist (vgl. dazu BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - Rn. 48 ff., BAGE 123, 213) , dem Deutschen Gewerkschaftsbund als Dachverband angehört und (wohl) regelmäßig auf Arbeitnehmerseite Tarifverträge vereinbart, hat in der Vergangenheit nach der Tarifsammlung des Bundesarbeitsgerichts am 10. Dezember 2013 die "DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.", die nach dem - nicht rechtskräftigen - Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2016 (- 5 TaBV 8/15 -; Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht anhängig) eine tariffähige Gewerkschaft ist, einen Lohntarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen geschlossen, ebenso wie bereits am 25. Juli 2008 einen Manteltarifvertrag.
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 518/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 521/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 523/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • SG Nordhausen, 23.03.2017 - S 20 R 1235/14

    Bestimmung der Berechnungsgrundlage von Übergangsgeld - fiktives tarifliches

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