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   LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 32/17   

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https://dejure.org/2017,41636
LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 32/17 (https://dejure.org/2017,41636)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27.07.2017 - 7 Sa 32/17 (https://dejure.org/2017,41636)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 32/17 (https://dejure.org/2017,41636)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 315 Abs 3 BGB, § 16 BetrAVG, § 1 TVG
    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Anpassungsvorbehalt - Auslegung

  • IWW

    Artikel 1 §§ 65 und ... 68 SGB VI, § 87 Abs. 1 Nrn. 8 und 10 BetrVG, § 16 BetrAVG, §§ 305 ff BGB, § 17 Abs. 3 BetrAVG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, §§ 64, Abs. 1, 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 258 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 259 ZPO, §§ 65, 68 SGB VI, § 133 BGB, § 315 BGB, §§ 286 Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsrentenanpassung aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt; Zahlungsklage auf wiederkehrende Leistungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu den finanziellen Gründen ihrer Anpassungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315 Abs. 3; BetrAVG § 16; TVG § 1
    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Anpassungsvorbehalt - Auslegung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 77 ; ZPO § 258
    Betriebsrentenanpassung aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10

    Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 32/17
    Der Normgeber muss dabei die von ihm erlassenen Regelungen so bestimmt fassen, dass die Rechtsunterworfenen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge erfüllt sind (BAG, 19.4.2012, 6 AZR 677/10, m.w.N.; 29.1.1986, 4 AZR 465/84; zit. nach juris).

    Sie dürfen insbesondere unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden (BAG, 19.4.2012, 6 AZR 677/10, m.w.N.; zit. nach juris).

    Gerichte dürfen tarifliche Regelungen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen wegen mangelnder Bestimmtheit und des darauf beruhenden Verstoßes gegen rechtsstaatliche Grundsätze für unwirksam erachten (BAG, 19.4.2012, 6 AZR 677/10, m.w.N.; zit. nach juris).

    Die Rechtsprechung ist zudem gehalten, verbleibende Unklarheiten über den Anwendungsbereich einer Norm durch Präzisierung und Konkretisierung im Wege der Auslegung nach Möglichkeit auszuräumen (BAG, 19.4.2012, 6 AZR 677/10; 27.6.2006, 3 AZR 196/05; zit. nach juris).

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 32/17
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Betriebsrentner ihre Gegenleistung für die zugesagten Betriebsrenten bereits erbracht haben und dass die Betriebsrenten insbesondere ab dem Zeitpunkt des Versorgungsfalls einen besonderen Schutz genießen, weil die Betriebsrentner selbst nicht mehr für einen anderweitigen Ausgleich von Versorgungslücken sorgen können (vgl. BAG, 28.6.2011, 3 AZR 282/09; 26.10.2010, 3 AZR 711/08; zit. nach juris).

    Zwar ist der Beklagten Recht darin zu geben, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dies für Eingriffe in Anpassungsregelungen dann genügen lässt, wenn ein geringfügiger Eingriff gegeben ist (vgl. BAG, 28.6.2011, 3 AZR 282/09; zit. nach juris).

    Ebenso mag hier ein geringfügiger Eingriff vorliegen, weil die Kaufkraft der Renten durch den Ausgleich der Inflationsrate gewahrt blieb und die Rentner insoweit keinen Anlass gehabt hätten, anderweitig eine Versorgungslücke zu schließen (vgl. BAG, 28.6.2011, 3 AZR 282/09; zit. nach juris).

    Das bedeutet hier, da es um einen Anpassungsvorbehalt in Bezug auf eine grundsätzlich zugesagte Erhöhung der Betriebsrenten gemäß dem gesetzlichen Rentensteigerungssatz geht, dass die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu wahren sind (vgl. BAG, 28.6.2011, 3 AZR 282/09; zit. nach juris).

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 32/17
    Das rechtfertigt es bei der Prüfung des die Entscheidung der Arbeitgeberin rechtfertigenden Grundes, jedenfalls die hinter der vorgenannten Rechtsprechung stehenden Grundsätze auch vorliegend zur Anwendung gelangen zu lassen, nämlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG, 18.9.2012, 3 AZR 431/10; 9.11.1999, 3 AZR 432/98; zit. nach juris).

