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   LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17   

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https://dejure.org/2018,24526
LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17 (https://dejure.org/2018,24526)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 05.06.2018 - 4 Sa 48/17 (https://dejure.org/2018,24526)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 4 Sa 48/17 (https://dejure.org/2018,24526)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17
    Bei einem hierzu nicht aufgrund seiner Tarifbindung verpflichteten Arbeitgeber wird eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet aber nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG Urteil vom 10. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rz. 14, Juris; BAG Urteil vom 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rz. 61, Juris).

    Diese sind aber statisch und damit vorhersehbar und nicht unüberschaubar dynamisch ausgestaltet (BAG Urteil vom 10. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rz. 14, Juris; BAG Urteil vom 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 -Rz. 61, Juris).

    Deshalb darf er in keinem Falle von einer dauerhaften Bindung des Arbeitgebers ausgehen (BAG Urteil vom 10. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rz. 16, Juris).

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17
    Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird allerdings nicht vom Beteiligungsrecht des § 75 Abs. 3 Nr. BPersVG bzw. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (vgl. BAG Urteil vom 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rz. 37, Juris).

    Die Vergütungsstruktur wird daher in der Regel geändert, wenn nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (vgl. BAG Urteil vom 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rz. 38, Juris).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17
    Solche Zulagen, die nicht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind, werden regelmäßig deshalb gewährt, weil der Tariflohn den Parteien nicht als ausreichend erscheint (vgl. BAG Urteil vom 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - Rz. 45, Juris).

    Im Gegenteil ist die Ausweisung der Vergütung als einheitlicher Betrag regelmäßig ein deutliches Anzeichen dafür, dass kein anrechnungsfester, übertariflicher Gehaltsbestandteil vereinbart worden ist (BAG Urteil vom 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - Rz. 46, Juris).

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17
    Bei einem hierzu nicht aufgrund seiner Tarifbindung verpflichteten Arbeitgeber wird eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet aber nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG Urteil vom 10. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rz. 14, Juris; BAG Urteil vom 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rz. 61, Juris).

    Diese sind aber statisch und damit vorhersehbar und nicht unüberschaubar dynamisch ausgestaltet (BAG Urteil vom 10. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rz. 14, Juris; BAG Urteil vom 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 -Rz. 61, Juris).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17
    Maßgeblich ist dabei, wie der Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen darf (BAG Urteil vom 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rz. 37, Juris, und zuletzt BAG Urteil vom 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rz. 19 ff.).

    Von einer Leistungsgewährung auf Dauer kann der Arbeitnehmer allerdings trotz wiederholt gezahlter Leistungen dann nicht ausgehen, wenn der Arbeitgeber die Leistungen erkennbar auf Grund einer anderen und sei es auch einer tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen (BAG Urteil vom 30. Mai 2006, 1 AZR 111/05, aaO.).

  • ArbG Hamburg, 22.02.2017 - 22 Ca 296/16
    Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. Februar 2017 - 22 Ca 296/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des ("Schluss-") Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. Februar 2017 ( 22 Ca 296/16) die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag in Höhe von EUR 465, 60 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Oktober 2016 auf EUR 77, 60 brutto, seit dem 01. November 2016 auf EUR 155, 20 brutto, seit dem 01. Dezember 2016 auf EUR 77, 60 brutto, seit dem 01. Januar 2017 auf EUR 77, 60 brutto und seit dem 01. Februar 2017 auf EUR 77, 60 zu zahlen.

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17
    Andernfalls kann die Erhöhung des Tarifentgelts nur dann zu einem effektiv erhöhten Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers führen, wenn das Tarifentgelt das vereinbarte Entgelt übersteigt (BAG Urteil vom 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 - Rz. 21, Juris).
  • BAG, 19.09.1995 - 1 ABR 20/95

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariferhöhung

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17
    Bestehen nämlich für Teile der Belegschaft verschiedenartige Entgeltsysteme, die durch Unterschiede der Tätigkeiten bedingt sind, so erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht nicht auf das Verhältnis der einzelnen Entgeltsysteme zueinander (BAG Beschluss vom 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 - Juris, Leitsatz 1).
  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17
    Dazu zählen neben dem Entgeltschema etwa die Entscheidung über eine bestimmte Stückelung des jährlichen Gesamtentgelts in Gestalt mehrerer gleich hoher oder verschieden hoher Monatsbeträge (BAG Urteil vom 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rz. 19, Juris).
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17
    Die Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle betrifft die Festlegung abstrakter Kriterien zur Bemessung der Leistung des Arbeitgebers, die dieser zur Abgeltung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers oder sonst mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis insgesamt erbringt (vgl. BAG Urteil vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 57/12 - Rz. 15, Juris).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

  • BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15

    Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 425/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage - Erschwerniszulage - Leistungszulage

  • ArbG Hamburg, 15.02.2017 - 28 Ca 351/16

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Vergütung - Auslegung einer

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

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