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   LAG Hamburg, 17.09.2009 - 8 Sa 33/09   

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https://dejure.org/2009,31164
LAG Hamburg, 17.09.2009 - 8 Sa 33/09 (https://dejure.org/2009,31164)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 17.09.2009 - 8 Sa 33/09 (https://dejure.org/2009,31164)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 17. September 2009 - 8 Sa 33/09 (https://dejure.org/2009,31164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Gestaltung vertraglich vereinbarter Arbeitsbedingungen im Vergleich zu gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen; Voraussetzungen für die funktionale Gleichwertigkeit von arbeitsrechtlichen Regelungen im Rahmen eines Sachgruppenvergleichs; ...

  • hensche.de

    Mindestlohn, Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Erschwerniszulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer Erschwerniszulage bei Sachgruppenvergleich zum Mindestlohn im Reinigungsgewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Hamburg, 17.02.2009 - 19 Ca 283/08
    Auszug aus LAG Hamburg, 17.09.2009 - 8 Sa 33/09
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17.02.2009 ( 19 Ca 283/08) wird zurückgewiesen.

    die Beklagte unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17.02.2009 ( 19 Ca 283/08) zu verurteilen, an den Kläger EUR 760, 32 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 411/64

    Außertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.09.2009 - 8 Sa 33/09
    Ob eine Zulage ein "relativ selbständiger Vergütungsbestandteil" ist, worauf das BAG im Rahmen eines Günstigkeitsvergleichs nach § 4 III TVG abgestellt hat (BAG v. 10.12.1965 - 4 AZR 411/65 - BAGE 18, 22) kommt es nicht an, sofern auch der selbständige Vergütungsbestandteil dem Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung zufließt (vgl. BAG v. 05, 08.2009 - 10 AZR 634/08 - juris, Tz 20 für § 4 TzBfG ).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.09.2009 - 8 Sa 33/09
    Vergleichbar sind die Regelungen, die miteinander in einem sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BAG v. 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210 = NZA 99, 887, Tz 112).
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08

    Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.09.2009 - 8 Sa 33/09
    Ob eine Zulage ein "relativ selbständiger Vergütungsbestandteil" ist, worauf das BAG im Rahmen eines Günstigkeitsvergleichs nach § 4 III TVG abgestellt hat (BAG v. 10.12.1965 - 4 AZR 411/65 - BAGE 18, 22) kommt es nicht an, sofern auch der selbständige Vergütungsbestandteil dem Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung zufließt (vgl. BAG v. 05, 08.2009 - 10 AZR 634/08 - juris, Tz 20 für § 4 TzBfG ).
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. September 2009 - 8 Sa 33/09 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2011 - 25 Sa 131/11

    Altpapiersortierer - Anspruch auf Mindestlohn - MindestlohnTV Abfallwirtschaft -

    Diese Einschätzung wird von der Kommentarliteratur, soweit ersichtlich, und vom Landesarbeitsgericht Hamburg geteilt (vgl. LAG Hamburg, Urteile vom 17.09.2009 - 8 Sa 33/09, Revision anhängig beim BAG, 4 AZR 139/10; und vom 06.01.2010 - 5 Sa 33/09, Revision anhängig beim BAG, 4 ARZ 168/10; Erfurter Kommentar-Schlachter, 11. Auflage 2011, § 1 AEntG Rz. 7 und § 5 AEntG Rz. 3; Hümmerich/Goecken/Düwell-Kühn, 2. Auflage 2010, § 5 AEntG Rz. 2; Däubler-Lakies, Kommentar zum TVG, 2. Auflage 2006 - § 5 AEntG Rz. 7 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 14.04.2005 - C 341/02 - AP-Nr. 1 zu Richtlinie 96/71/EG und NZA 2005, 573 ff.).

    Soweit mit der vertraglich vereinbarten Arbeit besondere Erschwernisse verbunden sind, sind dafür gezahlte Zulagen oder Zuschläge für die Erfüllung des Mindestlohns zu berücksichtigen, weil auch solche Zulagen oder Zuschläge die vereinbarte - erschwerte - Arbeitsleistung betreffen (vgl. LAG Hamburg, Urteile v. 17.09.2009 - a.a.O., juris Rz. 29; und v. 06.01.2010 - a.a.O., juris Rz. 38).

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