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   LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 7/17   

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LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 7/17 (https://dejure.org/2018,18800)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14.02.2018 - 33 Sa 7/17 (https://dejure.org/2018,18800)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 33 Sa 7/17 (https://dejure.org/2018,18800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    Artikel 1 Ziffer 1 §§ 65 und 68 SGB (VI, § 16 BetrAVG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 16 Abs. 1, 4 BetrAVG, § 64 Abs. 1, Abs. 2 b ArbGG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 524 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 524 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 ZPO, § 258 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 259 ZPO, § 269 ZPO, § 315 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 1O BetrVG, § 315 Abs. 1 BGB, §§ 286, 288, 315 BGB, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 4 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung bei der Betriebsrentenanpassung aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt; Zahlungsklage auf wiederkehrende Leistungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu den finanziellen Gründen ihrer Anpassungsentscheidung und ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei der Betriebsrentenanpassung aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 7/17
    Hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, selbst Versorgungsleistungen zu erbringen, so ergibt sich das Recht des Betriebsrats, bei der Regelung von Fragen der betrieblichen Altersversorgung mitzubestimmen, aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, wobei sich diese Mitbestimmung auf die konkrete Ausgestaltung der Leistungsordnung bezieht (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003, 3 AZR 30/02, juris).

    Die Mitbestimmung soll der Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Entgeltgefüges und der Wahrung der innerbetrieblichen Entgeltgerechtigkeit dienen (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003, 3 AZR 30/02, juris; BAG, Beschluss vom 03. Dezember 1991, GS 2/90, juris).

    Mitbestimmungspflichtig sind aber alle Regeln, mit denen die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Begünstigten verteilt werden (SAG, Urteil vom 21. Januar 2003, 3 AZR 30/02, juris).

    Dies gilt auch für die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003, 3 AZR 30/02, juris).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 7/17
    Das gelte auch unter Berücksichtigung der vom Bundesarbeitsgericht für Eingriffe in laufende Leistungen oder Anpassungsregelungen aufgestellten Anforderungen (BAG, Urteil vom 27. August 1996, 3 AZR 466/95).

    (dd) Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Änderungen laufender Versorgungsleistungen oder Anpassungsregelungen (BAG, Urteil vom 27. August 1996, 3 AZR 466/95, juris) rechtfertigt keine andere Bewertung.

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 7/17
    Selbst wenn es durch die Entscheidung des Vorstands und Aufsichtsrats zu einer Änderung der Verteilungsgrundsätze gekommen wäre, so wäre diese Änderung infolge der Anpassung Teil der mitbestimmten Regelung (BAG, Entscheidung des Großen Senats vom 03. Dezember 1991 (GS 1/90) und Urteil vom 22. September 1992, 1 AZR 405/90.

    Nur wenn sie eine solche Regelung bereits in der Betriebsvereinbarung getroffen hätten, würde es sich um einen bloßen Normvollzug handeln (vgl. BAG, Urteil vom 22. September 1992, 1 AZR 405/90, juris), bei dem der (Gesamt-) Betriebsrat nicht erneut beteiligt werden müsste.

  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 7/17
    Selbst wenn es durch die Entscheidung des Vorstands und Aufsichtsrats zu einer Änderung der Verteilungsgrundsätze gekommen wäre, so wäre diese Änderung infolge der Anpassung Teil der mitbestimmten Regelung (BAG, Entscheidung des Großen Senats vom 03. Dezember 1991 (GS 1/90) und Urteil vom 22. September 1992, 1 AZR 405/90.

    (ee) Die von der Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des Großen Senats vom 03. Dezember 1991 (GS 1/90) vertretene Auffassung, eine etwaige Änderung der Verteilungsgrundsätze durch die Entscheidungen von Vorstand und Aufsichtsrat sei bereits Teil der mitbestimmten Regelung, teilt die Kammer nicht.

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 7/17
    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung über die Vergütung wird von Gesetzes wegen ergänzt durch die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zu vergüten (BAG, Urteil vom 24. Januar 2017, 1 AZR 772/14, juris ; BAG, Urteil vom 05. Mai 2015, 1 AZR 435/13, juris; BAG Urteil vom 22. Juni 2010, 1 AZR 853/08, juris).
  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 594/13

    Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente -

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 7/17
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. BAG Urteil vom 14. Juli 2015, 3 AZR 594/13, juris, Rn. 12).
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 7/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 08. Dezember 2015, 3 AZR 267/14, juris, Rn. 22).
  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 7/17
    (cc) Mitbestimmungspflichtig ist danach auch die Änderung der bestehenden Verteilungsgrundsätze (BAG, Urteil vom 29. Januar 2008, 3 AZR 42/06, juris; BAG Urteil vom 28. Februar 2006, 1 ABR 4/05, Juris).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96

    Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 7/17
    Ist eine Ausnahmeregelung gegeben, so ist eine solche grundsätzlich nicht extensiv, sondern eng auszulegen (vgl. BAG, Urteil vom 26. März 1997, 10 AZR 751/96, juris, Rn. 36).
  • LAG Hamburg, 01.06.2017 - 7 Sa 102/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 7/17
    Die Berufungskammer folgt nach eigener Überprüfung im Wesentlichen den Erwägungen der Kammern 1 und 7 des Landesarbeitsgerichts Hamburg in den Urteilen vom 24. August 2017 (1 Sa 9/17) und vom 01. Juni 2017 (7 Sa 102/16).
  • LAG Hamburg, 24.08.2017 - 1 Sa 9/17

    Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung - Vertretbarkeit

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 631/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

  • ArbG Wuppertal, 13.04.2017 - 5 Ca 2025/16
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