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   LAG Hamburg, 28.02.1995 - 3 Sa 43/93   

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LAG Hamburg, 28.02.1995 - 3 Sa 43/93 (https://dejure.org/1995,3913)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.1995 - 3 Sa 43/93 (https://dejure.org/1995,3913)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 1995 - 3 Sa 43/93 (https://dejure.org/1995,3913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Ausschlusses von Teilzeitbeschäftigten aus der Zusatzversorgung durch Tarifvertrag der Deutschen Bundespost

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.1995 - 3 Sa 43/93
    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dies in seinem Urteil vom 28.07.1992 - 3 AZR 173/92 - für die entsprechenden tariflichen Regelungen der Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Einzelnen begründet (EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 2) und hat diese Rechtsprechung mit Urteil vom 16.3.1993 - 3 AZR 389/92 - bestätigt (EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 3).

    Aus der Tarifautonomie ergibt sich insoweit jedenfalls im Grundsatz keine Privilegierung der Tarifvertragsparteien gegenüber dem staatlichen Gesetzgeber, denn auch Tarifnormen sind Gesetze im materiellen Sinne (BAG, AP Nr. 4 zu § 3 BAT ; BAG, AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 28.07.1992 - 3 AZR 173/92 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 a; BAG, Urteil vom 9.03.1994 - 4 AZR 301/93 - DB 1994, 2183, jeweils m.w.N.).

    Die Kammer verweist zur Begründung auf die Erwägungen des Dritten Senats in seinem Urteil vom 28.07.1992 - 3 AZR 173/92 - zu dieser Frage (BAG, Urteil vom 28.07.1992, aaO., zu B I 3 c der Gründe).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.1995 - 3 Sa 43/93
    Außerdem wird wegen des weiteren Vorbringens der Beklagten in der Berufungsinstanz auf die Schriftsätze vom 2. September 1993, 24. März 1994, 27. Mai 1994, 20. Juni 1994, 24. und 30. August 1994 und auf die von ihr in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht überreichte Revisionsbegründung zu dem Revisionsverfahren - 3 AZR 282/94 - Bezug genommen, deren rechtliche Ausführungen sie sich zu eigen gemacht hat.

    Die von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die Revisionsbegründung in dem beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Revisionsverfahren - 3 AZR 282/94 - geltend gemachten Bedenken greifen nicht durch.

    Dies gilt insbesondere auch für die rechtlichen Ausführungen in der in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht überreichten Revisionsbegründung zu dem Revisionsverfahren - 3 AZR 282/94 -.

  • BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87

    Verfassungsrechliche Prüfung des Ausschlusses teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.1995 - 3 Sa 43/93
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28.09.1992 - 1 BvR 496/87 - (vgl. Bl. 231 ff. d.A.) nur festgestellt, dass für die Zeit vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 06. April 1982 (AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) im Hinblick auf eine mögliche mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts keine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit entsprechender Differenzierungen festgestellt werden kann.

    Es hat in dem Beschluss vom 28.09.1992 - 1 BvR 496/87 - ausdrücklich festgestellt, dass aus dem Rückwirkungsverbot für belastende Gesetze nicht ohne weiteres eine gleichartige Bindung der Gerichte folgt (aaO., zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 301/93

    Fallgruppenaufstieg; Anrechnung von Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.1995 - 3 Sa 43/93
    Aus der Tarifautonomie ergibt sich insoweit jedenfalls im Grundsatz keine Privilegierung der Tarifvertragsparteien gegenüber dem staatlichen Gesetzgeber, denn auch Tarifnormen sind Gesetze im materiellen Sinne (BAG, AP Nr. 4 zu § 3 BAT ; BAG, AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 28.07.1992 - 3 AZR 173/92 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 a; BAG, Urteil vom 9.03.1994 - 4 AZR 301/93 - DB 1994, 2183, jeweils m.w.N.).

    Die aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grenzen sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen bei den Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72, 88; 82, 126, 146; BVerfG, Beschluss vom 02.12.1992, EzA Art. 3 GG Nr. 35; vgl. auch BAG, Urt. vom 9.3.1994 - 4 AZR 301/93 - DB 1994, 2183, zu II 2 b bb der Gründe).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.1995 - 3 Sa 43/93
    Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers geht am weitesten, wenn er Lebenssachverhalte verschieden behandelt, bei denen die Betroffenen sich durch eigenes Verhalten auf die unterschiedliche Regelung einstellen können (vgl. BVerfGE 55, 72, 89).

    Die aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grenzen sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen bei den Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72, 88; 82, 126, 146; BVerfG, Beschluss vom 02.12.1992, EzA Art. 3 GG Nr. 35; vgl. auch BAG, Urt. vom 9.3.1994 - 4 AZR 301/93 - DB 1994, 2183, zu II 2 b bb der Gründe).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.1995 - 3 Sa 43/93
    Es sind ihm dagegen um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die verfassungsrechtlich gewährleisteten Freiheiten auswirkt (vgl. BVerfGE 82, 126, 146) und je weniger der Einzelne nachteilige Folgen durch eigenes Verhalten vermeiden kann.

    Die aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grenzen sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen bei den Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72, 88; 82, 126, 146; BVerfG, Beschluss vom 02.12.1992, EzA Art. 3 GG Nr. 35; vgl. auch BAG, Urt. vom 9.3.1994 - 4 AZR 301/93 - DB 1994, 2183, zu II 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 176/92
    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.1995 - 3 Sa 43/93
    Der Anspruch auf Gleichstellung mit den Arbeitnehmern, die die Zusatzversorgung erhalten haben, unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren nach § 195 BGB (BAG, Urteil vom 28.07.1992 - 3 AZR 176/92 -, aaO., zu B V der Gründe).
  • BAG, 28.09.1982 - 3 AZR 188/80

    Schriftlicher Arbeitsvertrag - Arbeitszeit - ÜbertariflicheVergütung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.1995 - 3 Sa 43/93
    Zu Recht wird insoweit in der zur Akte gereichten Revisionsbegründung u.a. auf das Urteil des Dritten Senats vom 28. September 1982 - 3 AZR 188/80 - verwiesen, in dem die Zulässigkeit entsprechender Differenzierungen gerade auch im Hinblick auf eine tarifliche Zusatzversorgung für zulässig erklärt wird (EzA § 117 BGB Nr. 1).
  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.1995 - 3 Sa 43/93
    b) Ein Ausschluss der rückwirkenden Gleichstellung ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache - C-262/88 - (Barber - NJW 1991, 2204 ).
  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79

    Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß -

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.1995 - 3 Sa 43/93
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28.09.1992 - 1 BvR 496/87 - (vgl. Bl. 231 ff. d.A.) nur festgestellt, dass für die Zeit vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 06. April 1982 (AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) im Hinblick auf eine mögliche mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts keine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit entsprechender Differenzierungen festgestellt werden kann.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 3 Sa 39/94

    Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter -

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 389/92

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93

    Zulässigkeit einer Statusklage

  • BAG, 18.06.1996 - 3 AZR 228/95

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. Februar 1995 - 3 Sa 43/93 - wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:.
  • LAG Hamburg, 06.02.1996 - 3 Sa 52/94

    Barber-Protokoll; Vorrang von Gemeinschaftsrecht; Allgemeiner arbeitsrechtlicher

    Die Kammer hat diese Auffassung - in teilweise anderer Besetzung - bereits in einem Urteil vom 28. Februar 1995 - 3 Sa 43/93 - ausführlich begründet.
  • LAG Hamburg, 06.02.1996 - 3 Sa 62/95

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten in Teilzeitarbeit bei der betrieblichen

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