Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 11.02.1987 - 7 Sa 56/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7223
LAG Hamburg, 11.02.1987 - 7 Sa 56/86 (https://dejure.org/1987,7223)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11.02.1987 - 7 Sa 56/86 (https://dejure.org/1987,7223)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11. Februar 1987 - 7 Sa 56/86 (https://dejure.org/1987,7223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,7223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Diskriminierung einer Bewerberin; Geschlechtliche Diskriminierung; Auswahlentscheidung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Vertrauensschaden; Ersatz des immateriellen Schadens; Schmerzensgeld; Abwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1987, 131
  • DB 1988, 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.1987 - 7 Sa 56/86
    Eine Anwendung dieser Normen ergäbe sich allenfalls, ginge man, so bei bestqualifizierten Personen, von einem Einstellungsanspruch und damit korrespondierenden Schadensersatz in Geld in Höhe des Erfüllungsinteresses aus, soweit die konkrete Beschäftigung nicht zumutbar oder dienlich ist (vgl. Pfarr/Bertelsmann, a.a.O., Rdnr. 149; ArbG Oberhausen, a.a.O., NZA 1985, 254).

    Dabei sind unter Abwägung der gesamten Umstände des Einzelfalls die Schwere des Verstoßes, das gegebenenfalls wiederholte Fehlverhalten des Arbeitgebers, die konkrete Situation der diskriminierten Person sowie die besondere Sanktionsfunktion in die Wertung einzubeziehen (vgl. auch Pfarr/Bertelsmann, a.a.O., Rdnr. 149; ArbG Oberhausen, NZA 1985, 254).

    Hierbei ist die Höhe des zu erwartenden Monatsverdienstes ein ausreichendes Kriterium, auch wenn die Klägerin die Arbeitsstelle nicht bekommen hätte (vgl. so auch ArbG Oberhausen, a.a.O., NZA 1985, 254).

  • ArbG Oberhausen, 08.02.1985 - 4 Ca 1275/84
    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.1987 - 7 Sa 56/86
    Ein Rückgriff auf die allgemeinen Schadensersatznormen im Wege etwa notwendiger europarechtskonformer Auslegung ist sicherlich nicht deshalb zwingend, weil der zu entscheidene Fall bereits tatbestandlich nicht vom § 611 a Abs. 2 BGB erfaßt wird (so aber das ArbG Oberhausen v. 8.02.1985 - 4 Ca 1275/84 - = NZA 1985, 252).

    Da jedermann das Recht hat, im Arbeitsleben als gleichwertig bei Anlegung sachlicher Maßstäbe beurteilt zu werden, was sich nicht nur aus Art. 1, 2 Abs. 1 und 3 Abs. 2, 3 GG ergibt, sondern auch aus der Grundrechtsqualität der Gleichheit der Geschlechter im Arbeitsleben im Europarecht, beinhaltet eine solche Behandlung die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und damit einen schuldhaft rechtswidrigen Verstoß gegen ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB (vgl. Zuleeg, RdA 1984, 331; Berteismann/Pfarr, DB 1984, 1297; Pfarr/Bertelsmann, a.a.O., Rdnr. 152; ArbG Oberhausen, a.a.O., NZA 1985, 252; ArbG Hamb., a.a.O., DB 1985, 1402).

  • ArbG Hamm, 06.09.1984 - 4 Ca 1076/82

    Schmerzensgeld wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.1987 - 7 Sa 56/86
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob, wie dies insbesondere im Schrifttum diskutiert und auch Gegenstand des erstinstanzlichen Urteils ist, § 611 a Abs. 2 BGB als Sonderfall der Schadensersatznormen zu gelten hat und dabei die allgemeinen Schadensersatzbestimmungen nicht ausschließt (s. das Urteil des Arbeitsgerichts, Entscheidungsgründe, S. 12, 13, Bl. 56, 57 d.A.; ArbG Hamm, v. 6.09.1984 - 4 Ca 1076/82 - = DB 1984, 2700; Bleckmann, DB 1984, 1574, 1576; vgl. auch die Stellungnahme der Bundesregierung im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, wiedergegeben in den Entscheidungen des EuGH, DB 1984, 1043).

    Soweit eine etwa dann notwendige europarechtskonforme Auslegung die Prinzipien der systematischen Auslegung des deutschen Zivilrechts zu beseitigen hätte (so etwa Zuleeg, RdA 1984, 330 f.; ArbG Hamm, DB 1984, 2700), setzte diese Vorgehensweise voraus, daß im streitigen Fall die übrigen Schadensersatznormen einen über den Vertrauensschaden hinausgehenden Schadensersatz zusprächen.

