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   LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17   

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LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17 (https://dejure.org/2018,9932)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13.02.2018 - 4 Sa 92/17 (https://dejure.org/2018,9932)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - 4 Sa 92/17 (https://dejure.org/2018,9932)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 140/15

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17
    Etwas anderes folge auch nicht aus der Entscheidung des BAG vom 26. Oktober 2016 ( 7 AZR 140/15) zur Befristungsdauer für die sachgrundlose Befristung durch Tarifvertrag.

    In einer neueren Entscheidung des BAG vom 26. Oktober 2016 ( 7 AZR 140/15) befasse sich das BAG mit dem Gestaltungsrahmen, den die Tarifvertragsparteien bei einer Abweichung von gesetzlichen Regelungen haben.

    Entgegen der Auffassung des Klägers folge die Unwirksamkeit der tarifvertraglichen Bestimmung auch nicht aus dem Urteil des BAG vom 26. Oktober 2016 (Az. 7 AZR 140/15), denn das vorgenannte Urteil befasse sich ausschließlich mit der Regelungskompetenz von Tarifvertragsparteien im Rahmen von § 14 Abs. 2 S. 3 TzBfG und sei daher auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    d) Die Unwirksamkeit der tarifvertraglichen Bestimmung lässt sich auch nicht aus Erwägungen, die das BAG im Urteil vom 26. Oktober 2016 (- 7 AZR 140/15 - Juris) angestellt hat, herleiten.

    Vor dem Hintergrund der in dieser Richtlinie zum Ausdruck gekommenen Ziels, den institutionellen Missbrauch aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge zu verhindern, kann die gesetzliche Tariföffnungsklausel daher keine Tarifverträge erlauben, die diesem Ziel erkennbar zuwiderlaufen (BAG Urteil vom 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rz. 31 ff, Juris).

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 21/07

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17
    Tarifverträge müssen nicht der Zielsetzung des BGB entsprechen, ältere Arbeitnehmer durch längere Fristen stärker zu schützen (BAG Urteil vom 23. April 2008 - 2 AZR 21/07 - NZA 2008, 960 ).

    Das BAG (Urteil vom 23. April 2008 - 2 AZR 21/07 - NZA 2008, 960 ) hat darauf hingewiesen, dass der Wortlaut des § 622 Abs. 4 BGB keinerlei Einschränkung enthalte.

    Das BAG hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die amtliche Begründung (BT-Drucksache 12/4902) verwiesen, wonach sämtliche Elemente der gesetzlichen Regelung der Kündigungsfristen zur Disposition der Tarifvertragsparteien gestellt worden sind, und zwar auch die gesetzlich vorgesehene Dauer der Betriebszugehörigkeit und Berücksichtigung des Lebensalters bei der Wartezeit (vgl. BAG Urteil vom 23. April 2008 - 2 AZR 21/07 - NZA 2008, 960 ).

    Weiterhin führt das BAG in seinem Urteil vom 23. April 2008 (aaO.) aus, dass Art. 3 Abs. 1 GG zwar auch eine Differenzierung gebieten könne, das BVerfG jedoch weder bezüglich des Alters noch der Betriebszugehörigkeit eine Verpflichtung des Gesetzgebers zu unterschiedlichen Regelungen angenommen habe.

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 537/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17
    Das BAG sehe im Urteil vom 18. September 2003 ( 2 AZR 537/02) das Vorliegen eines sachlich vertretbaren Grundes für die tarifliche Regelung, die alle Beschäftigten ohne Ansehung von Alter und Dauer der bereits erdienten Kündigungsfrist gleichermaßen treffe, bereits dadurch als erfüllt an, dass der Abschluss eines Sozialplans notwendige Voraussetzung für den Eingriff in die verkürzten Kündigungsfristen sei.

    Im Urteil vom 18. September 2003 (- 2 AZR 537/02 - Rz. 82 und 89 f, Juris) hat sich das BAG ausführlich mit der wortlautgleichen Vorgängerregelung beschäftigt und die einheitlichen Kündigungsfristen für uneingeschränkt wirksam erachtet.

    Nach diesen Grundsätzen liegt eine Überschreitung des weiten Gestaltungsspielraums durch die Tarifvertragsparteien nicht vor, denn bereits im Urteil vom 18. September 2003 (- 2 AZR 537/02 - Rz. 90, Juris) hat das BAG darauf hingewiesen, dass es gerechtfertigt ist, bei der Anwendung von Sozialplänen eine einheitliche Kündigungsfrist festzulegen, da es so dem Arbeitgeber ermöglicht wird, bei anstehenden Betriebsänderungen schnell handeln zu können und die geplante Umstrukturierung vorzunehmen, ohne Arbeitnehmer über mehrere Monate weiterbeschäftigen oder zumindest vergüten zu müssen, obwohl der Bedarf an der Arbeitsleistung längst entfallen ist.

