Rechtsprechung
LAG Hamburg, 11.09.2012 - 1 TaBV 5/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hamburg
§ 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 3 ArbSchG, § 3 ff ArbSchG
Übertragung von Unternehmerpflichten des Arbeits- und Umweltschutzes - Mitbestimmung des Betriebsrats - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitbestimmung bei der Übertragung von Unternehmerpflichten des Arbeitsschutzgesetzes auf die Arbeitnehmergruppe der Meister
- hensche.de
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Arbeitsschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7; ArbSchG § 3 Abs. 2 Nr. 1
Mitbestimmung bei der Übertragung von Unternehmerpflichten des Arbeitsschutzgesetzes auf die Arbeitnehmergruppe der Meister - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 24.02.2011 - 29 BV 26/10
- LAG Hamburg, 11.09.2012 - 1 TaBV 5/12
- BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08
Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG
Auszug aus LAG Hamburg, 11.09.2012 - 1 TaBV 5/12
Das verlangt eine so konkrete Beschreibung des Streitgegenstandes, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (BAG, Beschluss vom 18. August 2009, 1 ABR 43/08, Rn 9).Die gestellten Anträge sollen erkennen lassen, welche Regelungen zur betrieblichen Umsetzung einer sich aus den Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergebenden konkreten Handlungspflicht der Arbeitgeberin aus Sicht des Betriebsrats in Betracht kommen, an deren Ausgestaltung er mitzuwirken beabsichtigt (BAG, Beschluss vom 18. August 2009, 1 ABR 43/08, Rn 9).
Personelle Einzelmaßnahmen sollen daher vom Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht erfasst werden (BAG, Beschluss vom 18. August 2009, 1 ABR 43/08, Rn 16 bis 19, Juris).
- ArbG Hamburg, 24.02.2011 - 29 BV 26/10
Auszug aus LAG Hamburg, 11.09.2012 - 1 TaBV 5/12
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. Februar 2011 (29 BV 26/10) abgeändert und festgestellt, dass die Übertragung der Aufgaben nach den §§ 3 bis 14 ArbSchG durch Schreiben der Beteiligten zu 2 vom 16. September 2010 auf die Gruppe der Meister der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Ziffer 7 BetrVG unterliegt.unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. Februar 2011 - 29 BV 26/10 - festzustellen, dass die Übertragung von Unternehmerpflichten gem. §§ 3 - 14 ArbSchG mit Anschreiben vom 16. September 2010 auf die Arbeitnehmergruppe der Meister der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG unterliegt.
- BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94
Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige …
Auszug aus LAG Hamburg, 11.09.2012 - 1 TaBV 5/12
Der Betriebsrat kann einen allgemeinen Antrag auf Feststellung seines Mitbestimmungsrechts stellen, wenn er eine Klärung für künftig zu erwartende, vergleichbare Fälle begehrt (BAG, Beschluss vom 30. August 1994, 1 ABR 3/94, Rn 18).
- BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12
Mitbestimmung beim Arbeitsschutz
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. September 2012 - 1 TaBV 5/12 - wird zurückgewiesen.