Rechtsprechung
LAG Hamburg, 07.01.2019 - 7 Ta 12/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 33 Abs 3 RVG, § 33 Abs 2 S 2 RVG, § 45 RVG
Gegenstandswert - fehlende Beschwer - Beschwerde namens und in Vollmacht der Partei - IWW
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der im Namen der Prozesspartei mit dem Ziel der Festsetzung eines höheren Gegenstandswerts eingelegten Streitwertbeschwerde
- Anwaltsblatt
§ 33 RVG, § 278 ZPO
Streitwert zu niedrig? Beschwerde nicht im Namen des Mandanten einlegen! - Anwaltsblatt
§ 33 RVG, § 278 ZPO
Streitwert zu niedrig? Beschwerde nicht im Namen des Mandanten einlegen! - rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 33 Abs 1 ; ZPO § 278 Abs. 6
Gegenstandswert; Beschwer; Beschwerde namens und in Vollmacht der Partei - rechtsportal.de
RVG § 33 Abs 1 ; ZPO § 278 Abs. 6
Zulässigkeit der im Namen der Prozesspartei mit dem Ziel der Festsetzung eines höheren Gegenstandswerts eingelegten Streitwertbeschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der im Namen der Prozesspartei mit dem Ziel der Festsetzung eines höheren Gegenstandswerts eingelegten Streitwertbeschwerde
- LAG Hamburg (Leitsatz)
Gegenstandswert - Beschwer
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 09.08.2018 - 15 Ca 444/17
- LAG Hamburg, 07.01.2019 - 7 Ta 12/18
Papierfundstellen
- AnwBl 2019, 168
- AnwBl Online 2019, 240
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Köln, 26.08.2014 - 7 Ta 193/14
Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung …
Auszug aus LAG Hamburg, 07.01.2019 - 7 Ta 12/18
Dementsprechend liegt es nicht im Interesse des Klägers persönlich, eine vermeintlich zu niedrige Festsetzung des Anwaltsgebührenstreitwertes nach oben zu korrigieren (ebenso LAG Köln, Beschluss vom 26. August 2014 - 7 Ta 193/14 -, Rn. 4, juris).Eine rückwirkende Umwidmung der Person des Beschwerdeführers ist nicht möglich (LAG Köln, Beschluss vom 26. August 2014 - 7 Ta 193/14 -, Rn. 6, juris).
- ArbG Hamburg, 09.08.2018 - 15 Ca 444/17
Auszug aus LAG Hamburg, 07.01.2019 - 7 Ta 12/18
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 09. August 2018 - 15 Ca 444/17 - wird als unzulässig verworfen.