  • ArbG Hamburg, 02.02.2017 - 29 BV 23/16

    Sozialplan bei der BUSS ist wirksam

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17
    Das entsprechende Beschlussverfahren (Arbeitsgericht Hamburg, 29 BV 23/16) ist derzeit nicht rechtskräftig abgeschlossen.

    Die Anwendung der Tarifnorm auf die Kündigung vom 24. November 2016 sei nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Sozialplan unter dem Aktenzeichen 29 BV 23/16 gerichtlich angefochten worden sei, worüber noch nicht rechtskräftig entschieden sei.

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17
    Schließlich ergibt sich auch aus dem vom Kläger genannten Urteil des BAG vom 18. September 2014 (- 6 AZR 636/13 - Rz. 28 und Rz. 34, Juris) nicht anderes.
  • LAG Hamburg, 10.01.1997 - 6 Sa 48/95

    Arbeiter; Deutscher Seehafenbetrieb; Grundrechtsverstoß; Gleichheitssatz;

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17
    Danach verstößt § 19 Abs. 1 Satz 5 RTV entgegen der vom Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG Hamburg 10. Januar 1997 - 6 Sa 48/95 - 6. September 2001 - 2 Sa 37/01 -) geäußerten Auffassung nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG .
  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17
    Durch Urteil vom 11. Januar 2018 hat das LArbG Hamburg zum Aktenzeichen 7 Sa 95/17 in einem Parallelverfahren festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24. November 2016 nicht zum 31. Dezember 2016, sondern zum 31. Dezember 2017 beendet worden ist.
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17
    Diese Möglichkeit scheidet aus, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung bleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (vgl. BAG Urteil vom 15. Januar 2015 - 6 AZR 646/13 - Rz. 26, Juris; BAG Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 512/12 - Rn. 59, Juris; vgl. auch BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29. März 2010 - 1 BvR 1373/08 - Rn. 29, Juris).
  • LAG Hamburg, 06.09.2001 - 2 Sa 37/01
    Auszug aus LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17
    Danach verstößt § 19 Abs. 1 Satz 5 RTV entgegen der vom Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG Hamburg 10. Januar 1997 - 6 Sa 48/95 - 6. September 2001 - 2 Sa 37/01 -) geäußerten Auffassung nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG .
  • BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08

    Verfassungsbeschwerden zu Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17
    Diese Möglichkeit scheidet aus, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung bleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (vgl. BAG Urteil vom 15. Januar 2015 - 6 AZR 646/13 - Rz. 26, Juris; BAG Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 512/12 - Rn. 59, Juris; vgl. auch BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29. März 2010 - 1 BvR 1373/08 - Rn. 29, Juris).
  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12

    Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08

    Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 54/17

    Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan - Sozialplananfechtung wegen

  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 236/11

    Jahressonderzahlung - Tarifauslegung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel

  • LAG Hamburg, 16.11.2017 - 7 TaBV 3/17

    Anfechtung Einigungsstellenspruch - Sozialplanabfindung

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Februar 2018 - 4 Sa 92/17 - aufgehoben.
  • LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 10/17

    Abkürzung von Kündigungsfristen durch Tarifvertrag - RTV Stückgut-Kaibetriebe

    Sie verstößt weder gegen § 622 Abs. 4 S. 1 BGB noch gegen das verfassungsrechtliche Untermaßverbot (Art. 12 Abs. 1 GG) noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen §§ 1, 7 AGG 8 (im Ergebnis ebenso: LAG Hamburg, Urteil vom 13. Februar 2018, 4 Sa 92/17).
  • LAG Hamburg, 25.01.2018 - 3 Sa 101/17

    Abkürzung von Kündigungsfristen durch Tarifvertrag - Anwendung eines Sozialplans

    Die Kammer schließt sich insoweit im Wesentlichen den zutreffenden Ausführungen der 4. Kammer des LAG Hamburg (Urteil vom 13. Februar 2018, Az. 4 Sa 92/17) zur inhaltlich vergleichbaren Regelung in § 21 Ziff. 1 Abs. 5 des Rahmentarifvertrages für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe an.
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