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   LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17   

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LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17 (https://dejure.org/2018,7169)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11.01.2018 - 7 Sa 95/17 (https://dejure.org/2018,7169)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 7 Sa 95/17 (https://dejure.org/2018,7169)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

  • IWW

    §§ 37, ... 236a SGB VI, § 237a SGB VI, Art. 3 Abs. 1 GG, §§ 1, 7 Abs. 2 AGG, § 15 RTV, § 15 Ziff. 1 Abs. 3 RTV, § 113 InsO, §§ 7, 1 AGG, §§ 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 15 Abs. 1 Ziff. 3 RTV, § 15 Ziff. 1 Abs. 1 RTV, § 15 Ziff. 1 Abs. 2 RTV, § 622 Abs. 4 S. 1 BGB, § 15 Abs. 3 RTV, § 622 Abs. 2 BGB, §622 Abs. 4 S. 1 BGB, § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 112 BetrVG, § 7 Abs. 1 Halbs. 1 AGG, § 1 AGG, § 3 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 3 Abs. 2 Halbs. 2 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 2 AGG, § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG, § 113 Abs. 3 BetrVG, § 111 S. 1 BetrVG, § 92 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichheitswidrige Kürzung tariflicher Kündigungsfristen bei Abschluss eines Sozialplans

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichheitswidrige Kürzung tariflicher Kündigungsfristen bei Abschluss eines Sozialplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12

    Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Ziel dann rechtmäßig, wenn es nicht seinerseits diskriminierend und im Übrigen legal ist (BAG, 9.12.2015, 4 AZR 684/12, m.w.N.; zit. nach juris).

    Dabei sind die Anforderungen an die Rechtfertigung einer mittelbaren Benachteiligung nicht höher als diejenigen an die Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung (BAG, 9.12.2015, 4 AZR 684/12, m.w.N.; zit. nach juris).

    Nach § 7 Abs. 2 AGG führt ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG zur Unwirksamkeit der verbotswidrigen Regelung (BAG, 9.12.2015, 4 AZR 684/12, m.w.N.; zit. nach juris).

    Besteht diese in einer Ausgrenzung der diskriminierten Arbeitnehmer aus dem Geltungsbereich einer vergleichbare Arbeitnehmer begünstigenden Regelung und sind bisher keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung getroffen, so dass die Regelung das einzig gültige Bezugssystem bleibt, ist regelmäßig auf die Angehörigen der durch diese Diskriminierung benachteiligten Gruppe die gleiche Regelung wie auf die begünstigten Arbeitnehmer anzuwenden, um die Benachteiligung zu beseitigen (BAG, 9.12.2015, 4 AZR 684/12,; 25.3.2015, 5 AZR 458/13; EuGH 19.6.2014, C-501/12; zit. nach juris).

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 856/15

    MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30. August 2011 -

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17
    Durch den Abschluss von Tarifverträgen üben die Tarifvertragsparteien nämlich weder Staatsgewalt im Sinne von Art. 1 Abs. 3 GG aus noch werden mit Tarifverträgen staatliche Regelungskonzepte verfolgt (BAG, 26. April 2017, 10 AZR 856/15; m.w.N.; zit. nach juris).

    Die Tarifvertragsparteien regeln auf dieser Grundlage, mit welchen tarifpolitischen Forderungen sie für ihre Mitglieder tarifvertragliche Regelungen mit welchem Tarifvertragspartner setzen wollen und letztlich vereinbaren (BAG, 26. April 2017, 10 AZR 856/15; m.w.N.; zit. nach juris).

    Deshalb trifft den Staat die Schutzpflicht, einer Grundrechtsverletzung durch andere Grundrechtsträger entgegenzuwirken (BAG, 26. April 2017, 10 AZR 856/15; m.w.N.; zit. nach juris).

    Dementsprechend verpflichtet die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte die Rechtsprechung dazu, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu gleichheitswidrigen Differenzierungen führen oder eine unangemessene Beschränkung eines grundrechtlichen Freiheitsrechts zur Folge haben (BAG, 26. April 2017, 10 AZR 856/15; 27.5.2004, 6 AZR 129/03; zit. nach juris).

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11

    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17
    Die differenzierende Maßnahme muss geeignet und erforderlich sein, um das legitime Ziel zu erreichen, und einen im Verhältnis zur Bedeutung des Ziels noch angemessenen Eingriff in die Rechte des Benachteiligten darstellen (BAG, 29.1.2014, 6 AZR 943/11; 15.11.2012, 6 AZR 359/11; zit. nach juris).

    Letztlich ist § 3 Abs. 2 AGG eine spezialgesetzliche Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG (BAG, 29.1.2014, 6 AZR 943/11; zit. nach juris).

    Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, handelt es sich im Fall der mittelbaren Benachteiligung schon tatbestandlich nicht um eine Benachteiligung i.S.v. § 7 Abs. 1 AGG (BAG, 29.1.2014, 6 AZR 943/11; zit. nach juris).

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 21/07

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17
    In den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG fällt nicht nur die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte, sondern auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (BAG, 23.4.2008, 2 AZR 21/07; BVerfG, 13.5.1986, 1 BvL 55/83; zit. nach juris).

    Es kommt darauf an, ob eine Regelung für einen Teil der Betroffenen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht zur Folge hätte, dass ihr gegenüber die gleichartige Behandlung nicht mehr zu rechtfertigen wäre (BAG, 23.4.2008, 2 AZR 21/07; BVerfG, 13.5.1986, 1 BvL 55/83; zit. nach juris).

    Soweit die Arbeitgeberin auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. April 2008 (2 AZR 21/07) abstellt, ändert dies an dem gefundenen Ergebnis nichts.

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17
    Mit § 622 Abs. 4 S. 1 BGB hat der Gesetzgeber den Tarifvertragsparteien unter den darin genannten Umständen die Möglichkeit gegeben, branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen (vgl. BAG, 18.9.2014, 6 AZR 636/13; zit. nach juris).

    Die Staffelung der Kündigungsfristen durch § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB verfolgt das Ziel, länger beschäftigten und damit betriebstreuen, typischerweise älteren Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren (BAG, 18.9.2014, 6 AZR 636/13; zit. nach juris).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17
    Die Chance wächst mit der Dauer der Kündigungsfrist (vgl. hierzu BVerfG, 30.5.1990 1 BvL 2/83; zit. nach juris).

    Die Chance wächst mit der Dauer der Kündigungsfrist (vgl. hierzu BVerfG, 30.5.1990 1 BvL 2/83; zit. nach juris).

  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 605/93

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17
    Zu berücksichtigen ist, dass nicht nur ein die Ungleichbehandlung rechtfertigender Grund vorliegen, sondern Ungleichbehandlung und der rechtfertigende Grund müssen auch in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BAG, 10.3.1994, 2 AZR 605/93; zit. nach juris).

    Die Tarifautonomie gilt nicht schrankenlos (BAG, 10.3.1994, 2 AZR 605/93; zit. nach juris).

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 537/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17
    Eine inhaltsgleiche Regelung sei vom Bundesarbeitsgericht bereits für wirksam erachtet worden (BAG, 2 AZR 537/02).

    Dies kann die gegebene Ungleichbehandlung von Gleichem bzw. Gleichbehandlung von Ungleichem nicht in hinreichend angemessener Form rechtfertigen (anders BAG, 18.9.2003, 2 AZR 537/02, zit. nach juris):.

  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es zulässig, rentennahe Jahrgänge von jeglicher Sozialplanleistung auszunehmen, da sie wirtschaftlich abgesichert sind (vgl. nur BAG, 11.11.2008, 1 AZR 475/07, m.w.N.; zit. nach juris).

    Zudem können nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch solche Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausgenommen werden, die zunächst keine Rentenzahlungen, sondern nur Arbeitslosengeld mit sich anschließendem möglichen Rentenbezug beziehen (vgl. nur BAG, 11.11.2008, 1 AZR 475/07; zit. nach juris).

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17
    Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG, 22.9.2016, 2 AZR 276/16; 14.4.2015, 1 AZR 794/13; zit. nach juris).

    Letzteres setzt nicht voraus, dass die Einigungsstelle das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen durch einen förmlichen Beschluss feststellt (BAG, 22.9.2016, 2 AZr 276/16; 16.8.2011, 1 AZR 44/10; zit. nach juris).

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 440/04

    Tarifauslegung - Stichtagsregelung

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 140/15

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11

    Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10

    Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 458/13

    AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14

    Beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

  • BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 137/15

    Auslegung eines Sozialplans

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09

    Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 762/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 939/13

    Tariflicher Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit

  • ArbG Hamburg, 02.02.2017 - 29 BV 23/16

    Sozialplan bei der BUSS ist wirksam

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 102/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Januar 2018 - 7 Sa 95/17 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Januar 2018 - 7 Sa 95/17 - aufgehoben, soweit es das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. Mai 2017 - 15 Ca 571/16 - teilweise abgeändert und der Klage stattgegeben hat.

  • LAG Hamburg, 25.01.2018 - 3 Sa 101/17

    Abkürzung von Kündigungsfristen durch Tarifvertrag - Anwendung eines Sozialplans

    Durch Urteil vom 11. Januar 2018 hat das LAG Hamburg in einem Parallelverfahren zum Az. 7 Sa 95/17 festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der dortigen Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24. November 2016 nicht zum 31. Dezember 2016, sondern zum 31. Dezember 2017 beendet worden ist.
  • LAG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Sa 80/17

    Rahmentarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe

    Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass einen Tag nach der Verkündung der vorliegenden Entscheidung die Siebte Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg in drei Parallelfällen die Unwirksamkeit der tariflichen Kündigungsfrist in § 21 Ziff. 1 Abs. 5 RTV angenommen und die Revision jeweils zugelassen hat (LAG Hamburg, Urteile vom 11. Januar 2018 - 7 Sa 91/17, 7 Sa 95/17 und 7 Sa 101/17 -).
  • LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17
    Durch Urteil vom 11. Januar 2018 hat das LArbG Hamburg zum Aktenzeichen 7 Sa 95/17 in einem Parallelverfahren festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24. November 2016 nicht zum 31. Dezember 2016, sondern zum 31. Dezember 2017 beendet worden ist.
  • LAG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Sa 85/17

    Auslegung von Tarifnormen

    Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass einen Tag nach der Verkündung der vorliegenden Entscheidung die Siebte Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg in drei Parallelfällen die Unwirksamkeit der tariflichen Kündigungsfrist in § 21 Ziff. 1 Abs. 5 RTV angenommen und die Revision jeweils zugelassen hat (LAG Hamburg, Urteile vom 11. Januar 2018 - 7 Sa 91/17, 7 Sa 95/17 und 7 Sa 101/17 -).
  • LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
    Durch Urteil vom 11. Januar 2018 hat das LArbG Hamburg zum Aktenzeichen 7 Sa 95/17 in einem Parallelverfahren festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24. November 2016 nicht zum 31. Dezember 2016, sondern zum 31. Dezember 2017 beendet worden ist.
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