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   LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11   

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LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11 (https://dejure.org/2012,24990)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11 (https://dejure.org/2012,24990)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 (https://dejure.org/2012,24990)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Medsonet nicht tariffähig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmervereinigung "medsonet" nicht tariffähig - Beschluss des Landesarbeitsgerichts über fehlende Tariffähigkeit der Arbeitnehmervereinigung nach Rücknahme der Rechtsbeschwerden beim BAG rechtskräftig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11
    Erforderlich ist, dass sich der räumliche und sachliche Zuständigkeitsbereich der antragstellenden Gewerkschaft zumindest teilweise mit den Zuständigkeitsbereichen der Vereinigung deckt, deren Tariffähigkeit bestritten wird (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 88/09, zitiert nach juris).

    Derart widerstreitende Interessen sind Verfahren nach § 97 Abs. 1 ArbGG zur Feststellung der Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung typischerweise eigen (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 88/09, zitiert nach juris).

    Diese Anforderungen an die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition sichern die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie und sind gemessen an diesem Regelungsziel verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 88/09 - m.w.N., zitiert nach juris).

    Insoweit genügt aber, dass die Arbeitnehmerkoalition im Bedarfsfall die tatsächliche Einhaltung der von ihr geschlossenen Tarifverträge kontrollieren und gewährleisten kann (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 88/09 - m.w.N., zitiert nach juris).

    Entsprechende Klauseln finden sich etwa in § 310 Abs. 4, § 622 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB, § 8 Abs. 4 Satz 3 und 4, § 12 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 13 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 14 Abs. 2 Satz 3 und 4 TzBfG, in § 13 Abs. 1 BUrlG, § 3 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 und 3 AÜG (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 88/09 - m.w.N., zitiert nach juris).

    Ansonsten würde sog. "Phantomgewerkschaften" Vorschub geleistet, also solchen Vereinigungen, denen keine oder nur eine zu vernachlässigende Zahl an Arbeitnehmern angehören, deren Arbeitsbedingungen zu regeln sind und auf deren Verhandlungsangebot die Arbeitgeberseite letztlich nur deswegen eingeht, um die Arbeitsbedingungen der nichtorganisierten Arbeitnehmer durch Gleichstellungsabreden zu regeln und damit einer AGB-Kontrolle entziehen zu können (vgl. BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 88/09, zitiert nach juris).

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11
    Erstreckt sich die Zuständigkeit der Vereinigung, deren Tariffähigkeit umstritten ist, auf das Gebiet mehrerer Bundesländer, ist in dem Verfahren auch die oberste Arbeitsbehörde des Bundes beteiligt (BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - m.w.N., zitiert nach juris).

    Sie bedürfen vielmehr der vertraglichen Umsetzung in das Individualarbeitsverhältnis (BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - m.w.N., zitiert nach juris).

    Solange der Gesetzgeber auf die ausdrückliche Normierung der Voraussetzungen der Tariffähigkeit verzichtet hat, bleibt es Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, im Rahmen der an sie herangetragenen Streitigkeit den unbestimmten Rechtsbegriff durch Auslegung im Lichte des Art. 9 Abs. 3 GG auszufüllen (BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - m.w.N., zitiert nach juris).

    Bei einem derartig geringen Organisationsgrad ist die Prognose nicht gerechtfertigt, die Beteiligte zu 2. werde von der Arbeitgeberseite als Tarifpartner ernstgenommen (vgl. BAG 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, zitiert nach juris).

    Schließlich ist auch nicht erkennbar, dass die Beteiligten zu 2. in bestimmten Schlüsselpositionen so stark vertreten wäre, dass davon ausgegangen werden könnte, die Arbeitgeberseite werde sich im Hinblick auf dieses Druckpotential ernsthaften Verhandlungen über die Regelung von Arbeitsbedingungen nicht entziehen können (vgl. BAG 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, zitiert nach juris).

    Gleiches gilt für die Europäische Sozialcharta (ESC) und Art. 11 Abs. 1 EMRK (vgl. BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, zitiert nach juris).Art. 153 Abs. 5 AEUV stellt ausdrücklich klar, dass dies auch nicht zu den Kompetenzen der Union gehört, indem er bestimmt, dass die in diesem Artikel bestimmten Kompetenzen der Union sich nicht auf das Koalitionsrecht beziehen.

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11
    Daher kann auch der Antrag, der auf die Abweisung eines oder mehrerer Anträge gerichtet ist, die Beteiligtenstellung einer der in § 97 Abs. 1 ArbGG genannten Vereinigungen und obersten Arbeitsbehörden begründen (BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - m.w.N., zitiert nach juris).

    Der Abschluss und die Beendigung von Firmentarifverträgen würden zu einem unüberschaubaren und ständigen Wechsel der anzuhörenden Personen und Stellen führen, was einem zügigen und rechtsstaatlichen Grundsätzen genügenden Verfahrensabschluss entgegenstünde (BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - m.w.N., zitiert nach juris).

