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   LAG Hamburg, 06.01.2010 - 5 Sa 33/09   

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https://dejure.org/2010,27659
LAG Hamburg, 06.01.2010 - 5 Sa 33/09 (https://dejure.org/2010,27659)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06.01.2010 - 5 Sa 33/09 (https://dejure.org/2010,27659)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06. Januar 2010 - 5 Sa 33/09 (https://dejure.org/2010,27659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mindestlohnwirksame Vergütungsbestandteile im Gebäudereinigerhandwerk; unbegründete Vergütungsklage eines Hallenreinigers der Deutschen Bahn AG bei Berücksichtigung einer tariflichen Einmalzahlung

  • hensche.de

    Mindestlohn, Sonderzahlung, Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestlohnwirksame Vergütungsbestandteile im Gebäudereinigerhandwerk; unbegründete Vergütungsklage eines Hallenreinigers der Deutschen Bahn AG bei Berücksichtigung einer tariflichen Einmalzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Hamburg, 17.02.2009 - 19 Ca 279/08
    Auszug aus LAG Hamburg, 06.01.2010 - 5 Sa 33/09
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Februar 2009 - 19 Ca 279/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Februar 2009 - 19 Ca 279/08 -.

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.01.2010 - 5 Sa 33/09
    Nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - AP Nr. 36 zu § 307 BGB ) ist unter einer Tariflohnerhöhung die Erhöhung des regelmäßigen Entgeltbetrags zu verstehen.
  • EuGH, 14.04.2005 - C-341/02

    EIN MITGLIEDSTAAT IST NICHT VERPFLICHTET, BEI DER KONTROLLE DER ZAHLUNG DES

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.01.2010 - 5 Sa 33/09
    In der deutschen Kommentarliteratur wird - soweit ersichtlich nicht umstritten - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14. April 2005 Rs. C-341/02 - zitiert nach juris) angenommen, dass mittlerweile "alle zusätzlichen Zahlungen bei der Kontrolle des Mindestlohns berücksichtigt [werden], die das arbeitsvertragliche Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers verändern" (ErfK/Schlachter, § 2 AEntG Rn. 5).
  • BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 411/64

    Außertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.01.2010 - 5 Sa 33/09
    Ob eine Zulage ein "relativ selbständiger Vergütungsbestandteil" ist, worauf das BAG im Rahmen eines Günstigkeitsvergleichs nach § 4 III TVG abgestellt hat (BAG v. 10.12.1965 - 4 AZR 411/65 - BAGE 18, 22) kommt es nicht an, sofern auch der selbständige Vergütungsbestandteil dem Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung zufließt (vgl. BAG v. 05.08.2009 - 10 AZR 634/08 - juris).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.01.2010 - 5 Sa 33/09
    Vergleichbar sind die Regelungen, die miteinander in einem sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BAG v. 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210 = NZA 99, 887, Tz 112).
  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.01.2010 - 5 Sa 33/09
    Die Kammer folgt dem Arbeitsgericht auch, soweit es offen gelassen hat, ob diese nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und 3 bis 5 AEntG geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen des Gebäudereinigerhandwerks durch die DB Services Tarifverträge der Beklagten verdrängt werden aufgrund des, wie die Beklagte meint, auch insoweit anzuwendenden Spezialitätsprinzips oder jedenfalls aufgrund des Günstigkeitsprinzips (vgl. BAG, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge).
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08

    Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.01.2010 - 5 Sa 33/09
    Ob eine Zulage ein "relativ selbständiger Vergütungsbestandteil" ist, worauf das BAG im Rahmen eines Günstigkeitsvergleichs nach § 4 III TVG abgestellt hat (BAG v. 10.12.1965 - 4 AZR 411/65 - BAGE 18, 22) kommt es nicht an, sofern auch der selbständige Vergütungsbestandteil dem Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung zufließt (vgl. BAG v. 05.08.2009 - 10 AZR 634/08 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2011 - 25 Sa 131/11

    Altpapiersortierer - Anspruch auf Mindestlohn - MindestlohnTV Abfallwirtschaft -

    Diese Einschätzung wird von der Kommentarliteratur, soweit ersichtlich, und vom Landesarbeitsgericht Hamburg geteilt (vgl. LAG Hamburg, Urteile vom 17.09.2009 - 8 Sa 33/09, Revision anhängig beim BAG, 4 AZR 139/10; und vom 06.01.2010 - 5 Sa 33/09, Revision anhängig beim BAG, 4 ARZ 168/10; Erfurter Kommentar-Schlachter, 11. Auflage 2011, § 1 AEntG Rz. 7 und § 5 AEntG Rz. 3; Hümmerich/Goecken/Düwell-Kühn, 2. Auflage 2010, § 5 AEntG Rz. 2; Däubler-Lakies, Kommentar zum TVG, 2. Auflage 2006 - § 5 AEntG Rz. 7 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 14.04.2005 - C 341/02 - AP-Nr. 1 zu Richtlinie 96/71/EG und NZA 2005, 573 ff.).

    Soweit mit der vertraglich vereinbarten Arbeit besondere Erschwernisse verbunden sind, sind dafür gezahlte Zulagen oder Zuschläge für die Erfüllung des Mindestlohns zu berücksichtigen, weil auch solche Zulagen oder Zuschläge die vereinbarte - erschwerte - Arbeitsleistung betreffen (vgl. LAG Hamburg, Urteile v. 17.09.2009 - a.a.O., juris Rz. 29; und v. 06.01.2010 - a.a.O., juris Rz. 38).

    Auch die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen ist daher mindestlohnwirksam, da sie das Verhältnis von Arbeitsleistung und Gegenleistung ausschließlich zum Vorteil des Klägers verändert (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 06.01.2010 - a. a. O., juris Rz. 54).

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