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   LAG Hamburg, 15.06.2017 - 1 Sa 53/16   

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https://dejure.org/2017,40893
LAG Hamburg, 15.06.2017 - 1 Sa 53/16 (https://dejure.org/2017,40893)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2017 - 1 Sa 53/16 (https://dejure.org/2017,40893)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - 1 Sa 53/16 (https://dejure.org/2017,40893)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 77 BetrVG, § 16 BetrAVG
    Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungspflicht

  • IWW

    §§ 65, 68 SGB (VI, § 16 BetrAVG, § ... 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, § 87 Abs. 1 Nrn. 8 und 10 BetrVG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 3 Ziffer 2 BetrAVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 64 Abs. 1, 2 Buchstabe b ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 258 ZPO, § 4 TVG, 68 SGB VI, § 315 BGB, §§ 286 Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1 BGB, §§ 91, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16; BetrVG § 77
    Pflicht zur Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 16 Abs. 1 ; BGB § 315 ; ZPO § 258
    Betriebsrentenanpassung aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.06.2017 - 1 Sa 53/16
    Die Betriebsparteien haben bei Schaffung betrieblicher Regelungen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot zu beachten (BAG, Urteil vom 29. September 2010, 3 AZR 557/08; juris).

    Dabei dürfen sie unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden (BAG, Urteil vom 29. September 2010, 3 AZR 557/08; juris).

  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.06.2017 - 1 Sa 53/16
    Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt auch von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat (BAG, Urteil vom 30. August 2016, 3 AZR 272/15; juris).
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.06.2017 - 1 Sa 53/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 8. Dezember 2015, 3 AZR 267/14; juris).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96

    Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.06.2017 - 1 Sa 53/16
    Eine Ausnahmeregelung ist grundsätzlich nicht extensiv, sondern eng auszulegen (BAG, Urteil vom 26. März 1997, 10 AZR 751/96; juris).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.06.2017 - 1 Sa 53/16
    Dass die Schuldnerin, die die Zinsen durch mangelnde Zahlung veranlasst hat, dadurch mehr belastet wird als durch eine Angabe in Prozentpunkten, ist unerheblich (BAG, Urteil vom 1. Oktober 2002, 9 AZR 215/01, AP Nr. 37 zu § 253 ZPO = EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 157).
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