    Das Gewicht des sachlichen Grundes, der auf Beklagtenseite finanzielle Aspekte zu beinhalten hat, hängt davon ab, wie stark im konkreten Fall in die nach § 6 Ziff. 1 grundsätzlich vorgesehene Steigerung eingegriffen wird (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG, 18.9.2012, 3 AZR 431/10; 9.11.1999, 3 AZR 432/98; zit. nach juris).

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 514/10

    Auslegung eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 32/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (s. nur BAG v. 22.04.2010, NZA 2011, 1293; BAG v. 13.10.2011, 8 AZR 514/10; zit. nach juris).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und gesetzeskonformen Regelung führt (BAG v. 22.04.2010, NZA 2011, 1293; BAG v. 13.10.2011, 8 AZR 514/10; zit. nach juris).

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 32/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (s. nur BAG v. 22.04.2010, NZA 2011, 1293; BAG v. 13.10.2011, 8 AZR 514/10; zit. nach juris).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und gesetzeskonformen Regelung führt (BAG v. 22.04.2010, NZA 2011, 1293; BAG v. 13.10.2011, 8 AZR 514/10; zit. nach juris).

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 196/05

    Einführung einer nettoentgeltbezogenen Gesamtversorgungsobergrenze

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 32/17
    Bei Aufstellen ihrer normativen Regelungen unterliegen die Tarifpartner dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot (vgl. nur BAG, 27.6.2006, 3 AZR 196/05; zit. nach juris).

    Die Rechtsprechung ist zudem gehalten, verbleibende Unklarheiten über den Anwendungsbereich einer Norm durch Präzisierung und Konkretisierung im Wege der Auslegung nach Möglichkeit auszuräumen (BAG, 19.4.2012, 6 AZR 677/10; 27.6.2006, 3 AZR 196/05; zit. nach juris).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 32/17
    Das rechtfertigt es bei der Prüfung des die Entscheidung der Arbeitgeberin rechtfertigenden Grundes, jedenfalls die hinter der vorgenannten Rechtsprechung stehenden Grundsätze auch vorliegend zur Anwendung gelangen zu lassen, nämlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG, 18.9.2012, 3 AZR 431/10; 9.11.1999, 3 AZR 432/98; zit. nach juris).

    Das Gewicht des sachlichen Grundes, der auf Beklagtenseite finanzielle Aspekte zu beinhalten hat, hängt davon ab, wie stark im konkreten Fall in die nach § 6 Ziff. 1 grundsätzlich vorgesehene Steigerung eingegriffen wird (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG, 18.9.2012, 3 AZR 431/10; 9.11.1999, 3 AZR 432/98; zit. nach juris).

  • ArbG Hamburg, 21.12.2016 - 28 Ca 121/16
    Auszug aus LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 32/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2016 (28 Ca 121/16) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2016, Az.: 28 Ca 121/16, aufgehoben und die Klage abgewiesen.

  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 32/17
    Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt auch von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat ( BAG, 30.8.2016, 3 AZR 272/15; 10.7.2013, 10 AZR 915/12 ; zit. nach juris) .
  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 32/17
    Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt auch von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat ( BAG, 30.8.2016, 3 AZR 272/15; 10.7.2013, 10 AZR 915/12 ; zit. nach juris) .
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 711/08

    Betriebsrente - Entgeltentwicklung - Ausgangsrente

  • BAG, 13.01.1981 - 6 AZR 678/78

    Gestaltungsmöglichkeit - Tarifvertraglich höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96

    Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 505/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 32/17 - aufgehoben.
  • LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 62/17

    Anpassung der Betriebsrente - nicht vertretbare Steigerung

    Die Kammer folgt insoweit nach eigener Prüfung im Wesentlichen den Ausführungen der Kammer 7 des LAG Hamburg im Urteil vom 20.07.2017 (7 Sa 32/17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 5 Sa 161/17

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Anpassungsvorbehalt - Auslegung

