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   LAG Hamburg, 17.08.2006 - 1 Sa 10/06   

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LAG Hamburg, 17.08.2006 - 1 Sa 10/06 (https://dejure.org/2006,6257)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 17.08.2006 - 1 Sa 10/06 (https://dejure.org/2006,6257)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 17. August 2006 - 1 Sa 10/06 (https://dejure.org/2006,6257)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Austauschkündigung; Gerichtliche Überprüfung einer Arbeitgeberentscheidung zur Auslagerung des Außendienstes im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Aspekte ; Voraussetzungen für eine sozial nicht gerechtfertigte ...

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2 lit. b; ; ArbGG § 66 Abs. 1 S. 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 S. 2; ; ArbGG § 67 Abs. 3; ; ArbGG § 67 Abs. 4 S. 2; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 2 Abs. 1; ; KSchG § 17; ; KSchG § 17 Abs. 1; ; KSchG § 17 Abs. 2; ; KSchG § 18; ; KSchG § 18 Abs. 1; ; ZPO § 282 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 613a; ; AÜG § 10 Abs. 1 S. 1; ; GewO § 106 S. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Übertragung des Außendienstes an Subunternehmer - Voraussetzungen unwirksamer Austauschkündigung - unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zum Weisungsrecht der Arbeitgeberin gegenüber neu eingestellten Arbeitsnehmern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 630
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.08.2006 - 1 Sa 10/06
    Damit hat die Beklagte sowohl das Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. 2 KSchG als auch die Anzeige an die Agentur für Arbeit nach § 17 Abs. 1 KSchG vor Ausspruch der Kündigung durchgeführt (vgl. EuGH v. 27.01.2005 - C-188/03, NJW 2005, 1099).

    Daran ändert auch die Entscheidung des EuGH v. v. 27.01.2005 - C-188/03, NJW 2005, 1099, nichts.

    Zu Art. 4 Abs. 1 RL 1998/59/EG führt das Gericht allerdings aus, diese Bestimmung müsse sich "zwangsläufig auf den Fall bereits ausgesprochener Kündigungen beziehen, die eine solche Frist in Gang setzen", da hiernach "die im Fall der Einzelkündigung für die Kündigungsfrist geltenden Bestimmungen ausdrücklich unberührt bleiben" (EuGH v. v. 27.01.2005 - C-188/03, NJW 2005, 1099 Rn. 52).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.08.2006 - 1 Sa 10/06
    In einer späteren Entscheidung vom 26.09.2002 - 2 AZR 636/01, AP Nr. 124 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, hat das Bundesarbeitsgericht weniger auf die bestehende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit als auf eine rechtsmissbräuchliche unternehmerische Entscheidung abgestellt.

    Das LAG Bremen hat sich in einem Fall, in dem der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer entlassen hatte, um sie durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen, auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.09.2002 - 2 AZR 636/01, AP Nr. 124 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, berufen, indem dieses § 242 BGB herangezogen hatte.

    Im Fachschrifttum hat insbesondere die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.09.2002 - 2 AZR 636/01, AP Nr. 124 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, Kritik erfahren.

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.08.2006 - 1 Sa 10/06
    Die Gestaltung eines Betriebes, die Frage, ob und in welcher Weise sich jemand wirtschaftlich betätigen will, ist Bestandteil der grundrechtlich geschützten unternehmerischen Freiheit, wie sie sich aus Art. 2 Abs. 2, Art. 12 und Art. 14 GG ableiten lässt (BAG v. 17.06.1999 - 2 AZR 522/98, NZA 1999, 1095, 1097).

    Zu der verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheit gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers zu entscheiden, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Subunternehmer vergeben werden sollen (BAG v. 17.06.1999 - 2 AZR 522/98, NZA 1999, 1095, 1097).

    Die unternehmerische Entscheidung selbst ist hingegen nur auf offenbare Unsachlichkeit, Unvernunft oder Willkür zu prüfen (BAG v. 17.06.1999 - 2 AZR 522/98, NZA 1999, 1095, 1096).

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.08.2006 - 1 Sa 10/06
    Dem Arbeitnehmer kann dann ein vertraglicher Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Verschaffung eines Arbeitsvertrags zustehen (grdl. BAG v. 14.10.1982 - 2 AZR 568/80, NJW 1984, 381, 382; BAG v. 18.09.2003 - 2 AZR 139/03, AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Konzern).

