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   LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07   

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https://dejure.org/2008,10935
LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07 (https://dejure.org/2008,10935)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2008 - 5 Sa 65/07 (https://dejure.org/2008,10935)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 5 Sa 65/07 (https://dejure.org/2008,10935)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine Arbeitnehmereigenschaft des Betreibers einer Agentur für die Verteilung von Zeitschriften und Briefen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft i.F. des Betreibens einer Agentur für die Verteilung von Zeitschriften und Briefen; Auswirkungen des Einstellens einer Vielzahl von Hilfskräften nach eigener Entscheidung durch den Betreiber einer Agentur für die Verteilung von ...

  • Judicialis

    PostG § 5 f.; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ZPO § 254; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; PostG § 5; ZPO § 256 Abs. 1
    Kein Arbeitnehmerstatus einer Agenturbetreiberin zur Erledigung von Postdienstleistungen bei Berechtigung zu selbständiger Einstellung zahlreicher Hilfskräfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Zeitungsausträger; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (BAG 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO).

    Deshalb stellte sie im eigenen Namen und für eigene Rechnung von ihr frei ausgewählte Arbeitskräfte ein, denen sie allein weisungsberechtigt war (BAG 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO).

    Der der Klägerin von der Beklagten vorgegebene und vielfach präzisierte fachliche Rahmen für das äußerliche Erscheinungsbild der Briefzusteller, ihrer Kontrollen, der von ihnen zu übernehmenden Beobachtungsaufgaben der Konkurrenz, der Datenerhebung und der übrigen von der Klägerin dargelegten Anweisungen stellt sich damit als Einflussnahme innerhalb eines freien Vertragsverhältnisses dar, wie es etwa auch bei Franchiseverträgen üblich ist (vgl. BAG 12. Dezember 2001 aaO).

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Zeitungsausträger; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (BAG 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO).

    Deshalb stellte sie im eigenen Namen und für eigene Rechnung von ihr frei ausgewählte Arbeitskräfte ein, denen sie allein weisungsberechtigt war (BAG 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO).

  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Zeitungsausträger; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (BAG 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO).

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07
    Die begehrte Abrechnung muss zur Erhebung eines bestimmten Antrags erforderlich sein (vgl. BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 38).
  • BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 646/05

    Abrechnungsanspruch - Stufenklage

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07
    Er erweitert nicht den Rahmen für die Zulässigkeit einer Stufenklage (BAG 12.07.2006 - 5 AZR 646/05 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Lohnabrechnung).
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 364/01

    Vergangenheitsbezogene Statusbeurteilung

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07
    Begehrt der Arbeitnehmer die Feststellung, dass in einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum bereits ein - noch fortbestehendes - Arbeitsverhältnis bestanden habe, ist das Feststellungsinteresse nach den Grundsätzen der vergangenheitsbezogenen Statusklage zu beurteilen (BAG 6, 11.2002 - 5 AZR 364/01 - AP Nr. 78 zu § 256 ZPO 1977).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98

    Statusklage

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07
    Jedenfalls dann, wenn sich die gegenwärtigen tatsächlichen Umstände seit Vertragsbeginn nicht geändert haben, bedarf es auch keines gesonderten Feststellungsinteresses für einen bis dahin zurückreichenden Klageantrag (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 59).
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Zeitungsausträger; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).
  • BAG, 08.08.1958 - 4 AZR 173/55

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvertrag - Mittelbares

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07
    Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Mittelsmann, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, im eigenen Namen Hilfskräfte einstellt, die mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen Arbeitsleistungen erbringen (BAG 8. August 1958 - 4 AZR 173/55 - BAGE 6, 232, 241; vgl. auch BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - BAGE 39, 200).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07
    Danach ist Arbeitnehmer, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, 314 f. mwN).
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80

    Mittelbares Arbeitsverhältnis

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10

    Franchisevertrag, Franchisenehmer, Arbeitnehmer

    Das gilt selbst dann, wenn er im Hinblick auf die tatsächliche Durchführung seiner Tätigkeit einer Vielzahl engmaschiger Vorgaben des Franchisegebers unterliegt (in Anlehnung an: LAG Hamburg vom 27.02.2008 - 5 Sa 65/07, dokumentiert bei juris).
  • VG Hamburg, 18.05.2011 - 15 K 2446/10

    Zur Haftung des Arbeitgebers für die Abschiebung eines ausländischen

    Aufgrund des abgestuften Verhältnisses von Arbeitgeber, Mittelsperson und Arbeitnehmer kann sich allerdings gleichzeitig ein Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem über die Mittelsperson beschäftigten Arbeitnehmer ergeben (BAG, Urteil vom 12.12.2001, 5 AZR 253/00, Juris Rn. 31; LAG Bremen, Urteil vom 21.2.2007, 2 SA 206/05, Juris Rn. 237; LAG Hamburg, Urteil vom 27.2.2008, 5 Sa 65/07, Juris Rn. 51; Preis in Erfurter Kommentar, 11. Aufl. 2011, § 611 Rn. 173) .
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