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   LAG Hamburg, 07.09.2005 - 5 Sa 41/05   

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https://dejure.org/2005,6091
LAG Hamburg, 07.09.2005 - 5 Sa 41/05 (https://dejure.org/2005,6091)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07.09.2005 - 5 Sa 41/05 (https://dejure.org/2005,6091)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07. September 2005 - 5 Sa 41/05 (https://dejure.org/2005,6091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung von schlechteren Vertragsbedingungen bei Überführung von Arbeitnehmern in eine Beschäftigungsgesellschaft zur Vermeidung einer Insolvenz; Zweck von Beschäftigungsgesellschaften ; Transfer in eine externe betriebsorganisatorisch ...

  • Judicialis

    SGB III § 175 a.F.; ; SGB III § 216 a; ; SGB III § ... 216 b; ; SGB III §§ 177 ff.; ; KSchG § 1; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; BetrVG § 112 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 a; ; TzBfG § 14 Abs. 2; ; TzBfG § 15 Abs. 2; ; TzBfG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überführung von Arbeitnehmern in Beschäftigungsgesellschaft zur Insolvenzvermeidung - wirksame Vereinbarung schlechterer Arbeitsbedingungen - auflösende Vertragsbedingung für den Fall der Einstellung von Aufstockungszahlungen zum Strukturkurzarbeitergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Massenentlassung durch schlechtere Vertragsbedingungen vermeiden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 658
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.09.2005 - 5 Sa 41/05
    Eine solche Vertragskonstruktion ist zulässig selbst bei Verschlechterung der Arbeitsbedingungen (vergleiche zuletzt BAG 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - Pressemitteilung des BAG 52/05, zitiert nach juris).

    Der Versuch, durch Personalreduzierung beim alten Arbeitgeber die Insolvenz abzuwenden, Massenentlassungen zu vermeiden, die in der Beschäftigungsgesellschaft zusammengefassten Arbeitnehmer zu qualifizieren und ihre Vermittlungschancen zu verbessern, rechtfertigt auch bei Anwendung arbeitsrechtlicher Regelungen die verschlechterten Vertragsbedingungen und die Einschränkungen beim Kündigungsschutz (BAG 18. August 2005 a.a.O.).

  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.09.2005 - 5 Sa 41/05
    Ebenso wenig reicht daher die stets gegebene Unsicherheit über das Weiterlaufen von Drittmitteln dafür aus (BAG vom 21. Januar 1987, - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.09.2005 - 5 Sa 41/05
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehende konkrete Anhaltspunkte für eine nachvollziehbare Prognose bestehen, dass der Arbeitnehmer nur begrenzte Zeit aus der Stelle vergütet werden kann (vgl. BAG vom 24. Januar 1996 -7 AZR 496/95 - AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) bzw. für die Beschäftigung des Arbeitnehmers Haushaltsmittel nur vorübergehend zur Verfügung stehen (vgl. BAG vom 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - AP Nr. 215 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97

    Befristung aus Haushaltsgründen

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.09.2005 - 5 Sa 41/05
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehende konkrete Anhaltspunkte für eine nachvollziehbare Prognose bestehen, dass der Arbeitnehmer nur begrenzte Zeit aus der Stelle vergütet werden kann (vgl. BAG vom 24. Januar 1996 -7 AZR 496/95 - AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) bzw. für die Beschäftigung des Arbeitnehmers Haushaltsmittel nur vorübergehend zur Verfügung stehen (vgl. BAG vom 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - AP Nr. 215 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.09.2005 - 5 Sa 41/05
    Beim Transfer in eine externe betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit wechselt der Vertragspartner des Arbeitnehmers: an die Stelle des bisherigen Arbeitgebers tritt die fremde Beschäftigungsgesellschaft (BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - SAE 2000, 35 mit Anm. Meyer; Stück, Beschäftigungsgesellschaften - Arbeitsrechtliche Kriterien zur Planung und Umsetzung, MDR 2005, 361, 362; Sieg, rechtliche Rahmenbedingungen für Beschäftigungsgesellschaften, NZA Beilage 1/2005, 9, 10; Gaul/Otto, Aktuelle Aspekte einer Zusammenarbeit mit Beschäftigungsgesellschaften, NZA 2004, 1301, 1302).
  • BAG, 08.04.1992 - 7 AZR 135/91

    Befristeter Arbeitsvertrag; Hauptschulabschlußkurse

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.09.2005 - 5 Sa 41/05
    Allein die Abhängigkeit von Zahlungen anderer öffentlich-rechtlicher Rechtsträger und von Haushaltsmitteln rechtfertigt zwar an sich keine Befristung (BAG vom 8. April 1992 - 7 AZR 135/91 - AP Nr. 146 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492/01

    Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.09.2005 - 5 Sa 41/05
    Auch bei Anwendung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften auf das Vertragsverhältnis der Parteien ergibt sich nichts anderes: Eine auflösende Bedingung kann gemäß § 21 TzBfG - wie das Arbeitsgericht zu Recht ausführt - unter den gleichen Bedingungen vereinbart werden wie eine Befristung mit Sachgrund (BAG vom 4. Dezember 2002 - 7 AZR 492/01 - AP Nr. 28 zu § 620 BGB Bedingung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 6 Ta 215/10

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten - Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers aus

    Dies wird aus den, aus der Entscheidung des LAG Hamburg (Urteil v. 7.9.2005 - 5 Sa 41/05 -) entnommenen Ausführungen des Arbeitsgerichts selbst hinreichend deutlich.
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