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   LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 59/16   

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https://dejure.org/2016,56201
LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 59/16 (https://dejure.org/2016,56201)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07.12.2016 - 6 Sa 59/16 (https://dejure.org/2016,56201)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 6 Sa 59/16 (https://dejure.org/2016,56201)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 77 Abs 3 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 3 Abs 3 TVG, § 87 Abs 1 S 1 BetrVG, § 4 Abs 5 TVG
    Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen § 77 Abs 3 BetrVG - Auslegung der Betriebsvereinbarung als oder Umdeutung in eine Gesamtzusage - Wirkung des Austritts des Arbeitgebers aus dem tarifschließenden Arbeitgeberverband auf tarifwidrige Betriebsvereinbarungsbestimmungen

  • IWW

    § 77 Abs. 3 BetrVG, § ... 77 Abs. 4 BetrVG, § 64 Abs. 1, Abs. 2 b) ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 145 BGB, § 151 BGB, § 151 Satz 2 BGB, § 140 BGB, § 242 BGB, § 77 Abs. 6 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 3 Abs. 3 TVG, § 4 Abs. 5 TVG, §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen § 77 Abs 3 BetrVG - Auslegung der Betriebsvereinbarung als oder Umdeutung in eine Gesamtzusage - Wirkung des Austritts des Arbeitgebers aus dem tarifschließenden Arbeitgeberverband auf tarifwidrige Betriebsvereinbarungsbestimmungen

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit von Regelungen in einer Betriebsvereinbarung betreffend die Auswirkungen zukünftiger Tariferhöhungen des einschlägigen Branchentarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 59/16
    Die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hat nur dann die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen zur Folge, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen (nach BAG 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 - juris Rn 20).

    Für Regelungen in Betriebsvereinbarungen zur Höhe der konkreten Arbeitsentgelte gilt vor diesem Hintergrund nicht die Wirksamkeitsschranke des § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, sondern die Regelungssperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG (vgl. BAG, Urteil vom 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - juris; BAG Urteil vom 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - juris).

    Nur die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird - wie bereits dargelegt - nicht vom Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG erfasst (BAG Urteil vom 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - juris Rn. 15).

    Die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hat nur dann die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen zur Folge, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen (BAG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - juris Rn. 20).

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 59/16
    Eine gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (BAG, Beschluss vom 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - juris).

    Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie wird auch dann gestört, wenn nicht tarifgebundene Arbeitgeber kollektivrechtliche Konkurrenzregelungen in Form von Betriebsvereinbarungen treffen können (BAG vom 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können deshalb Angelegenheiten, die der zwingenden Mitbestimmung unterliegen, auch dann durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden, wenn einschlägige tarifliche Regelungen bestehen, die beim Arbeitgeber mangels Tarifbindung nicht normativ gelten (BAG, Beschluss vom 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - juris).

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 59/16
    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG, Urteil vom 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - juris Rn 34; BAG Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - juris Rn 21).

    Es werden lediglich die im Betrieb gültigen Entlohnungsgrundsätze, soweit das möglich ist, auf diese angewendet (BAG, Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - juris Rn 37f.).

  • ArbG Hamburg, 30.06.2016 - 12 Ca 15/16

    Unwirksame Betriebsvereinbarung: Tarifvorrang - Umdeutung in eine vertragliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 59/16
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. Juni 2016 - Az. 12 Ca 15/16 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des am 30. Juni 2016 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg im Verfahren 12 Ca 15/16 die Beklagte zu verurteilen,.

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 59/16
    Für Regelungen in Betriebsvereinbarungen zur Höhe der konkreten Arbeitsentgelte gilt vor diesem Hintergrund nicht die Wirksamkeitsschranke des § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, sondern die Regelungssperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG (vgl. BAG, Urteil vom 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - juris; BAG Urteil vom 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - juris).
  • BAG, 30.09.2015 - 4 AZR 563/13

    Eingruppierung einer Gewerkschaftssekretärin

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 59/16
    Auch aufgrund der Verwendung des Begriffs "Präambel" ist davon auszugehen, dass diese die Motive der Betriebsparteien wiedergibt und allgemeine Zielsetzungen der Betriebsvereinbarung beschreibt, selbst aber keine unmittelbar anspruchsbegründenden Regelungen, insbesondere keine individualvertraglichen Zusagen, enthält (vgl. BAG, Urteil vom 30. September 2015 - 4 AZR 563/13 - juris).
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 59/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 09. Oktober 2012 - 3 AZR 539/10 - juris).
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 59/16
    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Kläger als Anspruchssteller (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - juris).
  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 59/16
    Die Änderung bestehender Entlohnungsgrundsätze liegt aber darin, dass künftig Teile der Gesamtvergütung nicht mehr als zusätzliche Einmalzahlung zu einem bestimmten Datum geleistet werden, sondern die Gesamtvergütung auf monatlich gleich bleibende Beträge verteilt werden soll (vgl. BAG, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 -, juris).
  • LAG Hamburg, 06.10.2016 - 7 Sa 43/16
    Auszug aus LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 59/16
    Die Kammer schließt sich nach eigener Prüfung im Wesentlichen den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Hamburg im Urteil vom 7. Dezember 2016 zum Az. 3 Ca 39/16 in einem Parallelverfahren an, das seinerseits wiederum teilweise Bezug nimmt auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 6. Oktober 2016 - Az. 7 Sa 43/16 - in einem weiteren Parallelverfahren.
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07

    OT-Mitgliedschaft - Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages

  • BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 531/83
  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 869/06

    Änderung einer Gesamtzusage

  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06

    Verbesserung der Arbeitsbedingungen anlässlich eines Betriebsübergangs

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. Dezember 2016 - 6 Sa 59/16 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. Dezember 2016 - 6 Sa 59/16 - teilweise aufgehoben.

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