Rechtsprechung
LAG Hamburg, 06.06.2012 - 4 Ta 12/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Gegenstandswert - Urteilsverfahren - Gegenstandswert für zwei Weiterbeschäftigungsanträge - allgemeiner und betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsantrag
- Justiz Hamburg
§ 33 Abs 3 RVG, § 102 Abs 5 BetrVG
Gegenstandswert - Urteilsverfahren - Gegenstandswert für zwei Weiterbeschäftigungsanträge - allgemeiner und betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsantrag - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des Gegenstandswert für einen Weiterbeschäftigungsantrag als unechter Hilfsantrag für den Fall des Obsiegens mit Kündigungsschutzanträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 33 Abs. 3; BetrVG § 102 Abs. 5
Gegenstandswert für das Urteilsverfahren sowohl bei einem allgemeinen als auch bei einem betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gegenstandswert für einen Weiterbeschäftigungsantrag
- LAG Hamburg (Leitsatz)
Streitwert/Gegenstandswert - Weiterbeschäftigung
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 21.03.2012 - 15 Ca 239/11
- LAG Hamburg, 06.06.2012 - 4 Ta 12/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Hamburg, 12.08.2011 - 4 Ta 17/11
Streitwertberechnung bei unechtem Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung
Auszug aus LAG Hamburg, 06.06.2012 - 4 Ta 12/12
Auch wenn neben dem Antrag auf Feststellung, dass eine Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat, hilfsweise der Weiterbeschäftigungsantrag nur für den Fall des Obsiegens gestellt wird, so sind beide Klageanträge getrennt zu bewerten und zur Berechnung des Gegenstandswertes zu addieren (Beschluss der Beschwerdekammer vom 12.08.2011 - 4 Ta 17/11 - Juris). - LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05
Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der …
Auszug aus LAG Hamburg, 06.06.2012 - 4 Ta 12/12
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des LArbG Hamburg ist der Weiterbeschäftigungsantrag mit einer Bruttomonatsvergütung zu bewerten (vgl. nur LArbG Hamburg Beschlüsse vom 02. September 2002 - 7 Ta 21/02 - und 30. Juni 2005 - 8 Ta 5/05 - Juris). - LAG Hamburg, 02.09.2002 - 7 Ta 21/02
Streitgegenstandswertfestsetzung im Falle einer Klage auf Weiterbeschäftigung
Auszug aus LAG Hamburg, 06.06.2012 - 4 Ta 12/12
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des LArbG Hamburg ist der Weiterbeschäftigungsantrag mit einer Bruttomonatsvergütung zu bewerten (vgl. nur LArbG Hamburg Beschlüsse vom 02. September 2002 - 7 Ta 21/02 - und 30. Juni 2005 - 8 Ta 5/05 - Juris). - LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07
Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem …
Auszug aus LAG Hamburg, 06.06.2012 - 4 Ta 12/12
Sind diese rechtlichen Folgen identisch, ist von einem einheitlichen Wert für beide Klageanträge auszugehen (so bereits LArbG Düsseldorf Beschluss vom 08. Mai 2007 - 6 Ta 99/07 - veröffentlicht in EzA-SD 2007, Nr. 14, 16 und Juris).