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   LAG Hamburg, 08.07.2015 - 6 TaBV 1/15   

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https://dejure.org/2015,34378
LAG Hamburg, 08.07.2015 - 6 TaBV 1/15 (https://dejure.org/2015,34378)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.2015 - 6 TaBV 1/15 (https://dejure.org/2015,34378)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 6 TaBV 1/15 (https://dejure.org/2015,34378)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 19 BetrVG, § 24 Abs 2 BetrVGDV1WO, § 24 Abs 3 BetrVGDV1WO
    Anfechtung - Betriebsratswahl - Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen - Betriebsteil - Anordnung einer Briefwahl

  • IWW

    § 3 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 BetrVG, §§ 87 Abs. 2, 89 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 4 BetrVG, § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, § 19 BetrVG, § 2 Abs. 2 GKG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Betriebsratswahl in Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen bei Anordnung des Wahlvorstandes zur persönliche Stimmabgabe der überbetrieblichen Beschäftigten im Kundeneinsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Betriebsratswahl in Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen bei Anordnung des Wahlvorstandes zur persönliche Stimmabgabe der überbetrieblichen Beschäftigten im Kundeneinsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl im Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamm, 05.08.2011 - 10 TaBV 13/11

    Unwirksame Betriebsratswahl bei allgemeiner Briefwahlanordnung; unzulässige

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.07.2015 - 6 TaBV 1/15
    § 24 WO ist eine solche zwingende Regelung, sodass die Nichtbeachtung dieser Vorschrift grundsätzlich zur Anfechtung der Betriebsratswahl berechtigt (vgl. etwa LAG Hamm 5.8.2011 - 10 TaBV 13/11 - juris; LAG Schleswig-Holstein 18.3.1999 - 4 TaBV 51/98 - NZA-RR 1999, 523 ff.).

    Entscheidend ist, ob es den Arbeitnehmern der außerhalb des Hauptbetriebes liegenden Betriebsteile oder Kleinstbetriebe unter Berücksichtigung der bestehenden oder gegebenenfalls vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden zusätzlichen Verkehrsmöglichkeiten zumutbar ist, im Hauptbetrieb persönlich ihre Stimme abzugeben (LAG Hamm, Beschluss vom 05.08.2011 - 10 TaBV 13/11 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und in der arbeitsrechtlichen Literatur wird die Auffassung vertreten, dass eine Briefwahl nicht generell angeordnet werden darf (so BAG 27.1.1993 - 7 ABR 37/92 - BAGE 72, 161 ff.; vgl. hierzu auch LAG Hamm 5.8.2011 - 10 TaBV 13/11 - juris; siehe auch Fitting, § 24 WO Rn 2 m.w.N.).

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 25.5.2005 - 7 ABR 39/04 -AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2; LAG Hamm 5.8.2011 - 10 TaBV 13/11 - juris).

    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass bei Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (LAG Hamm 5.8.2011 - 10 TaBV 13/11 - juris).

  • LAG Hessen, 17.04.2008 - 9 TaBV 163/07

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Anordnung der Briefwahl - Begriff des

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.07.2015 - 6 TaBV 1/15
    Leiharbeitnehmer im Kundeneinsatz gehören zu der in § 24 Abs. 2 WO bezeichneten Arbeitnehmergruppe, bei der sich die Betriebsabwesenheit bereits aus der Eigenart des Beschäftigungsverhältnisses ergibt (LAG 17.04.2008 - 9 TaBV 163/07 - juris).

    Vielmehr liegt ein Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften im Sinne des § 19 BetrVG nur dann vor, wenn unabhängig von der Entfernung der Betriebsteile unterschiedslos die schriftliche Stimmabgabe angeordnet wird (so auch LAG Hessen 17.4.2008 - 9 TaBV 163/07 - juris).

    Denn in dieser Situation sind die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 WO bzw. des § 24 Abs. 3 WO für alle (oder jedenfalls für fast alle) Arbeitnehmer erfüllt (LAG Hessen 17.4.2008 - 9 TaBV 163/07 - juris).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.07.2015 - 6 TaBV 1/15
    Zwar folgt aus der entsprechenden Anwendung von § 520 Abs. 3 Nr. 1 ZPO im Beschwerdeverfahren, dass die Beschwerdebegründung grundsätzlich auch einen Beschwerdeantrag enthalten muss (vgl. BAG 3, 12.1985 - 4 ABR 60/85 - AP BAT § 74 Nr. 2).

    Es genügt, wenn sich aus der Beschwerdebegründung ergibt, inwieweit eine Abänderung des angefochtenen Beschlusses erstrebt wird (BAG 3, 12.1985 - 4 ABR 60/85 - AP BAT § 74 Nr. 2; Germelmann/Matthes/Müller-Glöge - Matthes, § 89 ArbGG Rn 25 ).

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04

    Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.07.2015 - 6 TaBV 1/15
    Wesentliche Wahlvorschriften im Sinne des § 19 Abs. 1 BetrVG liegen dann vor, wenn sie elementare Grundprinzipien der Betriebsratswahl enthalten oder tragende Grundsätze des Betriebsverfassungsrechts berühren (BAG 13.10.2004 - 7 ABR 5/04 - AP BetrVG 1972 § 2 WO Nr. 1).

    Hierzu zählen die zwingenden Regelungen (sogen. Mussvorschriften, vgl. Fitting § 19 BetrVG Rn 10; BAG 13.10.2004 - 7 ABR 5/04 - AP BetrVG 1972 § 2 WO Nr. 1).

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.07.2015 - 6 TaBV 1/15
    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG 25.5.2005 - 7 ABR 39/04 -AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2; LAG Hamm 5.8.2011 - 10 TaBV 13/11 - juris).
  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.07.2015 - 6 TaBV 1/15
    In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und in der arbeitsrechtlichen Literatur wird die Auffassung vertreten, dass eine Briefwahl nicht generell angeordnet werden darf (so BAG 27.1.1993 - 7 ABR 37/92 - BAGE 72, 161 ff.; vgl. hierzu auch LAG Hamm 5.8.2011 - 10 TaBV 13/11 - juris; siehe auch Fitting, § 24 WO Rn 2 m.w.N.).
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07

    Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.07.2015 - 6 TaBV 1/15
    Zwar haben die Betriebe nach der ersten Betriebsratswahl in der neuen Einheit keine eigenständigen Arbeitnehmervertretungen mehr, sie behalten aber ihre Leitung- und Organisationsstruktur bei (BAG 18.3.2008 - 1 ABR 3/07).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.03.1999 - 4 TaBV 51/98

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Rechtsschutzbedürfnis - Wirksamkeit -

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.07.2015 - 6 TaBV 1/15
    § 24 WO ist eine solche zwingende Regelung, sodass die Nichtbeachtung dieser Vorschrift grundsätzlich zur Anfechtung der Betriebsratswahl berechtigt (vgl. etwa LAG Hamm 5.8.2011 - 10 TaBV 13/11 - juris; LAG Schleswig-Holstein 18.3.1999 - 4 TaBV 51/98 - NZA-RR 1999, 523 ff.).
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