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   LAG Hamburg, 12.04.2018 - 7 Sa 102/17   

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https://dejure.org/2018,18799
LAG Hamburg, 12.04.2018 - 7 Sa 102/17 (https://dejure.org/2018,18799)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.2018 - 7 Sa 102/17 (https://dejure.org/2018,18799)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 12. April 2018 - 7 Sa 102/17 (https://dejure.org/2018,18799)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer individuellen Zusage

  • IWW

    § 2 BetrAVG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, 519, 520 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 322 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 242 BGB, § 2 Abs. 1 BetrVG, § 92 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung eines Initialbausteins der betrieblichen Altersversorgung bei schriftlicher Mitteilung über die Anrechnung einer Vordienstzeit

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 ; ZPO § 256 Abs. 1
    Berechnung eines Initialbausteins der betrieblichen Altersversorgung bei schriftlicher Mitteilung über die Anrechnung einer Vordienstzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechnung eines Initialbausteins der betrieblichen Altersversorgung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Hamburg, 04.07.2017 - 19 Ca 23/17
    Auszug aus LAG Hamburg, 12.04.2018 - 7 Sa 102/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4. Juli 2017 (19 Ca 23/17) teilweise abgeändert:.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4. Juli 2017, 19 Ca 23/17, wird abgeändert.

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 444/03

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer tariflichen

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.04.2018 - 7 Sa 102/17
    Es reicht, wenn sie sich - wie hier - auf einzelne daraus ergebende Rechte oder Folgen beschränkt, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht (BAG, 15.1.2013, 3 AZR 705/10; 19.11.2011, 3 AZR 29/09; 12.10.2004, 3 AZR 444/03; zit. nach juris).
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.04.2018 - 7 Sa 102/17
    Es reicht, wenn sie sich - wie hier - auf einzelne daraus ergebende Rechte oder Folgen beschränkt, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht (BAG, 15.1.2013, 3 AZR 705/10; 19.11.2011, 3 AZR 29/09; 12.10.2004, 3 AZR 444/03; zit. nach juris).
  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.04.2018 - 7 Sa 102/17
    Erforderlich ist weiterhin, dass der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden konnte, und dass der Erklärungsempfänger es tatsächlich so verstanden hat (BAG, 14.3.2012, 7 AZR 147/11; 17.6.2003, 3 AZR 62/02; 16.3.2000, 2 AZR 196/99; zit. nach juris).
  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.04.2018 - 7 Sa 102/17
    Es reicht, wenn sie sich - wie hier - auf einzelne daraus ergebende Rechte oder Folgen beschränkt, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht (BAG, 15.1.2013, 3 AZR 705/10; 19.11.2011, 3 AZR 29/09; 12.10.2004, 3 AZR 444/03; zit. nach juris).
  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.04.2018 - 7 Sa 102/17
    Soweit die Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verweist, wonach durch eine ablösende Betriebsvereinbarung grundsätzlich nicht in die erdiente Anwartschaft eingegriffen werden darf (mit Ausnahme von zwingenden Gründen) und der erdiente Besitzstand analog § 2 BetrAVG zu ermitteln sei (vgl. BAG, 13.10.2016, 3 AZR 439/15, m.w.N.; zit. nach juris), verfängt dieser Einwand vorliegend nicht.
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 196/99

    Schlüssige Aufhebung des bisherigen beim Abschluß eines anderen Arbeitsvertrags

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.04.2018 - 7 Sa 102/17
    Erforderlich ist weiterhin, dass der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden konnte, und dass der Erklärungsempfänger es tatsächlich so verstanden hat (BAG, 14.3.2012, 7 AZR 147/11; 17.6.2003, 3 AZR 62/02; 16.3.2000, 2 AZR 196/99; zit. nach juris).
  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 332/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung von Vordienstzeiten - Auslegung einer

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. April 2018 - 7 Sa 102/17 - wird zurückgewiesen.
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