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   LAG Hamburg, 07.01.2019 - 7 Ta 12/18   

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https://dejure.org/2019,183
LAG Hamburg, 07.01.2019 - 7 Ta 12/18 (https://dejure.org/2019,183)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07.01.2019 - 7 Ta 12/18 (https://dejure.org/2019,183)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07. Januar 2019 - 7 Ta 12/18 (https://dejure.org/2019,183)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der im Namen der Prozesspartei mit dem Ziel der Festsetzung eines höheren Gegenstandswerts eingelegten Streitwertbeschwerde

  • Anwaltsblatt

    § 33 RVG, § 278 ZPO
    Streitwert zu niedrig? Beschwerde nicht im Namen des Mandanten einlegen!

  • Anwaltsblatt

    § 33 RVG, § 278 ZPO
    Streitwert zu niedrig? Beschwerde nicht im Namen des Mandanten einlegen!

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33 Abs 1 ; ZPO § 278 Abs. 6
    Gegenstandswert; Beschwer; Beschwerde namens und in Vollmacht der Partei

  • rechtsportal.de

    RVG § 33 Abs 1 ; ZPO § 278 Abs. 6
    Zulässigkeit der im Namen der Prozesspartei mit dem Ziel der Festsetzung eines höheren Gegenstandswerts eingelegten Streitwertbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der im Namen der Prozesspartei mit dem Ziel der Festsetzung eines höheren Gegenstandswerts eingelegten Streitwertbeschwerde

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Gegenstandswert - Beschwer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2019, 168
  • AnwBl Online 2019, 240
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 26.08.2014 - 7 Ta 193/14

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.01.2019 - 7 Ta 12/18
    Dementsprechend liegt es nicht im Interesse des Klägers persönlich, eine vermeintlich zu niedrige Festsetzung des Anwaltsgebührenstreitwertes nach oben zu korrigieren (ebenso LAG Köln, Beschluss vom 26. August 2014 - 7 Ta 193/14 -, Rn. 4, juris).

    Eine rückwirkende Umwidmung der Person des Beschwerdeführers ist nicht möglich (LAG Köln, Beschluss vom 26. August 2014 - 7 Ta 193/14 -, Rn. 6, juris).

  • ArbG Hamburg, 09.08.2018 - 15 Ca 444/17
    Auszug aus LAG Hamburg, 07.01.2019 - 7 Ta 12/18
    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 09. August 2018 - 15 Ca 444/17 - wird als unzulässig verworfen.
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