    Die gerichtliche Entscheidung soll klären, ob die Vereinigung die rechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss von Tarifverträgen erfüllt (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 16.09.1991 - 1 BvR 453/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 TVG hinsichtlich der Erfordernis einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11
    An den allgemeinen rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Normen sind höchstrichterliche Urteile schon deswegen nicht zu messen, weil sie dem Gesetzesrecht nicht gleich zu achten sind und keine damit vergleichbare Rechtsbindung erzeugen (BVerfG vom 16.09.1991 - 1 BvR 453/90, zitiert nach juris).

    Wann eine Vereinigung eine Gewerkschaft ist, sagt Art. 11 EMRK nicht (vgl. BVerfG vom 16.09.1991 - 1 BvR 453/90, zitiert nach juris).

    Die unterschiedliche Behandlung ist damit von einem sachlichen Grund getragen (vgl. BVerfG vom 16.09.1991 - 1 BvR 453/90, zitiert nach juris).

  • ArbG Hamburg, 17.05.2011 - 1 BV 5/10

    Medsonet ist keine tariffähige Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11
    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. und 5. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Mai 2011 - 1 BV 5/10 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter Aufhebung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Mai 2011 (1 BV 5/10) die Anträge der Beteiligten zu 1. und des Beteiligten zu 15. zurückzuweisen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg, Az. 1 BV 5/10, verkündet am 17. Mai 2011, aufzuheben und die Anträge zurückzuweisen.

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11
    Bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern kann sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, auch daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um Spezialisten in Schlüsselstellungen handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfs kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können (BAG vom 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - m.w.N., zitiert nach juris).

    Allerdings müssen dann die ehrenamtlichen Mitarbeiter über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen (BAG vom 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - m.w.N., zitiert nach juris).

  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11
    Die besonderen Regelungen des § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97 Abs. 1 ArbGG haben insoweit Vorrang vor der allgemeinen Vorschrift des § 256 Abs. 1 ZPO (BAG vom 10.02.2009 - 1 ABR 36/08, zitiert nach juris).

    Für eine solche Feststellung ist auf die aktuellen Verhältnisse abzustellen (vgl. BAG vom 10.02.2009 - 1 ABR 36/08, zitiert nach juris).

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03

    Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11
    Solange der Aussetzungsbeschluss besteht, haben die Parteien des ausgesetzten Verfahrens ein rechtliches Interesse an der gerichtlichen Entscheidung der Vorfrage, wegen derer das Verfahren ausgesetzt wurde (BAG vom 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11
    Bei dieser Argumentation wird verkannt, dass auch für einen Antrag nach § 97 Abs. 1 ArbGG ein Feststellungsinteresse erforderlich ist und dass eine auf die Feststellung der Unwirksamkeit von Tarifverträgen gerichtete Popularklage nicht zulässig ist (vgl. BAG vom 09.12.2009 - 4 AZR 190/08, zitiert nach juris).
  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 49/82

    Mitbestimmung Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11
    Der Umstand allein, dass das Arbeitsgericht sie beteiligt hat, macht sie noch nicht zu Beteiligten im Sinne von § 83 Abs. 3 ArbGG (vgl. BAG vom 13.03.1984 - 1 ABR 49/82, zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08

    Tariffähigkeit - Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ)

  • ArbG Köln, 30.10.2008 - 14 BV 324/08

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • BAG, 08.08.2007 - 7 ABR 43/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs 4 BetrVG

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Hamburg, 23.12.2010 - 2 TaBV 3/10
  • LAG Hessen, 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14

    § 97 Abs. 2 ArbGG n.F. ist nicht verfassungswidrig. Die Neue Assekuranz

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 20. Okt. 1981 - 1 BvR 404/78 - [...], mit Beschluss vom 16. Sept. 1991 - 1 BvR 453/90 - hat das BVerfG eine insoweit eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht mehr angenommen) und das Bundesarbeitsgericht in st. Rspr. (BAG Beschluss vom 5. Okt 2010 - 1 ABR 88/09 - [...]; BAG Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - [...]; BAG Beschluss vom 14. Dez. 2004 - 1 ABR 51/03 - [...]; ebenso LAG Hamburg Beschluss vom 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 23. Sept. 2011 - 10 TaBV 14/11 - [...]) setzen für die Gewerkschaftseigenschaft in Auslegung des Art. 9 Abs. 3 GG eine Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler voraus, die sicherstellt, dass dieser Verhandlungsangebote nicht übergehen kann.

    Sie muss über eine leistungsfähige Organisation verfügen und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen (BAG Beschluss vom 5. Okt 2010 - 1 ABR 88/09 - [...]; BAG Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - [...]; BAG Beschluss vom 14. Dez. 2004 - 1 ABR 51/03 - [...]; LAG Hamburg Beschluss vom 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 23. Sept. 2011 - 10 TaBV 14/11 B [...]).

    Das Erfordernis der Gegnerunabhängigkeit fehlt, wenn sich die Gewerkschaft im Wesentlichen nicht aus den Beiträgen ihrer Mitglieder finanziert und deshalb zu befürchten ist, dass die Arbeitgeberseite durch Androhung der Zahlungseinstellung die Willensbildung auf Arbeitnehmerseite beeinflussen kann (BAG Beschluss vom 5. Okt 2010 - 1 ABR 88/09 - [...]; BAG Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - [...]; BAG Beschluss vom 14. Dez. 2004 - 1 ABR 51/03 - [...]; LAG Hamburg Beschluss vom 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 23. Sept. 2011 - 10 TaBV 14/11 - [...]).

    Vor allem aber gibt die Mitgliederzahl im selbst gewählten fachlichen und räumlichen Zuständigkeitsbereich Aufschluss darüber, ob eine Arbeitnehmervereinigung unter Berücksichtigung ihres organisatorischen Aufbaus überhaupt in der Lage ist, hinreichenden Druck auf den sozialen Gegenspieler aufzubauen, um Verhandlungen über den Abschluss eines Tarifvertrags zu erzwingen (BAG Beschluss vom 5. Okt 2010 - 1 ABR 88/09 - [...]; BAG Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - [...]; BAG Beschluss vom 14. Dez. 2004 - 1 ABR 51/03 - [...]; LAG Hamburg Beschluss vom 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 23. Sept. 2011 - 10 TaBV 14/11 - [...]).

    Hat eine Arbeitnehmervereinigung originär ausgehandelte, eigenständige Tarifverträge in nennenswertem Umfang geschlossen, ist dieser Umstand geeignet, ihre Durchsetzungsfähigkeit zu belegen, soweit es sich nicht um Schein- oder Gefälligkeitstarifverträge handelt oder solche, die auf einem Diktat der Arbeitgeberseite beruhen (BAG Beschluss vom 5. Okt 2010 - 1 ABR 88/09 - [...]; BAG Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - [...]; BAG Beschluss vom 14. Dez. 2004 - 1 ABR 51/03 - [...]; LAG Hamburg Beschluss vom 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 23. Sept. 2011 - 10 TaBV 14/11 - [...]).

    Wenn eine junge Gewerkschaft noch nicht am Tarifgeschehen teilgenommen habe, ist ihre Durchsetzungskraft und Mächtigkeit prognostisch zu beurteilen (BAG Beschluss vom 5. Okt 2010 - 1 ABR 88/09 - [...]; BAG Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - [...]; LAG Hamburg Beschluss vom 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 23. Sept. 2011 - 10 TaBV 14/11 - [...]).

    Wann eine Vereinigung eine Gewerkschaft ist, sagt Art. 11 EMRK nicht (vgl. BVerfG vom 16.09.1991 - 1 BvR 453/90 - [...]; BAG Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - [...]; LAG Hamburg Beschluss vom 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - [...]; ArbG Stuttgart Beschluss vom 12. Sept. 2003 - 15 BV 250/96 B [...]).

    Aus Art. 11 Abs. 1 EMRK lässt sich ebenso wenig wie aus Art. 5 der Europäischen Sozialcharta (ESC) ableiten, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei mit europäischem Recht nicht vereinbar (BAG Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - [...]; LAG Hamburg Beschluss vom 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - [...]; ArbG Stuttgart Beschluss vom 12. Sept. 2003 - 15 BV 250/96 - [...]).

    Damit bleibt es in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten, Bestimmungen zum Koalitionsrecht zu treffen (LAG Hamburg Beschluss vom 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - [...]).

  • LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15

    DHV ist tariffähig

    Diese nicht vergangenheitsbezogenen Feststellungsanträge sind zulässig (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - LAG Hamburg 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - juris).

    In der Rechtsprechung findet sich der Wert von 0, 3 % als ein Organisationsgrad, der die Durchsetzungskraft umfassend in Frage stelle (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn 107, juris), bzw. 1 Prozent (LAG Hamburg 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - juris, zu Medsonet) sowie der Wert von 1, 6 %, bei dem Zweifel an der Durchsetzungskraft bestünden (CGM-Entscheidung).

  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12

    Fehlende Tariffähigkeit von "medsonet

    Die Rechtsbeschwerde von ver.di gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12

    Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig

    Den entgegenstehenden Ausführungen des LAG Hamburg (v. 21.03.2012, 3 TaBV 7/11 - II 3.1.1.) kann nicht gefolgt werden.

    Die Ausübung der Rechte und Pflichten der Antragstellerinnen kann nicht, wie das Landesarbeitsgericht Hamburg (21.03.2012, 3 TaBV 7/11- II 3.1.1.) meint, davon abhängig gemacht werden, ob irgendwelche Parteien oder Beteiligte eines nach § 97 Abs. 5 ArbGG eingeleiteten Verfahrens ihr Recht auf dem Wege dieser Regelung suchen (so auch ArbG Köln v. 30.10.2008, 14 BV 324/08, Rdnr. 90, zit. nach Juris; best. durch LAG Köln v. 20.05.2009, 9 Ta BV 105/08).

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