    Die Berufungskammer schließt sich den Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Hamburg, Baden-Württemberg und Düsseldorf im Ergebnis und in weiten Teilen der Begründung an (ohne Anspruch auf Vollständigkeit: zum Tarifvertrag TV-VO 85 LAG Hamburg 29.06.2017 - 7 Sa 29/17; 27.07.2017 - 7 Sa 32/17; zur Betriebsvereinbarung BVW LAG Hamburg 15.06.2017 - 7 Sa 93/16; 16.08.2017 - 3 Sa 102/16; 24.08.2017 - 1 Sa 15/17; LAG Baden-Württemberg 29.08.2017 - 8 Sa 3/17; LAG Düsseldorf 15.11.2017 - 12 Sa 123/17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17

    Betriebsrentenanpassung - entsprechend der Rentenerhöhung in der gesetzlichen

    Die Berufungskammer schließt sich den Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Hamburg, Baden-Württemberg und Düsseldorf im Ergebnis und in weiten Teilen der Begründung an (ohne Anspruch auf Vollständigkeit: zum Tarifvertrag TV-VO 85 LAG Hamburg 29.06.2017 - 7 Sa 29/17; 27.07.2017 - 7 Sa 32/17; zur Betriebsvereinbarung BVW LAG Hamburg 15.06.2017 - 7 Sa 93/16; 16.08.2017 - 3 Sa 102/16; 24.08.2017 - 1 Sa 15/17; LAG Baden-Württemberg 29.08.2017 - 8 Sa 3/17; LAG Düsseldorf 15.11.2017 - 12 Sa 123/17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 282/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der

    Die Berufungskammer schließt sich den Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Hamburg, Baden-Württemberg und Düsseldorf im Ergebnis und in weiten Teilen der Begründung an (ohne Anspruch auf Vollständigkeit: zum Tarifvertrag TV-VO 85 LAG Hamburg 29.06.2017 - 7 Sa 29/17; 27.07.2017 - 7 Sa 32/17; zur Betriebsvereinbarung BVW LAG Hamburg 15.06.2017 - 7 Sa 93/16; 16.08.2017 - 3 Sa 102/16; 24.08.2017 - 1 Sa 15/17; LAG Baden-Württemberg 29.08.2017 - 8 Sa 3/17; LAG Düsseldorf 15.11.2017 - 12 Sa 123/17).
  • LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 78/17

    Anpassungsvorbehalt bei Betriebsrente

    Die Kammer folgt insoweit nach eigener Prüfung im Wesentlichen den Ausführungen der Kammer 7 des LAG Hamburg im Urteil vom 20.07.2017 (7 Sa 32/17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 5 Sa 7/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

    Die Berufungskammer schließt sich den Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Hamburg, Baden-Württemberg und Düsseldorf im Ergebnis und in weiten Teilen der Begründung an (ohne Anspruch auf Vollständigkeit: zum Tarifvertrag TV-VO 85 LAG Hamburg 29.06.2017 - 7 Sa 29/17; 27.07.2017 - 7 Sa 32/17; zur Betriebsvereinbarung BVW LAG Hamburg 15.06.2017 - 7 Sa 93/16; 16.08.2017 - 3 Sa 102/16; 24.08.2017 - 1 Sa 15/17; LAG Baden-Württemberg 29.08.2017 - 8 Sa 3/17; LAG Düsseldorf 15.11.2017 - 12 Sa 123/17).
  • LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 43/17

    Anpassungsvorbehalt bei Betriebsrente

    Die Kammer folgt insoweit nach eigener Prüfung im Wesentlichen den Ausführungen der Kammer 7 des LAG Hamburg im Urteil vom 20.07.2017 (7 Sa 32/17).
  • LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 44/17

    Anpassungsvorbehalt bei Betriebsrente

    Die Kammer folgt insoweit nach eigener Prüfung im Wesentlichen den Ausführungen der Kammer 7 des LAG Hamburg im Urteil vom 20.07.2017 (7 Sa 32/17).
  • LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 37/17

    Anpassungsvorbehalt bei Betriebsrente

    Die Kammer folgt insoweit nach eigener Prüfung im Wesentlichen den Ausführungen der Kammer 7 des LAG Hamburg im Urteil vom 20.07.2017 (7 Sa 32/17).
  • LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 36/17

    Anpassungsvorbehalt bei Betriebsrente

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