  • ArbG Hamburg, 07.03.1985 - 8 Ca 124/81

    Schadensersatzanspruch einer Bewerberin bei Nichteinstellung wegen ihres

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.1987 - 7 Sa 56/86
    In diesem Zusammenhang wird teilweise in Schrifttum und Rechtsprechung die Ansicht vertreten, § 611 a Abs. 2 BGB könne als generell nicht mehr existent gewertet werden, so daß etwa unter Wegfall der hier normierten Sperrwirkung in Tatbestand und Rechtsfolge, insbesondere der Begrenzung auf den Vertrauensschaden, die bundesdeutschen Gerichte die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot unabhängig von dieser Norm nach allgemeinem Zivilrecht zu bestimmen hätten (vgl. etwa ArbG Hamburg vom 07.03.1985 - 8 Ca 124/81 = DB 1985, 1402; Bertelsmann/Pfarr, DB 1984, 1298; Knigge, DB 1980, 1274).
  • LAG Niedersachsen, 23.11.1984 - 14 Sa 111/83
    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.1987 - 7 Sa 56/86
    Hieran knüpft sich die weitere grundsätzliche Frage, ob die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland befugt sind, die nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs gebotene Anpassung des § 611 a Abs. 2 BGB und etwa auch die Auslegung des übrigen nationalen Rechts an das europäische Gemeinschaftsrecht im Wege der Rechtsfortbildung durchzuführen oder diese Aufgabe allein dem deutschen Gesetzgeber zusteht, wie letzteres auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in seiner Entscheidung vom 23.11.1984 - 14 Sa 111/83 - = DB 1985, 1401 hervorhebt und dabei die Bindung der Gerichte an § 611 a Abs. 2 BGB und damit die Beachtung seiner Sperrwirkung jedenfalls zur Zeit bejaht.
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.1987 - 7 Sa 56/86
    Dabei beruft sich diese Ansicht auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen 14/83 und 79/83 v. 10.04.1984 (= RdA 1984, 252 = DB 1984, 1042 = AP Nr. 1 und 2 zu § 611 a BGB).
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.1987 - 7 Sa 56/86
    Die Rechtsprechung hat jedoch anerkannt, daß unter den Voraussetzungen, daß es sich um eine objektiv schwerwiegende Verletzung eines absoluten Rechts bzw. ein schweres Verschulden des Verletzers handelt und Genugtuung auf andere Weise nicht zu erreichen ist, auch ein Schmerzensgeld gewährt werden kann (vgl. BVerfGE 34, 269, BGHZ 26, 349; 35, 363; Palandt-Thomas, a.a.O., § 823 Anm. 15 F).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 168/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.1987 - 7 Sa 56/86
    In diesem Zusammenhang wird teilweise in Schrifttum und Rechtsprechung die Ansicht vertreten, § 611 a Abs. 2 BGB könne als generell nicht mehr existent gewertet werden, so daß etwa unter Wegfall der hier normierten Sperrwirkung in Tatbestand und Rechtsfolge, insbesondere der Begrenzung auf den Vertrauensschaden, die bundesdeutschen Gerichte die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot unabhängig von dieser Norm nach allgemeinem Zivilrecht zu bestimmen hätten (vgl. etwa ArbG Hamburg vom 07.03.1985 - 8 Ca 124/81 = DB 1985, 1402; Bertelsmann/Pfarr, DB 1984, 1298; Knigge, DB 1980, 1274).
  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.1987 - 7 Sa 56/86
    Die Rechtsprechung hat jedoch anerkannt, daß unter den Voraussetzungen, daß es sich um eine objektiv schwerwiegende Verletzung eines absoluten Rechts bzw. ein schweres Verschulden des Verletzers handelt und Genugtuung auf andere Weise nicht zu erreichen ist, auch ein Schmerzensgeld gewährt werden kann (vgl. BVerfGE 34, 269, BGHZ 26, 349; 35, 363; Palandt-Thomas, a.a.O., § 823 Anm. 15 F).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.02.1987 - 7 Sa 56/86
    Die Rechtsprechung hat jedoch anerkannt, daß unter den Voraussetzungen, daß es sich um eine objektiv schwerwiegende Verletzung eines absoluten Rechts bzw. ein schweres Verschulden des Verletzers handelt und Genugtuung auf andere Weise nicht zu erreichen ist, auch ein Schmerzensgeld gewährt werden kann (vgl. BVerfGE 34, 269, BGHZ 26, 349; 35, 363; Palandt-Thomas, a.a.O., § 823 Anm. 15 F).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht