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   LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 117/11   

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LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 117/11 (https://dejure.org/2012,49627)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.2012 - 5 Sa 117/11 (https://dejure.org/2012,49627)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 2012 - 5 Sa 117/11 (https://dejure.org/2012,49627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers zum Schließungszeitpunkt - außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung bei Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung bei Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • LAG Hamburg, 31.05.2012 - 1 Sa 55/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 117/11
    Ob dieses geschehen ist, ist eine Frage der Begründetheit der Kündigungsschutzklage, nicht ihrer Zulässigkeit (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Hinsichtlich der Begründung dieser Rechtsauffassung folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen der Kammern 1 und H 6 des Landesarbeitsgerichts Hamburg (vgl. Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 -, vom 4. Juli 2012 - H 6 Sa 25/12), deren Ausführungen nachfolgend weitgehend übernommen und teilweise ergänzt sind:.

    Diese umfasst die Abwicklung eventuell noch bestehende Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse (LAG Hamburg 31. Mai 2012-1 Sa 55/11).

    Es kann mithin schon nicht davon ausgegangen werden, dass der Arbeitsplatz der Klägerin allein durch die Schließung der Kasse entfallen ist (ebenso LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Der Zweck der Abwicklung erfordert die Bereinigung insoweit bestehender Unklarheiten (LAG Hamburg 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 79/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 117/11
    Wegen der Zukunftsbezogenheit der Kündigung und aus Gründen der Praktikabilität hat das BAG indes schon eine beabsichtigte Betriebs- oder Abteilungsstilllegung ausnahmsweise als ein dringendes betriebliches Erfordernis anerkannt, wenn die für den künftigen Wegfall der Beschäftigung des Arbeitnehmers maßgeblichen Entwicklungen bereits zum Kündigungszeitpunkt feststehen, insbesondere wenn die unternehmerische Organisationsentscheidung bereits getroffen war und sie sich um Ablauf der Kündigungsfrist realisiert (BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 79/06 - Rn. 22).

    Dies bedeutet, dass in den Fällen, in denen zwar bei Zugang der Kündigung noch eine Möglichkeit der Beschäftigung besteht, aber die für den künftigen Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses maßgeblichen Entscheidungen bereits gefallen sind, es darauf ankommt, ob der Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin voraussichtlich entbehrt werden kann (BAG 13. Februar 2008 - a. a. O.).

    Dabei muss die der entsprechenden Prognose zugrundeliegende Entscheidung bereits zum Kündigungszeitpunkt endgültig getroffen worden sein und die Schließung des Betriebes oder der Betriebsabteilung aus Sicht der Arbeitsvertragsparteien zum Kündigungszeitpunkt bereits feststehen und greifbare Formen angenommen haben (BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 79/06 - Rn. 23).

  • ArbG Hamburg, 07.11.2011 - 22 Ca 166/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung der Arbeitsverhältnisse zum

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 117/11
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07. November 2011 - 22 Ca 166/11 - unter Verwerfung der Berufung gegenüber der Beklagten zu 1 als unzulässig und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. November 2011 - 22 Ca 166/11 - abzuändern und.

  • ArbG Berlin, 25.11.2011 - 33 Ca 7824/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 117/11
    Die Frage, ob ein mit der Beklagten begründetes Arbeitsverhältnis infolge ihrer Schließung geendet hat, gehört zu den von § 155 Abs. 1 Satz 1 SGB V erfassten Abwicklungsgeschäften (ArbG Hamburg 12. Oktober 2011 - 20 Ca 115/11 - Rn. 30. ArbG Berlin 25. November 2011 - 33 Ca 7824/11 - Rn. 27).

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Falle einer Schließung sei eine schwere Belastung der Beschäftigten, die in ihr Grundrecht nach Art. 12 GG eingreife und deshalb an ein vorheriges zumutbares Arbeitsplatzangebot gekoppelt sein müsse (ArbG Berlin 33 Ca 7824/11; vgl. auch ArbG Hamburg 12 Ca 226/11).

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 117/11
    Dadurch soll bloß formelhaften Berufungsbegründungen entgegengewirkt und eine Beschränkung des Rechtsstoffs im Berufungsverfahren erreicht werden (BAG 15.8.2002 - 2 AZR 473/01 - zu 2 der Gründe, AP Nr. 55 zu § 519 ZPO).

    Eine schlüssige Begründung kann zwar nicht verlangt werden; doch muss sich die Berufungsbegründung mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will (BAG 10.2.2005 - 6 AZR 183/04 - zu 2 a der Gründe, a. a. O.; 16.6.2004 - 5 AZR 529/03 - zu II b der Gründe, EzA Nr. 3 zu § 520 ZPO; 15.8.2002 - 2 AZR 473/01 zu 2 der Gründe, a. a. O.).

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 117/11
    Gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Begründung der Berufung auch im Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen anwendbar (BAG 10.2.2005 - 6 AZR 183/04 - zu 2 a der Gründe, EzA Nr. 40 zu § 64 ArbGG 1979).

    Eine schlüssige Begründung kann zwar nicht verlangt werden; doch muss sich die Berufungsbegründung mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will (BAG 10.2.2005 - 6 AZR 183/04 - zu 2 a der Gründe, a. a. O.; 16.6.2004 - 5 AZR 529/03 - zu II b der Gründe, EzA Nr. 3 zu § 520 ZPO; 15.8.2002 - 2 AZR 473/01 zu 2 der Gründe, a. a. O.).

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 117/11
    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. 11. März 1998 - 2 AZR 414/97; 12. April 2002 - 2 AZR 256/01).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 117/11
    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. 11. März 1998 - 2 AZR 414/97; 12. April 2002 - 2 AZR 256/01).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 241/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 117/11
    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der des Kündigungszugangs (vgl. BAG 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 - BAGE 114, 258).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.08.2012 - 5 Sa 117/11
    Einer Sozialauswahl bedarf es hingegen nicht, wenn der Arbeitgeber die werbende Tätigkeit einstellt, allen Arbeitnehmern wegen der Betriebsstilllegung gleichzeitig kündigt und den Arbeitnehmern mit den längsten Kündigungsfristen die Durchführung der Restarbeiten überträgt (BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 447/04 - AP Nr. 136 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; APS/Kiel aaO Rn. 493).
  • ArbG Hamburg, 12.10.2011 - 20 Ca 115/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung der Arbeitsverhältnisse zum

  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03

    Unzulässige Revision und Berufung

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

  • LAG Hamburg, 04.07.2012 - H 6 Sa 25/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung der Arbeitsverhältnisse der

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