    Zum anderen hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, dass eine unternehmensübergreifende Weiterbeschäftigungspflicht nur bestehe, wenn dem Beschäftigungsbetrieb auf Grund einer Abstimmung mit dem herrschenden Unternehmen oder dem anderen Konzernbetrieb ein bestimmender Einfluss auf die "Versetzung" eingeräumt worden und die Entscheidung darüber nicht dem grundsätzlich zur Übernahme bereiten Unternehmen vorbehalten worden sei (BAG v. 14.10.1982 - 2 AZR 568/80, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; BAG v. 22.05.1986 - 2 AZR 612/85, AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; BAG v. 21.02.2002 - 2 AZR 749/00, EzA Nr. 7 zu § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch).

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.08.2006 - 1 Sa 10/06
    Zum anderen hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, dass eine unternehmensübergreifende Weiterbeschäftigungspflicht nur bestehe, wenn dem Beschäftigungsbetrieb auf Grund einer Abstimmung mit dem herrschenden Unternehmen oder dem anderen Konzernbetrieb ein bestimmender Einfluss auf die "Versetzung" eingeräumt worden und die Entscheidung darüber nicht dem grundsätzlich zur Übernahme bereiten Unternehmen vorbehalten worden sei (BAG v. 14.10.1982 - 2 AZR 568/80, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; BAG v. 22.05.1986 - 2 AZR 612/85, AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; BAG v. 21.02.2002 - 2 AZR 749/00, EzA Nr. 7 zu § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch).

    Dabei spiele es keine Rolle, ob die Möglichkeit der Einflussnahme auf Grund eindeutiger rechtlicher Regelungen (zB auf Grund eines Beherrschungsvertrags) oder nur faktisch bestehe (BAG v. 21.02.2002 - 2 AZR 749/00, EzA Nr. 7 zu § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch).

  • BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.08.2006 - 1 Sa 10/06
    Zu beachten ist dabei der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil er auf den wirklichen Willen der Betriebspartner und damit auf den Zweck der Regelung schließen lassen kann (LAG Rheinland-Pfalz v. 04.05.2005 - 10 Sa 936/04, abrufbar in der Datenbank juris ; vgl. auch BAG v. 17.11.1998 - 1 AZR 221/98, AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung; BAG v. 15.12.1998 - 1 AZR 332/98, AP Nr. 126 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 10 Sa 936/04

    Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.08.2006 - 1 Sa 10/06
    Zu beachten ist dabei der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil er auf den wirklichen Willen der Betriebspartner und damit auf den Zweck der Regelung schließen lassen kann (LAG Rheinland-Pfalz v. 04.05.2005 - 10 Sa 936/04, abrufbar in der Datenbank juris ; vgl. auch BAG v. 17.11.1998 - 1 AZR 221/98, AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung; BAG v. 15.12.1998 - 1 AZR 332/98, AP Nr. 126 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 221/98

    Auslegung eines Sozialplans - Begriff des Kündigungstermins

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.08.2006 - 1 Sa 10/06
    Zu beachten ist dabei der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil er auf den wirklichen Willen der Betriebspartner und damit auf den Zweck der Regelung schließen lassen kann (LAG Rheinland-Pfalz v. 04.05.2005 - 10 Sa 936/04, abrufbar in der Datenbank juris ; vgl. auch BAG v. 17.11.1998 - 1 AZR 221/98, AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung; BAG v. 15.12.1998 - 1 AZR 332/98, AP Nr. 126 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 10.02.2004 - 6 (8) Sa 1723/03

    Betriebsbedingte Kündigung, Unternehmerentscheidung, Einsatz von Subunternehmern

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.08.2006 - 1 Sa 10/06
    Ähnlich lautete auch die Begründung des LAG Düsseldorf in seinem Urteil vom 10.02.2004 - 6 (8) Sa 1723/03, LAGE Nr. 68 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung.
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.08.2006 - 1 Sa 10/06
    Zum anderen hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, dass eine unternehmensübergreifende Weiterbeschäftigungspflicht nur bestehe, wenn dem Beschäftigungsbetrieb auf Grund einer Abstimmung mit dem herrschenden Unternehmen oder dem anderen Konzernbetrieb ein bestimmender Einfluss auf die "Versetzung" eingeräumt worden und die Entscheidung darüber nicht dem grundsätzlich zur Übernahme bereiten Unternehmen vorbehalten worden sei (BAG v. 14.10.1982 - 2 AZR 568/80, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; BAG v. 22.05.1986 - 2 AZR 612/85, AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; BAG v. 21.02.2002 - 2 AZR 749/00, EzA Nr. 7 zu § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch).
  • LAG Niedersachsen, 13.06.2003 - 3 Sa 1520/02

    Keine unternehmerische Rationalisierungsentscheidung bei bloßer Aufgabe der

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 139/03

    Betriebsbedingte Kündigung in Konzernbetrieb - Kündigung; Konzern;

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85

    Ordentliche Kündigung bei Nebenbeschäftigung - Lehrer

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