Rechtsprechung
LAG Hamburg, 14.12.2010 - 1 Sa 34/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Entfernung einer Abmahnung wegen aus der Personalakte - Fernbleiben von der Arbeit nach vorangegangen Kündigungen
- Justiz Hamburg
§ 1004 BGB, § 611 Abs 1 BGB
Entfernung einer Abmahnung wegen aus der Personalakte - Fernbleiben von der Arbeit nach vorangegangen Kündigungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei Nichterscheinen am Arbeitsplatz nach Kündigung; Berechtigtes Fernbleiben nach unzureichender Aufforderung zum Arbeitsantritt aufgrund klagestattgebender Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei Nichterscheinen am Arbeitsplatz nach Kündigung; berechtigtes Fernbleiben nach unzureichender Aufforderung zum Arbeitsantritt aufgrund klagestattgebender Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 23.06.2010 - 8 Ca 58/10
- LAG Hamburg, 14.12.2010 - 1 Sa 34/10
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZN 193/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87
Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von …
Auszug aus LAG Hamburg, 14.12.2010 - 1 Sa 34/10
Für die Frage, ob eine Abmahnung zu Recht erfolgt ist, kommt es allein darauf an, ob der erhobene Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist, nicht aber, ob das beanstandete Verhalten dem Arbeitnehmer auch subjektiv vorgeworfen werden kann (BAG, Urteil vom 7. September 1988, 5 AZR 625/87, EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 17 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung). - BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Auszug aus LAG Hamburg, 14.12.2010 - 1 Sa 34/10
Bei einem objektiv rechtswidrigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht hat der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung von §§ 242, 1004 BGB Anspruch auf Widerruf bzw. Beseitigung der Beeinträchtigung (BAG, Urteil vom 27. November 1985, 5AZR101/84, EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 38 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht). - BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02
Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Hamburg, 14.12.2010 - 1 Sa 34/10
Der Annahmeverzug der Arbeitgeberin endet nur dann, wenn sie mit dem Angebot der Weiterbeschäftigung klarstellt, dass sie zu Unrecht gekündigt hat (BAG, Urteil vom 5. November 2003, 5 AZR 562/02, Rn. 22, Juris).